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Hi,
im Arbeitszeugnis soll ja auch das Ausdrucksvermögen bewertet werden. Nun habe ich eine ausländische Kollegin, die in der Grammatik nicht gerade perfekt ist. Sie arbeitet im Kindergarten als Erzieherin. Die zu beurteilende Fachbereichsleiterin hat mir mitgeteilt, dass sie trotzdem ungehemmt mit den Kindern kommuniziert -soll positiv gemeint sein-.
Nun weiß ich nicht, wie ich es wohlwollend im Arbeitszeugnis schreiben soll. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Fränklin
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ich habe mal eine Frage zur Bewertung von Altlasten.
Wir haben hier ein Gutachten aus dem Jahre 2004.
Die Eröffnungsbilanz erfolgte aber erst Jahre später.
Gibt es eine Möglichkeit evt. Bewertungsgesetz dieses Gutachten auf das Jahr der Eröffnungsbilanz hoch zu rechnen. Muss ja als Rückstellung gebucht werden.
Vielen Dank für Eure bzw. Dein Hilfe
Gruß
Detlef
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Ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Da ich zwar berufsunfähig (Lehrer) aber nicht arbeitsunfähig bin, würde ich gern wieder arbeiten. Dies scheint aber nicht möglich zu sein, wenn man schon dienstunfähig ist. Eine anderweitige Verwendung ist für dienstunfähige Lehrer nach dem Landesbeamtenrecht Baden - Württemberg
anscheinend nicht möglich oder kennt jemand hierzu irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für die Antwort!
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In unserem Kommunalbereich wird beabsichtigt einen Zweckverband zu gründen. Für diesen Zweckverband sollen Beschäftigte eingestellt werden, ggfls. sollen Beschäftigte aus den einzelnen Kommunalverwaltungen abgeordnet werden.
Wie könntet Ihr Euch die Personalleistung in so einem neu gegründeten Zweckverband vorstellen?
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Hallo Zusammen,
wer kann mir in dieser speziellen TVöD-Frage weiterhelfen?
Folgender Fall:
Beschäftiger B arbeitet seit über zehn Jahren in einer Kommunalverwaltung und hat vor einiger Zeit den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich absolviert. Er ist in EG 6, Stufe 4 eingruppiert und bekommt seit einigen Monaten die Zulage nach § 14 TVöD wegen Ausübung einer höherwertigeren Tätigkeit (er sitzt auf einer Stelle, die mit EG 8 bewertet wurde). Nun wurde er versetzt und zwar auf eine Stelle, die mit EG 9 bewertet ist und bekommt auch die entsprechende Höhergruppierung von der EG 6 (mit Zulage) direkt in die EG 9. Die EG 8 hat er also übersprungen.
Nun wird man bei einer Höhergruppierung ja in der Entgeltstufe entsprechend zurückgestuft. Die Frage ist nur, wie weit.
Gem. § 17 IV TVöD würde B in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurückfallen, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht (zzgl. ggf. Garantiebetrag von 50 EUR oder so, sollte der Gehaltszuwachs darunter liegen, hier jedoch nicht relevant). Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Im vorliegenden Fall würde B dann also von EG 6, Stufe 4 (2391,14 EUR auf Grundlage der alten Entgelttabelle gültig bis 29.02.12) in EG 9, Stufe 2 (2537,53 EUR) eingruppiert. Man bedenke dabei, dass B vorher noch eine Zulage von 4,5 % (also 107,60 EUR, insgesamt 2498,74 EUR) bekommen hat, die jedoch bei der Stufenzuordnung nicht mitzählt, da allein auf die Entgeltgruppe abgestellt wird. Er hat also einen realen Gehaltszuwachs von 38,79 EUR.
Dagegen erfolgt jedoch gem. § 16 II TVöD bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mind. drei Jahren eine Zuordnung in Stufe 3. Dies bezieht sich jedoch auf Neueinstellungen.
