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Geschrieben von: Eva44, 25.01.2012, 19:40, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
mein Mann erhält ein Ruhegehalt (Beamtenversorgung), ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sollte er versterben, habe ich Anspruch auf Witwengeld. Inwiefern wird mein Gehalt angerechnet? Wenn ich eine gesetzliche Rente beziehe, erhalte ich auch eine Zusatzversorgung. Inwiefern wird die gesetzliche Rente und die Zusatzversorgung berücksichtigt? Sollte ich eine zusätzliche Altersversorge abschließen, Entgeltumwandlung, Pensionskasse - würde das auch angerechnet werden?
Gruß
Eva

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Geschrieben von: AndreB, 25.01.2012, 17:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo zusammen,

wir bauen in kürze eine DHH an eine im Bau befindliche DHH an.

Wie ja üblich kommt zwischen die beiden DHH eine 4 cm Schallisolierung.

Und die Trennwände sind zusätzlich aus Kalksandstein zwecks Schallschutz.

Der Nachbar hat keine Kalksandsteine verwendet, sondern Porenbeton und meint außerdem, da ICH anbaue muss ich Schallschutzsteine nehmen und die gesamten Kosten für die Schallisolierung zwischen den Hälften tragen.....

Ist das gerecht? Sollte er nicht die Hälfte, also die 2 cm auf seinem Grundstück, der Isolierung selbst zahlen?? Oder sich zumindest beteilligen??

Wäre dankbar für eine Antwort :-)

MFG

Andre B.

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Geschrieben von: Auerk, 24.01.2012, 11:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

weiss vielleicht jemand ob es möglich ist in NRW einen technischen Beamten auf eine Verwaltungsbeamtenstelle einzustellen, oder gibt es da Probleme rechtlicher Art (Beamtenrecht)?

Danke schonmal für eure Antworten Smile

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Geschrieben von: Fenoglio007, 23.01.2012, 23:14, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Guten Tag.

Mich interessiert, wie die Arbeitszeiten bei der Ausbildung bei einer Stadtverwaltung sind.

Muss man Donnerstags immer bis 18 Uhr bleiben?

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Geschrieben von: Fränklin, 23.01.2012, 22:13, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich habe folgendes Problem: Ich suche die Rechtsgrundlage für die Amtsbezeichnungen in Schleswig-Holstein. Ich habe lediglich die Laufbahnverordnung für den mittleren Dienst gefunden, aber es müsste doch auch eine LaufbahnVO für den gehobenen Dienst geben?
Vielen Dank für die Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2012, 14:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Tag!

Ich würde gerne erfahren, wie ich mich auf einem Werbeflyer für die Personalratswahlen am besten darstellen kann, um gewählt zu werden.

Mein Problem ist jenes: Ich habe mich bereits dafür entschieden, für die PR-Wahl zu kandidieren.
Gerade eine Ausbildung im ÖD erfolgreich bestanden und einen Jahresvertrag bekommen möchte ich mich jetzt auch beteiligen. Dazu dient die Aufstellung.
Jetzt wird aber gefragt, mit welchem knackigen Text ich auf dem Werbeflyer erscheinen möchte. *Zack* Erwischt! Ich habe keinen blassen Schimmer, was ich als Neumitglied überhaupt bewirken kann. Womit kann ich dann also werben? Was steht in solchen Werbeflyern?

Kann mir jemand von Ihnen Tipps geben, damit ich nicht ganz so ratlos dastehe?

Viele Grüße
Frischling

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Geschrieben von: Fränklin, 20.01.2012, 18:33, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Ich habe bei einem Seminar gelernt, dass das Endzeugnis eine Holschuld ist. Wie händelt Ihr es? Versendet Ihr die Zeugnisse?

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Geschrieben von: Gast, 20.01.2012, 10:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (18)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie schon öfters hier thematisiert, ist das Instrumentarium der sog. "leistungsorientierten Bezahlung" ein kräftiger Schlag ins Wasser gewesen. Diese Sache hat mehr Schaden angerichtet, als sie in irgendeiner Form Vorteile für die tariflich Beschäftigten gebracht hat. Deshalb meine Bitte an alle(!) gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen: Meldet das an Euere Gewerkschaften!!! Die müssen bald erschlagen werden von der Welle der Empörung. Wenn bald die neuen Verhandlungen losgehen zur Lohnrunde 2012 muss die Problematik da bekannt sein. Je mehr Leute mitmachen, desto besser. Man muss den Dienststellenleitungen diese Waffe abnehmen und das geht nur bei der Änderung des TVöD. Ansonsten werden sie weiter den Betriebsfrieden stören und die Betriebsgemeinschaften gegen einander aufbringen, gar aufhetzen. Dieser Unfug muss abgeschafft werden. Denkt daran, es geht hier um die Verteilung von Mitteln, die wir selbst erwirtschaftet haben und das nach Gutdünken der DSL!!! Ein absolut unmöglicher Fall. Wir dürfen uns das nicht weiter bieten lassen. Glück aufP033 Haegar

