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Für die rund 100.000 Feuerwehrleute in Deutschland (im Öffentlichen Dienst und in der privater Anstellung) wurde eine eigene Gewerkschaft gegründet. Die Gewerkschaft will die spezifischen besser Feuerwehrinteressen durchsetzen als dies in der Vergangenheit Ver.di und Komba getan hätten.
Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft fordert für die Feuerwehrleute in einem aktuellen Interview besonders eine bessere Bezahlung. Im Focus steht die Forderung, dass die Feuerwehrzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten pensionsberechtigt werden. Vorteile wie das frühere Pensionsalter (je nach Bundesland das 60. bzw. 62 Lebensjahr anstelle der normalen Altersgrenze für Beamte von 67 Jahren) sollen ferner erhalten bleiben.
Ist zu erwarten, dass sich die Feuerwehrleute von den Gewerkschaften Ver.di und Komba abwenden und der Feuerwehrgewerkschaft zuwenden ?
Interessant wird es zu sehen, ob die Feuerwehrleute ihre Interessen mit der eigenen Gewerkschaft tatsächlich besser durchsetzen können und damit ein mögliches Vorbild für weitere Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst darstellen.
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Hallo,
von meiner Freundin ist die Mutter in das Krankenhaus gekommen und konnte nicht mehr sorgen für ihre kleine Tochter. Da es keine weiteren Verwandten gibt haben wir sie, trotz Uni und Arbeitsstress zu uns genommen für drei Wochen. Da meine Freundin für wichtige Prüfungen lernen musste, habe ich mich die meiste Zeit auf die Schwester aufpassen müssen.
Gibt es für mich die Möglichkeit einer finanzielle Entschädigung?
Danke, Steffen
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Hallo,
Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall:
Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch einige "Dauerkranke" , die Dienstunfähigkeit wurde bei einigen Koll. sogar bereits durch den Amtsarzt festgestellt. Der Behördenleiter verlangt nun auch von den erkrankten Mitarbeitern, dass diese sich einzeln bei ihm persönlich vorstellen, damit er sich ein Bild über deren Erkrankung machen, bzw. über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Der Behördenchef kann keine medizinische Ausbildung nachweisen, er ist, wie bereits erwähnt, "nur " Jurist.
Was kann man den betroffenen Kollegen anraten ? Sollen sie tatsächlich bei ihrem neuen Chef erscheinen (teilw. mit körperlichen Strapazen verbunden) ?
Hat jemand Vergleichbares erlebt ?
Für Antworten danke ich.
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Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit Hausmeisterpool gesammelt? Wie funktioniert das?
Danke!
Gruße
Anton
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guten tag,
ich möchte nach einigen jahren als erzieher und zuletzt im sicherheitsgewerbe in den bereich ordnungsamt/kommunaler ordnungsdienst.
welche ausbildungen gibt es/sind notwendig um in den bereich zu kommen?
vielen dank
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Hat jemand ein Paradebeispiel für den Aufstieg vom kleinen Verwaltungsfachangestellten (z.B. Eg 5) bis zu einer Entgeltgruppe im höheren Dienst (EG 15 oder 15)???
Sollte jemand so eine Laufbahn hinter sich gebracht haben hat er meinen größten Respekt.
Achtung!
Nicht gemeint sind Beamtenaufstiege!!!
Mit freundlichen Grüßen
der flinkeFinger
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Hallo zusammen!!
Ist es möglich vom Verwaltungsfachangestellten (mit Fachoberschulreife)
in den höheren Dienst zu kommen? Auch ohne die Beamtenlaufbahn einzuschlagen?
Wie sieht dann die Karriereleiter aus?