Bezogen auf den vorliegenden Fall stellt sich nun die Frage, ob B nun in EG 9, Stufe 2 (was bezogen auf den Gehaltszuwachs ja eher lächerlich ist) oder in EG 9, Stufe 3 zugeordnet wird? Bei Zuordnung in Stufe 2 würde sich der über zehn Jahre beschäftige B dann schlechter stellen als ein neu Eingestellter. Das kann doch nicht sein???
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Hallo zusammen,
ich bin im Gebäudemanagement unserer Stadtverwaltung beschäftigt. Ein Kollege aus unserem Sozialamt benötigt für ein städt. Übergangswohnheim (Asylheim) neue Waschmaschinen, Herdplatten etc. Er meint, dass für die Beschaffung das Gebäudemanagement zuständig ist.
Ich bin anderer Meinung. Was haltet ihr davon???
Danke im Voraus!
Sarah D.
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Hallo,
ich möchte einmal im Groben meinen Werdegang erzählen und dazu ein paar Fragen stellen:
Ich bin seit 29 Jahren im ö.D. beim Bund, habe also einen Angestelltentarifvertrag für den Bund.
Meine Tarifgruppe hat sich bis heute nicht verändert. (TG V, früher VII).
2004 bekam ich eine Schwerbehinderung von 50 % wg. psychischen Krankheitsschäden.
Aufgrund meiner Krankheit nahm man mich Ende 2011 aus meinem bisherigen Arbeitsgebiet (Schreibkraft) heraus. Ich habe mich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, weil vieles falsch hingestellt wurde und ich gemobbt wurde. Das wurde leider so hingestellt als ob ich unfähig wäre mit bestimmten Kollegen klarzukommen.
Jedenfalls nahm man mich aus meiner 28-jährigen Schreibarbeit raus und übertrug mir jetzt komplett andere Aufgaben, die normalerweise Beamte mit ungelerntem Beruf ausüben (Akten hin- und herschieben, etc.). Ich habe eine Berufsausbildung mit abgeschlossener IHK-Prüfung.
Den gänzlichen Umbruch, in dem meine dienstliche Verwendung für 2012 als dienstliche Rehabilitationsmaßnahme deklariert wird habe ich schriftlich. Was ich leider trotz mehrmaligem Hinweis nicht schriftlich erhalten habe, ist, dass meine Tarifgruppe gleich bleibt, sprich, sich keinerlei Einbußen bzgl. Gehalt ergibt. Mir wurde das mehrfach mündlich zugesichert, dass sich an meinem Gehalt nichts ändert und ich nicht herabgestuft werden kann. Praktisch jedoch führe ich wesentlich "niedrigere" Tätigkeiten aus.
Meine Frage jetzt: Wenn ich das Rehajahr nicht "bestehe", können sie meinen Vertrag ändern? Können sie ihn jetzt schon ändern? Das würde eine enorme Verschlechterung meines Gehalts bedeuten. Ich verstehe auch nicht, warum sie mich zu den "ungelernten" Beamten gesetzt haben. Mein Ziel ist es bis Jahresanfang 2013 wieder meinen eigentlichen Beruf auszuüben. Das wird aber permanent überhört, zumal in der Abteilung, in der ich jetzt bin, Personalmangel besteht und ich somit sehr willkommen bin.
Mir kann auch nicht gesagt werden wie es nach dieser "Rehabilitationsmaßnahme" weiter geht. Das heißt für mich ich kann ich anstrengen soviel ich will und trotzdem kann es passieren, dass ich da bleibe wo ich jetzt als Rehamaßnahme bin.
Mir geht es um das Gehalt, denn eine wesentlich niedrigere Tarifgruppe gefährdet buchstäblich meine Existenz.
Vielen Dank für Eure Antworten!
