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Geschrieben von: Gast, 12.04.2012, 17:00, Forum: Kämmerei, Antworten (6)

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit, den kommunalen Bilanzbuchhalter zu machen (Kosten werden komplett vom AG übernommen).

Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und daher noch nicht den A II Lehrgang besucht. Vor meiner Ausbildung war ich auf dem Wirtschaftsgymnasium.

Nun meine Frage, wie schwer ist es, den BIBU zu machen?
Ist der A II Lehrgang dafür wichtig?

Ich muss mich leider recht kurzfristig entscheiden...

Ich wäre über eure Meinungen sehr dankbar!

Gruß


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Geschrieben von: rabiato, 09.04.2012, 10:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo!

Ich wollte mich mal informieren, ob es rechtens ist, dass Rettungsassistenten im Rahmen der stellenbezogenen Reinigungsaufgaben, wie z.B. Reinigung der Fahrzeughalle, der Rettungsfahrzeuge und des Arbeitsmaterials, auch Verwaltungsräume bzw. Teile der Verwaltungsräume reinigen. Im expliziten Fall geht es darum, dass die Wachleitung gedenkt, die Rettungsassistenten zum Putzen der Türblätter, Fensterbänke und anderer Flächen in den Verwaltungsräumen der Feuer- und Rettungswache zu verdonnern.
Kann mir vielleicht jemand eine stichfeste Aussage zu diesem Thema leisten? Unser derzeitiger Personalrat hat leider, sagen wir mal, nicht denn nötigen Grip, um uns da mal ein bisschen Rückendeckung zu geben. Wir fordern auch schon seit Jahren eine eindeutige Arbeitsplatzbeschreibung für uns.

Grüsse

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Geschrieben von: Gast, 04.04.2012, 19:06, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (383)

Hi Leute!

Ich komme von NSI Hannover und irgendwie ist noch niemand was bekannt, was eventuell als Prüfungsfach dran kommen könnte..
Vielleicht ist es auch einfach noch zu früh um Spekulationen aufstellen zu können..Icon_confused

Ist bis euch schon was durchgesickert?

LG Icon_wink

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Geschrieben von: Schiff83, 04.04.2012, 11:56, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Kurze Frage:

Folgender Sachverhalt:

Stellenwechsel vom Land in eine Kommune. Bisherige Besoldung A7 (seit September 2011 !)

Die neue Stelle ist mit A8 ausgeschrieben.

Darf ich beim Antritt der neuen Stelle mit A8 direkt bei der Versetzung eingestellt werden? Oder muss auch beim Stellenwechsel die Wartefrist von einem Jahr eingehalten werden?

Über eine Antwort würde ich freuen, auch über die entsprechende Gesetzesgrundlage:-)

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Geschrieben von: so sad, 04.04.2012, 09:20, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

S10347,

Ich sage euch ich bin sowas von entäuscht vom Jugendamt!!

Und zwar geht es darum :
Vor etwa einem halben Jahr hat mein Ex mich angezeigt,....aufgepasst wegen^^ Gefährdung des Kindeswohls^^!!! Ich würde meine Sohn jeden Tag verprügeln, dass er grün und blau ist, dass er in seinem Zimmer eingesperrt ist und das er soooooo viel im Haushalt helfen muss.
Zu Punkt 1: Ich habe meinen Sohn nie angerührt !!!
Zu Punkt 2: Mein Sohn konnte gehn wohin er wollte, Zimmerarest gab es nur dann wenn er mal was ausgefressen hatte.
z.B. Als er mir 50 Euro aus den Geldbeutel geklaut hat. Und meinem Mann holländische Gulden geklaut und auf der Bank umtauschen wollte. Als ich dann zufällig auf die Bank kam, kam schon gleich die Angestellte und gab mir die Gulden zurück und sagte mir dass mein Sohn die in euro umtauschen wollte und das aber nicht mehr gehen würde.Soo habe ich dann herausgefunden wer das Geld uns geklaut hat!
Zu Punkt 3: L. ist 14 Jahre alt, da ist es ja nicht zuviel verlangt, dass er z.B den Müll runterbringt und 2x die Woche den Geschirrspüler einräumt, oder ?

