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Hallo Leute,
Ich hab mal eine etwas komplizierte Frage:
Ich war die Tage beim Bürgeramt und wollte meinen ersten Reisepass beantragen. Einen deutschen, biometrischen Reisepass.
Nachdem die Dame im Amt das Stammbuch durchgeblättert hat, sagte sie mir, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe.
Dazu muss man sagen, dass meine Mutter Griechin ist und auch die griechische Staatsangehörigkeit hat.
Naja auf jeden Fall habe ich nach 24 Jahren erfahren, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Deutsch Griechisch.
Mein Bruder und ich sind in Griechenland auch als Einwohner gemeldet, in der Nähe von Athen.
Nun bin ich 1985 geboren, als Griechenland der EU beigetreten ist. Mein Bruder wurde 1987 geboren.
Komischerweise hat aber nur mein Bruder eine Aufforderung aus Griechenland erhalten, den Wehrdienst zu leisten.
Vllt. Kennt sich jemand von euch aus. Inwieweit weiß denn nun Griechenland bzw. das griechische Konsulat dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe? Das ist doch vermutlich ein Staatsabkommen zwischen den beiden Ländern? Welche Unterlagen könnte das Griechische Konsulat benötigen, wenn man einen griechischen Ausweis haben möchte? So etwas wie ein Stammbuch gibt es dort nicht.
Müsste ich dort den Wehrdienst nachträglich leisten? Eigentlich muss ein Doppelstaatsbürger doch nur in einem der Länder den Wehrdienst leisten. In Deutschland wurde ich ausgemustert.
Ich möchte gar nicht erst das griechische Konsulat fragen, sondern mich erst einmal etwas schlau machen, sonst darf ich da 10 mal hinfahren.
Vielleicht kennt ihr euch da etwas aus ![]()
Viele Grüße aus dem Sauerland!!
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Ich habe mich auf mein Kind krankschreiben lassen. 4 Dienstschichten a 24 Stunden. Jetzt habe ich in meiner letzten Lohnbescheinigung diese 4 Schichten von meinem Dienstherren abgezogen bekommen, rund 650 Euro. Man sagte mir in der Stadtverwaltung, Beamten stehe das nicht zu, nur gesetzlich Versicherten. Ist das rechtens und hat jemand auch solche Erfahrung schon gemacht ?
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Hallo an alle Kommunalexperten,
ich bin seit vielen Jahren Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Unsere Kommune in NRW bucht seit einigen Jahren doppisch. Ich begrüße dies, da wir so die tatsächlichen KOSTEN kommunaler Leistungen erkennen können. Für die Einnahmen gilt dies aber nur eingeschränkt, besonders bezüglich der Periodenzuordnung der Gewerbesteuer ist mir das Verfahren unklar.
Nach meinem Verständnis müssten alle Bescheide, die der Kommune vom Finanzamt noch im alten Jahr zugehen, auch noch im alten Haushaltsjahr als Ertrag gebucht werden (auch wenn die Zahlungen später eingehen). Bescheide, die im neuen Jahr eingehen, müssten m.E. in das neue Haushaltsjahr gebucht werden.
In unserer Kommune habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass die Periodenzuordnung der Gewerbesteuer im Zeitraum Dezember - März nicht einheitlich erfolgt, sondern in einem Jahr noch in den Jahresabschluss geht und ein anderes Mal in das neue Haushaltsjahr gebucht wird.
Daher meine Frage: Liegt es im Ermessen des Kämmerers, in welches Haushaltsjahr die Gewerbesteuervorauszahlungen und -abrechnungen der im Zeitraum Dezember bis März eingehenden Bescheide gebucht werden ? Oder gibt es dazu eindeutige Vorschriften, z.B. im NKF oder von der GPA NRW ?
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Hallo!
Ich mache gerade ein dreimonatiges Praktikum in einer Kommune in Bayern, im Bereich Wirtschaft und Finanzen.
Meine Aufgabe ist es in einem Bericht darzustellen, wie eine Kommune Beteiligungen und daraus resultierende Bürgschaften in der Eröffnungsbilanz der Doppik darstellen kann oder muss...