MfG
AundB
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Hallo zusammen,
ich habe eine telefonische Zusage für eine Position im öffentlichen Dienst erhalten. Darin hieß es: Alle Mitglieder der Auswahlkomission hätten sich für mich entschieden, es sei noch die Zustimmung der Gremien abzuwarten. Der Besetzungsvorschlag liegt beim Personalrat zur Unterschrift. Da ich keine schriftliche Zusage habe und auch keine Klarheit über den Starttermin herrscht, frage ich mich wie sicher die Zusage ist. Seit der telefonischen Zusage sind 4 Wochen vergangen. Diese Ungewissheit ist echt unerträglich. Habt ihr ne Idee wie man am besten vorgeht, um das Procedere zu beschleunigen?
Hat jemand Erfahrungen wie lange es dauert bis man nach der mündlichen Zusage den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommt?
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Hallo zusammen,
ich bin vollzeitbeschäftigt und trage mich mit dem Gedanken, meine wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren. Ich bin in eine Individualstufe TVöD mit Zulage eingruppiert. Ich bin nun auf der Suche nach einer Möglichkeit, mein Gehalt mit 30 Stunden möglichst genau zu berechnen (damit ich weiß, ob ich mir eine Reduzierung überhaupt leisten kann...). Natürlich kann ich auch den guten alten Dreisatz bemühen, aber da bekomme ich ja nur eine ca-Angabe, weil sich ja auch die Steuerstufe (Progression) ändern könnte. Möchte möglichst "meine" Personalabteilung nicht in Anspruch nehmen, weil ich noch nicht mit der Absicht herausrücken möchte... Wer weiß Rat ?
Fell-Lady
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Ich wollte euch mal was erzählen: Ich arbeite schon Jahrzehnte in einer öffentlichen großen Verwaltung. Bislang hat mir meine Arbeit immer Spaß gemacht. Ich war in einer Leitungsfunktion und das schon 8 Jahre lang. Bislang immer gut, auch vom größten Chef immer anerkannt. Dann ging der größte Chef und es kam ein anderer. Und der setzte erstmal seine direkten Untergebene um. Und so kam es, dass ich auf einmal eine Übervorgesetzte bekam, die mich noch nie leiden konnte. Das war ja vor ihrer Umsetzung auch kein Problem, denn wir trafen uns ja nicht. Ach doch, ich bewarb mich mal als Führungsfunktion in ihrem damaligen Bereich. Und komisch: alle wollten mich, von meinem Bewerbungsscheiben her bis zum Bewerbungsgespräch waren alle (auch der damalige direkte Vorgesetzte) für mich. Nach einem viertel Jahr erhielt ich aber dann die Ablehnung. Naja, dachte ich, hast ja eine Führungsposition und bist ja schon 2 Jahrzehnte in einem Fachbereich - also ein Fachidiot sozusagen. Und dann wurde sie vor einem guten Jahr umgesetzt. Da ich immer offen war und auch in der Zeit positive Verbesserungesvorschläge in meinem Bereich darstellte, die auch umgesetzt wurden, habe ich gar nicht bemerkt, dass sie mich ein Jahr lang ignorierte. Ich wunderte mich aber, warum sie mir oder meiner damaligen direkten Vorgesetzen kein Feedback gab, wenn sie des öfteren zu meinen einzelnen Mitarbeitern ging.
