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Hallo,
mir ist aufgefallen, dass kaum noch Aktenvermerke und interne Schreiben in Papierform an andere Ämter aufgesetzt werden. Diese sind in unserer Verwaltung schon fast verpönt. Stattdessen werden Mails an Vorgesetzte und die Mitarbeiter anderer Ämter geschrieben.
Sicherlich sind Mails einfacher und schneller, aber es fehlt dann auch der klassische Lesevermerk (das Handzeichen) des Vorgesetzten und es fehlt dieses Papierstück in der Akte...
Mails werden - zumindest bei uns - weniger gut dokumentiert, meist verschwinden sie im persönlichen Ordner des Verfassers oder werden gelöscht, da man Speicherkapazität sparen muss. Es fehlt der Nachweis, dass die Mail gelesen wurde (die Outlook-Option ist bei allen unterdrückt).
Letztlich ist es also nach Jahren in kritischen Fällen (ich meine Fälle, in denen etwas schief gegangen ist und natürlich Schuldige gesucht werden) gar nicht mehr leicht nachzuweisen, ob der Vorgesetzte informiert war, das problematische Vorgehen vielleicht auch angeordnet hat oder der Sachbearbeiter eigenmächtig gehandelt hat. Ich glaube daher, dass die Umstellung auf Mails letztlich zulasten der Dokumentation der Verantwortlichkeiten geht.
Ein paar Fragen dazu: Wie seht Ihr das ? Schreibt Ihr noch Vermerke ? Wie dokumentiert Ihr mails? Wieviel GB Speicherplatz stehen Euch für Mails zur Verfügung? Ich bin auch über weitere Tipps zum Thema Dokumentation dankbar.
Viele Grüße
Stefan
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Hallo,
ich mache im kommenden Jahr mein Abitur und denke darüber nach, anschließend eine Ausbildung oder ein Studium für den Öffentlichen Dienst zu absolvieren. Zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte, Beamtin bei der Stadt oder Lehrerin.
Nun habe ich gehört, dass im Öffentlichen Dienst vor Einstellung oder Verbeamtung stets eine Gesundheitsuntersuchung beim Amtsarzt erfolgt. Ist das richtig ?
Ich besitze von Geburt an eine kleine Fehlbildung an einem inneren Organ. Diese wurde nicht operiert und hat mein Leben bisher in keinster Weise eingeschränkt (ich spiele z.B. Handball) und wird es nach Prognose meiner Ärzte wohl auch zukünftig nicht einschränken.
Aber die Fehlbildung ist halt da und ein Amtsarzt würde das Risiko vielleicht anders einschätzen. Das weiß ich nicht.
Nun möchte ich mich nicht auf einen Beruf im Öffentlichen Dienst vorbereiten, wenn ich anschließend eh eine Enttäuschung beim Amtsarzt befürchten muss. Erst recht will ich natürlich nicht eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und anschließend arbeitslos sein....
Kann mir hier jemand im Forum Auskunft dazu geben, inwieweit bei der öffentlichen Hand amtsärztliche Untersuchungen erfolgen ? Und vielleicht auch, wie streng diese in Bezug auf die Prognosen sind ?
LG
Lena
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Hallo Leute!!!
Ist hier jemand, der bei einer Behörde im Vorstellungsgespräch durchgefallen ist und sich zweites Mal dort beworben hat und beim 2. Anlauf die Ausbildungsstelle bekam?
Bitte teilt eure Erfahrungen und wie es verlief, was man evtl. lieber nicht im Vorstellungsgespräch erwähnen sollte und andere "No-Gos".
Danke!
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe von Euch:
Ich bin Kassenleiter und Leiter der Vollstreckung einer kleinen Amtsverwaltung (8600 EW). Eingruppiert bin ich in die Verggr. Vc (EG 8).
In unser Amtskasse nehme ich die Tätigkeiten des Kassenleiters und des Leiters der Vollstreckung wahr.
Nach der Anlage 1 a BAT sowie geltender Rechtssprechung des BAG sind Kassenleiter, die auch gleichzeitig Leiter der Vollstreckungsbehörde sind, in die Vergütungsgruppe V (EG 9) einzugruppieren.
Meine Frage hierzu ist:
Bei der Vergütungsgruppe V b werden meines Wissens 50 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie 50 Prozent selbstständige Leistung gefordert.
