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Hallo,
ich bin 1986 in der DDR geboren. Meine Mutter ist deutsch und mein Vater Deutscher türkischer Abstammung. Ich bin ganz normal deutsch aufgewachen und habe nie türkisch gelernt.
Vor kurzem habe ich jedoch von meinem Vater erfahren, dass er damals zu meiner Geburt eine türkische Geburtsurkunde -"den Nüfüs" - beantragt hat. Nach dem türkischen Staat wäre ich laut meines Vaters ein Türke. Ich habe nur die Urkunde und keinen türkischen Reisepass.
Dementsprechend bin ich dabei, dem Konsulat meine Wehrdienstbescheinigung aus meiner 2 jährigen Zeit bei der Bundeswehr zu übergeben. Damit die mich nicht bei einem Türkei-Urlaub verhaften können.
Laut meines Vaters, darf ich nun die türkische Staatsangehörigkeit beantragen ohne die deutsche zu verlieren. Stimmt das?
Wenn ich den türkischen Pass bekomme, gedenke ich das zu tun. Jedoch niemals auf Kosten des deutschen Pass! Oder muss ich zum türkischen Konsulat und mich dort aus dem Register entfernen lassen? Wenn das überhaupt geht?
Könnte ich bitte den Paragraphen bekommen, wo genau steht welche Optionen mir nun zur Verfügung stehen.
Vielen Dank und herzliche Grüße
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Moin an alle
Beschäftigter A seit Januar 2008 im ÖD jetzt mit EG 5 Stufe 3, Beschäftigter B seit März 2012 im ÖD, mit befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr, wurde gleich mit EG 5 Stufe 4 eingestellt. Der PR wurde über die Einstellung informiert, wusste aber nicht das er bei der Entgeltstufe ein Mitspracherecht hat. Verstößt diese Einstufung in 4 nicht gegen geltendes Recht? zumal die Voraussetzung für die Stufe 4 in keinster weise gegeben sind weder im Vorfeld, vorheriger Arbeitgeber nicht ÖD, noch in der Qualifikation.
Gruß Frank
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Hallo zusammen
Meine Frage; Beschäftigter A, Befristeter Arbeitsvertrag auf 1 Jahr mit dreimonatiger Probezeit möchte nach zwei Monaten, innerhalb der Probezeit, 15 Tage Urlaub haben, muss/darf ihm dieser gewährt werden und wenn ja auf welcher Grundlage.
Gruß Frank
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Hallo
ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Tvöd4.
Bin ziemlich neu dort, und habe nicht viel Ahnung davon.
Frage. Habe diesen Monat (für 04/12) das gleiche Gehalt bekommen, wie sonst auch, die letzten Monate auch. Wann bekomme ich denn mehr Geld?
Es soll doch sogar ab 03/12 rückwirkend mehr geben?
Verstehe das nicht....Wie verhält sich das?
Wieviel Geld würde ich ca. mehr bekommen bei Tvöd 4 und 1 Jahr Zugehörigkeit?
Gruß
Müsste da auch noch mal über eine andere Sache, mit einen Öffentlichen Dienst Experten reden, per PN!
Geht das?
Gruß
Hallo,
wir sind dabei, die wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO Niedersachsen zu bestimmen.
Dabei soll es sich u.a. ja auch um die durch die Kommunalpolitik steuerfähigen Produkte handeln. Gleichzeitig sind hierzu Kennzahlen und Ziele zu bilden. Wir haben ca. 50 Produkte und werden wohl 20 wesentliche Produkte benennen.
Ich stelle mir die Frage, ob die Kernprodukte (111 u.a.) ebenfalls zu den steuerfähigen Produkten zählen. Denn (Stichwort Interne Leistungsverrechnung) eigentlich ist hier eine Steuerung direkt nicht möglich, sondern nur indirekt über die leistungsverrechnenden Produkte.
Andererseits mutet es eigenartig an, wenn man "dicke Brocken" (bezogen auf das Euro-Volumen) wie das Produkt "Personal" nicht als wesentliches Produkt bezeichnet.
Wie haben dies andere Kommunen gehandhabt?
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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Hallo,
Kann mir jemand sagen was für Rechte man als Ersatzmitglied bezüglich der Informationen über abgehaltene Personalratssitzungen hat ? Gibt es sowas wie eine Informationspflicht und wo steht das ??
