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Geschrieben von: Gast, 31.10.2011, 13:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Nach meiner kfm. Ausbildung bei einer Bundesoberbehörde, stagniere ich auf einer E5-Stelle. Ich überlege, ob ich noch mit 26 eine Ausbildung zum Beamten im mittleren dienst machen soll, oder doch lieber den AL II.

Bei beiden E9/Stufe 4, oder A6/Stufe 3 würde ich anschließend ca. 1.800 € netto verdienen. Für die Beamtenausbildung spricht die kürzere Dauer und die anschließenden Privilegien. Für die AL II-Weiterbildung spricht, die volle Vergütung während der Ausbildung. Dafür ist aber der Stoff deutlich intensiver...

Wie würdet Ihr euch entscheiden?


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Geschrieben von: Personalratte, 31.10.2011, 13:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
ein seit 5 Jahren vollständig vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied (Beamter) bewirbt sich auf eine Stelle mit
höherem Endgrundgehalt.
Er möchte seine Freistellung weiterhin fortführen.
Die letzte Regelbeurteilung erfolgte vor 5 Jahren.
Aufgrund der Freistellung erfolgte danach keine mehr.
Hinzu kommt, dass der betreffende Beamte schwerbehindert ist.

Der Beamte hatte in seiner letzten Regelbeurteilung (vor 5 Jahren)
9 Punkte; ein jetziger Mitbewerber aktuell 11 Punkte.

Wie kann man dem schwerbehinderten Beamten im Hinblick darauf
gerecht werden, dass er nur die 5 Jahre zurückliegende Beurteilung mit 9 Punkten aufweisen kann ?

Vielen Dank im voraus für die hoffentlich erfolgenden Antworten.

Gruß





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Geschrieben von: lalilu, 30.10.2011, 16:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (15)

S10347

habe eben dieses Forum hier gefunden, was ich auch sogleich testen möchte. Icon_mrgreen

Da auf meiner derzeitigen Stelle (mittl. Dienst) eventuell eine Verbeamtung möglich wäre, ich aber eventuell auch ein Studium beginnen möchte, überlege ich seit langer Zeit was nun die beste Vorgehensweise ist. Leider bin ich diesbezüglich noch immer zu keinem Ergebnis gekommen Icon_cry. Einerseits gibt es immer weniger Beamtenstellen und es ist vll. eine einmalige Gelegenheit, anderseits wäre ich mit einem Studium (hoffentlich) in ca. 3 Jahren fertig. Die Zukunftsaussichten allgemein (arm/reich etc.) sind auch nicht wirklich rosig... Da es hier sicherlich viele Leute mit viel Lebenserfahrung gibt, wäre ich für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Danke vorab.

Viele Grüße




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Geschrieben von: Talax, 29.10.2011, 17:27, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Servus!

Zur Erklärung welche Info ich suche:

Vor einigen Jahren wurde durch die EU bzw. den EuGH entschieden,
dass EU Bürger nur noch max. 48 Std. arbeiten sollen und nur mit
Opt Out, in Ausnahmefällen bis zu 65 Std. arbeiten dürfen. Viele
Dienstherren haben erst 2007 oder noch später umgesetzt.

Nun gibt es seit September 2011 ein EuGH Urteil, welches ein
Anrecht der Beschäftigten auf Überstundenausgleich durch Freizeit,
für den Zeitraum zwischen der Gültigkeit der 48 Std. Woche und der
tatsächlichen Umsetzung auf die 48 Std. Woche bekräftigt.

Meine Fragen:
Kann mir jemand sagen, zu welchem (möglichst exaktem) Zeitpunkt
die maximale Arbeitszeit von 48 Std. geltendes Recht wurde?
Fällt euch dazu das passende Urteil oder so was ein?


