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Geschrieben von: Gast, 15.12.2011, 13:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben derzeit ein Problem, an dem wir mit sehr heißer Nadel herumstricken. Es geht um eine Kollegin, die unlängst mit der Dienststellenleitung einen Auflösungsvertrag abgeschlossen hat. Ihr Arbeitsverhältnis würde demnach Ende Januar 2012 enden. Als sie die Entscheidung traf, das AV auflösen, wußte sie jedoch selber nicht, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen ist. Klingt etwas unwirklich, ist aber tatsächlich so. Ob Ihr es glaub oder nicht, so etwas gibt es auch heute noch. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun käme sie verständlicherweise gerne wieder aus der Sache heraus, da die Auflösung des AV für sie, gerade ob der Tatsache, dass sie schwanger ist, erhebliche soziale Nachteile mit sich bringt. Die Gewerkschaft ist wenig hilfreich gewesen. Die sagen immer nur, dass sie lediglich Mitglieder rechtlich vertreten und nur denen Individualrechtsschutz gewähren. Von dort empfahl man nur die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Ganz toll! Wir sind in der Grundsatzfrage also kein Stück weiter gekommen. Ist es überhaupt möglich, in diesem Fall einen Auflösungsvertrag für hinfällig zu erklären, weil man zum Zeitpunkte des Abschlusses selbst in Unkenntnis der Schwangerschaft war? Hätte sie das gewußt, hätte sie eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben. Wir sind für alle Tipps von Euch sehr dankbar. Schöne Feiertage und einen Guten Rutsch: Haegar

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2011, 17:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
bei uns hat es sich eingebürgert, dass man sich bei Krankheit telefonisch beim Vorgesetzten krankmeldet. Bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss man noch eine AU- Bescheinigung vorlegen.
Mir geht es um das Telefonat mit dem Vorgesetzten: Dieser fragt bei der Gelegenheit nach der genauen Krankheit, den Beschwerden, usw. Das Gespräch empfinde ich als scheinheilig, da der Vorgesetzte durch die Stimme, durch Übertreibungen usw. vermittelt, dass er davon ausgeht, dass man blau macht.
Daher meine Frage: Bin ich beamtenrechtlich verpflichtet, diese unwürdigen Gespräche zu führen und insbesondere meine genaue Krankheit zu benennen ? Oder reicht es aus zu sagen, bzw. ausrichten zu lassen bzw. auch nur per Mail mitzuteilen, dass man krank ist und wie lange voraussichtlich ? Auf der AU-Bescheinigung steht doch auch nicht die genaue Diagnose. Und wenn mein Vorgesetzter krankgeschrieben ist, erfahre ich auch nicht die Gründe.
Vielen Dank
Thomas


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Geschrieben von: Rubyjona, 12.12.2011, 23:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich frage mich, ob es irgendwelche Richtlininen bezüglich der Urlaubsplanung gibt. Wir sind sechs Leute beim KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) und müssen uns insofern absprechen, dass immer vier anwesend sind. Nun bin ich allein erziehende Mutter und angewiesen auf die OGS (offene Ganztagsschule) der Schule. Die haben drei Wochen in den Sommerferien geschlossen und die anderen drei Wochen das Betreuungsangebot, so dass ich Urlaub dann nehmen muss, wenn die OGS geschlossen hat. Hab aber ständig Ärger deswegen.
Gibt es da Rechte oder Gesetze die das irgendwie regeln...
Sowas wie Rangordnungen, dass man als allein Erziehende auch klar kommt?
Für Anregungen oder Tips wäre ich äusserst dankbar.

MfG
R.Eßl-Le

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Geschrieben von: smokie12, 12.12.2011, 16:48, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Guten Tag,

hat jemand Erfahrung damit, eine höhere Stellenbewertung im Beamtenbereich einzuklagen?

Ich befürchte, dass Stellenbewertungen in der Organisationshoheit des
Dienststellenleiters liegen und ihm damit nur bei groben Ermessensfehlern
(zB. Willkür) beizukommen ist.

Wie ist Eure Einschätzung.