Was meint Ihr, ist das eine Gefährdung des Kinderwohls ?

Mein Ex hat unseren Sohn so manipuliert dass er auch diese schlimmen Sachen behauptet hat.! Was weis ich was er dem armen Kerl versprochen hat ,dass er solchen blöldsinn erzählt.
So was meint ihr hat das Jugendamt gemacht?? Hat es das geprüft oder hinterfragt ? NEIN ! Es hat mir nicht geholfen meinen Sohn aus den Fängen des Vaters zu befreien der ihn so übele Unterstellungen ins Ohr flüstert und ihn auch noch dazu bringt mich anzuzeigen!
Ruckzuck war ne Verhandlung, bei der ich wohl gesagt habe das nix davon stimmt. Aber das hat weder das Jugendamt noch das Gericht interessiert. Ich war total machtlos!!Icon_cryIcon_cry

Nun hab ich meinen Sohn schon seid fast einem halben Jahr nicht mehr gesehen.Angeblich hat er ja soviel angst vor mir .Aber ich glaube eher dass es das schlechte gewissen ist das ihn daran hindert mich zu sehn oder mal zu telefonieren. Der Hammer, nicht mal zu Weihnachten oder zu Silverster hat er sich gemeldet. Das fand ich schon sehr traurig.
Er bringt es nichtmal fertig, seinen kleinen Bruder bei mir zu besuchen geschweige denn er hat nichtmal an seinem Geburtstag angerufen!!!

Nun wollen sie mich zu begleitetem Umgang der Kinder zwingen !!!! Aber ich habe echt kein Vertrauen mehr zum Jugendamt, da mir vom Jugendamt echt jedes Wort was ich gesagt habe bei der Verhandlung im Mund umgedreht wurde. Und ich nun als böse dasteh.
L. könnte jederzeit seinen kleinen Bruder bei mir besuchen, wenn er das will . Aber ich werde weitehin darauf bestehn, dass mir kein Jugendamt mehr ins Haus kommt.

Ich möchte doch nur eine normale Familie und dazu brauch ich kein Jugendamt !

Es ist zum heulenIcon_cry
Das alles macht mich total fertig!!Icon_cry

Da die Erziehung von L. schon immer recht schwierig war, und naja die pupertät macht das nicht einfacher, habe ich 2010 beschossen einen Familienhelfer über das Jugendamt einzubeziehen. Weil ich eigentlich dachte , dadurch würden wir uns besser^^ verstehn^^. Einfach zum Wohle der Familie.
Natürlich musste der Familienhelfer regelmässig Berichte an das Jugendamt weiterleiten. Bis letztes Jahr ende September dachte ich eigendlich ,^^Mensch, mit dem Familienhelfer, das war echt ne gute Idee. Alles schien runder zulaufen, L. war sogar ab und an nichtmehr so bockig und zeigte sich sogar einsichtig , wenn ich ihm mal ^^den Kopf waschen ^^musste.

Die Krönung bei dem ganzen ist auch noch ,....vor zwei Jahren habe ich meine Nichte bei mir aufgenommen, da ihre Mutter, meine Schwester leider sehr früh ...gestorben ist .
Ich dachte,mein Gott ,die arme Kleine! Sie war gerade mal 11 Jahre. Was passiert jetzt mit Ihr ?
Tja eigendlich ^^Heim^^!
Was mach ich blöde Kuh ? Ich setz alle Hebel in Bewegung, dass Sie nicht ins Heim muss.Sie durfte dann bei uns mitleben. Ich hab Sie nicht im Stich gelassen.