Weiterhin wurde durch eigengewollte Umsetzungen mir aus einem Bereich alle Mitarbeiterinnen abgezogen. Und zu guter letzt sollte ich dann die Arbeit aus diesem abgezogenen Bereich auch noch tun, was ich dann ab September vorigen Jahres auch tat. 2 Jobs! Da wurde nicht gefragt, na wie geht es ihnen denn, alles klar, können sie eine Unterstützung gebrauchen? Im Dezember wurde ich dann für 1 Woche krank vor Weihnachten und hatte die anderen Tage Überstundenurlaub (-abgeltung). Und dann kam ich aus meinem Urlaub wieder zur Arbeit und hatte mit einem Satz in einer email für den darauffolgenden Tag ein Personalgespräch für meinen künftigen Einsatz. Nachdem ich mich noch am gleichen Tag an meine Übervorgesetzte wandte und fragte, was denn los sei, wurden mir belanglose Vorhaltungen gemacht, die ich sofort entkräften konnte und ich sollte dann als Sachbearbeiter umgesetzt werden zum kommenden Monat. Zum Schluss - da keine Worte ihrerseits gefunden wurde - hies es nur: Schlafen Sie eine Nacht darüber! Ich wurde dann umgesetzt in einen anderen Bereich als Sachbearbeiterin, der mir gar keinen Spaß (soll denn Arbeit Spaß machen?) macht, total etwas anderes vom Fach- und Arbeitsbereich ist. Dies ist jetzt schon ca. 4 Monate her. Ich habe gar keine Motivation - auch wenn ich wollte - mir Gedanken über meine jetzigen Arbeitsabläufe zu machen. Ich fahre morgens zur Arbeit - bekomme Magen- und Brustbeklemmungen, bin demotiviert und antriebslos, könnte immer sofort anfangen zu heulen, auch zu Hause bin ich den Gedanken nicht los geworden. Da ich merkte, dass mit mir etwas nicht stimmt, habe ich versucht einen Termin beim Psychotherapeuten in unserer gesamten Umgebung zu bekommen: erst ab Oktober diesen Jahres! Ich wusste gar nicht, dass dies so ein großes Gesellschaftsproblem ist.
Auch ein Gespräch mit unserem neuen größten Chef, der mir vieles vom "Pferd" erzählte, ich ihm aber sagte, dass ich weiß, dass dies eine Nasenpolitik ist und ich in den nächsten Jahrzehnten mich auf eine Führungsposition nicht mehr zu bewerben bräuchte, da dies ja in der großen Verwaltung rum wäre. Doch, doch .... hieß es dann (das ich nicht lache!) Erst viel später kam ich darauf, dass dies ja Bossing ist, was man mit mir getan hätte. Auch unseren Personalrat kann man in die Tonne stecken. Die Vorsitzende sagte zu mir: Ach, das muss man in 14 Tagen wegstecken und weiter machen (mit einer Handbewegung, die über die Schulter lässig schleuderte). Verdi sagte zu mir, die Situation der Verwaltung sei schon bekannt, denn ich bin nicht die einzigste Führungskraft und Sachbearbeiter, den dies ab dem vergangenen Jahr so ergangen ist. Dies war vor ca. 3 Wochen und man wollte überlegen und sich dann bei mir melden ..... warte heute noch. Wie sagte Fontane so schön: Wer schaffen will, muss froh sein! Na das würde ich gerne wollen - habe es ja auch vorher 20 Jahre getan, aber jetzt? Vor allem habe ich meine gesamte Ausbildung bis zum Studium von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich habe eine dicke P-Akte mit Qualifikationen aus meinem alten Bereich. Dass es Mobbing unter den Kollegen gibt, habe ich vermutet, aber dass es Bossing auch gibt und nicht mal der größte Chef was dagegen tut! Wo kommt die Arbeitsqualität und -quantität dahin, wenn wir in der heutigen Gesellschaft so mit Gefühlen umgehen!!! Haben die denn gar kein soziales menschliches Verhalten? Na die Frau hat ja auch keine Kinder, mit denen man selbst lernt, mit Geduld und Geschick jemanden zum positiven Ziel zu führen. Da ich mich einfach nur "Kacke" fühle, wollte ich das mal reinstellen und vielleicht auch andere Meinungen aus dem Forum hören.