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Hallo ins Forum,
ich bräuchte zu nachfolgendem Sachverhalt mal bitte Eure Hilfe und Unterstützung:
Der Dienststellenpersonalrat unseres Amtes (Stadt in Ba-Wü; Baden-Württembergisches LPVG) umfasste nach der letzten Wahl insgesamt 11 Mitglieder. Hiervon waren/sind 9 KollegInnen AngestelltenvertreterInnen, 2 Sitze stehen rechnerisch der Gruppe der Beamten zu. Die BeamtenvertreterInnen haben beide ihr Mandat im Personalrat niedergelegt, nachdem die einzige Nachrückerin aus dem Dienst unseres Amtes ausgeschieden ist, haben/hatten wir keine/n NachrückerIn für die Beamten mehr. Wir haben dann im Gremium versucht, eine Nachwahl zu organisieren - die Nachwahl konnte mangels KanditaInnen nicht stattfinden. Bei über 50 Beamten/Beamtinnen hat sich tatsächlich niemand gefunden, der/die dazu bereit ist, für die beiden Beamtenmandate zu kandidieren.
Nachdem wir als 11-er Gremium gestartet sind, hatten wir uns bei der Konstituierung des Vorstandes neben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin (Beamtenvertreterin) auch zwei Mitglieder (Angestelltenvertreterinnen) in den erweiterten Vorstand gewählt.
Momentan stehen wir vor folgenden Diskussionen:
1.) haben wir, nachdem die Nachwahl für die Gruppe der Beamten nicht zustande gekommen ist, die Möglichkeit, die beiden freien Sitze des Gremiums durch Ersatzmitglieder aus dem Angestelltenbereich zu besetzen?
Hierzu haben wir im Gremium unterschiedliche Rechtsauffassungen gefunden. Eine Kollegin des PR, die Mitglied bei der GEW ist, hat sich dort erkundigt und die Auskunft erhalten, wir könnten entsprechend § 7 der Wahlordnung die freigewordenen Sitze der BeamtInnen mit den Nachrückern aus dem Angestelltenbereich auffüllen. Gibt es zu dieser Fragestellung eine gesicherte Rechtsgrundlage? (Der für uns zuständige verdi-Sekretär hat uns auf entsprechende Nachfrage mdl. mitgeteilt, dass wir das Gremium nicht aufstocken dürfen und somit für die verbleibende Legislaturperiode mit 9 Angestellten-Mandaten auskommen und gleichzeitig über beamtenrechtliche Fragen mit entscheiden müssen).
2.) wie ist auf rechtlich korrekte Weise bezüglich des nach dem Ausscheiden der Beamtenvertreterin (gleichzeitig erste Stellvertreterin unserer Vorsitzenden) frei gewordenen Vorstandspostens zu verfahren?
Ich persönlich lese die §§ 33 und 34 des LPVG dahingehend, dass wir bei einer Stärke von 9 Mitgliedern dem Grunde nach keinen rechtlichen Anspruch auf einen erweiterten Vorstand mehr haben und somit eigentlich 2 Vorstandssitze "überflüssig" sind. Dies bedeutet meiner Meinung nach, dass wir - für den Fall, dass wir das Gremium nicht wie unter Punkt 1 skizziert auffüllen können - aus der Gruppe der AngestelltenvertreterInnen heraus die Position der/des
stellvertretenden Vorsitzenden neu wählen müssen. Auch hierzu bräuchte ich bitte Euren Rat, gerne auch mit entsprechenden §§ untermauert :-)
Ich danke Euch für die Hilfe und freue mich auf Eure Antworten.
LG
J.
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Hallo ans Forum,
ich bin Bediensteter einer JVA in NRW und möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine im Erdgeschoß gelegene freie Dienstwohnung umziehen. Vom Dienstwohnungssachbearbeiter wurde der Umzug, nach amtsärztlicher Untersuchung, auch genehmigt. Im Anschluß teilte der PR mit, dass dieser dem Umzug nicht zustimmt, da die Wohnung nicht bezugsfähig sei. Ausser einer "normalen" Renovierung hat diese Wohnung keine Mängel, die einen Einzug nicht rechtfertigen.
Ist eine Zustimmung des PR überhaupt notwendig?
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Ich habe erst im Mai letzten Jahres meinen Führerschein gemacht und im Juli mein eigenes Auto bekommen. Dieses habe ich auf mich selbst zugelassen und versichert.
Irgendwie kam es bei meinem Versicherer zu einem Fehler worauf hin ich vom Straßenverkehrsamt eine förmliche Zustellung bekam das ich mein Auto sofort aus dem Betrieb nehmen muss, aufgrund eines fehlendem Versicherungsschutzes.
Meine Versicherung hatte fälschlicher Weise für mich zwei Versicherungen unter verschiedenen Nummern für das selbe Auto abgelegt. Wovon allerdings ich nur einen Vertrag unterschrieben hatte.