Ihr fragt euch jetzt bestimmt, wieso ^^Böde Kuh. Ist doch nett .^^

Mit ihr hat mein Ex dasgleiche gemacht wie mit L.. Er hat Sie überzeugt dass es ihr bei Ihm doch viel besser geht. Hat ihr das Blaue vom Himmel versprochen.
Und Sie glaubt das auch noch, und macht jetzt bei der ganzen scharade natürlich feste mit. Weil Sie hab ich ja angeblich auch verprügelt !!!
Sie hat einmal eine backenwatsch bekommen, weil Sie mir 3x mitten ins Gesicht gelogen hat. So das war´s. Und mehr nicht!
Das war nicht toll von mir, aber da ist es einfach mit mir durchgegangen
Aber ich glaube sowas kann man nicht vergleichen mit ^^ verprügeln^^

Aber Ende des Lieds war Big Grinas Gericht hat nichtmal vom Jugendamt die Berichte vom Familienhelfer zur Kenntnis genommen oder bekommen. Darüber könnte man jetzt streiten. Auf jeden Fall wurden die nichtmal eingesehen!

Nun mal die frage an euch: Ist das gerecht?

Schreibt mir eure Meinung dazu. Vielleicht hab ihr ja auch ein paar Tips für mich.

Grüsse So Sad


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Geschrieben von: Gast, 03.04.2012, 20:46, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Halo,

unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der letzten Begehung vermerkt, dass ich einen neuen Drehstuhl benötige. Beim jetzigen ist die Armlehne locker und das Polster durchgesessen.

Hausintern werden dafür 650 EUR bereit gestellt, wobei bei einem bestimmten Händler bestellt werden muss. Dessen Standardmodell für 650 EUR gefällt mir aber gar nicht, es ist ein älteres Modell, das er bereits seit ca. 10 Jahren an die Stadt verkauft. Die anderen Drehstühle von ihm sind entweder noch schlechter oder deutlich teurer ...

Ich würde daher gerne irgendwie argumentieren, dass die Bürostühle von diesem Händler ungeeignet sind, weiß aber noch nicht wie. Gibt es irgendwelche Standards, DIN-Normen, Richtlinien oder ähnliches, die ein Drehstuhl heute erfüllen muss ?

Kann/soll ich evtl. meinen Orthopäden bitten, eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erstellen ? Ich hatte vor Jahren einen Bandscheibenvorfall.

Viele Grüße

Ralf

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Geschrieben von: inge, 03.04.2012, 11:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo in die Runde,

wir haben hier einen Arbeitnehmer, der zu 70% Schwerbeschädigt ist.
Behinderung ist psychisch bedingt, so dass niemand genau weiß, zu was für Arbeiten er noch rangezogen werden kann. Er sagt bis jetzt, was er nicht machen kann und was er kann.
Nun will die Dienststelle ihn zum Amtsarzt schicken, um zu klären, was er noch für Tätigkeiten machen kann.
Muss er das machen? § 3 TVöD gibt es her. Muss hier der PR zustimmen?
Im Personalvertretungsgesetz Thüringen finde ich dazu nichts.
Habt ihr dazu schon irgendwelche Erfahrungen und wie verhält man sich als PR ?
In der Hoffnung auf baldige Anwort verbleibe ich
mit frdl. Grüßen


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Geschrieben von: Gast, 30.03.2012, 16:22, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (8)

Hallo,


ich fange dieses Jahr ein Duales Studium an der FhÖV in Köln an (als Stadtinspektoranwärterin für die Stadt Köln). Nun frage ich mich, wie die Übernahmechancen nach den 3 Jahren Ausbildung sind. Kann man auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis hoffen oder sind angesichts der leeren Kassen eher Angestelltenverhältnisse bzw. sogar gar keine Übernahme wahrscheinlich?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