die Katze
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Hallo ich habe in 2 Wochen ein Vorstellungsgespräch zur Verwaltungsfachangestellten-Kommunalverwaltung. Ich bin 24 Jahre und habe 2007 meine erste Ausbildung abgeschlossen, habe bisher als Verkäuferin gearbeitet und habe mich vor kurzem entschlossen noch eine Ausbildung zu absolvieren. Der Grund dafür ist, dass ich damals den erweiterten Realschulabschluss erreicht habe und nun nicht ewig als Verkäuferin arbeiten möchte. Nun habe ich erfahren, dass meine Gemeinde eine Auszubildende sucht, worauf ich mich beworben habe. Gestern habe ich den Brief für das Vorstellungsgespräch erhalten, worauf ich mich freute und auch wunderte, denn muss man nicht eigentlich erst einen Eignungstest absolvieren? Und bitte könnt ihr mir Tipps geben, ich bin ja nun schon so lange raus und möchte die Stelle aber unbedingt haben.
glg Antje
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Kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung für die Nachfolge eines Betriebsleiters gibt? Ich bin seit 8 Jahren die Vertretung und jetzt wird diese Stelle vakant. Die Stelle wurde auch ausgeschrieben und ich habe mich darauf beworben. Jetzt hat mir aber ein Kollege gesagt, da gebe es eine Regelung, wenn man schon länger dessen Vertretung macht.
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Hallo,
brauche dringend Rat.
Meine Tochter möchte gern mit fast 17 Jahren eine Ganztags-Berufsschule außerhalb der Landkreise der geschiedenen Eltern besuchen und in eine WG ziehen.
Ich persönlich würde meine Zustimmung dazu geben und auch den Mietvertrag unterzeichnen.
Der Vater will das nicht.
Haben wir rechtliche Chancen, dass das möglich wäre? Könnten wir noch Schüler-Bafög oder Wohngeld beantragen? Da ich selbst gerade aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung mache, ist eine all zu große Unterstützung nicht möglich.
Zu mir möchte sie nicht ziehen, weil ich 200 km von ihrem Freundeskreis entfernt wohne.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Über Eure Ratschläge
und Hilfe freue ich mich sehr
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Halli Hallo,
seit 2 Wochen gibt es in unserer Verwaltung einen neuen Personalrat. Unter anderem wurde auch ich gewählt. Da sämtliche Mitglieder komplett unerfahren sind und erst im Juli 2012 die Schulungen von verdi sind, kommen wir teilweise schon jetzt an unsere Grenzen. Wir wissen nicht was in unseren Aufgabenbereich fällt und was eben nicht.
So wurde ich z. B. eben angesprochen auf einen Artikel, der gestern in 2 sehr weit verbreiteten Zeitungen erschienen ist. Es geht darum, dass unsere Mitarbeiter des Rathauses ziemlich nieder gemacht werden und als faul bezeichnet werden.
Kann unser Personalrat dagegen in irgendeiner Form angehen? Denn wenn wir jetzt eine Richtigstellung abdrucken lassen, macht man sich doch meiner Meinung nach erst richtig lächerlich........betroffene Hunde bellen!!!
Kann mir jemand Rat geben???
Lieben Dank
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Hallo zusammen,
ich freu mich, dass ich dieses Forum gefunden habe. Vlt. kann man mir auch mit ein paar Infos weiterhelfen.
Ich habe im öffentlichen Dienst bei einem Zuwendungsempfänger eines Ministeriums meine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation gemacht. Anschließend bin ich seid nun 7 Jahren beim Ausbildungsbetrieb als Bürosachbearbeiter eingestellt.
Nebenberuflich habe ich in 3,5 Jahren (zu dem Zeitpunkt noch übliche Dauer in NRW gewesen) ein Abendstudium zum Staatlich geprüften Betriebswirt Wirtschaftsorganisation und Wirtschaftsinformatik gut absolviert.
Mir ist aber bewusst, dass dieses Studium leider nicht im öffentlichen Dienst für den gehobenen Dienst anerkannt ist. Ich seh aber auch nicht ein, mit meinen bisherigen Qualifikationen mit 31 Jahren im mittleren Dienst zu verweilen. Dafür habe ich dann nicht studiert.