Mit kollegialen Grüßen
Gast
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Guten Tag,
ich suche Rat. Ich bin seit ein paar Jahren dt. Staatsbürgerin und bin schon stolz, als Wahlhelferin bei den Wahlen dabei sein zu dürfen. Aber diesmal habe ich wirklich Schwierigkeiten diesen Ehrenamt bei den Kommunalwahlen in Nds. auszuführen. Ich habe einen jüngen Riesenschnauzer und bin Mitglied in einem kleinen Boxerverein. Ich habe mich noch im Mai zu einem zweitägigen Seminar mit einem sehr kompetenten Ausbilder aus NRW angemeldet. An den beiden Tagen werde ich auch noch auf dem Platz dem Verein bei Vorbereitung des Seminars und beim Aufräumen danach helfen. Daher würde ich ausnahmsweise meine Berufung ablehnen. Ich bin aber mir nicht sicher, ob das als Grund ausreicht? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir mit ein paar Ratschlägen weiterhelfen könnten.
Freundliche Grüße
Lara
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Der Künstler Adolf Winkelmann beschreibt in einem Interview die Probleme bei seiner Bilder-Arbeit am Dortmunder Kunst- und Kreativitätszentrum "U". Dabei geht er auf die oft schwierige Zusammenarbeit mit "Betonköpfen" in der Kommunalverwaltung ein. Ein interessanter Einblick in das nicht immer einfache Verhältnis von Kultur und Verwaltung:
www.derwesten.de/kultur/U-Turm-Filmer-Adolf-Winkelmann-schreibt-gegen-Betonkoepfe-in-Behoerden-an-id5002153.html
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Freundliches Hallo an Alle,
ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.
Ich bin Mitglied eines Personalrats. Unser Vorsitzender arbeitet nur zugunsten des Chefs und andere Mitglieder haben Angst dagegen vor zu gehen, da der Vorsitzende ja gute Beziehungen zum Chef hat.
Kurzum ich kann auf keine Mehrheit hoffen und möchte nun allein was unternehmen!
Hab ihr hilfreiche Tipps?
Gruß fronti
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Hallo,
ich bin Anfang des Jahres aus einjähriger Elternzeit als Teilzeitkraft mit 20 Stunden/5 Tage wöchentlich in den Dienst zurückgekehrt. Mir wurde von meiner Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich zusätzlich zu meinem Urlaubsanspruch von 2011 noch 7 Tage Resturlaub habe. Dies war auch jeden Monat auf den entsprechenden Zeitnachweisen vermerkt. Heute wird mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit den 9 Tagen ein Versehen war und mir diese wieder gestrichen werden!!!! ( und das eine Woche nach meinem Jahresurlaub!) Können die mir den Urlaub wieder streichen? Ich habe den ja schon genommen bzw. verplant....Ich habe jetzt noch 8 Tage Urlaub, eigentlich für Herbstferien und Weihnachten. Wenn die mir die 7 Tage streichen bleibt natürlich nur noch ein Tag für den Rest des Jahres...
Habe alte Zeitnachweise nachgesehen und diese 7 Tage sind bereits seit Anfang 2009, bevor ich wegen dem 2.Kind in Elternzeit gegangen bin, auf den Zeitnachweisen vermerkt. Habe ich nicht ne Art Vertrauensschutz? Ohne diesen Resturlaub hätte ich jetzt in den Ferien nicht 3 Wochen auf einmal genommen...
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Immer mehr ländliche Kommunen subventionieren die Ansiedlung von Ärzten, um einen Ärztemangel zu verhindern.
Die Ärztezeitung nennt unter Berufung auf den schleswig-holsteinischen Gemeindetag als Beispiele für die "Kreativität der Kommunen" die Betreuung für Kinder, die Bereitstellung von Wohnräumen nach den Wünschen der Ärzte, die Befreiung von der Pflicht, Stellplätze vorzuhalten und einen passgenauen Zuschnitt der Praxis (auch einer Zweigpraxis) nach den Vorstellungen des Arztes.
Link: www.aerztezeitung.de/news/article/666814/kommunen-landaerzte-kreativ.html
Offenbar droht ein kommunaler Subventionswettlauf mit Steuergeldern.