Leider finde ich hierzu wenig bis gar keine Literatur. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank und viele Grüße
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Die Stadt Worms hat vier Kassiererinnen ihres Freizeitbades entlassen, weil sie eine Trinkgeldkasse führten. Den Damen wird vorgeworfen, eine Schwarzgeldkasse geführt zu haben, daher bestünde der Verdacht auf Korruption. Allerdings wehren sich die Kassiererinnen gegen die Kündigungen.
Ich hoffe bloß, dass die Stadt Worms mit dieser miesen Masche nicht durchkommt. Wenn das im öffentlichen Dienst Schule macht...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...05,00.html
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Hallo,
folgender Fall liegt vor:
Wir (PR) sollen der Einstellung einer 400 €-Kraft zustimmen. Nun wurde die Frage laut, ob für diese Stelle eine Ausschreibungspflicht besteht. (Geeignete, fachlich versierte Kraft ist bereits gefunden).
Eine interne Ausschreibung erscheint mir als fraglich, da Stadtbedienstete bei ihrem eigenen AG eh nicht auf 400-Euro-Basis arbeiten dürfen.
Hat hier jemand eine Tip?
Vielen Dank
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In Brandenburg sind am Sonntag 4 von 5 Landratswahlen (Stichwahlen) daran gescheitert, dass das erforderliche Zustimmungsquorum von 15 Prozent nicht erreicht wurde. In Folge dessen fällt das Wahlrecht in den 4 Kreisen wieder an die Kreistage zurück.
Nun wird u.a. diskutiert, die Direktwahl, das Quorum oder die Stichwahl wieder abzuschaffen.
Links:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/bra...ichen.html
http://www.mehr-demokratie.de/893.html?&...f0b264b3ef
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Wir haben seit längerer Zeit eine Meinungsverschiedenheit in Sachen Mitbestimmungsrecht. Hintergrund ist der, dass der Dienststellenleiter zunächst den PR bei der öffentlichen Ausschreibung einer Büroleiterstelle nicht beteiligt hat. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem eigenen Hause, die sich auf die Stelle bewarben, wurden, ohne deren Wissen, beurteilt (Abteilungsleitungen waren insoweit eingebunden). Die Dienststellenleitung hielt eigentlich zwingend vorgegebene Verfahrensweisen nicht ein. So wurde der PR auch nicht bei allen Bewerbungsgesprächen beteiligt. Damals ging man wohl noch davon aus, dass ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist. Mit dem Wunschkandidat der Dienststellenleitung wurde überhaupt kein Bewerbungsgespräch geführt. Das ganze gipfelte darin, dass es hieß, man würde die Personalsache in den politischen Gremien verhandeln und beschließen vorbehaltlich der Zustimmung des PR. Das geht natürlich nicht. Aus sachlichen Gründen war der PR gehalten, die Personalentscheidung abzulehnen. Letztlich brachte die Dienststellenleitung den Wunschkandidat in den politischen Gremien nicht durch. Sodann wechselte man die Pferde im laufenden Verfahren. Eine Einigungsstelle wurde nicht gebildet. Die Dienststellenleitung erklärte den PR einfach für unzuständig, bzw. sprach diesem die Mitbestimmung ab, da einige Tatbestände dafür sprächen, dass die Stelle so gelagert sei, dass der oder die Inhaberin nicht zum PR wählbar sei. Demzufolge entfiele die Mitbestimmung kraft Gesetz. Einen solchen Fall gab es, zumindest in RLP, unseres Wissens noch nie. Wie auch immer, es ist fraglich, ob dies überhaupt in dieser Form zulässig ist. Wir wehrten uns schließlich dagegen und gaben ein rechtliches Gutachten in Auftrag, welches unsere Auffassung stützte, auch anhand von Rechtsprechung in anderen Bundesländern. Leider wurde ein gleich gelagerter Fall aber noch nirgendwo verhandelt. Die Geschichte lief dann zunächst so weiter, dass die Dienststellenleitung die Kernpunkte des Gutachtens lapidar auszuhebeln versuchte mit Gefälligkeitsstellungnahmen der Spitzenverbände etc. Das Bewerbungsverfahren indes wurde letztlich