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Geschrieben von: iggelpitz, 24.11.2011, 20:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig geschrieben. Nun werd ich fristlos kündigen, da es einfach nicht mehr geht.
Weiß jemand wie es mit dem Jahresurlaub aussieht?
Gruß iggelpitz

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Geschrieben von: Fragezeichen, 24.11.2011, 14:58, Forum: TVöD, Antworten (7)

Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.

Folgender Sachverhalt hat sich ergeben:

Ein Arbeitnehmer wurde nach Abschluss seiner Ausbildung auf eine Stelle gesetzt, die seinerzeit mit der EG 6 bewertet wurde. Zunächst erhielt er für ein Jahr zur Einarbeitung die EG 5, danach erhielt er eine Zulage gemäß § 14 TVÖD auf die EG 6, mit der Begründung, dass es Arbeitnehmer gibt, die in Erziehungsurlaub sind und eventuell auf diese Stelle gesetzt werden könnten, wenn der Erziehungsurlaub endet. Dazu ist zu sagen, dass diese Arbeitnehmer nie auf dieser Stelle oder einer anderen Stelle in dieser Abteilung gesessen haben.

Ein Jahr später wurde der Arbeitnehmer in die EG 6 eingruppiert, womit dann meines Erachtens die vorrübergehende Übertragung wegfällt.??? Ist das so richtig?

Noch ein Jahr weiter wurde von diesem Arbeitnehmer ein Höhergruppierungsantrag auf die EG 8 gestellt. Die Stellenbewertung hat ergeben, dass es tatsächlich eine Stelle der EG 8 ist. Nun soll der Arbeitnehmer jedoch nicht eingruppiert werden, sondern es soll Ihm eine Zulage nach § 14 TvöD gewährt werden mit der gleichen Begründung wie damal bei der Zulage zur EG 6.

Nun stellt sich die Frage ob das so zulässig ist.


Vielen Dank im voraus.


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Geschrieben von: SusiMueller170481, 23.11.2011, 14:07, Forum: Kasse, Antworten (24)

Hallo Kollegen,

ich benötige für eine Stellenbewertung als Kassenleiter etwas Hilfe.
Bin bis jetzt in EG 8 eingruppiert und gelte als 1-Mann-Kasse. Mein Höhergruppierungsantrag auf EG 9 wurde deswegen abgelehnt, auch der Zusatz als Leiter der Vollstreckungsstelle half nicht weiter. Jetzt wurde angeboten, die Stelle neu bewerten zu lassen. Wie kann ich da vor gehen, welche Tätigkeiten in welchem Zeitraum müssen erfaßt werden, um vielleicht doch noch in die EG 9 zu kommen ? Hat vielleicht jemand ein Muster ? Herzlichen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2011, 20:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo Zusammen,

gibts irgendwo ne Übersicht über die Gehälter der Kommunalbeamten bei den Stadt-/Landkreisen in BW ?

Gibts da Unterschiede zwischen z.B.

A10 bei einem Stadtkreis u. einem Landkreis / Landratsamt ?



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Geschrieben von: Sven, 22.11.2011, 13:12, Forum: Bürgerbüro, Antworten (2)

Hallo,

da es hier so sehr ruhig geworden ist, stelle ich mal ´ne dumme Frage: Wo steht, dass ich bei Vernichtung von abgelaufenen Personalausweisen die ausstellende Behörde informieren muss?

Einige Behörden machen das, einige nicht.
Die es machen, nutzen teilweise XMeld (was ja eigentlich nur für´s Meldewesen zulässig ist, nicht für´s Ausweiswesen), einige schicken einen Brief per Post. Die muss ja auch leben Icon_wink

Bin mal gespannt, ob wer antwortet.

Beste Grüße
Sven

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Geschrieben von: DRV, 19.11.2011, 21:28, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Euren Rat! =)

Sachverhalt:

Ich arbeite als Inspektor auf Probe bei einer Deutschen Rentenversicherung. Da ich erst später zu dem Laden gekommen bin, bin ich bereits 28 Jahre. Aus persönlichen Gründen habe ich vor, dass Bundesland zu wechseln. Entweder nach Baden-Württemberg, oder nach Rheinland-Pfalz.

Nun ist ein Wechsel von einer Rentenversicherung zur anderen Rentenversicherung "grundsätzlich" kein Problem.

