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Hey,
ich hätte eine Frage zur Jahressonderzahlung. § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 TVöD sagt:
"Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, in denen Beschäftigten nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist."
Was ist damit gemeint?
Wie wird die Jahressonderzahlung eines Beschäftigten berechnet, welcher einen längeren Zeitraum krank war? Wird die Sonderzahlung schon ab 6 Wochen (§ 22 Abs. 1 TVöD) gekürzt, oder nach dem Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 3 TVöD?
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Hallo zusammen,
bei uns steht Ende diesen Jahres die Stellenbewertung an, da sich intern einiges an den Aufgaben der Sachbearbeiter geändert hat und sich auch neue Stellen ergeben haben.
Nun habe ich mehrere Fragen hierzu.
Kann es sein, dass ich auf Grund eines Stellenwechsels im Hause herabgestuft werde, obwohl ich schon mehrere Jahre / Jahrzehnte nach der höheren Stelle bezahlt wurde?
Wie läuft das generell mit einer komplett neuen Stellenbewertung ab? Ich schreibe meine Stellenbeschreibung und wer bewertet dann welche Anforderung diese Aufgaben erfüllen? Extern / Intern?
Danke
Gruß Sebastian
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Hallo Kolleginnen und Kollegen
In unserer Dienststelle werden 3 Arten von Arbeitszeitkonten für jeden Beschäftigten geführt. 1. Arbeitszeitkonto (Azk), 2. Kurzzeitkonto (Kzk) und 3. Langzeitkonto (Lzk). Meine Frage bezieht sich zum Kurzzeitkonto. Dies ist ein MA-Konto. Hier werden z.B. Mehrleistungen, umgewandelte Zeitgutschriften u.ä. gutgeschrieben. Zeitentnahmen können in ganzen (freien-) Tagen genommen werden.
Wir haben 2 Betriebsbereiche. Die bisherige Regelung war so, dass pro Arbeitstag aus jedem Betriebsbereich 2 MA Frei aus Kurzzeitkonto nehmen konnten. Nun hat die Leitung der DS diese Regelung einseitig gekippt. Jetzt dürfen nur noch jeweils 1 MA auf jeden Betriebsbereich in Frei aus Kzk.nehmen.
Ich glaube, dass die DS hier ein Mitbestimmungsverfahren wegen einer "Regelung der Ordnung in der Dienststelle" hätte einleiten müssen.
Gibt es hier sachdienliche Hinweise ob ja oder nein?
MfG von RR. aus B. an der S.
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Hallo zusammen,
hat jemand eine Arbeitsplatzbeschreibung für einen Bauhofmitarbeiter?
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Ich hab einen Grad der Schwerbehinderung von 100%, befristet bis zum 31.12.2016.
Ab dem Juni 2015 kann ich, meinem Jahrgang entsprechend 60 Jahre plus 8 Monate, eine "Versetzung in den Ruhestand auf Antrag" (ich glaub so heißt das)in Anspruch nehmen.
Meine Frage nun, wie läuft dies in der Praxis ab? Sind Fristen einzuhalten, kann der Arbeitgeber widersprechen?
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
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Guten Abend,
mein "kleines" Problem ist folgendes:
Ich bin unbefristet seit grad mal 1,5 Jahren im öD beschäftigt, und schwer krank geworden, wodurch sich mein GdB von 50 auf 100 erhöht hat.
Krankgeschrieben bin ich noch bis ca. Oktober, dann läuft mein Krankengeld aus.
Ich habe dann folgende Möglichkeiten:
-Beginn des Hamburger Modells als Wiedereingliederung oder
- befristete Erwerbsunfähigkeitsrente
(-erneute Reha, ist aber nicht mein primäres Ziel)
Was passiert eigentlich mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich zB die befr. EU-Rente in Anspruch nehme? Wird er solange frei gehalten?
Kann ich anschließend auch das Hamburger Modell beginnen?
Eigentlich macht man ja das HM nach dem Krankengeldbezug und zielt drauf ab, wieder voll arbeiten zu können. Das trau ich mir mit meiner Krankheit aber nicht zu bzw weiß jetzt schon, dass ich nur max. 5h täglich schaffe. Später (in 3-4 Jahren) kann ich mir wieder Vollzeit vorstellen)
Und das HM ggf. abbrechen, kommt bestimmt auch nicht gut.
Was soll ich tun?
Ich habe Angst um meinen Arbeitsplatz - berechtigt?