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Geschrieben von: mamal1209, 28.03.2012, 10:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

ich habe mal ne Frage ich arbeite seit 2000 in einer Gemeinde mit ca. 6000 Einwohnern,
ich habe meine Ausbildung 2003 abgeschlossen (VFAK) habe dann zweimal nen befristeten Arbeitsvertrag bekommen und ab 2005 habe ich dann einen festes Arbeitsverhältnis begonnen. Ich wurde damals nach meiner Ausbildung in Entgeltgruppe 4 eingestuft. Ab 2006 bin ich in Entgeltgruppe 5 hochgruppiert worden. Seit 2006 bin ich also in Gruppe 5. Jetzt meine Frage: Ich habe unten meine Tätigkeiten aufgeführt und wollte euch fragen ob ich nicht vielleicht Anspruch auf eine höhere Gruppierung hätte??? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. (Ach ja seit 2010 mach ich gerade den Angestelltenlehrgang II)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
- Abwicklung von allen Kommunalwahlen
- Anordnung in Bezug auf Hundehaltung
- Regelung Anschlagwesen (Werbeschilder)
- Erfassung Deponien (Bauschutt, Hausmüll)
- Verkehrsrechtliche Anordnungen erteilen
- Ausnahmegenehmigung (Schwertransport usw)
- Prüfung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts
- Feuerwehrwesen (Zuschussanträge,Stärkemeldung)
- Kommunale Versicherungen



Bauabteilung:
- Entgegenahme von Bauanträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit
- Einholung von fehlenden Nachbarunterschriften
- Erstellung von Sitzungsvorlagen für Gemeindrat in Bezug auf eingegangene
Bauanträge einschließlich anschließender Ausfertigung gem. Stellungnahme
- Verwaltung und Registrierung der gesamten Bauakten
- Ausgabe der Bauunterlagen an Bauherr
- Prüfung der Bauunterlagen ob sie den Vorschriften entsprechen
- Abwicklung der gesamten Bauleitplanung
- Führung Straßenbestandsverzeichnis
- Durchführung von Widmungsverfahren für öffentliche Straßen
- Überwachung des Vollzugs der Eigenüberwachungsverordnung Kläranlage
- Erteilung Auskünfte Baurecht
- Hausnummernvergabe


EDV:
- Einspielen Updates
- Einbindung neuer PC´s
- Netzwerkbetreuung
- Geräte installieren

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Geschrieben von: Gast, 27.03.2012, 12:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

folgender Fall wird gerade im Kollegenkreis diskutiert:

A ist Beamter u. gleichzeitig Personalrat in einer kleinen Behörde. In der Mittagspause läuft ihm zufällig Herr B über den Weg. Der 85-jährige B war ebenfalls in der dortigen Behörde bis seiner Pensionierung beschäftigt und ist der Vater des ebenfalls dort tätigen Beamten C (also der Arbeitskollege von A).

Der senil wirkende B erklärt nun u.a. dem A, dass sein Sohn C sich in der Behörde leider nicht wohl fühle und deswegen schon schlaflose Nächte hatte. Er bereue den Tag, an dem er sich für diese Dienststelle beworben habe. C beabsichtige, evtl. psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und hoffe, dass der aus seiner Sicht völlig unfähige Behördenleiter bald in den Ruhestand geht.

Nach Beendigung der Mittagspause begibt sich Personalrat A sofort zum Behördenleiter und teilt ihm alle Details aus dem Gespräch mit dem B wortwörtlich mit. Der Behördenchef beschimpft daraufhin C auf das Übelste und erklärt, dass er auf seine nächste Beförderung 100 Jahre warten könne.

Auf sein unmögliches Verhalten von C angesprochen meint Personalrat A, dass er aus Gründen der Schweigepflicht nichts hierzu sagen dürfe.
Aus seiner Sicht habe er sich völlig korrekt verhalten.

Wie sieht man hier im Forum diesen Fall ?


