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Ich habe da mal folgende Frage:
In unserer kleinen Stadt ist demnächst geplant, ein großes Stadtfest auszurichten. Neben einem großen Umzug sind auch verschiedene Veranstaltungen geplant.
Der Bürgermeister hat nun festgelegt, dass die gesamte Verwaltung sowie der Bauhof bis zum Fest 14 Tage Urlaubssperre "genießen" dürfen. Es gibt wohl keine Ausnahmen. Ebenso werden alle Beschäftigten der Verwaltung dazu "verpflichtet", bei den Veranstaltungen die Gäste an einem Informationsstand zu informieren, Eintrittsgelder zu kassieren oder sonstige Tätigkeiten auszuführen.
Mit dem Personalrat gab es offenbar bisher keine Abstimmungen hierzu. Dies ist auch seitens der "Obrigkeit" auch nicht gewünscht. Auch die Frage hinsichtlich Bezahlung oder Freizeitausgleich für die Arbeitszeit auf dem Fest ist nicht geklärt und wird wahrscheinlich auch nicht.
Habt ihr einen Tipp wie wir uns verhalten könnten? Wie sieht es rechtlich aus?
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Moin Moin,
ich bin seit 1987 beim Bund als Zivilangestellter in der Verwaltung beschäftigt. Momentan sitze ich mit der Entgeltgruppe E5 auf einem Dienstposten der Entgeltgruppe E3 in 55 km Entfernung von meinem Wohnort. Jetzt tun sich mehrere Probleme auf. Aufgrund einer "berechtigten" Beschwerde sollte ich nach 9 Jahren endlich heimatnah (8 km!) versetzt werden und zwar auf einen Dienstposten der Entgeltgruppe E5. In dem Protokoll des Personalgespäches wurde dieses festgehalten und auch der Hinweis, dass ich mit einer Herabgruppierung nicht einverstanden bin. Jetzt habe ich die Abordnung bekommen und sollte letzte Woche eine "Einverständniserklärung zur Herabgruppierung in E4" unterschreiben, inkl. dem Hinweis der Bestandssicherung (soll durch Ausgleichszahlungen jeden Monat das gleiche Gehalt mit E4 haben, wie mit der dann vorherigen E5). Ich habe mich geweigert, das zu unterschreiben, weil ich da psychisch einfach ein Problem mit habe, denn es stellt für mich eine Degradierung und persönliche Herabsetzung dar. Das würde man mit keinem Beamten oder Soldaten machen. Durch Zufall habe ich jetzt auch herausgefunden warum ich unterschreiben sollte. Durch einen neuen Stellenplan wurde ein Großteil der Angestelltenstellen herabgruppiert, gleichzeitig aber neue Beamten- u. Soldatenstellen geschaffen. Die wenigen verbliebenen E5-Stellen werden an die eigenen gegeben, nicht an neu zu versetzte Fremde. Bin der Auffassung, dass ich dann von vornerein ja eigentlich gar keine Chance auf einen E5-Posten habe.
Gleichzeitig wird mir indirekt angedroht, dass mit der nächsten Strukturreform 2017 ich auch an meiner jetzigen Dienststelle in die E3 abrutschen kann (oder sogar muß?) oder die Kündigung droht, wenn ich mich weigere. Bin entsetzt, dass man nach fast 30 Jahren Dienstzeit wie der letzte Dreck behandelt wird.
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Ab Sommer diesen Jahres soll ich eine höherwertige Tätigkeit
ausüben die mit A9/E9 TVöD bewertet ist.
Ich habe eine Berufsausbildung im öD absolviert und werde derzeit nach E8 Stufe 3 bezahlt. Ab Sommer soll ich in die Stufe 4 aufsteigen.
Mit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit, welche ich vorerst nur vorübergehend ausüben soll, wurde mir eine Zulage nach E9b in Aussicht gestellt.