Der gezahlte Betrag von mir wurde auf das Konto gebucht wofür ich den Vertrag nie unterschrieben hatte. Der richtige Vertrag blieb also ohne Zahlungseingang.
Es war super stressig das alles zu klären und hat mich auch Strafe gekostet, aber okay.
Dann wollte meine Versicherung plötzlich das ich das ganze Jahr Versicherung im Vorraus zahle (dies ist als Neuling nicht gerade wenig) obwohl vorher eine andere Zahlung ausgemacht war. Jetzt streite ich seit drei Wochen mit denen über diesen Punkt und habe nn beschlossen die Versicherung zu kündigen.
Heute aber bekam ich Post: Mal wieder eine Ordnungsverfügung über fehlenden Versicherungsschutz.
Mein Vater hat gestern die EvB Nummer angefordert und wir wollten am Freitag das Auto auf ihn umschreiben und dann auch versichern, weil das halt auch viel günstiger ist.
Jetzt meine Frage...
Geht das noch? Kann ich das jetzt einfach ummelden und die neue Versicherung angeben oder muss ich jetzt erst mein Auto stilllegen?
freue mich auf Antworten
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Hallo zusammen, vielleicht jann mir jemand helfen.
Ich beziehe hartz 4 und will bald heiraten - eine Frau aus dem Ausland, die schon verheiratet war und ein Kind aus dieser Ehe hat.
De Frage ist: Kann das Kind bei der Familienzusammenführung mit nach Deutschland? Das Kind ist 5 Jahre alt. Der Vater des Kindes ist damit einverstanden.
Wir möchten natürlich aus reiner liebe heiraten.
Danke im voraus !
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Auf mehrfachen Wunsch von verschiedener Seite - die Social Media Richtlinien der Stadt Bad Wimpfen. Für Rückfragen bitte direkt an die "Autorin" Tina Last, Tourist-Information Bad Wimpfen (Telefon 07063-97200) wenden. Selbstverständlich helfe auch ich gerne weiter.
Hallo an die Mitglieder des Forums,
ich habe mich heute registriert, weil ich im nächsten Jahr für den Personalratsvorsitzenden in unserem Haus kandidiere.
Ich war bisher in anderen Bereichen tätig, bin seit 2005 im Personalrat und würde gerne von Euch erfahren, ob es Möglichkeiten gibt, in relativ kurzer Zeit eine Art grobe Ausbildung für diesen Job zu erlangen.
Für Ideen und Infos wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß
Dietmar Jäkel
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Hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage: Wielange muss ich krank gewesen sein um Anspruch auf Wiedereingliederung zu haben ?
LG D.W.
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Hallo zusammen,
ich mache meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Kommunalverwaltung in NRW. Mir wurde gesagt, dass ich mir bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs Monate den Stoff des letzten berufsbegleitenden Lehrgangs selbst beibringen müsste.
Hat jemand da vielleicht Erfahrungen? Ist das machbar?
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Hallo alle zusammen ![]()
habe jetzt im Mai 2012 meine Abschlussprüfung zur Verwaltungsfachangestellten in Hessen.
Wer hier noch?
Sind euch eventuelle Prüfungsthemen bekannt bzw Vorschläge oder Spekulationen?
Und hat vielleicht jemand noch Lösungen von alten Abschlussprüfungen?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße =)
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Hallöchen! Ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob die EG 6 TVöD für eine Neueinstellung als Personalreferentin gut ist. Kann nur Staatlich geprüften Betriebswirt nachweisen (leider kein Bachelor, aber nach dem DQR gleichwertig mit dem Bachelor auf Niveaustufe 6) und über 3 Jahre Berufserfahrung Personalwesen. Wäre eine Höhergruppierung im Laufe der Zeit grundsätzlich möglich? Vielen Dank für Eure Antworten.
LG
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Hallo KommunalForum!
Weiß jemand, seit wann die 18000 Euro* in Niedersachsen schon gelten und ob in absehbarer
Zeit eine Erhöhung der Grenze zu erwarten ist?
Herzliche Grüße
Pensionär
* die auf jedem Beihilfeantrag abgefragt werden
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Hallo in die Runde,
ich würde gerne mal Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin Mitglied des Dienstellenpersonalrates beim Sozial- und Jugendamt einer Stadt in Baden-Württemberg. Infolge des BAG-Urteiles zur Eingruppierung von MitarbeiterInnen im Bereich Wohngeld haben aus dem Bereich "Allgmeine Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII/Hilfe zur Pflege" insgesamt 7 KollegInnen einen Antrag nach § 37 TvÖD gestellt, da sie der Meinung sind, die Tätigkeit in der Sozialhilfesachbearbeitung weiche so erheblich von der Wohngeldsachbearbeitung ab, dass sich ein Anspruch auf Eingruppierung in der EG 9 ergäbe.