Vielen Dank für eure Meinungen!
LG
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Liebes Forum,
ich bin seit 25 Jahren in einem Unternehmen im ÖD tätig. In den letzten 15 Jahren wurde mir in einer Geschäftsstelle unseres Hauses das Leben sehr schwer gemacht. Eine Kollegin, welche durch Herabstufungen innerhalb des Hauses sowie auch persönliche Probleme (Ehescheidung), terrorisierte durch Kleinigkeiten mich bei den Kollegen. Hierzu muss erwähnt werden, dass ich selbst durch Beförderungen der 2. Chef dieser Kollegin wurde. Ich musste mich arrangieren um an diesem Klima nicht kaputt zu gehen. Mein direkter Chef und ich hatte in den Jahren viele, kam gegen diese Frau nicht an. Auch seitens der Geschäftsleitung wurde nichts unternommen, obgleich bekannt war! Vor ca. 5 Jahren als ich den letzten Chefwechsel hatte, wandte ich mich an den Personalrat. Genau an eine Kollegin, welche ich mein Vertrauen schenkte, da ich sie auch gewählt hatte. Ich kannte diese Kollegin seit vielen Jahren und da wir auch Fahrgemeinschaften zu einigen Seminaren bildeten, vertraute ich ihr in den Jahren immer mal wieder einiges an. Gab jedoch auch immer wieder den Hinweis, "das bleibt aber unter uns". Da die Kollegin PR und meine "LieblingsKollegin" aus dem selben Ort sind, wurde alles was ich erzählte weiter getragen. Dies bekam ich mit, als an einem Tag als bei uns in der Geschäftsstelle Krisensitzung war, meine "Lieblingskollegin" im O-Ton einen Satz zitierte, welchen ich nur der PR Kollegin sagte! Ich habe mich mittlerweile auf eine andere Stelle in unserem Haus beworben und mir geht es besser. Ich treffe jedoch hin und wieder auf beide Kolleginnen. Ich überlege nun, ob ich dem PR Vorstand das anzeige und ein Misstrauensantrag stelle.
1. Sollte ich das tun? wofür brauchen wir denn einen PR wenn wir MA diesem nicht vertrauen können?
2. was sollte ich dringend beachten?
3. sollte ich lieber gar nichts machen?
über eine Rückantwort würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
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Hallo zusammen,
ich bin neu im öffentlichen Dienst und habe nun mehrere Ämter inne, da unsere Gemeinde sehr klein ist.
Wir haben einen Beamten (der Bürgermeister) und 6 Mitarbeiter öffentlicher Dienst (Verwaltung und Bauhofmitarbeiter).
Die Revision hat bei meinem Vorgänger die Personalakten, Stundenzettelaufbewahrung etc. bemängelt - will ich jetzt nicht bewerten.
Wie lege ich denn ordnungsgemäß was an?
Kann ich die Lohnzettel (der Teil, der bei mir bleibt) in einem Leitz-Ordner durch Trennblätter getrennt aufbewahren?
Wo müssen Krankmeldungen, Urlaubsmeldungen, Stundenzettel etc. aufbewahrt werden?
Ist halt für mich völlig neu - ich danke für eure Hilfe. 
P.S.
Ich brauche kein Gesülze darüber, was heute für Leute eingestellt werden etc....
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Hallo,
Ich brauche unbedingt mal eure Hilfe. Unser Arbeitgeber will eine seit 25 Jahren bestehende Regelung zur Marktreinigung und zur Mülltonnenleerung am Wochenende ändern zum Nachteil der Mitarbeiter. Leider hat unser alter Personalrat immer verpasst Dienstvereinbarungen abzuschließen.
Und zwar geht es um folgenden Fall:
Die Mitarbeiter erhalten gerade für die An- und Abfahrt zur Arbeit jeweils eine halbe Stunde An und Abfahrtszeit vergütet. Jede angefangene Arbeitsstunde wird auf eine volle Stunde aufgerundet. Maximal 2 Stunden gibt es dafür.
Also gibt es 3 Stunden für unsere Mitarbeiter.
Neue Regelung soll sich nach dem TVöd richten. Also keine An- und Abfahrtszeit vergütet und nur die tatsächliche Arbeitszeit (Minuten genau ).
Im Grunde heißt das für die Mitarbeiter sie haben zum Teil 1,5 Stunden Wegezeit zur Firma und zurück, die nicht mehr bezahlt wird und das für nur eine Stunde Arbeit. Das steht in keinem Verhältnis.
