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Hallo Forumer,
bin im IT-Bereich tätig und demnächst mit Rufbereitschaft konfrontiert! Da diese Zeit als Ruhezeit gilt, dürfte der ganze Monat damit abgedeckt werden?? Gibt es da irgendwo eine feste Regelung? ![]()
Gruß von der Ostsee!
vom humpen
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Hier ein neues Urteil. Zitat NDR:
Zitat:Teures Urteil: Polizist gewinnt Musterklage
"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat ein Urteil gefällt, das das Land Niedersachsen teuer zu stehen kommen kann: Im Prozess um Einsatzzeiten während des Castor-Transports 2005 gab das OVG Lüneburg einem klagenden Polizisten Recht, der vollen Freizeitausgleich gefordert hatte. Bereitschaftszeiten während des Einsatzes waren ihm nur zu 25 Prozent als Arbeitszeit angerechnet worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Klage des Polizisten abgewiesen, eine Berufung aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Das OVG ist der Auffassung, dass die Beamten während eines geschlossenen Einsatzes besonderen Bedingungen ausgesetzt sind. Auch in den Ruhezeiten, die die Polizisten während des Castor-Einsatzes haben, müssen sie permanent verfügbar sein, stellte das Gericht fest.
Der klagende Polizist hatte unter anderem mit geltendem europäischen Recht argumentiert. Demnach, so meinte er, werde kein Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und normaler Arbeitszeit gemacht. In der Castor-Bereitschaft hätte er also Mehrarbeit geleistet, für die ihm ein entsprechender Freizeitausgleich zustünde. Der 5. Senat des OVG Lüneburg ließ Revision zu. (...)
Quelle: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen...or443.html
Es wird interessant, dies zu beobachten und mit in den PR --> Dienststellen Ring zu nehmen!
Grüße
Marcus
Hallo,
ich würde gerne wissen, welches Gehalt ich brutto beziehe, wenn ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst arbeite. In der Stellenausschreibung steht Bezahlung nach dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe E5. Es handelt sich um eine Stelle als Systemtechniker bei einer Stadtverwaltung in NRW. Ich habe zwar Tariftabellen gefunden, dort steht etwas von rund. 1.900 EUR brutto, dann verbliebe ja nur eine Netto-Gehalt von vielleicht 1.500 EUR. Das erscheint mir unpausibel wenig, oder ? Ein Bekannter sprach davon, dass man im Öffentlichen Dienst noch diverse Zulagen dazu rechnen müsse... Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Niklasr
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Hallo,
gibt es eine Statistik oder ähnliches, wie Kassenverwalter (1-Mann-Kasse) in Gemeinden bis 10.000 Einwohner eingruppiert sind?
Danke für Antworten!
Gruß
Michael
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Guten tag
ich mach es kurz und knapp.
Die Mutter meines Sohnes (3) hat sich von mir getrennt.
Wir sind aber soweit übereingekommen das wir es so machen das der kleine 2 Wochen im Monat bei ihr ist und 2 Wochen bei mir. Wenn wir merken sollten, dass er damit nicht klarkommt, finden wir schon ne andere Lösung. Kindergarten, etc. geht er logischerweise weiterhin.
Bin ich jetzt unterhaltsverpflichtet? Ein Bekannter meinte nein, da ich meinen Kleinen für die Hälfte des Monats ja mietfreies wohnen, essen und trinken, na halt eben alles was dazu gehört zur Verfügung stelle. Wir teilen uns dann ja praktisch die Ausgaben für ihn im Monat.
Wollte mal fragen, ob das so stimmt.
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Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt nach der Loveparade-Tragödie nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen 16 konkrete Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.
Es soll sich um 11 Bedienstete der Stadtverwaltung Duisburg, 4 vom Veranstalter Lopavent und 1 von der Polizei Duisburg handeln. Nach Berichten von Spiegel Online sollen u.a. der Duisburger Rechtsdezernent, der Stadtentwicklungsdezernent, die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts, der sogenannte Crowd Manager des Veranstalters Lopavent und der Leitende Polizeidirektor dazu zählen. Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Lopavent-Chef Rainer Schaller gehören somit überraschend nicht zu den Beschuldigten.