Danke für AntwortenIcon_biggrin










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Geschrieben von: Gast, 26.03.2012, 11:41, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
der Notar benötigt für den Verkauf eines Grundstücks, dass in einem festgesetzten Sanierungsgebiet liegt, eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde.
Hat jemand für mich ein Muster oder kann mir sagen, wo ich solch ein Muster finde?
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 21.03.2012, 21:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
ich bin Vorsitzende in einem Personalrat von 5 Personen. Die Dienststelle
gewährt eine Freistellung von 9,5 Stunden.
Bis jetzt hatten der 1.und 2. Vorsitzende 3,5 Stunden und der Schriftführer
2,5 Stunden. Jetzt, im neuen Personalrat gibt es Diskussionen, wer wieviel
Stunden bekommt. Da wir alle eine Vollzeitstelle haben, müssten die Freistellungstunden an Kollegen (die uns vertreten) gegeben werden.
Ist es sinnvoll, den Mitgliedern des Personalrates ( 4 und 5) jeweils 1 Stunde zu geben?
Ich bin der Meinung, da der 1. und 2. Vorsitzende an Vorstellungsgesprächen, Monatsgesprächen etc. teilnimmt und der Schriftführer die Einladungen, Protokolle usw. schreibt die 9,5 Std. unter denen auf zu teilen. Ist das so richtig oder gibt es da Vorgaben?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 21.03.2012, 13:16, Forum: Kämmerei, Antworten (5)

Hallo,
ich habe Ende 2010 damit begonnen, ein Projekt zu entwickeln, das die Ziel- und Kennzahlenbildung im neuen Rechnungswesen der Kommunen deutlich vereinfachen soll (sowohl verwaltungsintern, als auch für den Haushaltsplan oder die Jahresrechnung). Da ich nur in meiner Freizeit an dem Projekt arbeiten kann, zieht sich die Weiterentwicklung entsprechend in die Länge. Kurzum habe ich deutlich mehr Ideen als Zeit. Daher hoffe ich, auf diesem Wege Mitstreiter zu finden, die Interesse haben, sich in einem solchen Projekt zu engagieren.

Aktuell befindet sich das Ganze in einer Art Beta-Phase und ist bisher auf NRW-Recht zugeschnitten. Geplant ist, die Leistung später bundesweit für Kommunen anzubieten. Ich habe bereits Angebote für eine kommerzielle Vermarktung erhalten, möchte die Nutzung jedoch kostenlos halten. Ggf. könnten Sonderleistungen zur Deckung von Unkosten später kostenpflichtig sein, grundsätzlich ist das aber nicht vorgesehen. Die Chancen auf das große Geld stehen also eher schlecht Icon_wink

Wer dennoch Interesse hat, sich an dem Projekt zu beteiligen und zumindest über Grundkenntnisse in den Bereichen Haushaltswesen / Controlling und / oder Excel verfügt, ist herzlich eingeladen, mir eine kurze Mail an kennzahlenprojekt@gmx-topmail.de zu schicken. Ich werde dann nähere Details zum bisherigen Stand und den weiteren Planungen mitteilen und hoffe, dass im Anschluss ein gutes Projektteam entsteht.

Teil des Projektes ist auch eine mit PHP erstellte Webseite und eine MySQL-Datenbank; Kenntnisse in diesem Bereich wären hilfreich, sind aber nicht nötig.

Viele Grüße
Matthias

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Geschrieben von: Erzi, 20.03.2012, 21:45, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Guten Abend,

Wie siehts denn bei dem Thema in eurem Bauhof aus ? Nach meinem Wissen ist die "Handwerkerregelung" nicht zulässig ! Müssen die Module von euch selbst bezahlt werden ? Kriegt ihr evtl. einen Zuschuss oder werden die Kosten komplett durch die Kommune übernommen ?

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2012, 16:59, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (40)

Hallo,

heute ging folgende Pressemitteilung durch die Medien:

Arbeitgeber müssen Jüngeren mehr Urlaub geben


Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil.

Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen.

Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss. (Az: 9 AZR 529/10)

Bislang umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem „gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen“ begründet worden.

Mehr zum Thema
Bericht zur Arbeitszeit: Deutschland ist Europameister beim Urlaub
Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte, da 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden könne. (AFP)


Was heißt das denn jetzt für uns??? Kann ich jetzt einfach dieses Jahr mit 30 Tagen planen?? Oder wird das vielleicht noch mit in die aktuellen Tarifverhandlungen eingepflegt???

Oder bleibt alles beim alten??? Toungue

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Geschrieben von: stepadu, 19.03.2012, 23:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo,

ich bin es total leid. Ich will (nach 11 Monaten) wieder arbeiten.... Kann man mir als Beamtin die Aufnahme der Arbeit verwehren?