Wie können wir dagegen argumentieren bzw eine andere Lösung herbeiführen?
Wir sind für jegliche Hilfe dankbar
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Hallo,
ich arbeite seit über 20 Jahren bei einem Arbeitgeber als Erzieherin (ev.Träger). Nun überlege ich mich wo anders zu bewerben.
Ich habe eine Stelle gefunden die mich interessieren würde. Nun ist für mich natürlich das Finanzielle eine Frage und ich steige durch die Tarifrechner nicht durch. Evtl. kann mir hier ja jemand helfen.
Also, ich arbeite als Erzieherin mit 35 Std.Bezahlt nach TVL TG8 STF05.
Ich könnte auf einer anderen Stelle anfangen mit 30 Std. und die Bezahlung fängt an mit TVÖD S6.
Ich möchte hier nicht angeben wieviel ich verdiene, aber wie groß wäre etwa der Unterschied? Den Gehaltsrechner verstehe ich nicht bzw. habe den Eindruck, dass der finanzielle Unterschied nicht stimmen kann, da er zu groß erscheint. Ich hätte ja einen Verlust von ca. 400€.
Kann man dann im Vorstellungsgespräch auch darüber diskutieren, ob eine höhere Einstufung möglich ist? Meine ehemalige Kollegin hat ihre ganzen Einstufungen auf ihre neue Stelle mitnehmen können. Sie war aber auch nur 6 Jahre bei uns. Also noch nicht sehr hoch eingestuft und auch noch nicht soviel Berufserfahrung.
Ich muss dazu sagen, dass ich überhaupt keine Erfahrung mit Vorstellungsgesprächen, Gehaltsverhandlungen usw. habe. Ich bin immer noch bei meinem ersten Arbeitgeber und will nun einfach weg....
Gibt es sonst eine Stelle wo man anrufen kann, um solche konkreten Fragen zu stellen? Ich kann ja schlecht bei meinem jetzigen Arbeitgeber oder bei dem evtl. zukünftigen nachfragen :-)
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Hallo,
ich bin gerade Beamter auf Lebenszeit geworden.
Nun wollen wir unserer Familie ein Haus bauen und denken als erstes darüber nach, wo ?
Viele Kollegen haben mir geraten, in einer anderen Stadt oder Gemeinde zu bauen, also nicht in der Stadt, in der ich arbeite. Dies, um in der Freizeit ungestört zu sein und nicht ständig Kollegen oder "Kunden" über den Weg zu laufen und auf dienstliche Dinge angesprochen zu werden.
Ich vermute aber, dass es für die Karriere von Vorteil ist, in der Stadt zu wohnen, für die ich arbeite. Oder?
Wie seht Ihr das ? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
LG
Nicolas
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Servus
Wenn das Innenministerium eine Richtlinie heraus gibt, wie ist diese für Behörden zu sehen?
Bindend?
Eine grobe Richtungsvorgabe?
Ein Vorschlag?
Wie haben die Behörden damit um zu gehen?
Grüße
Marcus
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Hallo folgendes Problem besteht: Alle 14 Tage ist Personalratssitzung im Rathaus, 14:00 Uhr
Wir 2 Kollegen vom Bauhof Mitglieder des Personalrat haben folgendes Problem.
Bis jetzt immer bis 12:00 Uhr unsere Arbeit gemacht. Von 12:00-12:30 Pause.
12:30 habe ich mich auf dem Bauhof umgezogen und frisch gemacht, circa 12:50 bin ich dann zum Rathaus gefahren und habe mich dann mit dem Kollegen auf die Sitzung vorbereitet.14:00 Personalratsitzung. Unser Chef meint es würde reichen, wenn wir um 13:00 Uhr uns fertig machen würden und dann zum Rathaus fahren.
Für uns ist das Behinderung der Personalratsarbeit!!! Bis dato würde nichts gesagt, seit über 3 Jahren haben wir ab 12:30 uns abgemeldet für Personalratsarbeit.
Der Vorsitzende hält sich bedeckt, keine Hilfe. Wer kann helfen? Arbeitsplatz in NRW
Danke im voraus.........