Die Entscheidung trifft auf heftige Kritik und Unverständnis in der Öffentlichkeit. Wie bewerten Sie die Auswahl der Staatsanwaltschaft ?
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Liebe Kollegen,
seit einigen Monaten erscheint meine Kollegin im Bürgeramt alkoholisiert zum Dienst. Ich vermute, dass sie auch während des Dienstes heimlich auf der Toilette weiteren Alkohol trinkt. Unser Chef hat davon wohl noch nichts mitbekommen, einige Bürger aber schon. Ich habe die Kollegin darauf angesprochen, aber sie streitet das ab und wurde richtig böse. Sie fährt übrigens mit dem Auto zur Arbeit. Was kann / sollte man jetzt tun ? Den Personalrat informieren ? Ich habe Sorge, dass ich dann als Nestbeschmutzerin verurteilt werde, zumal ich den Alkohol im Dienst ja nicht beweisen kann.
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Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Im Mai stehen bei uns PR-Wahlen an.
Nun hat eine Kollegin Interesse bekundet sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie ist jedoch zur Zeit befristet eingestellt bis Ende des Jahres. Ob die Befristung verlängert wird, bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, ist im Moment schwer abzusehen, wäre spekulativ.
Nun meine Frage: Darf sich die Kollegin trotz befristetem Arbeitsverhältnis zur Wahl aufstellen lassen? Muss neu gewählt werden, wenn sie Ende des Jahres wegfällt? Oder bleibt der Platz dann leer?
Ich habe bereits das Bayer. PVG gewälzt, komme aber nicht wirklich weiter. Wer kann helfen?
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Hallo.
Um mich kurz vorzustellen:
Ich bin ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Energiewirtschaft) und war vorher in der privaten Wirtschaft tätig. Bis dato habe ich eine private Riester-Versicherung, derzeit bin ich aber dabei, mich neu aufzustellen.
Die VBL ist mir bekannt, da mein AG und ich in eine betriebliche Altersvorsorge investieren (VBLKlassik). Da ich derzeit viele Anbieter abgrase und irgendwie nicht schlau werde, informierte ich mich auf der Homepage von VBL und wurde fündig: die VBL bietet mit VBLdynamik und VBLextra riestergeförderte Produkte an. Da ich drei Kinder habe, ist für mich Riester sinnvoll.
Ich achte aber sehr gerne auf Kosten, da ich aktuell und damals zu blauäugig war und mich nun schlanker, aber zuverlässig aufstellen will. Ich somit die VBL als meinen Favoriten an, ob Dynamik oder Klassik weiß ich noch nicht.
Aus den ganzen Unterlagen habe ich herauslesen können, dass die laufenden Kosten niedrig sein, Abschluss- und Vertriebskosten gar nicht anfallen und somit die ganze Sache interessant wird.
Aber ich habe Fragen an Euch und hoffe, hier Hilfe von Gleichgesinnten zu bekommen. Denn wenn ich meine Frage zur VBL in ein Forum poste, die alle sich um private Versicherungen kümmern (DWS, UnionInvestement, HDI etc.) würde man auf die VBL nur einprügeln.
Meine Fragen:
1. Ist nach der Rentengarantiezeit von max. 15 Jahren wirklich alles weg?
Mal angenommen:
Ich beginne meinen Rentenbeginn mit 67 Jahren mit 15 Jahre Garantie.
Ich versterbe nach 5 Jahren und meine Ehefrau als Hinterbliebene würde
dann noch weitere 10 Jahre Rente erhalten. Ja, wenn. Was ist denn, wenn meine Frau nach 2 Jahren dann stirbt? Dann wäre noch Guthaben aus verbleibenden 8 Jahren drin, wer bekommt das? Keiner? Die VBL???
Was ist euer Rat? Rentenbeginn auf 60 legen mit Garantie 15 Jahre und
Teilkapitalauszahlung 30% zu Beginn?
2. Warum kann nur ich riestern, nicht meine Frau?
Immerhin fehlen mir dann 154 Grundzulage als Abzug. Bei den privaten Anbietern geht das, warum nicht bei der VBL?