Da ich aber durch die "Blumen" gesagt bekommen habe, das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt bin ich mir unschlüssig, ob ich es wagen soll, eine Bewerbung an die beiden Träger zu schicken. ( Die Träger der Rentenversicherung, zumindest im Süden, suchen z.Zt. fast alle händeringend nach Beamten im gehobenen Dienst mit Schwerpunkt: Rentenversicherungsrecht )

Nun meine Fragen:

1.) In meinem jetzigen Bundesland gibt es eine Verbeamtung auf Lebzeit, erst nach drei Jahren Probezeit, unabhängig von der Altersgrenze. ( In manchen Bundesländern gibt es ja die magische Grenze von 27 Jahren ).

In Baden-Württemberg gibt es ja diese Begrenzung auf das 27 Lebensjahre.

Würde ich dann, falls eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt, dann direkt auf Lebzeit verbeamtet, oder kann ich meine bereits abgeleistete Probezeit "übernehmen" und dann beim anderen Rentenversicherungsträger anrechnen lassen?

2.) Was haltet Ihr aus "taktischen" Gründen davon, sich bereits in der Probezeit zu bewerben? Lieber in den sauren Apfel beissen und warten bis man auf Lebzeit ist?

Hintergrund: Wir ( meine Frau und ich ) haben in BaWü ein Haus geerbt. Eine Instandsetzung dort wäre lukrativer, als ein Neubau hier. Nun steht aber die weite Entfernung von meinem jetzigen Dienstherr bis zu dem Haus einem Einzug entgegen.

3.) Hat jemand von Euch Erfahrungen ob man realistische Chancen hat von einem Rentenversicherungsträger des Bundeslandes X in eine Kommunalverwaltung ( z.B. in eine Beratungsstelle für Sozialversicherungsangelegenheiten ) des Bundeslandes Y zu wechseln. Oder sind da eher die Unterschiede im Studium zu groß? ( Unterschiedliches Landesrecht, Dienstrecht, etc.? )

Viele Grüße und Danke für Eure Antworten!!!

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Geschrieben von: dienstunfall, 18.11.2011, 21:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (16)

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Habe den Personarat bei der Maßnahme Versetzung in den Ruhestand beteiligt. Es geht um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfall. Beim Erlass zur Versetzung in den Ruhestand, wird darin mitgeteilt, dass der PR umfassend und rechtzeitig über die Maßnahme informeirt wurde. Der Personalrat hat sich jedoch nicht geäußert. Ich habe ihn aber ausdrücklich beteiligt. Liegt hier ein fehlerhaftes Handeln gegenüber dem Bediensteten vor? Was kann man tun?
Zwecks Klärung dieser Sache, habe ich versucht den Vorsitzenden zu sprechen. Meldet sich nicht, obwohl mehrfach auf den AB aufgesprochen, schlechtes Gewissen?
Welche Möglichkeiten habe ich nun ggf. gegenüber dem PR. In 5 Tagen wird der Erlass rechtskräftig.


dienstunfall

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Geschrieben von: Bepow, 18.11.2011, 14:30, Forum: Bürgerfragen, Antworten (5)

Guten Tag,
ich hoffe ich bin richtig hier Icon_wink

Also ich bin gegen ein Boardstein gefahren. Der Bordstein ist heile aber die Alufelge nicht mehr.
Ich hatte Felgen von Borbet drauf und muss jetzt eine nachkaufen. Allerdings gibt es laut Hersteller weder im Handel noch bei Großhändlern im Lager dieses Modell von Alufelgen vom selben Hersteller.
Ich bin in einem KFZ Privat Forum angemeldet, in dem es hieß, dass ich das selbe Modell in der selben Größe von einer - anderen - Marke montieren darf. Das heißt ich hätte 3 von Borbet und 1 von 'Titan'.
Jetzt ist die Frage, darf ich die vierte Felge von einer anderen Marke verwenden?
Denn der Verkäufer von ATU hat mir versichert dass man das - nicht - darf.
Hat der das gesagt weil er mehr Felgen verkaufen wollte oder ist das richtig?

Kurz: Darf man Alufelgen von verschiedenen Herstellern aber in selben Größen und Maßen kombiniert benutzen und fahren?
Wenn ja muss ich es eintragen lassen? Die Borbet Felgen wurden bereits eingetragen.