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Geschrieben von: Gast, 19.01.2012, 09:53, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (10)

Hallo,

bei uns wurden die Leistungen der Reinigungskräfte im Rathaus in den letzten Jahren stark eingeschränkt mit der Folge, dass die Büros zusehends versiffen. Schmierige Schreibtische, Fensterbänke, Heizkörper und Böden, dreckige Fenster, Ungeziefer-Plage, Spinnenweben, usw. Den Müll mit Ausnahme von Papier muss man selbst zu einem Sammelplatz im Rathaus bringen. Im Grunde wird nur noch einmal wöchentlich durchgewischt und der Papiermüll entsorgt.
Sind das auch Eure Erfahrungen ? Gibt es irgeindeine Handhabe gegen diese Vermüllung und Verdreckung ? Klar machen einige Kollegen ihre Büros mittlerweile selbst sauber, aber das kann es doch nicht sein, oder ???

Markus



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Geschrieben von: Findus, 18.01.2012, 16:42, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und habe ein Paar Fragen an euch.

Ich werde zur zeit nach A 8 besoldet und sehe den Inhalt meiner Aufgaben bei A9.
Gibt es Vorlagen zur Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung für Beamte im m.D.?
Wie kann ich die Wertigkeit meiner Aufgaben bemessen und gibt es einen Aufgabenkatalog der zur Beschreibung und entsprechenden Besoldung führt?

Vielen Dank sage ich schon mal im voraus und freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße

Findus



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Geschrieben von: Gast, 18.01.2012, 10:26, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

bei Aufstellung eines Sozialplanes werden bestimmte Punkte für u. a. unterhaltspflichte Kinder, Ehegatte etc. vergeben.

Zählt diese Punkteverteilung/Maßstab auch für Beschäftigte mit Zeitverträgen z. B. bis max. 2 Jahre?
Oder sind diese außerhalb der Bewertung zu sehen und bei Erfordernis als erste zu kündigen oder muss der Zeitvertrag erst auslaufen?

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Geschrieben von: Gast, 17.01.2012, 10:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo!

Kann jeder für die Wahl des PR aufgestellt werden?
Wie ist das, wenn ich zum Zeitpunkt der Wahl oder bereits vorher, bei Aufstellung des Wahlvorschlages (wann ist der denn?) mich im Sonderurlaub, längerer Krankheit, Mutterschutz/Erziehungsurlaub etc. befinde?

Ich habe gehört, dass man als Mitglied des PR nicht gekündigt werden kann?!

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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Geschrieben von: vobi65, 16.01.2012, 16:47, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

wegen Bossing war ich 1 1/2 Jahre dienstunfähig, bevor man mich dann gegen meinen Willen für 1 Jahr und 9 Monate in den Ruhestand versetzt hat. Nun ist gerichtlich geklärt, dass der Ruhestand rechtswidrig war. Zwar war ich die ganze Zeit nicht im Dienst, hatte aber auch keine Möglichkeit den Erholungsurlaub (u. a. 5 Tage aus der Zeit vor meiner Erkrankung) zu nehmen. Steht mir der Urlaub für die Zeit zu?

Ich freue mich auf eine Antwort.

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Geschrieben von: Sweety0171, 15.01.2012, 11:04, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo,

ich soll das Aufgabengebiet der Statistik übernehmen. Nun habe ich einen Kollegen, der mich da etwas einarbeiten soll Er hat es vorher gemacht, allerdings ist er mittlerweile in einem anderen Amt und hat zudem nicht mehr viel Lust mir da so richtig weiterzuhelfen.
Kennt sich jemand von Euch aus? Im Moment geht es erstmal um die Schuldenstatistik. Wir arbeiten mit H&H. Sicherlich kann man auch direkt aus dem Programm heraus die Informationen ziehen. Soweit ich weiß hat mein Kollege es bisher immer von Hand zu Fuß gemacht. Muss ich im Moment wohl auch noch so machen.
Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.

Herzlichen Dank im Voraus.

LG

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Geschrieben von: Astrada, 14.01.2012, 20:25, Forum: Bürgerfragen, Antworten (5)

Ich wende mich nun an dieses Forum, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß. Seit ca. 1,5 Jahren muss ich von unserer Nachbarin, ihrem Mann & 2 Kindern das Geschrei, Rumgepolter ertragen.