3. Wäre VBL-Riester auch wohnriesterfähig?
4. Mal angenommen meine garantierte Rente wäre monatlich 300,00 Euro.
Was wird alles - nachtgelagert - abgezogen? Nur Steuern? Ich hörte, auch Sozialversicherungsabgaben? Hätte jemand ein Beispiel für mich?
5. VBLextra mit Garantieverzinsung 2,75% oder VBLdynamik ohne Garantieverzinsung? Was ist besser? Was nutzt ihr?
Wenn ihr überhaupt keine VBL nutzt, was dann?
Ich danke für eure Antworten.
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Hallo alle zusammen.... heute hab ich mal nen Diskussionsbedarf, der mit Sicherheit in den einzelnen Dienststellen für Aufsehen sorgen wird. Die Frage wie geht man mit dem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf um. Das hat nämlich entschieden, dass Urlaubsansprüche nach Lebensalter zu staffeln, rechtswidrig ist. Aber das ist mal auch in unseren TV der Fall.
Jetzt könnte man zum Personalchef gehen und sagen: hey, alle unter 40 haben jetzt auch 30 Tage Urlaub.... schau auf das Urteil... kann man auch auf unseren Tarifvertrag anwenden.
Was sagt der Personalchef: richtig, kann man... deshalb haben alle (auch die älteren) nur 26 Tage Urlaub.
Was nun? Gleiches Recht für alle, egal wies ausgeht? Auf die Gnade eines Chefs hoffen? *grins* - sehr unwahrscheinlich.
Oder MUSS die Dienststelle allen 30 Tage geben? Gilt das auch schon für letztes Jahr?
Ausschlussfrist wäre ja noch nicht gegeben.
hier nochmal die entsprechnende Textstelle aus unserem TV
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
Danke für Eure regen Antworten und Beteiligungen!
Gruß
Auenlandbewohnerin
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Hi,
ich schreib am 25.03 meine Zwischenprüfung. Wann sollte ich ca. mit dem lernen dafür anfangen?
Und was genau soll ich eigentlich lernen, alles aus der Lehrgängen oder den Stoff aus der Berufsschule?
Ist das lernen sehr stressig? Es kommen ja immerhin noch zusätzlich 2 Klausuren (HKR und Projekt) in dem Voll-Lehrgang dran!
Mfg
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hallo...
ich möchte wissen, ob es rechtens ist, wenn ein fremdes fahrzeug mit einem auswärtigen kennzeichen seit monaten tag und nacht auf dem selben parkplatz parkt, ohne sich zu bewegen??? mir ist es nämlich dadurch nie möglich mal genau vor meiner haustür zu parken, was mit 2 kindern manchmal nervig ist, erst eine straße weiter stehen zu müssen, nur weil sich einer den öffentlichen parkplatz zum eigenen macht. ist das so richtig oder kann ich mich da beschweren??? Ich selbst komme aus halle saale und die parkplatz bei uns im viertel sind eine echte rarität.
danke für jeden der antwortet
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Hallo,
in diesem Jahr findet ja eine große Volkszählung statt (Zensus), die mir ein paar Sorgen bereitet. Besonders zum Datenschutz liest man sehr unterschiedliche Stellungnahmen. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Befragten ? Werden die Daten an Behörden wie Finanzamt, Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Bauamt, usw. weitergegeben ? Einserseits wird behauptet, die Daten seien davor sicher, andererseits dürfte es doch irgendeinen Abgleich geben, um die abgegebenen Daten zu prüfen, oder ?
Viele Grüße
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Hallo
,
ich bin relativ neu hier bei meinem Dienstherrn (ich bin Beamter einer kreisangehörigen Gemeinde). Nun stehen im Mai die PR-Wahlen an.
Komischerweise ist niemand aus dem Rathaus im PR.
Dieser ist besetzt aus Leuten aus Eigenbetrieben und Kurverwaltung.
Da sagte ich natürlich gleich wie kann das sein?
Niemand vom Rathaus im PR?
Als Antwort erhielt ich: Laß dich doch gleich mal zur Personalratswahl aufstellen.
Zuerst sagte ich nein das will ich nicht- bin ja noch zu frisch hier - wenn auch nicht im öffentlichen Dienst.