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Geschrieben von: ZweiDrei, 17.11.2011, 14:50, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,
ich bin seit 28 Jahren im öD beim Staat beschäftigt. Seit eingetragener Schwerbehinderung (2004) von 50 % geht es beruflich immer mehr bergab. Da es sich um eine psychische Behinderung handelt (u.a. Angststörungen), die ich stets erklären muss, weil man mir sie nicht ansieht, wird diese von missgünstigen Kollegen dafür benutzt, um mich langsam, aber sicher wegzurationalisieren. Viele Arbeitsschritte kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht ausführen, da sie mich überfordern. Das erzeugt Neid. In den letzten Jahren musste ich dennoch "mit Gewalt" alle Arbeitsschritte unter meiner Vorgesetzten erledigen, die letztendlich zur Krankmeldung und Rehabilitationsmaßnahme führten.
Da sich nach der Rehabilitationsmaßnahme wieder langsam das Bild "des Deppen" einschlich, ist man nun soweit, dass ich nach 28 Jahren aus dem Schreibdienst entfernt werden soll und mir die Arbeit der Cafeteriabetreuung, Spülmaschinenbetreuung, alte Akten im Keller entleeren, Pfortendienst in Urlaubsvertretung angeboten wurde. Sollte ich dieses Angebot des Arbeitsplatzes nicht annehmen, drohe mir Frühverrentung, so wurde mir gesagt.
Ich fühle mich entwürdigt und degradiert. Meine Ärzte sprechen von Mobbing. Mein Arbeitgeber meinte, dass die Ärzte keine Einsicht in die wirkliche Sachlage hätten. Man wollte mir nur helfen, wurde mir seitens meines Arbeitgebers gesagt.
Weil das Vertrauensverhältnis zu meinem Arbeitgeber ziemlich zerrüttet ist, denke ich an einen Aufhebungsvertrag. Ich möchte jedoch eine Abfindung herauswirken.
Meine Frage: Gibt es eine solche bei Staatsbediensteten(-Angestellten)?
Danke für die Antworten!

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Geschrieben von: Krümmel, 15.11.2011, 14:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
unser PR wird ab 2012 nicht mehr die nötige Mitgliederzahl aufweisen.
Bei einem Mitglied endet das Arbeitsverhältnis und ein anderes Mitglied hat sein Mandat niedergelegt. Somit sinkt die Mitgliederzahl um mehr als 1/4. Wer hat Erfahrung mit einer Neuwahl? Muss der alte PR die Dienststelle über das Absinken der Mitgliederzahl informieren?

Liebe Grüße
Gabi

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Geschrieben von: KommunalForum, 14.11.2011, 23:02, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Gerichte in Hessen haben Hausdurchsuchungen bei Polizisten untersagt, die öffentlich über Missstände bei der Polizei gesprochen hatten:

http://www.fr-online.de/rhein-main/poliz...30080.html

Diese Urteile können als Stärkung des Whistleblowing angesehen werden.

Als Whistleblowing wird das Aufdecken von Missständen oder Gefahren bezeichnet, von denen man bei der Arbeit erfährt. Dieses Aufdecken kann verdeckt oder - wie in den entschiedenen Fällen der Beamten - offen geschehen.

Wie ist Ihre Meinung ? Halten Sie Whistleblowing im Öffentlichen Dienst, speziell auch in der Kommunalverwaltung, für zulässig ? Handeln Whisteblower nach Ihrer Meinung couragiert und pflichtbewusst oder illoyal ? Würden Sie eher ein verdecktes Vorgehen empfehlen, um Mobbing sowie arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Konsequenzen zu vermeiden ?

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Geschrieben von: Gast, 14.11.2011, 16:43, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo!

Kann mir jemand von euch sagen, worin die Vor- und natürlich auch die Nachteile liegen, wenn man z. B. den Bauhof als Eigenbetrieb führen möchte?
Was muss man bei der Einrichtung des Betriebes bedenken?

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Geschrieben von: KommunalForum, 13.11.2011, 22:14, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (32)

Für die Jahre 2012 und 2013 werden vom Bundesministerium für Finanzen neue Rekordwerte bei den staatlichen Steuereinnahmen erwartet: http://de.wikipedia.org/wiki/Steueraufko...utschland)

Werden die kommunalen Beschäftigten in der Tarifrunde 2012 am Wirtschaftsboom teilhaben ? Welche Forderungen (lineare Erhöhung, usw.) halten Sie für zweckmäßig ?

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Geschrieben von: Fachdienstleiter, 11.11.2011, 10:43, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich bin Beamter in der Endstufe des gD in M-V und habe beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um 1 Jahr zu verlängern. weil ich noch verschiedene Vorhaben zum Abschluß bringen möchte.
Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht Tips, wie man vorgehen sollte ?