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Hallo,
ich habe mehrere Fragen:
1. Kann man mit einer Gewerbeanmeldung eine gepachtete Fläche als Schrottplatz nutzen, (ohne Genehmigung und nicht in einem Gewerbegebiet) ?
2. Kann man ein Privatgrundstück in einem Wohngebiet für Autoverkäufe im gewerblichen Maßstab nutzen, hier 3-4 Autos monatlich? (Der Verkäufer ist nicht Eigentümer des Grundstückes, er ist Mieter)
3. Wenn ich eine Gewerbeanmeldung für Entrümpelungen habe, kann ich dann auch Autos verkaufen ?
Danke für ihre Hilfe
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Hallo,
folgende Frage bin A5 und werde zu 99% demnächst aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand geschickt (46 Jahre)
Da ich alleine mit der Beamtenversorgung meine Rechnungen nicht bezahlen kann sollte es doch ein dazuverdienst glaube 400€ geben
Bundesland Bayern.
Danke schonmal im vorraus
Grüße
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Guten Tag in die Runde,
ich suche nach einem geeigneten Datenmodell für eine kameralistische Buchführungsdatenbank (auf Basis von MS Access 2003).
Ziel ist die Umsetzung der finanziellen Abwicklung von Förderfällen. Es hapert bei mir leider an der allgemeinen Verständlichkeit der Kameralistik. Bisher sehe ich bei den Akten folgendes:
Vormerkungen / Festlegungen - davon ausgehend: Zuweisungen/Zuwendungen, ggf. sog. Verpflichtungsermächtigungen.
Verpflichtungsermächtigungen werden immer für mehrere Jahre im Voraus angesetzt und durch Barmittel abgelöst.
Dann kommt noch die Deckungsfähigkeit zwischen Titeln dazu, die Resteübertragung in folgende Jahre.
Hat jemand hier im Forum eine Idee, eine Quelle oder Beispiele für den Aufbau / die Struktur der Tabellen für die genannten kameralistischen Vorgänge?
Bisher habe ich nur eine einfache Einnahme- und Ausgabetabelle. Wie aber bilde ich z.B. die Verpflichtungsermächtigungen ab? Pro Datensatz ein Jahr oder je Jahr eine Spalte?
Vielleicht hat jemand auch schon eine Access-Lösung für Fördermittelverwaltung erstellt? Einem Erfahrungsaustausch stehe ich offen gegenüber.
Vielen Dank & viele Grüße aus Hannover,
D. Schunk
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Ich bin z.Z. Auszubildender im öffentlichen Dienst, in meinem Tarifvertrag steht ich würde, wenn ich abgeordnet werde, eine Wohnung am Ort der Abordnung bezahlt bekommen. Es hieß mündlich auch, "Wenn ihr bei euren Eltern wohnen wollt könnt ihr da denn auch nen Mietvertrag schließen und das bezahlen lassen, es entstehen ja auch Kosten dort". Das hab ich dann auch getan und von der Abrechnungsstelle bekomme ich zurück, dass mein Hauptwohnsitz zum Ausbildungsstart (vor einem Jahr!!) noch bei meinen Eltern gewesen wäre, deswegen steht sie mir unentgeltlich zur Verfügung. Aber schon lange vor der Abordnung bin ich zuhause ausgezogen und habe mich umgemeldet!
(Es geht anscheinend darum, dass die Wohnung nicht unentgeltlich zur Verfügung stehen darf, aber das tut sie ja schon lange nicht mehr!)
Kann ich da jetzt irgendwie Widerspruch einlegen, damit ich es später noch abrechnen kann, auch wenn die Frist von 6 Monaten ablaufen würde? Außerdem: Was habe ich für Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? JAV und Personalrat haben noch nichts erreicht... und gleich verklagen wollte ich meinen Arbeitgeber eigentlich auch nicht.
