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Hallo, ich strebe an, vom BUND zu einer Kommune zu wechseln.
Was muss ich dabei beachten? Ich arbeite seit 2003 beim Bund.
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In einer Pressemitteilung fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund u.a. eine Residenzpflicht auch für Flüchtlinge, "die einen positiven Bescheid erhalten haben"*.
*Anm.: Damit dürften wohl erstens Flüchtlinge gemeint sein, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden (längerfristige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis). Zweitens dürften von dieser Definition auch anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge umfasst sein.
Pressemitteilung vom 7.10.15 im Wortlaut:
“Der DStGB fordert rasch ein zweites Maßnahmenpaket zur Flüchtlingspolitik. Es sei dringend erforderlich, zu geordneten Abläufen bei der Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge zurückzufinden, forderte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Gerd Landsberg, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Notwendig sei unter anderem ein Moratorium beim Familiennachzug, eine Überprüfung der Asylgesetzgebung im Hinblick auf Personen aus sicheren Herkunftsländern sowie eine gesetzliche Regelung zur Bundeszuständigkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen, betonte Landsberg.
Das komplette Statement ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland fordert der deutsche Städte und Gemeindebund ein weiteres Maßnahmenpaket von Bund und Ländern. Wir haben zwischenzeitlich einen ungeordneten Zustrom von Flüchtlingen den wir im Sinne der Erhaltung unseres Gemeinwesens ordnen müssen. Es ist dringend erforderlich, dass wir zu geordneten Abläufen bei der Registrierung und Verteilung der zu uns kommenden Menschen zurückfinden. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Grundgesetz dahingehend geändert werden kann, dass Personen aus sicheren Herkunftsländern ihren Asylantrag nur aus diesen Ländern heraus stellen können. Gerade im Sinne der politisch verfolgten und schutzbedürftigen Menschen müssen wir die Einreise für Wirtschaftsflüchtlinge konsequent erschweren.
Da Länder und Kommunen erkennbar schon jetzt mit der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge überfordert sind, sollte eine Bundeszuständigkeit für große Aufnahmeeinrichtungen etabliert werden. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Zuständigkeit des Bundes im Grundgesetz vorgesehen werden und ein Gesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen erlassen werden. Dazu gehört auch die verbindliche Festlegung von Verhaltensregeln für die Flüchtlinge selbst, so dass die Zahl der Übergriffe und Auseinandersetzungen beherrschbar bleibt.
Gleichzeitig brauchen wir Integrationsgesetze des Bundes und der Länder, in denen nach dem Grundsatz fördern und fordern nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten der Menschen festgeschrieben werden, die dauerhaft hier bleiben. Wenn weit über eine Million an Asylbewerbern in einem Jahr nach Deutschland kommt, wird es unverzichtbar sein, den Familiennachzug zu beschränken und zumindest ein zeitliches Moratorium vorzusehen. Gleichzeitig müssen wir eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber innerhalb Deutschlands sicherstellen. Dazu wird es notwendig sein, eine Residenzpflicht als Möglichkeit auch dann vorzusehen, wenn ein positiver Bescheid erlassen wurde.
Als wichtiges Steuerungselement zur Begrenzung des Zustroms sollte an den Außengrenzen zum Beispiel zwischen Bayern und Österreich das so genannte „Flughafenverfahren“ vorgesehen werden. Wirtschaftsflüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollten von dort aus ausreisen müssen oder abgeschoben werden und gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Bei all diesen notwendigen nationalen Maßnahmen sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass sich die Flüchtlingsproblematik nicht kurzfristig lösen lässt und dafür europäische und auch internationale Strategien unverzichtbar sind.
Entscheidend ist es jetzt, in Deutschland nicht mit Schuldzuweisungen zu arbeiten, sondern gemeinsam an den notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung und Bewältigung des Flüchtlingsstroms zu arbeiten.“
(Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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Hallo,
ich habe die Möglichkeit die Behörde zu wechseln. Die "neue" Stelle ist allerdings nur für ein Jahr befristet, so dass ich eine Abordnung draus machen möchte.