Grüße
Marcus


Hier ein Artikel der Verdi News 14/2011:

Zitat:Unterstützung durch ver.di Rechtsschutz brachte vollen Erfolg

(pm/bs) Beamte der Berufsfeuerwehr, die bis zum Jahre 2006
durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich gearbeitet haben,
dürfen nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
in Leipzig für die über 48 Wochenstunden hinausgehende
Arbeitszeit den vollen Freizeitausgleich beanspruchen.
„Bereitschaftsdienst ist wie normaler Dienst zu bewerten“,
betonten die Richter.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bewertet die
Entscheidung als „Durchbruch der Vernunft“. „Damit
herrscht jetzt Rechtssicherheit. Den erheblichen Belastungen
der Berufsfeuerwehr wird bei der Arbeitszeit endlich Rechnung
getragen“, freute sich ver.di Bundesvorstandsmitglied Achim
Meerkamp.
Das Gericht hatte Ende September entschieden,dass der
Freizeitausgleich im vollen Umfang der zu viel geleisteten
Arbeitsstunden gewährt werden muss und sich dabei auf
europaweite Regelungen bezogen. Davon abweichende Urteile
der Vorinstanzen zulasten der Feuerwehrleute hoben die
Leipziger Richter auf. Das Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht geht zurück auf einen Antrag von
Bielefelder Feuerwehrleuten, die im Jahre 2001 gegen die
Praxis der Anrechnung von Bereitschaftszeiten und von
abgeleisteten Überstunden im Einsatzdienst vorgegangen
waren und dabei vom ver.di Rechtsschutz unterstützt wurden.
„Damit haben die von uns geführten Gerichtsverfahren den
größtmöglichen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen
erzielt“, betonte Meerkamp.
AZ: BVerwG 2 C 32.10 – 37.10)

Grüße
Marcus
Mir ist ein Fehler unterlaufen: Das aktuelle Urteil ist nicht vom EuGH sondern vom BVerwG.

Sorry

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Geschrieben von: gast1904, 26.10.2011, 21:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ich bin Lebenszeitbeamter und möchte den Dienstherren wechseln. Der potentielle neue Dienstherr hat mich nun zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen. Mein BMI ist schlecht. Kann der Dienstherrenwechsel jetzt noch scheitern?

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Geschrieben von: Highwayalex, 25.10.2011, 19:47, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Mahlzeit Kollegen Icon_biggrin

Ich bin seit ca. 10 Jahren bei der Straßenreinigung beschäftigt.
Nach und nach wurden uns hier sämtliche Zuschläge gestrichen oder gekürzt. Ist das rechtlich zulässig, dürfen die von der Personalabteilung das einfach so machen?
Welche Zuschläge kann ich denn bei der Straßenreinigung schreiben?
Hat jemand eine genaue Ahnung?

mfg.
Highwayalex Icon_cool

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Geschrieben von: melanie1106, 22.10.2011, 11:37, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,
ich mache eine Teilzeitausbildung (32 Std/Woche) zur Verwaltungsfachangestellten.
Kann mir jemand sagen, ob die Teilzeit der Grund sein kann, nicht verkürzen zu dürfen???
Außerdem habe ich schon eine Berufsausbildung zur Bürokauffrau.
Danke

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Geschrieben von: KommunalForum, 17.10.2011, 23:37, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Nach der beigefügten Pressemitteilung von Der Bürgermeistertag, einer jährlichen Tagung der parteilosen Bürgermeister in Deutschland, wächst die Zahl der parteilosen Bürgermeister stetig. Der Anteil betrage bereits 44 %.

Das Fachmagazin Politik & Kommunikation hat dazu im Beitrag "Parteilos, unabhängig, erfolgreich" aktuell verschiedene Experten befragt. Nach deren Meinung entscheiden heute die persönlichen Kompetenzen der Bewerber (Fachkompetenz, Kommunikations- und Sozialkompetenz) die Wahlen zum Bürgermeister. Eine Parteizugehörigkeit trete als Wahlargument in den Hintergrund und könne aufgrund von "parteipolitischen Reibungsverlusten" auch nachteilig sein.

Offenbar besitzen demnach viele unabhängige Bewerber die vom Wähler geforderten Kompetenzen.

Wie ist ihre Meinung ?
Haben parteilose Bewerber größere Chancen, zum Bürgermeister gewählt zu werden ?

Und sind Parteilose die besseren Bürgermeister ?