Spielt es bei der oben genannten Regelung (Kassenleiter+Leiter Vollstreckg.=EG9) keine Rolle wie hoch der Prozensatz an gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen sowie selbstständiger Leistung ist???
Lt. meiner Stellenbeschreibung habe ich nämlich nur 47 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistung für den Vollstreckungsbereich und weiter keine.
Würde dann eine Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe V (EG 9) nicht gerechtfertigt sein, auch wenn mann Kassenleiter+Leiter der Vollstreckung ist?
ich hoffe, ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
Viele Grüße aus dem Norden
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Hallo,
ist es richtig, dass die Stelle, die eine Ausschreibung durchführt, nicht auch die Submission durchführen darf?
Sprich bedarf es einer organisatorischen Trennung dieser beiden Tätigkeiten (vermutlich zur Korruptionsvorbeugung) ?
Es wäre super, wenn mir dies -falls es denn zutrifft- jemand mit einem Paragraphen, Urteil, o.ä. belegen könnte.
Hintergrund ist die anstehende europaweite Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeugs in unserer Stadt. Wir haben hier zur Zeit keine zentrale Submissionsstelle.
Danke und Gruß
Ralf
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Hallo ihr lieben 
Wurden bei euch im Abschlusslehrgang schon Tipps von Dozenten gegeben, was in den Prüfungen dran kommen könnten?
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Hallo,
bei uns wird demnächst eine Software zur elektronischen Aktenführung eingeführt. Wir als Personalrat haben diesbezüglich mit dem Behördenleiter eine DV abgeschlossen um zu regeln welche Themen elektronisch abgelegt werden dürfen, dass keine Verhaltenskontrolle durchgeführt werden darf, etc.
Die Software wird nur von einigen wenigen Beschäftigten im Haus genutzt. Gleichzeitig entsteht nun ein Entwurf einer Hausverfügung bzw. Dienstanweisung für diejenigen Beschäftigten, in der drin steht wer die software zu nutzen hat (Geltungsbereich), warum die eingeführt wird und wie sie zu nutzen ist. Die Hausverfügung steht als Anlage in der DV genannt. Ich bin mir nun nicht sicher ob eine Dienstanweisung gleichzeitig mit einer DV zulässig ist? Einige sagen ja, andere nein aber eine konkrete Erklärung finde ich nicht. Unsere Geschäftstelle argumentiert so, dass die DV nur den rechtlichen Rahmen bildet (sprich was darf gemacht werden und was nicht) und die Hausverfügung die direkte Anweisung an die entsprechenden Beschäftigte darstellt? Stimmt das so? Reicht nicht die DV alleine, da eine Verfügung schließlich ohne Kontrolle des Personalrates erlassen werden kann!?
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Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite zur Zeit in einem Klinikum als Reinigungskraft bzw. Servicekraft.
Ich möchte mich im Klinikum um eine Vollzeitstelle bewerben, z.B. als Reinigungskraft oder Servicekraft. In welche Entgeldgruppe werde ich als Reinigungskraft oder Servicekraft eingestuft? Und wieviel würde ich als solche in Vollzeit mit einer Steuerklasse 1 verdienen ?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
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Hallo miteinander,
ich stehe kurz vor der Zusage für einen Studienplatz zum Diplom-Verwaltungswirt. Es fehlen jedoch noch einige Unterlagen, das wichtigere davon wäre das amtsärztliche Zeugnis.
Mich würde interessieren, ob und was (!) meine Behörde (Dienstherr) aus der Gesundheitsprüfung erfährt?
Gilt hier die ärztliche Schweigepflicht, oder werden, bei der Untersuchung angegebene Krankheiten, weitergegeben?
Was erfährt konkret die Behörde (also mein zukünftiger Dienstherr)? Nur die Prognose, ob ein vorzeitiges Ausscheiden möglich ist oder auch konkrete Ergebnisse der Gesundheitsprüfung?
Die Frage bezieht sich auf Bayern (staatliche Einstellungsbehörde)
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dbb newsletter 053/2015 vom 17.04.2015:
BIS ZU MEHRERE TAUSEND EURO UNTERSCHIED BEI JAHRESBRUTTO
KRITK AN BUNDESWEITER BESOLDUNGSDRIFT
Die weiter zunehmende Besoldungsdrift bei den Einkommen der Beamtinnen und Beamten in Deutschland hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt kritisiert. Die Föderalisierung bei der Besoldung habe 'zu großem Frust bei den Betroffenen geführt und gefährdet die gleichbleibend hohe Qualität öffentlicher Dienstleistungen in der Fläche', warnte der dbb Chef in der 'Süddeutschen Zeitung' (Ausgabe vom 17. April 2015) und forderte eine bundesweit einheitliche Beamtenvergütung.