Nachdem diese Anträge zunächst negativ beschieden wurden, hatten wir (2 Mitglieder des PR, die betroffenen KollegInnen sowie ein Vertreter der Amtsleitung) heute auf Drängen des PR hin ein Gespräch beim Personal- und Organisationsamt unserer Stadt, um uns die Stellenbewertungen erklären zu lassen. Wie von uns im Vorfeld erwartet, hatte das P-Amt die Stellen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die EG 8/A 8 zutreffend sei, sich somit auch kein Anspruch auf Vergütung nach EG9 ergäbe.
Der Amtsleiter des Pesonalamtes wurde aus dem Teilnehmerkreis heraus gebeten, den Kolleginnen/Kollegen Kopien der entsprechenden Stellenbewertungen auszuhändigen, damit - ggf. unter Einschaltung eines Anwaltes - der Sachverhalt nochmals geprüft werden kann. Diese Bitte wurde mit Hinweis, bei der heutigen Gesprächsrunde handle es sich um einen Einzelfall, der nicht bei jedem 37-er Antrag gegangen werden kann, abgelehnt. Man(n) wolle hier schließlich keinen Präzedenzfall schaffen.
Wir PR-Mitglieder hatten uns für diesen Fall im Vorfeld dahingehend vorbereitet, dass wir in unserer letzten Sitzung einen Beschluss gefasst haben, wonach wir vom Personalamt unter Hinweis auf den § 68 LPVG die Herausgabe dieser Informationen einfordern. Diesen Beschluss haben wir dann entsprechend präsentiert - der Amtsleiter des P-Amtes war nicht zum Einlenken bereit.
Was ratet Ihr zum weiteren Vorgehen? Geht es jetzt - rein formal betrachtet - direkt über die Schiene Verwaltungsgericht/Schiedsstelle oder können/sollten wir noch weitere Schritte (Beispielsweise Information des Dezernenten/Bürgermeisters) gehen?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - Ihr würdet uns damit sehr unterstützen.
Bis hierhin erstmal danke fürs Mitlesen.
Gruß,
J.
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Dass der Öffentliche Dienst in Sachen Bossing & Mobbing zu den Spitzenreitern gehört ist allgemein bekannt und in diesem Forum gibt es leider auch mehrere traurige Kommentare zu diesem Thema.
Laut Aussage von Mobbingbeauftragten u. Psychologen soll gegenwärtig in einigen Regionen folgende Masche besonders populär sein:
Vorgesetzer lässt Mitarbeiter(in) zu sich ins Büro kommen und teilt mit, dass sich Kollegen über ihn beschwert hätten. Auf Details geht der Vorgesetzte aber grundsätzlich nicht ein, auch nennt er nicht die Namen der angeblichen Beschwerdeführer (die natürlich nicht existieren !). Einige Wochen später muss Mitarbeiter erneut zum Vorgesetzten. Nun teilt man ihm mit, dass niemand mehr im Hause mit ihm zusammenarbeiten möchte.
Auch diesmal werden keinerlei Gründe oder nähere Details genannt. Dieses unmenschliche "Spiel" wiederholt sich immer wieder. Ziel ist es, den Mitarbeiter zu demotivieren, zu kränken und zu schweren Selbstzweifeln zu bringen. Das Opfer soll als "Ausgestossener" dastehen. Endziel ist die freiwillige Aufgabe des Mitarbeiters (z. Bsp. DDU, Kündigung usw.)
Sind Mobbingbeauftragter und Personalrat "schwach" hat der "Mobber" bzw. "Bosser" mit dieser Methode relativ leichtes Spiel.
Diese Masche soll angeblich aus den USA kommen und wurde von diesbezüglich geschulten Führungskräften vorwiegend in der Privatwirtschaft zwecks Personalabbau angewandt.
Betroffen sind meist ältere Arbeitnehmer(innen) denen ein guter, vertrauensvoller Kontakt zu Kolleginnen u. Kollegen besonders wichtig ist. Es sind mehr die "väterlichen" oder "mütterlichen", gutmütigen Typen, die man mit dieser Gangart psychisch besonders schwer treffen kann.
Zeigt der Betroffene jedoch zu starken Widerstand (z.Bsp. Drohung mit Anwalt) lässt man vorsichtshalber von ihm ab und überlegt sich eine andere Masche.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen diesbezüglich ?
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Ist es richtig, dass die Entgeltgruppe 2 ü die gleichen Stufenlaufzeiten hat wie die anderen Entgeltgruppen? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Fränklin
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