Würde ich jetzt kündigen und dort neu anfangen, müsste ich auf jeden Fall zu einer Einstellungsuntersuchung.
Weiß jemand, ob das bei einer Abordnung auch der Fall ist bzw wovon das abhängt?
Bin für Hinweise dankbar.
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Hallo,
ich habe nächste Woche Dienstag ein Vorstellungsgespräch mit Schreibtest bei einer Gemeinde in NRW. Ich habe mich dort als Bürokauffrau in Teilzeit beworben.
Hat jemand von euch so einen Schreibtest gemacht? Und kann mir jemand schreiben, welche Fragen ungefähr gestellt werden?
LG
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Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates einer KAöR werden von der Kommune festgesetzt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind auch Mitglieder des Rates der Kommune. Dürfen sie damit über ihre eigene Aufwandsentschädigung beschließen oder sind sie als befangen von der Abstimmung auszuschließen ?
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Wenn die Kommune gegen eine Firma (GmbH) klagt, deren Geschäftsführer im Stadtrat sitzt, gehe ich davon aus, dass dieses Ratsmitglied in Angelegenheiten, die die Klage betreffen, befangen ist. Es bestehen jetzt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob auch der Schwiegersohn (ebenfalls Ratsmitglied) befangen ist. Nach § 41.3 NKomVG gilt die Befangenheit auch für Verschwägerte. Mit der beklagten Firma hat der Schwiegersohn nichts zu tun. Der HVB drohte damit, die Beschlüsse von der Kommunalaufsicht für unwirksam erklären zu lassen, wenn der Rat den Schwiegersohn als befangen von der Beschlußfassung ausschließt. Jedem ist aber klar, dass alles was besprochen wird, dem Geschäftsführer zur Kenntnis gebracht wird. Stimmt ihr mit mir überein, dass bei dem Schwiegersohn Befangenheit gegeben ist ? Ein weiteres Problem sind die Protokolle. Es kann doch nicht sein, dass befangene Ratsmitglieder von der Beratung ausgeschlossen werden und hinterher bekommen sie alles, was bezüglich des Prozesses besprochen wurde, schriftlich mit dem Protokoll serviert. Die Chancen der Kommune werden doch stark beeinträchtigt, wenn die Prozesstaktik dem Gegner bekannt ist. Wie kann man verfahren, damit Teile des Protokolls einzelnen Ratsmitglieder nicht zur Kenntnis gelangen ?
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Hallo..
hätte eine Frage zwecks Eingruppierung Klärwärter im TVöD!! Bin gelernter Anlagenmechaniker habe dann vor 3 Jahren den Klärwärter gemacht!! Nun meine Frage zur Eingruppierung
1.Selbstständiges führen (eigenverantwortlich) nach den Vorgaben des Betriebshandbuches von 2 Kläranlagen ca. 10000 Einwohnergleichwerte..Wartung, Reperatur, Labor, Überwachung der Reinigungsprozesse, führen und auswerten der Betriebstagebücher
2. Reparatur, Kontrollen, Auswertungen von 15 Regenüberlaufbecken und Pumpstationen
3. Vertretungsdienste auf 2 weiteren Kläranlagen
4. Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienste für sämtliche Kläranlagen