Gruß
smokie

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Geschrieben von: pumukel, 11.12.2011, 21:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,
in einer Ausschreibung im Bauhofbereich wird als Quallifikation der LKW Führerschein (heute C und noch eines besser) verlangt. Da der neue Kollege aber nur gelegentlich den LKW fahren soll, wird eine niedrigere Eingruppierung angeboten.
Ist jemand noch fit im alten MTG?? hießt der Tarifvertrag so? Da wurde doch deutlich stärker auf die Qualifikation abgehoben und es ist unherheblich, ob man die 50% Zeitanteil erreicht?

Gruß Pumukel

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Geschrieben von: Doktorand, 11.12.2011, 16:57, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Liebe Arbeitnehmer,

im Rahmen meiner Doktorarbeit interessiere ich mich für das zwischenmenschliche Verhalten von Vorgesetzten zu Mitarbeitern. Wertschätzt Sie Ihr Vorgesetzter? Können Vorgesetzte überhaupt zuhören? Ich möchte Sie herzlich einladen, an einer kurzen Umfrage teilzunehmen.
Diese dauert max. 10 Minuten und ist völlig anonym.

http://ww3.unipark.de/uc/JacobsUniversit...chaetzung/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihre Meinung ist von großem Wert!

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Geschrieben von: Tine, 07.12.2011, 09:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ein schönen guten Morgen,

ich stehe vor einer Frage, die mir bisher noch niemand zufriedenstellend beantworten konnte und ich auch sonst keine ausreichende Antwort dazu gefunden habe. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich arbeite seit 2000 bei einer Kommune (Landkreis). Im Mai 2009 wurde ich in den Personalrat gewählt. Bis zum Juni 2011 war ich als Angestellte beschäftigt und wurde im Juli 2011 als Beamtin (auf Probe) ernannt. "Voraussetzung" für die Ernennung war der Wechsel von der Kommune des Landkreises in die angegliedertet Optionskommune (Jobcenter). Dazu habe ich auch eine befristete Zuweisung bis zum 31.12.2011 unterschrieben.
In diesem halben Jahr war ich weiterhin als Personalratsmitglied tätig. Ab dem 01.01.2012 wird das Jobcenter als kommunaler Eigenbetrieb in die Verwaltung des Landkreises eingegliedert. Der für das Jobcenter gewählte Personalrat wird aufgelöst. Da das Ganze jedoch als Eigenbetrieb weitergeführt wird, kann ein neuer Personalrat gewählt werden.
Wäre ich, in dem Fall, dass ich weiter beim Jobcenter tätig bin (wovon ich stark ausgehe), immer noch Mitglied des Personalrates der Verwaltung des Landkreises oder scheide dort ich automatisch aus?
Einen Anspruch, wieder zurück zur "Heimatkommune" zu kommen habe ich ja dann auch nicht mehr, da ab 2012 ja keine Zuweisung mehr notwendig ist.
Ich hoffe, dass mir irgendwer einen Tipp geben kann, wie das Ganze aussehen könnte !

Schon einmal vielen lieben Dank !!!


Tine

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Geschrieben von: waldhexe, 06.12.2011, 17:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, bin nach meinen Recherchen hier auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Meine Frage ist, wie lange geht die Lohnfortzahlung im öffentlichem Dienst, ist es richtig, dass dies länger als 6 Wochen ist?

Danke für eure Hilfe
LG
Waldhexe

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Geschrieben von: RioReiser, 04.12.2011, 20:45, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Freundin (16), die seit 3 Monaten auf der Straße lebt.

Fakten:
Streit mit Schwiegervater und Mutter.
Abgehauen, Eltern wollen aber auch nicht, dass sie zurückkommt. Sie soll sich direkt im Heim melden, was für sie natürlich nicht in Frage kommt.
Dazu kommt das sie momentan nicht zur Schule geht, da sie durch den Streß Zuhause und andere Probleme von der Schule flog.

Das Haubtproblem liegt darin, das sich bei dieser alternativ eingestellten Person eine Problematik mit Behörden anzubahnen scheint.
Heißt: Behörden wollen sie im Heim sehen, was für sie aber ausgeschlossen ist ebenso wie Betreutes Wohnen etc..
Sie würde am liebsten bei ihrem volljährigen freund oder einen guten Bekannten wohnen.
Zudem musss sie irgendwie wieder einen Schulplatz finden, denn der Wunsch zur Schule zu gehen ist da.

Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr Ansprechpartner oder sonstige Tipps in diesem Bereich für mich hättet.

Vielen Dank im voraus 135


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Geschrieben von: Dörte, 03.12.2011, 00:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich überlege, mich auf eine Stelle als Politesse zu bewerben. Das Gehalt ist zwar nicht üppig, aber ich bin gerne draußen unterwegs.

Was mir aber etwas Sorgen bereitet ist die Frage, ob ich auch allein unterwegs sein muss. Ich habe gehört, dass die jetzt ausgeschiedene Politesse stets alleine Knöllchen geschrieben hat. Das erscheint mir doch zu gefährlich. Soweit ich mich erinnere, habe ich privat immer 2 Politessen gesehen.

Kann man von einer Politesse wirklich erwarten, alleine unterwegs zu sein ? Neben der größeren Gefahr, angegriffen zu werden, ist man als Politesse doch dann schutzlos Beschimpfungen ausgeliefert, denn man kann sie im Zweifel ja nicht beweisen. Gibt es vielleicht Unfallvorschriften oder andere Gesetze, die zwei Politessen vorschreiben ?

Liebe Grüße

Dörte

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Geschrieben von: Paulinsche123, 01.12.2011, 23:56, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich hoffe, es gibt hier im Forum ein paar Profis, die mir weiterhelfen können ...

Ich bin Beamtin im allg. geh. Verwaltungsdienst und befinde mich derzeit in 2-jähriger Elternzeit. Seit Kurzem übe ich eine angemeldete branchenfremde Nebentätigkeit auf 400 Euro Basis aus. Nach Beendigung meiner Elternzeit kann mein Dienstherr mir aller Voraussicht nach keine adäquate Teilzeitstelle anbieten, so dass ich über Sonderurlaub (wg. Kindeserziehung) nachdenke. Während dieser Zeit würde ich gerne nicht nur auf 400 Euro Basis arbeiten, sondern einer Teilzeitbeschäftigung (ca. 15-20 Wochenstunden) nachgehen. Am liebsten wäre mir eine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst, aber als Beamtin ist dies sehr schwer, da die wenigstens Dienstherren eine abgeordnete Beamtin als Stelleninhaberin möchten. Es bliebe daher wohl "nur" eine Beschäftigtenstelle. Mir stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: darf ich während des Sonderurlaubs in diesem Umfang überhaupt arbeiten? Muss ich diese Teilzeitbeschäftigung als Nebentätigkeit bei meinem Dienstherrn anmelden? Und kann ich als (beurlaubte) Beamtin auch gleichzeitig Beschäftigte für einen gewissen Zeitraum sein oder steht dies in Konkurrenz zueinander? Und was passiert, wenn ich während des Sonderurlaubs erneut schwanger werden würde? Wie berechnen sich dann die ganzen Fristen? Irgendwie gibt das LBG (Land SH!) bzw. die Nebentätigkeits-VO dazu wenig her.
Ich würde mich über Erfahrungsberichte/Meinungen sehr freuen.
LG
Paulinsche

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Geschrieben von: KommunalForum, 01.12.2011, 21:39, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Viele Kommunen verfügen über ein betriebliches Vorschlagswesen (auch: Ideenmanagement), um die Kreativität und das Ideenpotenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

Als Anreiz und Belohnung für Vorschläge, die Einsparungen oder Mehreinnahmen führen, werden meist Geldprämien gewährt, teilweise werden auch Sonderurlaub oder Sachprämien. Die Prämien berechnen sich meist prozentual aus dem tatsächlich realisierbaren Einsparerfolg. Auch Qualitätsverbesserungen werden oft honoriert, dies jedoch meist mit geringeren Prämien.

Zum Beispiel zahlt die Stadt Bremerhaven bis zu 12.500 € pro Vorschlag (s. Anl.). Aktuell wollen die Stadt Passau und die Stadt Karben ein Prämiensystem einführen.

Wie ist es um das Vorschlagswesen in Ihrer Kommune oder Behörde bestellt ? Haben Sie Richtlinien über das Vorschlagswesen und wird dieses erfolgreich umgesetzt ? Rechnet sich das betriebliche Vorschlagswesen für die Kommunen ?