Ich habe wegen Unstimmigkeiten mit meiner "noch"Kollegin zwei mal eine Wiedereingliederung abgebrochen. Ein Umsetzungsantrag wurde bereits gestellt... und leider vom Personalamt auch als offenes Geheimnis an mein Amt weitergetrascht (sorry an alle Personaler... aber echt Icon_rolleyes

Brauch ich sowas wie eine "Gesundschreibung" vom meinem Doc?

Ich kann mich als geheilte Vollzeitkraft doch besser "verkaufen" bei einem neuen Vorgesetzten.

Danke
Steffi



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Geschrieben von: smokie12, 19.03.2012, 09:00, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Guten Morgen,

natürlich wurde für die außerordentliche Landtagswahl in NRW in unserer Kommunalverwaltung eine Urlaubssperre für den 13.05 verhängt.

Ich kann nur alle Kommunalbeamten aufrufen, an diesem Tag leider
krank zu sein.
Nach der Weigerung, die Kürzung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und die Verlängerung der Wochenarbeitszeit zurückzunehmen, sollten die Mitglieder des Landtages ihre Stimmen selber zählen Icon_evil.

Gruß
smokie

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Geschrieben von: Gast, 18.03.2012, 21:42, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (31)

Hallo zusammen!

Ich habe mich bei unserer Gemeindeverwaltung als Sachbearbeiterin für das Ordnungsamt beworben. Gewünscht war eine Ausbildung als Verwaltungfachangestellte. Obwohl ich "nur" eine Ausbildung Kauffrau im Einzelhandel habe, habe ich mich dennoch beworben, da ich unbedingt einen Job im Verwaltungsbereich haben möchte und ich den Aufgabenbereich spannend finde.

Nun, falls ich eine Chance bekommen sollte und den Job bekomme, möchte ich mich dementsprechend weiterbilden.

Wisst Ihr wie das abläuft? Sollte ich nebenberuflich noch eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte machen oder gibt es im öffentlichen Dienst Lehrgänge die mich auf den Wissenstand bringen? Was gibt es für Möglichkeiten?

Ich bin erst 20 und möchte mich wirklich noch weiterbilden oder vorallem einen Job finden, indem ich langfristig glücklich werde Icon_sad.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Geschrieben von: luckylousi, 12.03.2012, 20:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo Leute..

Ich brauche eure Hilfe. Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung von E6 auf E8 gestellt. Ich arbeite in einem Familiengericht in Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Geschäftsleitung hat mir heute mitgeteilt, dass ich nur auf 13,16 % schwierige Tätigkeiten komme, für E8 brauche ich 33 %. Wer kann mir Tipps geben, was schwierige Tätigkeiten sind und wie man diese formuliert ?

Super wären natürlich auch Tätigkeitsberichts von jedem anderen Gericht, das E8 bezahlt.

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank.

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Geschrieben von: leona, 12.03.2012, 16:42, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (8)

Ich habe eine Zusage für ein Studium FHÖD geh. Dienst als Stadtinspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung....ich bin davon ausgegangen, dass ich während des Studiums "Beamtin auf Wiederruf" werde und somit die Laufbahnbefähigung erhalte.

In den Personalunterlagen steht aber, dass ich meine Sozialversicherungsnummer und meine Krankenkasse angeben soll...nichts von PKV oder Beihilfe!
Gibt es die Ausbildung im gehobenen Dienst auch im Angestelltenverhältnis?

Ich habe mich bei etlichen Stadtverwaltungen beworben...überall steht "Beamte auf Wiederruf ...nur bei meiner Stadtverwaltung steht nix.....ist mir vorher garnicht aufgefallen.

Habe ich Nachteile wenn ich die Ausbildung als Beschäftigte mache?...eine eine Übernahme nach dem Studium wird schon angestrebt wird, abhängig von der Haushaltslage und von den Noten!
Was soll ich davon halten?

Wer kann mir helfen

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