=====
Auszug aus einer Pressemitteilung von "Der Bürgermeistertag" v. 16.03.11:

Die etwas anderen Politiker: beliebt, engagiert, in keiner Partei

Parteiunabhängige nähern sich der absoluten Mehrheit.
Die „Partei der Nichtwähler“ wächst stetig, aber ein weiterer Trend wird häufig außer Acht gelassen: Bei kommunalen Direktwahlen haben zunehmend parteilose Kandidaten die Nase vorn.

Bundesweit sind fast 44 % aller hauptamtlichen (Ober-)Bürgermeister ohne Parteizugehörigkeit.
Bei den Landräten sind es immerhin schon nahezu 20 %. So sind mittlerweile über 4.000 hauptamtliche, parteilose (Ober-)Bürgermeister und 60 Landräte sind am 12. und 13. Mai 2011 nach Dresden zur bundesweit einzigen kommunalen Fachtagung für parteiunabhängige Bürgermeister und Landräte eingeladen. Hier haben sie an zwei Tagen nicht nur die Möglichkeit, Fachvorträge zu wichtigen kommunalen Themen zu hören, sondern auch ihre parteilosen Amtskolleginnen und -kollegen zu treffen, um mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und ein Netzwerk von Gleichgesinnten zu knüpfen.
Denn, so bringt es Natalie Steger vom ZDF Landesstudio Sachsen, die Moderatorin der Tagung, auf den Punkt: „Gerade weil Sie in keiner Partei sind, müssen Sie vernetzt sein.
Sie müssen wissen, wo Sie unabhängige Beratung herbekommen.“
Dabei eint diese Mandatsträger eine Maxime: Sie fühlen sich ausschließlich „Ihren Bürgerinnen und Bürgern“ verpflichtet und keiner Parteiräson. Dieser Grundsatz ist mittlerweile so erfolgreich, dass Kandidaten mit Parteibuch zunehmend im Wahlkampf ihre Parteizugehörigkeit unter den Tisch fallen lassen. Kein Wunder, denn lt. Politik-Professor Hans-Georg Wehling (Universität Tübingen) ist bereits „die Wahlempfehlung einer Partei für einen Kandidaten ziemlich tödlich“, wie er unlängst dem Südkurier verriet.
Beispiele für „plötzlich Parteilose“ gibt es auch bei den kommenden Direktwahlen am 27. März 2011 in Hessen. Sicherlich werden die entsprechenden Kandidaten ganz andere Hintergründe für ihre Aufstellung als Unabhängiger vorbringen, aber die Untersuchungen verschiedener Politikwissenschaftler belegen: „Ein parteiloser Kandidat hat schlicht die besseren Chancen“, wie auch Oscar Gabriel (Universität Stuttgart) im September 2009 in der Stuttgarter Zeitung betonte. In Baden-Württemberg, wo bereits seit Generationen der Schultheiß direkt gewählt wird, hat die Unabhängigkeit des Kandidaten schon traditionell eine große Bedeutung - mittlerweile sind über 50% der hauptamtlichen Bürgermeister dort parteilos. Aber auch in den Bundesländern, die erst vor jüngerer Zeit die Direktwahl eingeführt haben, steigen die Chancen für parteilose Bewerber.

Nach Auswertung der aktuellen Daten der Statistischen Landesämter sind von den hauptamtlichen (Ober-)Bürgermeistern der Städte und Gemeinden in den nachfolgenden Bundesländern parteilos*:
Baden-Württemberg: über 50 %
Bayern: mehr als 1/3
Brandenburg: über 40 %
Hessen: mehr als 1/3
Mecklenburg-Vorpommern: knapp 1/3
Niedersachsen: über 40 %
Nordrhein-Westfalen: knapp 1/5
Rheinland-Pfalz: knapp 15 %
Saarland: 1/13
Sachsen: fast 50 %
Sachsen-Anhalt: fast 50 %
Schleswig-Holstein: über 50 %
Thüringen: mehr als 1/3