Nun habe ich gelesen, dass es die Zulage gibt, wenn man die Tätigkeit vorübergehend ausübt; wenn man diese längerfristig ausübt müsse eingruppiert werden.
Nun ist es so, dass ich keine Fortbildung absolviert habe und ich nur deswegen diese Tätigkeit ausüben werde, weil bei uns für diese Tätigkeit Personalmangel herrscht und unser Arbeitgeber die Fortbildung trotzdem nicht anbieten wi(ll)rd.
Ich frage mich nun, wie man das mit dem "vorübergehend" definiert.
Wann ist etwas vorübergehend und ab wann wird von einer dauerhaften Ausübung ausgegangen?
Ferner wurde mir in Aussicht gestellt, dass ich voraussichtlich von EG 8 in die EG 9a höhergruppiert werde, weil diese Möglichkeit anscheinend mit TVöD wieder geschaffen wurde; die Möglichkeit gab es ja nach Abschaffung des BAT nicht mehr...
Gruß
Justus Jonas
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Hallo,
derzeit bin ich freiwillig privat bei der Allianz versichert, überlege aber, zur Debeka oder zur DBV zu wechseln. Kennt sich jemand mit den Vor- und Nachteilen der beiden Krankenkassen aus?
Lg
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Hallo zusammen,
ich würde gerne Beamter in der Kommunalverwaltung werden.
Wie läuft so etwas ab? Suche ich mir einen Arbeitgeber aus und wenn dieser mich ausbilden würde nehme ich am Beamtentest Teil?
Ich würde nämlich gern zu einer bestimmten Kommune.
Bin für jede ernst gemeinten Tipps und Ratschläge dankbar.
Viele Grüße
Seb.
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Hallo,
ich bin relativ neu in einer kleinen (4000 EW) bayerischen Gemeinde und arbeite dort im Bauamt.
Zurzeit bin ich in EG 5 mit Aussicht auf EG 6.
Was gibt es denn speziell im Bauamt für Aufgaben die eine EG 8 rechtfertigen würden wenn ich nicht gleichzeitig Sachgebietsleiter bin.
Ich mache z. B. schon Beitrags- und Gebührenbescheide - nur eben nicht über 50 %.
Danke und viele Grüße
Johannes
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Sehr häufig waren Mobbing und Schikanen bereits Gegenstand der Diskussion in den Kommunalforen, z.B.
- Neue Mobbing-Masche
- Versetzung wegen Mobbing
- Schikane und Mobbing im Bauhof oder
- Bossing in öffentlichen Verwaltungen.
Thomas Böhle, Personal- und Organisationsreferent der Landeshauptstadt München, schildert auf der Webseite Treffpunkt-Kommune.de die Maßnahmen, die dort ergriffen wurden, um Mobbing zu verhindern bzw. zu bekämpfen. Wir geben dies auszugsweise wieder:
Stadt München setzt klare Zeichen gegen Mobbing und Schikane
"Wenn Menschen zusammenkommen, gibt es häufig Konflikte, die möglicherweise in Mobbing ausarten können. In der Praxis stellt sich häufig die Frage: Handelt es sich wirklich schon um Mobbing oder schwelt hier lediglich ein (eher üblicher) Arbeitsplatzkonflikt? Unter Mobbing versteht die Verwaltung der bayerischen Landeshauptstadt München, dass jemand am Arbeitsplatz häufig und über einen längeren Zeitraum gezielt schikaniert, drangsaliert oder benachteiligt und ausgegrenzt wird.
Wir beschreiben fünf Kategorien von Mobbinghandlungen (...):
- Angriffe auf die sozialen Beziehungen und auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen,
- Angriffe auf das soziale Ansehen,
- Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation,
- Angriffe auf die Gesundheit und
- Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung.