Ich habe mehrmals mitbekommen, dass die Kinder öfter auch schreien und bin auch der Meinung, dass die Eltern komplett überfordert sind.

Schon 3 Monate nach meinem Einzug habe ich dies dem JA mitgeteilt. Allerdings hat sich hier gar nichts getan. Ich habe nun das Jugendamt persönlich kontaktiert und habe Aufnahmen aus dem Hausflur vorgespielt.

Nun versucht mich die Mutter zu verklagen, weil ich angeblich falsche Aussagen gemacht hätte.

Was kann ich vom Jugendamt erwarten ? Wie hätten Sie reagiert ?


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Geschrieben von: Talax, 13.01.2012, 18:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Servus!
Seit ich den Vorsitz im Gremium übernommen habe, ist es
ein harter Kampf mit der Amts- und Dienststellenleitung.
Beide ignorieren immer wieder geltendes Recht. Egal ob
HPVG oder Arbeitszeitverordnung, oder was auch immer.

Wenn ich mich mit anderen PR Kollegen unterhalte, kommt
der Eindruck auf, dass die Dienststellen merken, dass sie
keine Konsequenzen zu erwarten haben, wenn sie sich nicht
an Recht und Ordnung halten, wenn es unbequem ist. Gut
es wird mal geklagt und dann setzen se in der Regel um,
aber unterm Strich ein Gutes Geschäft...

Habt ihr auch den Eindruck, dass
die DSL sich ne ganze Menge heraus nimmt?



Grüße
Marcus


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Geschrieben von: Paperback, 12.01.2012, 13:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo und guten Tag,

zunächst stelle ich mich einmal kurz vor. Inzwischen bin ich 61 Jahre alt. Bis zum 1.2.2011 arbeitete ich als Lehrer. Ich war Beamter nach A12 BBO.
Von Geburt behindert (Spastiker) versah ich meinen Dienst gleichwohl und ich kann sagen, auch sehr regelmäßig. Nur 1970 und 1982 gab es zwei größe Auszeiten.
Im Jahre 2007 allerdings stürzte ich in meiner Schule und zog mir einen Oberschenkel-Halsbruch zu. Mein Dienstherr erkannte den Unfall als Dienstunfall an und übernahm auch die Kosten für Krankenhaus und Reha.
Während ich vor meinem Unfall mich ohne Gehhilfe auch auf weiten Strecken bewegen konnte, benötigte ich seit diesem Zeitpunkt eine Geh-Hilfe, selbst im haushaltnahen Bereich.
In meiner Schule bestand keine Barriere-Freiheit und auch nach meinem Unfall musste ich deshalb noch eine ganze Zeit lang von Gebäudetrakt zu Gebäudetrakt, manchmal über drei Etagen, marschieren. Das war mit erheblichen Mühen verbunden.
Es traten dann bei mir neurologische und kardiologische Probleme auf. Ich brach in der Schule zusammen, litt unter schweren Schwindelanfällen. Während eines Klinikaufenthaltes von 10 Tagen stellte sich heraus, dass meine gesundheitlichen Probleme die Spätfolgen eines in meiner Kindheit erlitten Unfalls seien. Ich war im Alter von sechs Jahren gestürzt und erlitt in Folge dessen Hirnblutungen und Hirnkrämpfe auf. Erst nach zweijähriger Pause konnte ich meinen Schulbesuch 1958 wieder aufnehmen.
Außerdem hatte ich bei meiner Einlieferung in die Klink eine extrem überhöhten Blutdruck.
Nach vierzehn Tagen kehrte ich erneut in meinen Dienst zurück, musste ihn aber nach nur wenigen Stunden wieder abbrechen.
Daraufhin beantragte ich die amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit, was sich im Nachhinein als eine der größten Dummheiten meines Lebens herausstellte.
Die gutachtende Ärztin nämlich machte meine kardiologischen und neurologischen Probleme als Ursache für meine attestierte Dienstunfähigkeit verantwortlich.
Daraufhin wurde ich zum 1.2.2011 in den Ruhestand versetzt, mit der Folge, dass unser Dienstherr meine Ruhestandsbezüge um 10.8% reduzierte, da ich zum Eintritt in den Ruhstand das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Drei Monate fehlten mir.
Nur verbittert und mit Zynismus kann ich heute sagen, dass ich im Grunde dafür bestraft wurde, dass ich mich nach meinem Unfall 2007 überhaupt nochmal bemühte, wieder den Dienst aufzunehmen. Denn zu diesem Zeitpunkt wäre der Zusammenhang zwischen meinem Unfall und meiner Dienstunfähigkeit kaum leugbar gewesen.
Heute bin ich nicht nur körperlich, sondern auch psychisch erheblich beeinträchtigt. So verbrachte ich letzen Sommer drei Monate in einer pschiatrischen Klinik. Im Zusammenhang damit wurde mir ein gesetzlicher Betreuer beigeordnet.
Er kümmert sich sehr, stößt aber dabei auch ständig auf die Unzulänglichkeiten im Umgang beispielsweise mit dem Landesamt für Besoldung in Düsseldorf. Wie ich bereits vorher, ist es ihm bis heute nicht gelungen, meinen zuständigen Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Briefliche Eingaben werden nicht beantwortet.
Das gilt auch für Anwaltsschreiben.
Für mich bestätigt das meine Erfahrungen als Behinderter, die ich so summiere: Ich war nicht nur behindert, sondern ich wurde vor allem behindert.
Da ich geschieden bin und der Versorgungsausgleich wirksam ist, lebe ich im Moment von gerade mal 1000 €, zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel. Und das nach 33 Dienstjahren.
Für mich führt das zur bitteren Erkenntnis: Wer für sich selbst sorgt, ist selber Schuld. Hätte ich ein Leben in der sozialen Hängematte geführt, ginge es mir heute kaum schlechter.
Abschließend kann ich es mir nicht verkneifen auch noch ein paar Worte zu unseren sogenannten Vertretern, sprich Personalräten zu sagen. Sie sind entweder nicht zu erreichen oder gerade mal wieder unterwegs zu Sitzungen und Tagungen.
Die sorgen als erstes für sich selbst, so mein Eindruck.