5. Organisation der gemeinschaftlichen Einsätze in Absprechung mit der Werkleitung..Vorarbeiter-Tätigkeiten
6. Steuerung der Kläranlagen von zuhause mittels team viewer..
Freue mich über Antworten viele Grüße
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Sozial- und Erziehungsdienste: ver.di und Kommunen einig über Verbesserungen
Berlin, 30.09.2015
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die kommunalen Arbeitgeber haben sich in einem dreitägigen Verhandlungsmarathon auf Nachbesserungen der Schlichtungsempfehlung verständigt: "Das Ergebnis sieht Verbesserungen für das Gros der Beschäftigten vor. Ein Durchbruch ist möglich geworden, weil die Arbeitgeber - anders als im August - zu einer deutlichen Veränderung der Schlichtungsempfehlung bereit gewesen sind. Die Verhandlungskommission empfiehlt der Bundestarifkommission und den Mitgliedern die Annahme dieses Ergebnisses", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Mittwoch (30. September 2015) in Hannover. Auf dieser Basis muss nun die Bundestarifkommission von ver.di über die Einleitung einer weiteren Urabstimmung entscheiden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass zumeist jüngere Erzieherinnen und Erzieher in den unteren Erfahrungsstufen besser gestellt werden als zuvor. Einschließlich der aktuell ausgehandelten Anhebungen erhalten Vollzeitbeschäftigte nun zwischen 93 und 138 Euro mehr pro Monat.
Damit sei es gelungen, dass im Berufsfeld Kindererziehung die Beschäftigten gleichmäßiger von einer Aufwertung profitieren und es für Berufseinsteigerinnen attraktiv bleibt. Zusätzlich gibt es nun auch Verbesserungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialdienst (S 14), die vom Schlichtungsergebnis nicht profitiert hätten. Sie erhalten nun zwischen 30 und 80 Euro monatlich mehr. "Wir bedauern, dass es nicht gelungen ist, für Sozialarbeiter außerhalb des allgemeinen Sozialdienstes mehr zu erreichen, als in der Schlichtungsempfehlung vorgesehen war. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der wichtigen Arbeit von Sozialarbeitern und -pädagogen ist für künftige Aufwertungen noch viel Luft nach oben", betonte Bsirske. Wie in der Schlichtungsempfehlung vorgesehen, profitieren auch die Leitungen von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
"Das jetzt ausgehandelte Ergebnis trägt den Wünschen und Erfordernissen der Beschäftigten eher Rechnung als die abgelehnte Schlichtungsempfehlung", sagte Bsirske. Die erneuten Verhandlungen seien sinnvoll und richtig gewesen, wenngleich die Arbeitgeber eine signifikante Ausweitung des Verteilungsvolumens abgelehnt hätten.
Allerdings seien beide Seiten in den Gesprächen daran interessiert gewesen, eine weitere Eskalation des Tarifkonflikts zu vermeiden.
Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft treten und läuft bis zum 30. Juni 2020. Ab 1. Juli 2019 sind Gespräche über die Erfahrungen mit dem Tarifabschluss vereinbart. "Die jahrzehntelange Lohndiskriminierung sozialer und frauentypischer Berufe lässt sich nicht im Handstreich beseitigen, bleibt aber weiter gewerkschaftliche Aufgabe. Das Ergebnis ist ein erster Schritt in Richtung Aufwertung, dem weitere folgen müssen", betonte Bsirske.
Am Freitag, 2. Oktober 2015, werden Streikdelegierte und die ver.di-Bundestarifkommission in Fulda über das Ergebnis beraten. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Oktober 2015.
Wie bewerten Sie das Verhandlungsergebnis?
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Die Altersteilzeit für (Landes- u. Kommunal-) Beamte in NRW ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Soll die Altersteilzeit vom Gesetzgeber verlängert werden ? Falls ja, ändern sich die Konditionen ?
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Hallo,
zu meinen Aufgaben gehört es, Kostenersatz geltend zu machen. Das Gesetz und unsere Satzung stellen die Erhebung des Kostenersatzes in das Ermessen, aber interne Vorgabe ist, den Kostenersatz immer geltend zu machen: Unsere Stadt ist finanziell nicht auf Rosen gebettet und kann sich nicht erlauben, auf Forderungen zu verzichten.
Die Bürger, Firmen, usw., bei denen ich den Kostenersatz geltend mache, berufen sich aber nicht selten auf das Ermessen. Hat jemand einen Tipp oder noch besser einen Formulierungsvorschlag für den Bescheid, was die Ausübung des Ermessens betrifft?
Ich kann doch nicht schreiben, dass die Stadt auf das Geld angewiesen ist, oder?