Die Stadt München hat 1997 erstmals in der Dienstvereinbarung (DV-) Mobbing die Rechte und Pflichten von Mitarbeitern und Vorgesetzten unter Einbeziehung der Personalvertretung detailliert festgelegt. Darin finden sich aber nicht nur die Beschreibungen, wann Mobbing vorliegt. Die DV beinhaltet ein Beschwerde- und Beratungsrecht, zeigt die verbindlichen Verfahrensschritte auf und setzt die Rolle der Vorgesetzten fest. Sie verpflichtet Führungskräfte, aber auch Personalräte zu Fortbildungen auf diesem Gebiet. (...)
Besonders wichtig im Kampf gegen Mobbing und Schikane war uns, ein klares Zeichen zu setzen, dass jeder Verstoß auch Sanktionen zur Folge haben kann. In der Dienstvereinbarung verpflichtet sich die Stadt als Arbeitgeberin deshalb, gegen Vorgesetzte und Beschäftigte vorzugehen, die andere Beschäftigte nachweislich belästigen, benachteiligen, durch Mobbing in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen oder solches Verhalten dulden." (...)
Link zum vollständigen Beitrag: Treffpunkt-Kommune
Wie groß ist nach Ihrer Einschätzung die Problematik des Mobbings in Kommunen und anderen öffentlichen Ämtern und Unternehmen? Welche Maßnahmen sind zur Prävention und Bekämpfung geeignet ?
Spannend wäre es auch zu erfahren, welche weiteren Kommunen Dienstvereinbarungen zum Mobbing geschlossen haben und wie diese inhaltlich aussehen.
Hallo!
Ich bin seit 2008 Angestellter in einem Krankenhaus und werde nach TVÖD bezahlt. Seit 2010 habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Würde ich mit meinem erlernten Beruf (Medizinischer Dokumentationsassistent) in der freien Wirtschaft arbeiten, würde ich bestimmt mehr Gehalt bekommen. Jeder sagt jedoch, ein unbefristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst wäre wie ein Sechser im Lotto, vor allem der sichere Arbeitsplatz. Ist das wirklich so?
Gruß Carsten
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Hat jemand ein Aufbauschema vom gewährenden VA?
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Wenn der Bürger einen Antrag stellt und man den gewährenden VA dann prüfen würde, wie würde man dann die gesetzlichen Grenzen des Ermessens prüfen, wenn der Behörde Ermessen eingeräumt ist?
Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann man ja nicht nehmen, weil die gewährte Sache ja den Einzelnen nicht belastet....???
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Hallo,
In der konstituierenden Sitzung wurde damals der Vorsitzende und die Stellvertreter gewählt. Der Vorsitzende gehört zu dem Kreis der Beschäftigten. Damals wurden der 1. 2. und 3. Stellvertreter auch aus der Beschäftigtengruppe gewählt. Da hier jedoch der 1. Stellvertreter aus der Beamtengruppe sein muss, wurde viel später in einer Sitzung diese Position neu gewählt. Da beide derzeitigen Beamtenvertreter nicht wollten, ist einer zurückgetreten und der Nachfolger wurde zum 1. Stellvertreter gewählt. Was ist jetzt mit dem damals gewählten 1. Stellvertreter?
Vielen Dank
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Hallo Forum,
wir, der PR haben Fehler bei der Wahl des Schwerbehindertenbeauftragten entdeckt.
1. Es gibt keinen Stellvertreter ( sollte aber sein)
2. Es wurde per Handzeichen abgestimmt ( grober Fehler)
hier ist die Wahl nichtig. Wie können wir als Personalrat einen Aufschrei verhindern?
Wer kann mir Tipps geben, wie wir vorzugehen haben?
Können wir sofort eine Neuwahl ansetzen? Wie komme ich an gültige Wahlunterlagen?
Müssen wir das Integrationsamt darüber informieren?
Zur Information: wir haben 8 Schwerbehinderte, es stellte sich nur einer zur Wahl,
meines Wissens wurde niemand so richtig auf die Wahl aufmerksam gemacht.