Doch mittlerweile freunde ich mich immer mehr mit dem Gedanken an.
Bin ich nach 10 Monaten bei diesem Dienstherren überhaupt wählbar?
Vorher war ich 6,5 Jahre bei einem anderen Dienstherren.
Was mich auch interessiert:
Sollte ich mich überhaupt aufstellen lassen so kurz nach dem Dienstherrenwechsel?
Ich habe da gemischte Gefühle - eure Meinung würde mich interessieren.
Therme
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Hallo zusammen,
nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, als Personalobfrau zurückzutreten.
Kurze Hintergrundinfo hier:
Wir sind ein kommunaler Zweckverband mit 13 Beschäftigten. Seit 2008 bin ich Personalobfrau. Die "Zusammenarbeit" mit dem Dienstherrn gestaltete sich von Anfang an als sehr schwierig und mittlerweile habe ich die Nase gestrichen voll.
Jedenfalls bin ich definitiv zurückgetreten und habe auch schon für die Neuwahlen bereits einen Wahlvorstand bestellt.
Was passiert, wenn sich bei der Wahl kein Bewerber findet? Es ist absehbar, dass sich niemand bereiterklären wird, diese Funktion auszuüben. Größtenteils ist das bei unseren MA schlicht Faulheit, leider aber nicht zu ändern.
Wie läuft es dann weiter? Ich habe schon Bücher, Gesetze und Kommentierungen gewälzt, aber nichts passendes gefunden.
Kann mir hier jemand helfen?
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Hallo...
kann mir jemand vielleicht weiterhelfen ?
Muss ich meinem Arbeitgeber, meinen Privat erworbenen Führerschein zur Verfügung stellen ?
Ich arbeite als Arbeiter und bin weder unter dieser Voraussetzung angefangen und es ist auch nicht Inhalt meiner APB.
Was sagt Ihr dazu ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
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Halli-Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass sich mehr und mehr wieder diktatorische Tendenzen in Personalangelegenheiten breit machen. Folgende Fallkonstellation: Es gibt eine ältere Dienstvereinbarung, die zu keinem Zeitpunkt aufgekündigt wurde. Manche Regelungen darin schmecken der aktuellen Behördenleitung aber nicht. Die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ist mehr als mangelhaft. Kurzerhand entscheidet man dann, die Dienstvereinbarung wird einfach einseitig außer Kraft gesetzt. Ist so etwas überhaupt möglich? OK, wundern würde es mich nicht, aber es widerspricht halt allem, was "billig und gerecht" wäre. Mit dem Personal kann man neuerdings ja eh machen, was man will. Ich würde nur einmal von Euch gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, spezielle Regelungen in DVen, die Generalien konkretisieren und im Prinzip positiv für die tariflich Beschäftigten sind, schlichtweg einfach "einseitig" für hinfällig zu erklären bzw. die ganze DV in die Tonne zu treten. Gewiß ist es möglich, eine DV zu kündigen und/oder anzupassen. Dies ist aber nicht geschehen. Es ist sehr unbefriedigend, dass man so gut wie keine Möglichkeiten hat, gegen diese diktatorischen Tendenzen etwas zu unternehmen. Habt Ihr schon einmal von etwas ähnlichem gehört oder gelesen? Gibt's da was an Rechtsprechung zu? Freue mich schon auf Eure Antworten, insbesondere auf die unserer "Auenlandbewohnerin":-) Glück auf: Haegar
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Hallo zusammen,
ich stecke in meinem Amt mitten in der Urlaubsplanung für dieses Jahr. Wir haben eine Liste bekommen. Nun sollten wir unsere Wünsche alle eintragen und heute hatten wir eine Dienstbesprechung. Es können von 7 Mitarbeitern nur 2 parallel in Urlaub gehen (ist das überhaupt rechtens?). Nun sind Probleme bei einem Brückentag 24.6. und den Weihnachtsferien ab dem 23.12.
Ich bin Beamtin md. Habe einen Sohn von noch 11 Jahren und mein Mann ist ebenfalls berufstätig als Schichtarbeiter in Kontischicht, sprich es gibt bei ihm kein Wochenende, oder Feiertage sind frei usw.