---
Hintergrund
Bürgermeister werden, außer in den Stadtstaaten sowie Bremerhaven, in allen Bundesländern direkt gewählt - entsprechend der Süddeutschen Ratsverfassung, die, ursprünglich nur in Bayern und Baden-Württemberg vorherrschend, sich seit Ende der 1990er Jahre in nahezu allen Kommunalverfassungen durchgesetzt hat (Ausnahme: Hessen).
Mit dem Wechsel des Verfassungstyps inklusive der Einführung von mehr direktdemokratischen Beteiligungsformen, wie der Direktwahl-, aber auch Abwahlmöglichkeit von Bürgermeistern und Landräten, dem Bürgerentscheid sowie dem Bürgerbegehren, versprach man sich auch, der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Ein weiterer Effekt ist die schwindende Präsenz der Parteien an der Kommunalspitze, denn durch die Direktwahlmöglichkeit kommen zunehmend Parteilose ans Ruder. Mittlerweile suchen sogar immer öfter Parteien - mangels geeigneter Kandidaten in den eigenen Reihen - per Stellenanzeige nach (meist parteilosen) Bewerbern, die über das erforderliche Führungs- und Fachpotential verfügen.
Die Bevölkerung traut den Politikern offenbar immer weniger zu, der Kommune und der Partei gleichermaßen zur vollsten Zufriedenheit dienen zu können. Hinzu kommen oft genug die Verärgerung über parteipolitische Grabenkämpfe oder politischen Filz, was nicht unbedingt zu Politik-, aber gewiss zu Parteienverdrossenheit führen. Wenn dann ein Kandidat keine höhere Qualifikation als sein Parteibuch aufzuweisen hat, entscheiden sich die Wähler bevorzugt für den Bewerber mit der größten Parteiendistanz - und natürlich mit der größten Sachkenntnis. Lt. Dr. Timm Kern, Autor des Buches „Warum Bürgermeister abgewählt werden“, wählt die Bevölkerung einer Gemeinde zunehmend Kandidaten mit Verwaltungsfachwissen. Ein Trend, der sicherlich nicht unerwünscht ist.

*Hinweis zu den Zahlen:
Die Daten der Statistischen Landesämter müssen bzgl. der Parteizugehörigkeit der angegebenen Mandatsträger überwiegend nachrecherchiert werden, da die Angabe einer Parteimitgliedschaft nicht Pflicht ist. In der Regel wird angegeben, wer den Wahlvorschlag gemacht
hat. Somit ergibt sich folgende Problematik:
- Ein Kandidat, der Träger des Wahlvorschlags einer Partei ist, muss nicht zwangsläufig Parteimitglied in der Partei sein, für die er antritt.
- Ein Kandidat, der ohne Angaben zum Träger des Wahlvorschlags antritt, kann Mitglied in einer Partei sein.
Das herauszufinden, ist überwiegend Handarbeit und birgt eine Fehlerquelle, die es nicht zulässt, absolute Zahlen zu nennen – zumal auch immer wieder Mandatsträger aus einer Partei austreten oder Mitglied einer Partei werden. Der bundesweite Trend ist aber eindeutig.

=====

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Geschrieben von: Kleinefrage, 14.10.2011, 13:05, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem, ich bin schwanger ( 17 jahre alt ), hatte noch nie was mit dem Jugendamt zu tun, weil meine soziale und familiäre Situation sehr gut und meine Familie nicht sehr auffällig ist.

Ich mache gerade meinen MSA ( mittleren Schulabschluss ) und werde meine Ausbildung voraussichtlich ein Jahr nach der Geburt meines Kindes machen. Soweit so gut Big Grin .... Nur das Problem ist, dass meine Mutter Harz4 bekommt. Und wir uns leider keine große und kindergerechte Wohnung haben. Ich muss mir mit meiner Mutter ein Zimmer teilen und wenn das Kind da ist leben drei Personen also in einem Zimmer, was natürlich gar nicht geht !!