Die Gehälter bei deutschen Beamten liegen immer weiter auseinander, berichtete die 'Süddeutsche Zeitung', egal in welcher Berufsgruppe.
Die Unterschiede bei der Bezahlung innerhalb einer Gehaltsgruppe könnten mittlerweile bis zu 5.500 Euro im Jahr betragen, so die Zeitung. Die aktuellen Zahlen bestätigen die dbb-Daten zum fortschreitenden Auseinanderdriften der Beamtenbesoldung als Folge der Föderalisierung der Gesetzgebungskompetenz im Besoldungs- und Versorgungsrecht 2006. Die klare Tendenz: Sowohl der Zeitpunkt als auch die Höhe der Besoldungsanpassungen werden ebenso wie der jeweilige Geltungsbereich für die verschiedenen Besoldungsgruppen von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. So stellt sich die Lage auch aktuell nach den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst der Länder mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Ende März und dem Land Hessen zu Beginn dieser Woche uneinheitlich dar: Bislang haben nur Bayern, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Arbeitnehmerbereich für ihre Beamten und Versorgungsempfänger angekündigt, Sachsen-Anhalt will zeitlich verzögert übernehmen. Alle anderen Länder haben bislang noch nicht entschieden bzw. bleiben bei ihren Ankündigungen, keine 1:1-Übernahme zu realisieren.
'Dass Tarifergebnisse verzögert auf die Besoldung übertragen werden, ist für die Beamtinnen und Beamten allein schon ärgerlich. Mittlerweile ist aber ein grundsätzliches Problem entstanden, weil Besoldung und Versorgung je nach landespolitischer Situation individuell bemessen werden, etwa durch Deckelung oder Auslassung einzelner Gruppen. Das zerstört über kurz oder lang die ganze Systematik einer nach Anforderungen und Erfahrung gestaffelten Bezahlung im Öffentlichen Dienst', warnte der dbb Bundesvorsitzende Dauderstädt.
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Hallo zusammen,
zwar ist das Thema schon einmal an anderer Stelle angesprochen worden, jedoch z.T. unter anderen Parametern, somit bin ich gespannt, was Euer Sachverstand hierzu weiß. 2008 wechselte ich zu meinem jetzigen Arbeitgeber, einer Stadt in Baden-Württemberg. Ausgeschrieben war die Stelle wahlweise für TVÖD 10 oder A 11. Zuvor befand ich mich in einem Beschäftigtenverhältnis, jetzt traf ich die Entscheidung für die beamtenrechtliche Laufbahn. Wegen des Grundsatzes, dass alle beamtenrechtlichen Stufen zu durchlaufen seien, startete meine Besoldung mit A 9, eine Höhergruppierung in A 10 erfolgte im August 2012. Im September 2012 wurde eine umfassende Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung für die komplette Stadtverwaltung begonnen. Mit der Durchführung wurde eine GmbH für Kommunalberatung beauftragt, nicht die GPA. Mit dem hiesigen Personalrat wurde die Maßnahme ganz grundsätzlich vor Beginn besprochen, offenkundig wurde er jedoch im weiteren Verlauf nie wieder "mit ins Boot geholt". Auffällig war, dass im gängigen Formular die Frage nach den Überstunden fast unmerklich entfernt worden war. Damals hatten manche Kollegen Überstunden in exorbitanter Menge. Nachdem zwischenzeitlich so manches darüber gemunkelt wurde, dass manche Auswertung "stimmig gemacht" worden sei, wurde den Beschäftigten im Herbst 2014 eröffnet, dass sie das Ergebnis (nicht aber irgendwelche Detailangaben) ihrer Stellenbewertungen nun aus einem Ordner herauslesen dürften, Kopien oder sonstige schriftliche Auskünfte jedoch nicht möglich seien. Erst auf der wenig später stattfindenden Personalversammlung wurde nach Anmahnung zugesichert, dass man auch eine detailliertere Auswertung weiterreichen werde. In der kompletten Zwischenzeit ist weder durch das Bewertungsbüro noch meinen Arbeitgeber eine Rücksprache mit mir erfolgt.