Ich bin aus BW.
Danke für Eure fachmännischen Antworten.
Gruß Meister
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Hallo,
ich möchte nach Abschluss meiner VfA-Ausbildung das Abitur nachholen, um anschließend zu studieren oder eine Ausbildung im gehobenen Dienst zu machen.
Wer hat das Abi auch so gemacht und kann mir Tipps geben, wie ich das Abi berufsbegleitend machen kann? Ich denke am besten per Fernlehrgang. Natürlich spielen auch die Kosten eine Rolle...
LG
Sandra
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Liebe Community,
im Rahmen der Berlin Summer University of the Arts werden diesen Sommer spannende internationale Weiterbildungsseminare und Workshops im Bereich Architektur/Stadtplanung an der Universität der Künste Berlin angeboten.
"Floating Architecture - Material and Design Strategies"
31.08.2015 – 06.09.2015
***** course provides knowledge about material development and the specific characteristics of designing for water-bound architecture and spatial planning. Through project work the participants develop their own innovative materials, corresponding floating structures, and urban designs.
Language: English
Application Deadline: 30.06.2015
Course fee: EUR 500
http://www.summer-university.udk-berlin.de/?id=175
Vielleicht sind die Thema ja für den einen oder anderen hier aktuell.
Mehr: http://www.udk-berlin.de/summer-courses
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Hallo,
ich bin selbständiger Landschaftsgärtner und überlege, meinen Betrieb aufzugeben und mich bei der Gemeinde als Gemeindearbeiter beim Bauhof zu bewerben. Wenn der Verdienst dort denn halbwegs reicht ...
Wer kann mir sagen, was man beim Bauhof ungefähr verdient ? Tarifvertrag ist wohl TVöD.
Danke
Frank
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Hallo,
es gibt doch noch Telekom-Rabatte für den Öffentlichen Dienst, insbesondere was Handys mit Verträgen bzw. Tarife angeht, oder ? Kennt jemand einen Link, ich finde dies bei Google einfach nicht...
Gruß
Sergio
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Hallo,
in unserer Verwaltung werden die Begriffe Verwaltungsangestellter und Verwaltungsfachangestellter verwendet. Etwas verwirrend.
Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen beiden Begriffen oder kann man diese als Synonyme ansehen?
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Was bedeutet die Nr. 12042 ?
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Moin moin liebe PR Kollegen/-innen,
in unserer Gemeinde stehen die PR Wahlen an. Nun streitet man sich darüber wie zu wählen ist. Wir haben bei uns Kollegen/-innen die für die Gemeinde arbeiten und einen Eigenbetrieb mit verschieden Stellen (Tourismus, Bauhof,...). Laut MBG S-H § 8, Abs. 1 gilt ein Eigenbetrieb als eigene Dienststelle. Somit bekommt der Eigenbetrieb einen eigenen Personalrat.
Einige sind nun der Meinung, dass
a) durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Angestellten man einen gemeinsamen PR wählen kann
b) da der Eigenbetrieb rechtlich nicht eigenständig ist gilt dieser nicht als eigene Dienststelle und bekommt somit keinen eigenen PR
Da im Gesetz nicht steht ob ein Eigenbetrieb rechtlich und/oder wirtschaftlich selbstständig sein muss, seh ich das eigentlich klar geregelt = Eigenbetrieb vorhanden, also auch eigenen PR.
Wie seht ihr das?
VG Stephan
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Hallo,
ich bin als Facharbeiter in einer Kommune eingestellt und besitze einen Meistertitel in einem Handwerksberuf. Ich soll jetzt einen Azubi bekommen und übe meiner Meinung nach nun eine höherwertige Tätigkeit aus. Ich bin jetzt in EG 5. Welche EG steht mir zu wenn ich dann verantwortlicher Ausbildungsmeister bin?
Ich freue mich auf viele Antworten!
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