Ich habe Angst, dass mich das Jugendamt in ein Mutter-Kind-Heim steckt, weil ich finde, dass das nur für Leute ist, die Probleme haben, sich um das Kind zu kümmern und somit Hilfe benötigen ( vom Prinzip nicht schlecht ), aber mir geht es ja nur um den Platz der Wohnung. Würde das Jugendamt mir eine eigene Wohnung genehmigen wenn sie sehen würden, dass ich eine gute Mutter bin ... weil ich gehört habe, dass die gerne mal Harz4 empfänger unter einem Kamm stecken ??

Ich habe große Angst mich dort zu melden Sad

Lg


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Geschrieben von: Ratsuchender, 13.10.2011, 21:15, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo unsere Kommune hat einen Wohnblock veräußert.

Buchwert des Blocks 600.000
Verkaufspreise 200.000
somit Verlust 400.000

Für mich stellt sich die Frage, ob sich der Verlust im Jahr der Veräußerung in der GuV niederschlägt.
Das würde für uns bedeuten, dass wir keinen ausgeglichenen Haushalt mehr haben, sondern einen Nachtragshaushalt beschließen müssen.

Wer kann mir helfen?

Danke

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Geschrieben von: Guenter, 13.10.2011, 09:38, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo 014 zusammen,
ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung nach einem neuen, bei uns eingeführten Muster zufertigen.
U.a. ist ein Punkt mit der Überschrift:

Zusammengefasste Darstellung der wesentlichen dienstlichen Beziehungen unter Angabe von Zielsetzungen, von erläuterungsbedürftigen oder strittigen Themen und von Gesprächspartnern

Ich bin in unserer Verwaltung zuständig für die soziale Wohnraumförderung und Umwelt (Immissionsschutzrecht).

Hat jemand einen solchen Punkt in seiner Arbeitsplatzbeschreibung ausgefüllt oder kann mir mitteilen, wie ich diesen Punkt am Besten beschreibe ?
Ich danke schon jetzt für die Antworten.


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Geschrieben von: DerEine, 12.10.2011, 21:49, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (18)

Hallo an alle hier,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann und bin in der EG 3 eingruppiert. Ich habe gelesen, dass in der EG 1 bis EG 3 die an- und ungelernten eingruppiert werden. Meine Stellenbewertung hat auch nur die EG 3 gebracht.

Kann ich gegen die Bewertung angehen mit dem Hinweis, dass an- und ungelernten in diese EG eingruppiert werden, ich aber eine abgeschlossene Ausbildung habe?

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2011, 15:09, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (5)

Schönen guten Tag,

ich beginne nächstes Jahr meine zweite Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter. Jetzt stelle ich mir die Frage ob es möglich ist das 1. Lehrjahr ganz zu überspringen und im 2. zu starten. Rein theoretisch ist es möglich, aber meint ihr es ist möglich den Stoff aus dem 1. Lehrjahr sich so reinzuholen? Oder meint ihr das es zu viel & zu schwer wird?

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Makoto000, 11.10.2011, 12:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
meine Frage ist, ob man wenn man mit der Ausbildung im gehobenen Dienst fertig ist, nur in ein weiter entfernt liegendes Amt versetzt werden kann, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat? Ich bin im mittleren Dienst und fertig mit der Ausbildung und arbeite in Hannover beim Finanzamt. Mein Freund ist im gehobenen Dienst und muss noch 1 Jahr machen, bis er die Ausbildung fertig hat. Da er in einem Amt ist (ca. 250 km weg von Hannover), in dem momentan auch Leute im gehobenen Dienst gebraucht werden, wissen wir nicht, ob er versetzt werden kann.

Gibt es hier jemanden mit einem ähnlichen Fall vielleicht? Weil heiraten möchte ich noch nicht und ebenso keine Kinder bekommen. Also was tun? Wäre es sinnvoll, wenn mein Freund seinen Erstwohnsitz in Hannover anmeldet (in meiner Wohnung) und dann einen Zweitwohnsitz im anderen Bezirk hat, oder macht das keinen Unterschied?

Danke schon mal im vorraus!

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Geschrieben von: stepadu, 10.10.2011, 18:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,
ich versuche mich grad im Internet...Icon_rolleyes

Weiss jemand, ob es irgendwo Statistiken gibt, wie viele Beamte im Jahr für Dienstunfähig "erklärt" werden? Und ich meine nicht vorübergehend dienstunfähig, sondern so richtig.