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Hallo, weiß jemand ob in Niedersachsen etwas dagegen spricht, wenn sich zwei Familienmitglieder ersten Grades für den Gemeinderat zur Wahl stellen?
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"Durchweg unqualifizierte Drückeberger"
Das ist die Meinung, die in unserer Kommune ein Großteil der Bürger hat und das ist die Ansicht, die zumindest von einigen Kommunalpolitikern öffentlich (im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen) geäußert wurde.
Obwohl es hierzu natürlich eine Vorgeschichte gibt (die ich zunächst unerwähnt lasse), empfinde ich diese Pauschalverurteilung als diffamierend und beschämend und fühle mich beleidigt, obwohl ich direkt gar nicht betroffen bin. Indirekt schon, da ich als Amtsleiter täglich mit "gefrusteten" und verärgerten Kollegen und Mitarbeitern zusammenarbeiten muss. Die allgemeine negative Stimmung und ständig von allen an den Tag gelegte Verteidigungs- und Rechtfertigungsbereitschaft, verhindert produktive und effiziente Zusammenarbeit und gute Arbeitsergebnisse.
Mich würde interessieren, ob es anderswo ähnliche Erfahrungen oder Zustände gibt und wie dort damit umgegangen wird.
Gruß
Lanix
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Pressemitteilung ver.di vom 24.9.15:
“Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert einen deutlichen und nachhaltigen Ausbau der Behörden und Institutionen, die mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen betraut sind.
Trotz unzureichender Ausstattung hätten die öffentlichen Dienststellen in den vergangenen Wochen hervorragende Arbeit geleistet. Viele Beschäftigte arbeiteten seit Monaten an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. "Der Flüchtlingsgipfel muss jetzt für eine nachhaltige und dauerhafte Entlastung der Beschäftigten sorgen. Die Personalengpässe dürfen nicht zum Dauerzustand werden", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper. In Berlin treffen sich am heutigen Donnerstag Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, um über den finanziellen und gesetzlichen Rahmen in der Flüchtlingshilfe zu verhandeln. ver.di fordert unter anderem unbefristete Einstellungen, mehr Ausbildung und die Übernahme der Ausgebildeten, um die Engpässe in den besonders belasteten Behörden und Institutionen zu beseitigen. Trotz des akuten Personalmangels müsse aber auch jetzt sichergestellt werden, dass die Flüchtlinge zeitnah und umfassend über ihr Verfahren informiert würden, betonte Pieper.
Nach ver.di-Schätzungen fehlen bundesweit mehrere zehntausend Stellen für eine angemessene Aufnahme, Betreuung und Integration der Schutzsuchenden. So müsse allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von derzeit 3.000 auf 9.000 Stellen aufgestockt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bereiche, die unmittelbar Asylanträge bearbeiten und entscheiden, sondern auch um Abteilungen, die sich etwa mit Integrationskursen, Deutschförderung oder Migrationsberatung befassen. Zudem muss auch der IT-Bereich personell und finanziell gestärkt werden. Darüber hinaus fehlen in den Jobcentern bundesweit mindestens 2.000 Stellen in den Sparten Arbeitsförderung und -vermittlung. Wegen der wachsenden Anzahl schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher unter den Flüchtlingen werden bundesweit zudem etwa 10.000 neue Lehrer benötigt. Für die 68.000 Kinder, die in den Kindertageseinrichtungen erwartet werden, sind zudem etwa 20.000 zusätzliche Stellen für pädagogische Fachkräfte erforderlich, um neben Bildung und Betreuung auch alltagsintegrierte Sprachförderung leisten zu können.
"Ein Mitarbeiter-Hopping von Dienststelle zu Dienststelle lehnen wir ab", stellte Pieper klar und teilte damit den Plänen der Bundesregierung eine Absage, die Beschäftigte aus der Zollverwaltung zur Unterstützung des BAMF und der Bundespolizei einsetzen und stattdessen die Mindestlohn-Kontrollen reduzieren will. Bereits jetzt seien beim Zoll bundesweit etwa 5.000 Stellen unbesetzt. Die ohnehin unzureichende Überwachung des Mindestlohns, auf den viele Menschen angewiesen seien, noch stärker auszudünnen, sei absolut inakzeptabel, betonte Pieper.“
Wie ist die Situation in Ihrer Kommune?