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M e d i e n i n f o r m a t i o n - ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
"Tarifkonflikt Sozial- und Erziehungsdienst: 93,44 Prozent der
ver.di-Mitglieder in Urabstimmung für unbefristeten Streik ab Freitag
Im Tarifkonflikt zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes
hat die Urabstimmung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) eine eindeutige Mehrheit für einen unbefristeten
Arbeitskampf ergeben. Insgesamt stimmten 93,44 Prozent der
ver.di-Mitglieder für einen unbefristeten Streik. Damit wurde das
erforderliche Quorum von 75 Prozent deutlich übertroffen.
"Der Streik wird am Freitag mit einem spürbaren und starken
bundesweiten Signal beginnen. Danach wird er in vielen Einrichtungen
zunächst dauerhaft fortgeführt - notfalls auch über Pfingsten. Wir
werden Zug um Zug weitere Einrichtungen in den Streik einbeziehen",
sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. "Eltern müssen sich
bereits ab Freitag auf erste Kita-Schließungen einstellen, die dann
unbefristet andauern werden. Die Betroffenen sind über den konkreten
Streikbeginn heute Morgen bereits informiert worden." Kitas und
Horte, die im Laufe der nächsten und übernächsten Woche in den Streik
einbezogen werden, werden betroffene Eltern rechtzeitig darüber
informieren.
"Die kommunalen Arbeitgeber leugnen jeden generellen Handlungsbedarf
zur Aufwertung dieser gesellschaftlich wichtigen und außerordentlich
verantwortungsvollen Tätigkeiten. In fünf Verhandlungsrunden haben
sie kein Angebot vorgelegt. Aber die Kolleginnen und Kollegen wollen
sich nicht länger hinhalten und lediglich mit guten Worten abspeisen
lassen. Wir appellieren an die betroffenen Eltern, Großeltern,
Freunde und Verwandten: Lassen Sie nicht zu, dass die Arbeitgeber
versuchen, den Konflikt auf Ihrem Rücken und dem Ihrer Kinder
auszusitzen. Wenden Sie sich an Ihren Oberbürgermeister,
Bürgermeister, Landrat, an die Vorsitzenden der Stadt- und
Gemeinderats- sowie Kreistagsfraktionen, damit diese ihren Einfluss
im Arbeitgeberverband zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe
nutzen. Die Arbeitgeber haben es in der Hand, mit einem
verhandlungsfähigen Angebot den Streik jederzeit zu beenden", betonte
Bsirske.
Zum Streik aufgerufen sind unter anderem Erzieherinnen und Erzieher
in Kitas, Horten und an offenen Ganztagsschulen, Sozialarbeiter und
Sozialpädagoginnen in Jugendzentren, in der Schulsozialarbeit und im
allgemeinen Sozialdienst, Erzieher und Heilpädagoginnen in Heimen für
Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte in Einrichtungen der
Behindertenhilfe."
Wie bewerten Sie die Tarife für die sozialen Berufe ?
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dbb newsletter 062/2015 vom 05.05.2015:
"Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist in Sachsen-Anhalt
teilweise nicht angemessen und sogar so unzureichend, dass sie gegen
die Verfassung verstößt. Zu dieser Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) in einem Grundsatzurteil gelangt. Zugleich legten die Richter
des Zweiten Senats in Karlsruhe Maßstäbe fest, um die untere Grenze
der Besoldung von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen.
Damit haben die vom BVerfG einstimmig getroffenen Entscheidungen über
den Rechtskreis der Richter-Besoldung hinaus maßstäbliche Bedeutung
für das gesamte Besoldungsrecht in Bund und Ländern.
Der dbb begrüßte die Entscheidung des BVerfG. 'Das ist Klartext aus
Karlsruhe', sagte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzende
und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, am 5. Mai 2015 in Berlin.
'Wir erkennen den weiten Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers
durchaus an. Gleichwohl war die klarstellende Botschaft aus Karlsruhe,
dass die Festlegung der Besoldungshöhe an prozedurale Anforderungen
insbesondere in Form von Darlegungs- und Begründungspflichten im Gesetzgebungsverfahren
gebunden ist, aus unserer Sicht überfällig. Anforderungen an eine verfassungsrechtlich
beanstandungsfreie Weiterentwicklung der Besoldung auch in Zeiten verstärkter
Haushaltskonsolidierung und trotz Föderalismusreform sind jetzt klar
beschrieben', so der dbb Vize.
Welche Besoldung im Rahmen des Alimentationsprinzips angemessen ist,
konnte der Staat als Dienstherr bisher im Rahmen seines Ermessens weitgehend
frei entscheiden. Diese Spielräume haben die Verfassungsrichter nun
eingeschränkt und konkretisiert. Es enthält für die Ermittlung der
noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie
fünf volkswirtschaftliche Parameter, mit denen die Entwicklung der
Besoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex,
der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten
im öffentlichen Dienst.