Interessant wäre auch, wie viele wieder den Dienst antreten müssen...

Wäre für Infos sehr dankbar,

Steffi***

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Geschrieben von: Sylvie, 09.10.2011, 12:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

was habt ihr denn für Erfahrungen mit befristeten Verträgen gemacht? Ist eine Wahrscheinlichkeit bei einer größeren Gemeinde gegeben, einen festen Vertrag zu erhalten? Oder ist es bereits im öffentlichen Dienst unwahrscheinlich einen unbefristeten zu erhalten?

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Geschrieben von: tanni74, 06.10.2011, 19:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig...

Ich bin zurzeit in Elternzeit und diese endet im Mai nächsten Jahres. Nun wird meine große Tochter nächstes Jahr eingeschult und ab Juli habe ich unmöglich einen Urlaubsanspruch für 6 Wochen. Deshalb habe ich meinen Personalleiter angerufen und um Beurlaubung bis Ende September gebeten. Diese wurde mir auch mündlich bejaht (muss es noch schriftlich einreichen).
Jetzt meine Frage:
Wer bezahlt eigentlich die Beiträge, die auflaufen? Ich meine damit KK, Rentenv., Arbeitslosenv.?
Muss ich letzten Endes etwa selbst dafür aufkommen (ich beziehe keinerlei Gelder außer Kindergeld).
Ich habe mich schon wund gegoogelt, leider nichts darüber gefunden.
Danke 135 schon mal für eure Antwort!

LG
Tanja

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Geschrieben von: Fragezeichen, 06.10.2011, 09:24, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

Hallo!

Ich brauche mal eure Hilfe.

August 2007 - Ausbildung Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen
- bis Januar 2008 im Bauamt eingesetzt
- ab Februar 2008 im Ordnungsamt bis dahin eingruppiert mit E 5
- März 2008 externe Stellenbewertung, meine Stelle wurde auf 6 bewertet, ich bekam jedoch nur eine Zulage auf 6.
- Juni 2009 wurde ich dann in die EG 6 eingruppiert
- März 2011 stellte ich eine Höhergruppierungsantrag auf EG 8, da mein Kollege der die gleichen Tätigkeiten ausübt ebensfalls die EG 8 hat.
- Nun (Okt. 2011) nach langer Bearbeitungszeit wurde mir mitgeteilt, das meine Stelle eine EG 8 Stelle ist. Ich soll jedoch eine Zulage zu EG 8 bekommen. Als ich fragte warum, wurde mir gesagt, dass die Tätigkeiten mir vorübergehend übertragen wurden.
Dies wundert mich jetzt doch, da ich für einen Kollegen gekommen bin, der auf eine andere Stelle gewechselt ist und auch nicht wieder zurück kommt.
Ist das mit der Zulage so rechtens?
Muss die Zulage dann rückwirkend zum Februar 2008 gezahlt werden? Da wurde mir das Sachgebiet ja übergeben.

Vielen Dank schonmal.

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2011, 18:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich arbeite seit über 10 Jahren bei einer Kommune als Verwaltungsfachangestellte. Nun möchte ich den Arbeitgeber - andere Kommune - wechseln. Gibt es Nachteile? Hinsichtlich Beschäftigungsdauer, Dienstjahre, Rente usw.? Muss ich etwas bestimmtes beachten? Kann ich mich versetzen lassen?

Ich freue mich auf Antworten.

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Geschrieben von: Fränklin, 05.10.2011, 18:47, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich muss die Planstelle eines Leitenden Verwaltungsbeamten in einer Amtsverwaltung in Schleswig-Holstein bewerten. Muss ich dafür denn zwingend eine Stellenbeschreibung von dem Stelleninhaber haben? Die Beschreibung der Stelle ergibt sich doch aus der Amtsordnung und als Dienstherr muss ich mir doch Gedanken machen, was derjenige auf der Stelle zu erledigen hat? Kann mir jemand helfen?
Grüße Fränklin

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