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Hallo,
ich arbeite bei einem Kommunalen Zweckverband. Als technischer Mitarbeiter muss ich abwechselnd 1 Woche Rufbereitschaft übernehmen. Bei zwei Kollegen also 2mal im Monat. Wenn ein Kollege fehlt (z.B. Urlaub oder krank) läuft die Rufbereitschaft bis zu 4 Wochen hintereinander.
Eigentlich arbeiten wir im 4 Augen-Prinzip, das wird dann aber schnell einmal außer Kraft gesetzt. Jedes zweite Wochenende und Woche stehe ich dann meinem Arbeitgeber zur Verfügung.
Ist das OK? Bei ähnlichen Verbänden arbeiten 4-5 Mann, da wird das auf mehrere Schultern verteilt, aber bei zwei Mitarbeitern...
Gruß Andi
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Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, ein OWI-Verfahren einzuleiten, wenn jemand gegen die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) verstößt?
Wenn ja, wo steht das?
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Hallo,
folgender fiktiver Fall!
Eine Führungsposition wird ausgeschrieben und es gibt 4 Bewerber! Nach Auswahlgesprächen wird eine Anlassbeurteilung erstellt und ein Bewerberverzeichnis mit Rangfolge nach den Punkten aus der Beurteilung erstellt.
Dieses Bewerberverzeichnis wird dem Personalrat zugeleitet mit der Bitte um Zustimmung für die Auswahl eines Bewerbers, der dann das Amt übertragen bekommen soll und somit auch befördert werden soll.
Ein Bewerber legt aber gegen seine Beurteilung Widerspruch ein und wird sie vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Er wendet sich gleichzeitig an den Personalrat und beantragt, dass der dem Besetzungsvermerk nicht zustimmt, da laut seiner Sicht seine Beurteilung nicht rechtskräftig ist und der PR dementsprechend keine Zustimmung geben kann.
Land NRW
Wie seht Ihr das?
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Hallo
ich habe eine Frage. Die Stadt hat Fördergelder für ein bestimmtes Projekt beantragt und erwartet den Bewilligungsbescheid im Herbst. Nun wird ein Teil der Fördergelder für die Deckung anderer Projekte verwendet, die jedoch nicht mit dem Förderantrag in Zusammenhang stehen. Ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank im Voraus
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Unser Personalrat organisiert derzeit die diesjährige Personalversammlung und wir würden gerne zum Thema "Vor- und Nachteile öffentlicher Dienst" einen Beitrag anbieten.
Wer kennt dafür eine gute Adresse, Organisation oder auch Gastredner, die/den man dafür engagieren kann?
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Hallo Leute...bin neu hier, also bitte nehmt mir etwaige "Fehler" nicht übel ![]()
Ich hätte da mal ne Frage in Sachen Vollstreckungsverjährung..es geht um eine Owi im fließenden Verkehr..Verjährung würde eigentlich am 04.02.2017 eintreten (Erzwingungshaft wurde beantragt - soweit alles schon durchlaufen)..am 23.06.2015 wurde eine Ratenzahlung bewilligt (1. Rate am 01.07.2015 fällig). Die Rate wurde nicht bezahlt...somit hat ja die Vollstreckungsverjährung für diese 8 Tage "geruht", oder seh ich das falsch?!
Dann müsste ich jetzt also diese 8 Tage auf den 04.02 2017 anrechnen und die "neue" Vollstreckungsverjährung ist dann der 12.02.2017!?
Ich frag mich warum das Gericht das nicht selber rechnen kann ![]()
LG und schonmal Danke für eure Antworten
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Ich bin Personalrat einer Stadtverwaltung (TVöD). Unser Energieversorger bekommt jetzt den TV-V. Ändert dies etwas an der Zusammensetzung des Personalrats?
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