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Die Einrichtung von Beigeordneten-Stellen wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Während viele Kommunen keine Beigeordneten wählen, verfügen manch andere Kommunen sogar über mehrere.
Beigeordnete werden in der Regel vom Rat einer Kommune für eine Wahlzeit bis zu 8 Jahre gewählt. Sie sind allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters oder Landrats und für einen Teilbereich der Verwaltung (Geschäftskreis) zuständig. Da Beigeordnete oft im höheren Dienst eingestuft sind und Pensionsansprüche erwerben, fallen vergleichsweise hohe Personalkosten an.
Vor dem Hintergrund leerer Kassen, moderner flacher Hierarchien und sinkender Einwohnerzahlen führt die Wahl eines Beigeordneten immer wieder zu politischen Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit dieser Stelle.
Aktuelles Beispiel ist Bernkastel-Kues, eine Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern in Rheinland-Pfalz, die erstmals die Ausschreibung einer Beigeordneten-Stelle plant. Die Gesamtkosten des Wahlbeamten für die achtjährige Amtszeit inklusive der Pensionsansprüche werden hier mit bis zu 1,8 Mio EUR beziffert.
Link: http://www.eifelzeitung.de/?artikel=64855
Daher unsere Fragen: Sind Beigeordnete für die Führung der Kommunen sinnvoll und erforderlich ? Oder können diese Aufgaben ebenso gut von den regulären Beschäftigten wahrgenommen werden ? Wie ist Ihre Meinung ?
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Hallo @all,
wegen massiver Arbeitsplatzprobleme (Bossing durch den obersten Chef und den unmittelbaren Vorgesetzten) bin ich bereits seit Anfang Februar dienstunfähig erkrankt. Während dieser Zeit war ich auch fast 14 Wochen in einer stationären Behandlung in einer Akut-Fachklinik. Dabei ging es mir zum Ende des stationären Aufenthalts hin erstaunlicherweise immer schlechter als besser.
Nach der stationären Behandlung sollte ich wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, was mir jedoch unmöglich war. Nur der Gedanke an den Arbeitsplatz ruft in mir Panikattacken und somatische Beschwerden hervor. Nach dem wie dort mit mir umgegangen wurde ist das auch kein Wunder.
Mir wird eigentlich zwischenzeitlich immer klarer, dass es sich dabei um eine Arbeitsplatzphobie handelt, wobei dieses Krankheitsbild nicht als eigenständige Krankheit von den Krankenkassen anerkannt wird.
Auch habe ich das Gefühl von meinem behandelnden Nervenarzt/Psychiater damit nicht wirklich ernst genommen zu werden. Auch wegen der stationären Behandlung war dies offensichtlich so nicht erkannt worden.
Was kann ich nur tun? Wie geht es nur weiter bei mir?
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hallo,
war 17 jahre in mv als lehrer angestellt, bin jetzt 5 jahre in niedersachsen angestellter lehrer (über 45 ).
bin ich mittlerweile aufgrund der beschäftigung im öfftl. dienst "unkündbar", oder zählen nur die jahre in niedersachsen?
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Hallo,
ist es für mich als Beamtin im mittleren Dienst (BaWü) auf Probe (noch 1,5 Jahre) möglich, zwei Jahre Urlaub ohne Dienstbezüge zu nehmen, um meinen Lebensgefährten für zwei Jahre ins Ausland zu begleiten? Wäre für ihre Meinungen sehr dankbar!
Im LGB §72 (2) heisst es ja:
"Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann aus anderen Gründen auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge
bis zur Dauer von sechs Jahren oder
nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestands
bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit darf Urlaub nach Satz 1 nicht bewilligt werden."
Da ich im Ausland nicht erwerbstätig sein werde, würde dieser Paragraph auf mich zutreffen? Vielen Dank im Voraus für jegliche Erkenntnisse!
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