Jetzt habe ich was von einem Angestelltenlehrgang II gelesen. Dieser würde mich dazu, mich auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben zu können. Folgende Fragen hätte ich aber dazu:
1. Wie lange geht der Lehrgang?
2. Ich nehme mal an nebenberuflich?!
3. Wie und wo kann man sich für sowas "einschreiben"?
4. Was kostet so ein Lehrgang? Mein derzeitiger Arbeitgeber hat kein Interesse daran mich diesbezüglich zu fördern
5. Hab ich überhaupt die Möglichkeit, mich für sowas "einzuschreiben" als normaler Angestellter im Öffentlicher Dienst (nicht BUND!)?
Andererseits ärgert es mich natürlich, schon wieder in Erwägung ziehen zu müssen, die Schulbank drücken, nur um ein paar Kröten mehr verdienen zu können als derzeit (TVÖD 5).
Habt ihr vlt. Alternativvorschläge?
Oder soll ich mich dennoch auf Stellen bewerben, auch wenn dort FH-Studium vorausgesetzt wird? Immerhin habe ich ja vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten erworben.
Ich würd mich sehr über Infos freuen da ich mein Leben entlich mal auf die Kette bekommen möchte. Vielen Dank im voraus.
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Hallo
ich habe eine Frage :
Was geschieht wenn ein kommunaler Beamter auf Lebenzeit in der selben Kommune
hauptamtlicher Bürgermeister wird und seine Zeit als Bürgermeister beendet ist.
Besteht ein Anspruch auf Rückkehr zum Dienstherren als Beamter und wenn ja besteht
auch ein Anspruch auf die alte Planstelle ?
Danke im Voraus
salva
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Einen schönen guten Abend,
ich trage mich mit dem Gedanken zu einer anderen Stadtverwaltung zu wechseln. Der BM würde mich dort nehmen, möchte jedoch dass ich mein jetziges Beamtenverhältnis kündige um schneller in der neuen Verwaltung beginnen zu können. Kann ich einfach kündigen und dort wieder als Beamtin eingestellt werden?
Danke im Voraus K.
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Hallo Kollegen,
seit einigen Wochen gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Personalrats, eine Kollegin stellt sich immer gegen die Beschlüsse des Personalrats und wirft uns Leiterlastigkeit vor.
Weiterhin hat sie die Absicht, entgegen unseres Beschlusses Informationen weiterzugeben.
Der Vorsitzende hat sie darauf hingewiesen, dass sie keine Informationen weitergeben darf und damit gegen das PersVG verstoßen würde, und er gegebenenfalls den Ausschluss des Personalratsmitgliedes beim Verwaltungsgericht beantragen würde. Kann man das so einfach tun, oder muss er das Gremium beteiligen?
Was hat er noch zu beachten ?
MfG
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Hallo Leute,
ich brauche von Euch Unterstützung. In meiner Dienststelle wird unsere Kantine durch einen Pächter betrieben. Da diese eigentlich nur von uns genutzt wird (nicht ganz so viel Nutzer wie eigentlich nötig) zahlt unser Pächter nur bei Schäden und Reparaturen. Sonst gibt es keine Kosten für ihn. Wie sieht es bei Euch aus? Welche Kosten werden gegen Euren Kantinenpächter erhoben (z.B. Strom, Wasser usw. sowie Pachtgebühren?). Wie erfolgt bei Euch diese Berechnung? Nach Quadratmeterzahl, oder nach Umsatz usw?
Es wäre mir eine große Hilfe möglichst Behördeninfo´s zu erhalten, die zur Miete in ihren Gebäuden sitzen.
Vielen Dank.
Gruß
Mumie
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Darf ein Ruhestandsbeamter an einer Gemeinschaftsverpflegung weiterhin teilnehmen ? Hierbei besinne ich mich auf die Alimentierung durch den Dienstherrn und meinetwegen eine Einbusse durch frühezeitige gesundheitsbedingte Pensionierung ohne Erreichung des Endbesoldungsgruppe und Enddienstaltersstufe.
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