Im Februar 2015, also fast 2 1/2 Jahre nach dem Beginn der Maßnahme, erhielt jeder Kollege weitgehend kommentarlos eine 5seitige schriftliche Auswertung des Büros. Ihr war zu entnehmen, dass meine Stelle auf A 10 gewertet worden sei. A 10 wird im Punkteraum zwischen 344-394 vergeben, meine Punktezahl betrug 381. Somit war eine Rückstufung der Stelle von A 11 nach A 10 erfolgt. Die weitere Bewertung erfolgte in den Kapiteln "Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung", "Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen", "Grad der Selbständigkeit", "Grad der Verantwortung", "Grad der Vor- und Ausbildung" und "Grad der Erfahrung". Bei 4 der 6 Themen wurde ich aus meiner Sicht zu niedrig bewertet. Ich habe beschlossen, das nicht einfach so hinzunehmen, zumal gute Gründe dafür sprechen, aktiv zu werden. Seit der letzten Arbeitsplatzbeschreibung im Jahr 2001, bei der mein Amtsvorgänger nach Vergütungsgruppe IVa bewertet worden war und der Neuausschreibung der Stelle 2008 (TVÖD 10/A 11) sind ständig neue anspruchsvolle Aufgaben hinzugekommen, niemals aber etwas vom Aufgabenbestand auf einen anderen Beschäftigten umverteilt oder generell abgegeben worden. Das kann ich auf jeden Fall belegen.
Meine Fragen an Euch: Gibt es so etwas wie einen Bestandsschutz in Bezug auf die Verbindlichkeit einer Eingruppierung in der Stellenausschreibung, wenn nachweislich keine Aufgaben entfallen sind und keine Aufgaben höherer Wertigkeit gegen solche niedrigerer Wertigkeit getauscht wurden? Gibt es hierzu rechtliche Regelungen, die auf den kommunalen Beamtendienst in Baden-Württemberg anwendbar sind? Ist das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überhaupt zulässig? Welches weitere Vorgehen empfehlt Ihr mir? Da die komplette Maßnahme ein "Gschmäckle" hat: welche Möglichkeiten hat der Personalrat aktiv zu werden? Muss er dem Ergebnis generell zustimmen, damit eine Organisationsuntersuchung oder Stellenbewertung Gültigkeit erlangt? 2001 wurde bei der letzten generellen Stellenbewertung der Arbeitsplätze zwischen Stadtverwaltung und Personalrat eine extra Dienstvereinbarung getroffen, diesmal ist nichts dergleichen erfolgt. Kann er sich im Falle berechtigter Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Abwicklung der Sache Akteneinsicht verschaffen? Welche rechtliche Handhabe hat er generell, wenn eine Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung auf das Unverständnis der Mitarbeiter stößt?
Ich freue mich auf Eure Kommentare.
Herzliche Grüße !
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Schon irgendetwas gehört, welche Fächer man dieses Jahr ausschließen kann?
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Hallo zusammen,
ab welcher Schülerzahl in Grundschulen, Gymnasien und Berufsschulen (NRW) sollte die Sekretariatsstelle jeweils zu 30, 50 und 100% besetzt werden ?
Es gab irgendwo eine Tabelle, die das aufgelistet hatte - aber jetzt finde ich sie natürlich nicht mehr....
Tausend Dank!
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Hallo Miteinander,
ich bin im Januar mit meinem Studium im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg fertig und überlege wie es weitergehen soll. Leider bin ich mir überhaupt nicht sicher, was ich darf und bei welchen weiteren Schritten ich meine Bezüge aus dem Studium zurückzahlen muss.
Ich sehe momentan drei unterschiedliche Möglichkeiten für mich:
1. Master-Studium an einem College in Irland
Ist das überhaupt möglich? Theoretisch bin ich ja entlassen und muss mich neu bewerben. Gibt es eine bestimmte Frist, in der ich dann im öffentlichen Dienst wieder anfangen muss oder kann ich zwischendurch ein Jahr in Irland studieren?
2. Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst
Ist es möglich nach meinem Studium ein Studium des gehobenen Polizeivollzugsdienst zu beginnen? Muss ich dabei meine Bezüge vom Studium zurückzahlen? Ist ja eigentlich auch öffentlicher Dienst und auch im gleichen Bundesland.