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Geschrieben von: Auerk, 10.11.2011, 09:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo,

ich bräuchte mal ein paar Infos wie die Möglichkeiten sind wenn man in ein anderes Bundesland wechseln möchte bez. Bewerbung auf eine Stelle, Stellentausch u.ä.

Vielleicht hat jemand diese Erfahrungen schon gemacht und kann mir weiterhelfen.

Danke
Auerk

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Geschrieben von: roter falke, 08.11.2011, 16:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo liebe Kollegen,

ich bin seit Mai diesen Jahres stellvertretende Vorsitzende. Bei uns läuft einiges schief. Der DSL passt der neue PR nicht. Wir waren bei vers. Vorstellungsgesprächen zu einer Ausschreibung nicht eingeladen. Wir haben uns bei der Verdi erkundigt und die hat uns eine Mangelanzeige vorgeschlagen. Wir haben eine Mangelanzeige verfasst und der DSL übergeben. Die DSL ist jedoch nicht großartig darauf eingegangen. Sie ist der Auffassung, dass der PR nicht dabei sein muss. Stimmt das? Es steht nirgendwo so richtig drin, dass der PR dabei sein muss. Bei uns sind 2 Mitarbeiter ausgefallen aufgrund langfristiger Erkrankung. 2 neue Mitarbeiter sind eingestellt worden. Wir wissen jedoch nicht, zu welchen Bedingungen. Die DSL ist der Meinung, dass der PR nicht beteiligt werden muss, weil es vorrübergehend ist. Jedoch sind die Beschäftigungen der 2 Mitarbeiter länger als 2 Monate im Jahr. Die DSL begründet, dass auch alles mit dem Direktionsrecht. Habt Ihr eine Idee wie man weiter verfahren könnte?

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Geschrieben von: Gast, 07.11.2011, 08:11, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Guten Morgen, liebe Doppiker.

Unsere Kommune stellt zum 01.01.2012 auf die Doppik um.
Problem: Wir haben noch keine Eröffnungsbilanz.... Sad da wir noch nicht mit der Vermögenserfassung und -bewertung fertig sind.

Tja, wie läuft das dann nun im nächsten Jahr???
Man fängt an doppisch zu buchen, aber man hat keine Anfangswerte...
Dürfen diese Werte dann nachgetragen werden?
Und wie sieht es mit der Haushaltsplanung für Abschreibungen aus?
Fragen über Fragen... Wer kann helfen?


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Geschrieben von: Gert Rödig, 06.11.2011, 18:16, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ist es möglich, nach Beginn der Regelaltersrente einige Monate weiter zu arbeiten?
Welche Schritte wären dann erforderlich, bzw. bedingt der Beginn der Regelaltersrente die Aufhebung des Arbeitsvertrages?

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Geschrieben von: Krümmel, 03.11.2011, 16:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,
wer kann helfen?
Bei uns gibt es Probleme bei den Beteiligungs-und Mitbestimmungsrechten. Diese weisen in ihrer Ausführung erhebliche Rechtsmängel auf. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir rechtlichen Beistand bräuchten.
Wer hat Erfahrung mit der Inanspruchnahme von einem Anwalt?
Welche wichtigen Dinge sind zu beachten?
Wo können wir Beschlussvorlagen finden oder downloaden?

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Geschrieben von: Guenter, 03.11.2011, 15:16, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hab da ein kl. Problem, evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar:
Die Fa. x hat Anfang des Jahres 2011 einen Antrag nach dem BImSchG auf Errichtung und Betrieb 2er Windenergieanlagen gestellt.
Einige Tage später kommt die Fa. y und stellt ebenfalls einen Antrag auf Errichtung und Betrieb 2er WEA im gleichen Gebiet.
Die Anträge wurden wegen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für WEA für ein Jahr ausgesetzt.
Trotz Aussetzung hatten wir die Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.

Unser Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung (vorige Woche) die öff. Auslegung beschlossen. Aufgrund dessen, dass die Pläne bekannt wurden, hat die Fa. x die Standorte der beantragten WEA verändert, und die neuen Koordinaten eingereicht.
Frage ist, wie ist diese Änderung zu werten? Handelt es sich hier um einen neuen Antrag der Fa. x, so dass die Fa. y nunmehr als 1. Antragsteller zu werten ist? Die Fa. y hatte die Anlagen der Fa. x als Vorbelastung (Analge B) zu berücksichtigen. Muss jetzt die Fa. x die Anlagen der Fa. y als Vorbelastung berücksichtigen?

Hoffe mit/uns kann jemand helfen und bedanke mich schon jetzt.
Mit kollegialen Grüßen
Günter





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