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Geschrieben von: stepadu, 01.12.2011, 18:39, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo,

ich würde gerne mal wissen, ob es hier Mitglieder oder "Gäste" gibt, die noch neben der Arbeit bei einer Behörde oder ähnlichem einen "Minijob" oder ähnliches haben.

Mich interessiert nur, in welche Richtung z.B.

Aushilfe in einer Tankstelle.... oder... Nachhilfelehrer.... oder....Kindermädchen am Wochenende.... oder ...oder...

Ich habe da so eine *fixe Idee* und bevor ich mich total verrenne...

Danke für Infos.

Gruss Icon_cool



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Geschrieben von: gnoric, 01.12.2011, 14:34, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Liebe Blogger,
Erschreckend sehe ich die weltweite Entwicklung der Nato, und besonders den Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Des weiteren kann ich die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen "meines Landes" nicht tolerieren. Die Entwicklung der Eurokrise und die strukturierte Zerstörung der deutschen Souveränität betrachte ich mit Grauen.
Jedoch muss ich mich für diese Schandtaten verantwortlich fühlen, da wir offiziell (noch) in einer Demokratie leben. Und wenn das Volk die Macht hat, trägt es auch die Verantwortung.
Da ich die repräsentative Demokratie eh nur als eine Umbenennung einer Wirtschaftsoligarchie sehe, kann ich aber auch die Macht die ich habe nicht dazu nutzen wirklich etwas zu verändern.
Jedoch kann ich es nicht weiter verantworten mich als Deutscher zu fühlen. Das lässt mir somit nur noch 2 Optionen, von denen die 1. zwar ideal, aber sehr schwer umsetzbar ist:

1. Revolution
2. Abmeldung der deutschen Staatsangehörigkeit

Jetzt zu meinen Fragen:
Ist es möglich die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben, ohne eine andere aufzunehmen?
Welche rechtlichen Konsequenzen trägt das mit sich?
Wie kann ich danach noch reisen oder mich identifizieren?
Muss man nach internationalem Gesetz zu irgendeinem Land dazugehören, oder kann man auch einfach nur ein Mensch sein?
Kann mich ein Land verpflichten seine Staatsbürgerschaft zu tragen, nur weil ich in dem Land geboren bin und hier lebe?

Ich kann verstehen, wenn dieses Thema nicht von jedem als Ernst eingestuft wird, oder als lächerlich angesehen wird, jedoch möchte ich versichern, dass ich diese Punkte ernst meine, und auch auf weiterhelfende Antworten hoffe.
mfG

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2011, 15:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo an alle !
Hoffe ihr könnt mir helfen !!
Ich habe zum 30.11.11 bei meinem bisherigen Arbeitgeber (LRA) gekündigt. Am 01.12.11 beginne ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei meinem neuen Arbeitgeber - ebenfalls LRA.
Kann mir jemand sagen wie sich das denn nun mit der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) verhält ?? Vom alten Arbeitgeber habe ich es nicht mehr erhalten - ist ja auch richtig. Jetzt müsste ich diese Sonderzahlung dann aber ja vom neuen Arbeitgeber erhalten oder ? Wird mir das dann mit der Lohnzahlung Ende Dezember ausbezahlt ? Und wie berechnet sich denn nun der Anspruch auf diese Zahlung ??
Könnte ja auch beim neuen Arbeitgeber nachfragen-aber finde das immer ein bisschen doof gleich mit Urlaub und Geld und so zu kommen.
Aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen ??
BITTE !!
LG


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Geschrieben von: KommunalForum, 28.11.2011, 19:22, Forum: Kämmerei, Antworten (9)

Immer mehr Kommunen in Deutschland erstellen und veröffentlichen ihre ersten Gesamtabschlüsse. Die Aufstellung der Gesamtabschlüsse wurde in fast allen Bundesländern vorgeschrieben, die Fristen für die erstmalige Aufstellung sind unterschiedlich und reichen bis zum Jahr 2018.