Mein Problem nun...mein Mann muss zu den Og. Terminen arbeiten und ich kann mein Kind (dann 12 Jahre) wohl kaum alleine zu Hause lassen, bzw. möchte dies nicht.
Mein Sachgebietsleiter hat nun in Absprache mit dem Abteilungsleiter verkündet....selber einigen, sonst wird gelost!! Habe ich nicht Rechte dann vorrangig Urlaub zu bekommen? Wir sind nur 2 Mütter mit Kindern!
Gibt es da eine rechtl. Grundlage/Regelung in NRW??
Könnt Ihr mir helfen?
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
kann ein (öffentlicher) Arbeitgeber seine Vollzeitkraft gegen Zahlung eines Honorars zu einer Extratätigkeit engagieren?
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Moderationstätigkeit während einer Veranstaltung des Arbeitgebers, die ansonsten nicht in den Arbeitsbereich der Angestellten fällt. Diese Tätigkeit ist also quasi privat an einem arbeitsfreien Tag ausgeübt worden.
Ich dachte immer, Haupt- und Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber ginge nicht.....
Gruß, godesia
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Erstmal ein freundliches Hallo. ![]()
Ich bin 17 Jahre alt und besuche das städtische Gymnasium. Zur Zeit gehe ich dort in die Stufe 12 und habe vorraussichtlich (falls alles so weiter läuft) 2012 mein Abitur geschafft. - soweit alles erfreulich.
Ich wohne mit meinen Eltern zusammen und habe noch einen Bruder (19), der aber seit einem guten halben Jahr nicht mehr mit uns zusammen wohnt.
Meine Eltern sind beide berufstätig. Mein Bruder macht eine Ausbildung.
Nun zu dem nicht erfreulichen:
Ich wohne zwar mit meinen Eltern zusammen, jedoch ist das Familienleben total zerstört.. - (Daher ist mein Bruder auch so schnell wie möglich ausgezogen.) - Ich rede mit meinen Eltern kaum ein Wort. Mit meinem Vater seit längerer Zeit gar nicht mehr. Meiner Mutter antworte ich lediglich auf die Frage, ob ich was essen möchte. Wir wohnen zwar zusammen, leben aber aneinander vorbei. Die ganze Situation ist nun ca. seit 4 Jahre so verhärtet. Zwischendurch war ich auch ein paar Wochenenden in einer "sozialen Unterkunft", weil meine Eltern und ich so aneinander geraten sind und wir uns sonst buchstäblich die Köpfe eingeschlagen hätten. Sie wollten mich auch mal in eine Kinder-/Jugend-psychatrie einweisen. Klingt für euch jetzt sicher hart, aber ich bin nicht psychisch krank, daher haben die Zuständigen auch die Einweisung abgelehnt. (Weder SVV noch Suizidgefährdet, gute Noten in der Schule, guten Kontakt zu Freunden und anderen Vertrauenspersonen.). Wir hatten auch schon einen Familienberater über einige Monate, was im Endeffekt aber nichts gebracht hat. (NEIN, ich übertreibe bei meiner Beschreibung nicht.)
Nun Frage ich mich, ob ich auch mit 17, als Schülerin ausziehen kann und ob ich irgendwelche Ansprüche hab? Seitens Ämtern oder Eltern? Oder muss ich bis zum 18ten Lebensjahr - im August 2011 wäre das - warten, um irgendwelche Hilfen zu bekommen? Und welche Hilfen würden mir dann mit 18 zu stehen?
Ich denke nämlich, dass auch wenn ich mir einen Nebenjob (400€-Basis) suchen würde, das Geld nicht reicht. Ausserdem habe ich Angst, dass unter diesem Druck von Schule und Arbeit meine schulischen Noten "runter gehen" würden" (wie es bei einigen meiner Freunde ist). Dies ist auch der Grund, wieso ich mir bisher keinen Nebenjob gesucht habe!
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen würde und meine Fragen beantwortet. Ich habe von dem ganzen amtlichen nämlich keine Ahnung.. ![]()
Tut mir leid, dass die Erklärung für die familiären Hintergründe die eigentlichen Fragen überragt. Aber es dient zur Veranschaulichung.
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