'Dass die Richterbesoldung und -versorgung in Sachsen-Anhalt gemessen
an diesen vom Gericht aufgestellten Maßstäben für nicht mit Art. 33
Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar erklärt wurde, ist konsequent und
nachvollziehbar', so dbb Beamtenvorstand Benra. 'An diesen Maßstäben
werden wir ab sofort sämtliche Besoldungs- und Versorgungsentscheidungen
der Dienstherrn messen, um Verletzungen des Alimentationsprinzips und
ein weiteres Auseinanderdriften der Beamtenbesoldung in Deutschland
zu verhindern.'
Das BVerfG erklärte im gleichen Urteil die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe
R 1 in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 sowie die Grundgehaltssätze
der Besoldungsgruppe R 3 in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2012 für
verfassungsgemäß. Den Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
zum Urteil sowie den Tenor des Urteils selbst gibt es online unter
http://www.dbb.de/cache/teaserdetail/art...sruhe.html."
Wie bewerten Sie das Urteil ?
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Wohin werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Neu- Erschließung eines Gewerbegebietes gebucht?
Die Erschließung von Grundstücken für ein künftiges Gewerbegebiet wurde gefördert. Die Kosten der Medienträger würden von der Kommune übernommen. Der Leitungsbestand ging in den Besitz der Medienträger (eigene Kosten dafür).
Die Kosten für die Erschließung der Grundstücke, also die AHK, wurden auf die Grundstücke gebucht mit der Begründung, dass das Grundstück mehr wert ist.
Das Grundstück ist mehr wert (was aber auch nicht dem Wert der AHK entsprechen muss....). Wie sind die Kosten für die Erschließung im doppischen Haushalt abzubilden? Erschließungskosten, Aufwand, auf Grundstück und wie ist vor allem mit den Fördermitteln umzugehen (ca 80% der AHK)?
Ich hoffe uns kann geholfen werden. Danke im Voraus
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Hallo,
ich habe folgende Frage zur Höhergruppierung und dem Garantiebetrag:
Was ist wenn der Garantiebetrag nicht erreicht ist?
- Erfolgt die Eingruppierung dann in die nächsthöhere Stufe oder
- Erfolgt die Eingruppierung in die entsprechende Stufe + Unterschied zum Garantiebetrag?
Beispiel: EG 6 -> EG 7 (Garantiebetrag 56,28 €)
EG 6 Stufe 5 = 2.774,66 €
EG 7 Stufe 4 =2.786,48 €
kommt man somit in EG 7 Stufe 5 (2.875,10 €) oder erhält man EG 7 Stufe 4 + Garantiebetrag (2.786,48 € + 56,28 € = 2.842,76 €)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Beste Grüße
Sebastian
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Hallo Leute,
nach einiger Recherchen bin ich dennoch ratlos. Tathergang
(ich war es nicht
):
--> 15.10.2015---- Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG
--> 02.05.2015---- Erhalt Bußgeldbescheid per PZU (Verwaltungsbehörde der Gemeinde)
Soweit ich weiß, liegt eine Unterbrechung nicht vor.
Laut § 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG verjährt eine solche Ordnungswidrigkeit nach 6 Monaten.
Aber § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG verwirrt mich sehr:
"Die Verjährung wird unterbrochen durch...den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung"
Ist die Tat nun wirklich verjährt? Oder beginnt die Frist mit Zustellung des Bescheides?
Ist es eine Unterbrechung, wenn z.B. ein Anhörungsbogen Anfang Dezember 2014 vom Beklagten ignoriert worden wäre?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG
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Hallo zusammen.
Meine Frage lautet :
Ist die Amtszulage ( A9 mZ) eine Beförderung und muß ich die zwei Jahre Wartezeit
einhalten, um diese mit in die Pension zu nehmen ?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.
MfG
hjweiko
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Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 GO NRW?
Demnach müssen kommunale Beteiligungen einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften machen.
Unser Energieversorger hat viele kleine Projektgesellschaften und um den jährlichen Aufwand bzgl. der Jahresabschlüsse zu minimieren, prüfen wir eine mögliche Ausnahmegenehmigung.
Hat jemand Tipps für eine Begründung, neben Kosteneinsparung und Reduzierung von Aufwand?
Grüße aus Aachen
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