In einem Gesamtabschluss werden die Kernverwaltung, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Damit soll eine Gesamtsicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune erzielt werden. Der früher beliebte Trick, durch die Verlagerung von Schulden, Auszahlungen oder Investitionen in kommunale Unternehmen den Haushalt der Kommune zu verbessern, hilft aufgrund des Gesamtabschlusses somit nicht mehr weiter.

Allerdings ist die Aufstellung des Gesamtabschlusses aufwändig; besonders bei der erstmaligen Aufstellung werden häufig externe Berater hinzugezogen. Die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer verursacht zusätzliche Kosten. Ferner ist der aufgestellte Gesamtabschluss komplex und für Kommunalpolitiker und Bürger nicht leicht verständlich.

Die Stadt Frankfurt am Main ist nach Hamburg die zweite deutsche Großstadt, die einen Gesamtabschluss (auch Konzernabschluss) erstellt hat. Der zweite aufgestellte Gesamtabschluss (Jahr 2010), bei dem im Gegensatz zum Jahr 2009 auch die Kunstwerke mit einem Wert von 2,5 Mrd. € eingeflossen sind, ist hier als Anlage beigefügt.

HR-online berichtet darüber und fragt "Ist Frankfurt die reichste Stadt Deutschlands ?":
"Frankfurt wird immer reicher - Mit über 21 Milliarden Euro Vermögen zählt Frankfurt zu den reichsten Städten Deutschlands. Dank Beteiligungen, Grundstücken und Kunstwerken sitzt Frankfurt auf einem Milliardenvermögen, das stetig wächst. Trotzdem macht die Stadt weiter Schulden. Weil Objekte wie Kunstgemälde oder der Dom unverkäuflich sind. (...) Ob Frankfurt mit seinen über 21 Milliarden Euro die absolut gesehen reichste Stadt Deutschlands ist, weiß Kämmerer Becker nicht. Die Zahlen anderer Städte seien schwer miteinander zu vergleichen."

Eines der Probleme der kommunalen Gesamtabschlüsse liegt also darin, dass große Teile des Vermögens unverkäuflich sind. Ein größeres Vermögen kann daher für Kommunen auch nachteilig sein, da damit meist auch größere Aufwendungen (z.B. Unterhaltungen, Abschreibungen) einhergehen. Problematisch ist ferner, dass die Regelungen der Doppik zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich sind (vgl. http://www.doppikvergleich.de/) und es auch innerhalb der Länder erhebliche Bewertungsspielräume beim Vermögen und den Verbindlichkeiten gibt, worunter die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen leidet.

Wie bewerten Sie die kommunalen Gesamtabschlüsse ? Ist der hohe Aufwand für die Aufstellung der Abschlüsse gerechtfertigt, um mehr Transparenz zu erzielen und die Gesamtsteuerung des "Konzerns Stadt" zu verbessern ? Oder können die Konzernabschlüsse aufgrund der Komplexität und der fehlenden Vergleichbarkeit die Erwartungen nicht erfüllen ?


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Geschrieben von: Abbruzzi, 25.11.2011, 16:02, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

meine Mutter hat sich vor einiger Zeit von Ihrem Mann getrennt und ist vor c.a 3 Monaten zu Ihrem neuen Freund gezogen. Gewohnt haben wir in einem 3 Familienhaus, welches meinem Opa gehört. Ich selbst bin ein halbes Jahr vorher bereits ausgezogen und stehe auf eigenen Beinen.

In dem Haus wurde die ehemalige Wohnung meiner Mutter an eine neue Familie vermietet, mein Onkel wohnt im Obergeschoss, meine Oma im Untergeschoss und mein Stiefbruder (19 Jahre alt) im Keller. Und um Ihn geht es.

Er ist arbeitslos, hat eine Ausbildung abgebrochen und ist ständig am lügen und fabriziert andauernd Mist. Er lebt auf die Kosten meiner Oma und belastet sie sehr damit. Eine Aussicht auf Besserung (was einen Ausbildungplatz oder eine Arbeit angeht) ist nicht in Sicht. Scheinbar hat er keine Lust zu arbeiten, es lebt sich ja auch so ganz gut.

Mit meiner Mutter habe ich das Thema bereits besprochen und bin zum dem Entschluss gekommen, dass er da raus muss.