3. Wechsel in ein anderes Bundesland
Ich habe gehört, dass man die Pflicht hat mindestens 5 Jahre im gleichen Bundesland zu bleiben. Ansonsten muss man die Bezüge zurückzahlen. Stimmt das oder kann ich direkt nach dem Studium das Bundesland wechseln?
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Hallo,
mich stört, dass in unserer Verwaltung in der Abwesenheitsnotiz von Outlook anzugeben ist, wann man (im Falle von Abwesenheiten) wieder erreichbar ist. Dieses Datum ist ferner auch auf einem Schild an der Bürotür zu vermerken.
Wie ist das datenschutzrechtlich zu sehen ? Unser Datenschutzbeauftragter findet diese Angaben in Outlook und auch die Schilder in Ordnung ...
Ich meine: Wen geht es an, wie lange ich Urlaub habe, zur Kur bin oder krank bin ? Diese Infos können auch missbraucht werden, z.B. sind es ja schöne Tipps für Einbrecher.
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Hallo - bin zwar schon länger im Personalratsgeschäft - aber neu in diesem Forum....
Eine Frage/Bitte ans Forum: Hat irgendjemand eine Dienstvereinbarung zum Thema Leistungsentgelt abgeschlossen, wo zunächst ein Sockelbetrag an alle und der Rest mittels Leistungsbeurteilung ausgeschüttet werden soll? Eine solche DV möchte nämlich jetzt unsere Dienststellenleitung abschliessen... Sicherlich hat die ein oder andere Dienststelle bereits so was abgeschlossen???
Vielen Dank
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Hallo,
ich wurde von meinem Vorgesetzten gebeten, die Zeiten zu erfassen und ihm mitzuteilen, die ich für einzelne Tätigkeiten benötige. Wie gesagt nur die Zeiten für einzelne meiner Aufgaben, nicht für alle.
Frage: Kann der Vorgesetzte diese Erfassung anordnen oder bedarf es dazu der Beteiligung des Personalrats? Bundesland ist NRW.
Die Atmosphäre hier ist leider generell vergiftet, man muss ständig auf der Hut sein, nicht irgendwo reingelegt zu werden. Daher lege ich großen Wert auf rechtmäßige Abläufe.
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Sachverhalt:
Guido Gans hat seine Ausbildnung zum Verwaltungsfachangestellten am 31.08.2006 bei der Gemeinde Bergheim erfolgreich beendet.
Da eine Übernahme nicht möglich war, nahm er für die Zeit vom 01.09.2006 bis 30.11.2007 eine befristete Stelle als Mitarbeiter bei der Stadt Pfauenhain an.
Seit dem 01.12.2007 ist Guido Gans erneut bei der Gemeinde Bergheim als vollbeschäftigter Mitarbeiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Aufgabe:
Berechnen Sie wann er erstmals Anspruch auf Jubiläumsgeld hat.
Welche Zeiten werden bei der Beschäftigungszeit mit angerechnet und wieso?
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Aus aktuellem Anlass die Frage, ob es mit dem Datenschutz vereinbar ist, wenn eine Mail, mit persönlichen Angaben zu einer Erkrankung, vom Empfänger zwar beantwortet wird, diese Antwort aber gleichzeitig cc an vier andere städt. Bedienstete geschickt wird, wie Vorgesetzte des Fragestellers, Personalrat, Personalabteilung etc.
Ich finde das, ohne vorher darüber informiert worden zu sein, ehrlich gesagt fragwürdig.
Danke!
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Guten Tag,
trotz des Sonntags habe ich eine Frage:
Die Fakten:
Ich bin als Techniker bei einer Kreisverwaltung tätig.
Mein Aufgabengebiet ist die technische Instandhaltung kreiseigener und angemieteter Gebäude.
(Schulen, Kindergärten, allgemeine Dienstgebäude)
Da für die einzelnen Gebäude diverse Wartungsverträge für technische Einbauten aber auch für wiederkehrende Prüfungen (SV) geschlossen sind, fällt es schwer, den Überblick zu behalten.
Meine Frage:
Zurzeit werden Wartungsvertäge in einer Excel-Liste geführt.
Kennt jemand eine (bezahlbare) Software, die das zuverlässig nachhält ??
Vielen Dank im voraus.
SchachtSieben
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