Ich entschuldige mich für die Länge meines Postings und bedanke mich fürs Mitlesen.

Paperback


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Geschrieben von: Gast, 12.01.2012, 12:02, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo! 014

Mal eine Umfrage für Kommunen mit einer Größe von a) 0-5000 Einwohner und von b) 5000 - 10000: 135

1.) Wie hoch ist euer Personalbestand (lt. Stellenplan) in der Hauptverwaltung (ohne Putzfrauen, KiGa etc.)?
Schön wäre es, wenn ihr angeben könntet, wieviel Personen im jeweiligen Bereich (EMA, Tourismus, Bauamt, Kasse-Kämmerei, Steueramt etc.) arbeiten, da die Aufgaben teilweise überall unterschiedlich sind.

2.) Wie hoch ist euer Schuldenstand?

Vielen Dank bereits vorab!


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Geschrieben von: Fränklin, 11.01.2012, 12:21, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Ich wollte Eure Meinung einmal hören. Würdet Ihr eine schriftlich festgestellte Stufenzuordnung in die Teilakte Entgelt oder in die Personalgrundakte aufnehmen ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2012, 23:04, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

ich habe einen Todesfall in der Familie und werde die Bestattung und Beisetzung in Auftrag geben. Es handelt sich um einen Cousin, zu dem ich zwar keine engere Beziehung hatte, der aber keine näheren Verwandten hat. Ich möchte eine anständige Urnenbestattung.

Nun hat mir mein Bestatter die Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Köln gemailt und ich falle aus allen Wolken. Auszüge:

# Urnengrabgebühr für Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 1.521,00 €
Mit den Gebühren ... werden die Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist abgegolten
# Gebühr für Urnenbestattung - Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 326,00 €
Mit den Gebühren ... werden abgegolten: ggf. Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat, Graböffnen, Standardgrabausschmückung, Befördern innerhalb des Friedhofes zur Grabstätte, Absenken der Urne und Grabschließen.
# Benutzen der Trauerhalle: 167,00 €

Die Kosten sind nach meiner Einschätzung viel zu hoch. Es handelt sich doch um kurze, einfache Tätigkeiten. Wie kann es zum Beispiel sein, dass allein die Urnenbestattung, also i.w. das Einsetzen der Urne, 326 € kostet ??? Wie kalkuliert die Stadt, darf sie mit den Friedhöfen Gewinne machen ?

Da mein Cousin in Köln gelebt hat, möchte ich ihn natürlich auch dort bestatten lassen und bin also gezwungen, diese überhöhten Friedhofsgebühren zu bezahlen.

Was ich mich frage: Kann man etwas gegen diese offensichtlich viel zu hohen Friedhofsgebühren unternehmen ? Zahlung unter Vorbehalt, Einspruch, Widerspruch, o.ä. ?

Danke im voraus

Christian C.


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