Die Frage ist, bekommt er irgendwelche Hilfe vom Staat oder eine Unterkunft? Er wohnt ja im Prinzip nicht mehr bei den Eltern. Was macht man in so einem Fall?

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Geschrieben von: Taschentuch, 25.11.2011, 10:52, Forum: Kämmerei, Antworten (4)

Hallo,

in meiner nds. Kleinstadt mit doppischem Haushalt ist eine Abwasser - Gebührenüberdeckung zu buchen. Gem. Nds. Kontenrahmen haben wir folgende Buchung vorgenommen:

(S) Kto. 461100 (Abführung Gebührenüberschuss an Sonderposten)
an (H) Kto. 213000 (Sonderposten Gebührenausgleich).

Da dieses Konto relativ neu ist, und es sich zudem nur um eine Empfehlung zur weiteren Unterteilung handelt, haben wir dies auch im Gesamtplan neu einfügen müssen (ErgP-Zeile 17 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen).

Meine Frage: Handelt es sich bei diesem Kto. -ähnlich wie beim Kto. 4711 / Abschreibungen- um ein Konto, dass keiner Deckung bedarf? Oder muss eine Sollübertrag der entsprechenden Mehrerträge aus "Abwassergebühren" erfolgen ?

Bei uns (KIS) handelt es sich programmtechnisch um eine ILV (Interne Leistungverrechnung), da kein Finanzkonto angesprochen wird. Dadurch hat das Programm auch nicht bemängelt, dass keine Deckung (bzw. kein Ansatz) vorhanden gewesen ist.

Gruß aus der Lüneburger Heide

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Geschrieben von: Erzi, 24.11.2011, 23:35, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

S10347
an euch Forenmitglieder .

Da ich demnächst von der freien Wirtschaft in den ÖD wechseln und Bauhofleiter werde, suche ich Einstiegshilfen, Fort - und Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Arbeitsleben besteht ja aus Lesen und Lernen. Ich möchte gern von euch erfahren, welche Fachbücher und Zeitschriften ihr empfehlen könnt. Bisher habe ich nur das Buch: „Das 1x1 des Bauhofs“ und die Zeitschrift „Der Bauhofleiter“ gefunden. Könnt ihr die empfehlen oder habt ihr noch andere Ideen ? Über ein paar Anregungen würde ich mich freuen.

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Geschrieben von: Pünktchen, 24.11.2011, 21:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

ich bin erst seit einem halben Jahr im Personalrat und fühle mich deshalb noch als "Newbie".

Wir sind insgesamt zu fünft, und der Personalratsvorsitzende ist gleichzeitig
Abteilungsleiter. Er setzt sich meines Erachtens gut und korrekt für die Belange
der Beschäftigten ein und arbeitet gleichzeitig eng mit unserer Amtsleiterin
zusammen.

In unseren Sitzungen führt sich unser Personalratsvorsitzender allerdings selbst
wie ein Chef auf, das heißt, er hat die anderen Personalrätinnen und Personalräte
fest in seiner Hand.

Ich war bisher überwiegend in einer zuhörenden Position und fühle mich
in der Runde zunehmend unwohl, weil ich immer mehr den Eindruck habe,
dass eigentlich nur der Vorsitzende alle Entscheidungen trifft oder Meinungen
bildet. Dabei denke ich, dass dies nicht irgendwie "böse" von ihm gemeint
ist, sondern eher etwas mit einer Übertragung seiner Führungsposition
aus dem "normalen" Job auf den Personalrat zu tun hat.

Man muss vielleicht noch dazu sagen, dass der Personalrat in den letzten
Jahren häufig seine Mitglieder gewechselt hat, der Personalratsvorsitzende
jedoch immer derselbe geblieben ist. Das einzige, was ich herausfinden konnte,
warum es so häufigen Wechsel gab, war immer wieder nur, dass die
Leute nicht mehr gewählt werden wollten, oder von sich aus
zurückgetreten sind. Die Gründe sind mir unbekannt, weil das "vor meiner Zeit"
war.

Meine Frage ist nun, ob sich das überhaupt verträgt: Gleichzeitig Personalrat und
Chef einer Abteilung, und ob es da auch rechtliche Regelungen zu gibt?

Pünktchen


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