als gescheitert angesehen. Die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge kamen, erhielten nicht einmal eine Absage. Nun schrieb die Dienststellenleitung abermals diese Stelle aus, allerdings ohne Beteiligung des PR. Der Dienststellenleiter brachte in einem Gespräch zum Ausdruck, er bleibe nach wie vor bei seiner Auffassung und verwehre dem PR in diesem Fall die Mitbestimmung. Wir sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Es ist ein neues Verfahren, er hätte uns bei der Ausschreibung schon beteiligen müssen. Dann wäre das Thema auf die Kernfrage gekommen und dann hätte er die Einigungsstelle einberufen müssen. So sehen wir das. Aber, machen können wir im Moment herzlich wenig. Eine Feststellungsklage wäre die letzte Konsequenz, aber eine solche möchten wir natürlich vermeiden. Kann man irgendwie auf die Dienststellenleitung in Bezug auf die Verwehrung von Mitbestimmungsrechten und Verfahrensfehler einwirken und so zumindest erreichen, dass diese die Einigungsstelle einberufen muss? Die Ausschreibung ist mittlerweile so abgefasst, dass sich Kolleginnen und Kollegen des Hauses im Grunde überhaupt nicht mehr bewerben können. Es steht zu befürchten, dass der gleiche Wunschkandidat abermals den politischen Gremien präsentiert wird. Wie deren Entscheidung dann ausgehen wird, ist ungewiss. Was würdet Ihr vorschlagen, was man in solch einem verqueren Fall macht? Es geht hier knallhart um die Aberkennung des Mitbestimmungsrechts, dem wichtigsten Instrument, das einem PR anhand gegeben ist. Sofern die Dienststellenleitung mit ihrer Auffassung Recht haben sollte, ist das ganze Personalvertretungsrecht eine Farce. Wir würden uns über eine Vielzahl von Statements sehr freuen. Schon mal besten Dank für Euere kollegiale Unterstützung.
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Hallo an alle!
Ich bin in einem Arbeitsverhältnis, dass angelehnt an den öffentlichen Dienst ist. Kurze Frage. Gibt es einschlägige Seiten, wo Stellenangebote für Angestellte für den öffentlichen Dienst gelistet sind?
Danke und ein tolles Jahr 2010 wünsche ich Euch.
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Hallo,
ich habe einige Fragen zu den Themen Versorgungsausgleich und Witwenrente:
Wegen Scheidung meiner 23-jährigen Ehe muss ich nach meiner Pensionierung in drei Jahren meiner Ex-Frau einen beträchtlichen Teil meiner Pension abtreten (Versorgungsausgleich Beamte). Wie verhält es sich mit meiner Pension, wenn ich eine neue Ehe eingehe bzw. ein nachweislich eheähnliches Verhältnis führe, wenn ich vor meiner "neuen" Frau sterbe ? Bekommt meine "neue" Frau auch etwas von meiner Pension, also Witwenrente, und falls ja, anteilig wieviel % nach welcher Zeit ?
Danke schon einmal,
Grüße Michael
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Was meinen Sie, sollten die Kommunen sich dem Projekt "einheitliche Behördenrufnummer 115" anschließen ?
Es wäre interessant, hier einmal die Vorteile und Nachteile aus kommunaler Perspektive zu diskutieren, z.B.
- Wie hoch ist die Verbesserung des Services einzuschätzen ?
- Welche Kosten / Einsparungen sind mit dem Projekt verbunden ?
- Gibt es eine kritische Größe (Einwohnerzahl / Fläche), ab der sich eine Teilnahme erst lohnt ?
Guten Tag,
ich werde im Juli mit der Schule fertig sein und fange nun natürlich an, mich zu bewerben. Da ich mich der Beruf der Verwaltungsfachangestellten interessiert, würde ich gerne wissen, wie der berufliche Alltag, die Berufschule und die Ausbildung so laufen.
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Lt. einer "Studie" des DIW kann sich die Höhe der Pensionsansprüche eines Beamten unter Umständen zu einem Vermögen addieren, das doppelt so groß ist wie das eines sozialversicherungspflichtigen Angestellten in der gleichen Einkommensklasse.
Der DBB hält diese Berechnung für unseriös und argumentiert:
- Für einen korrekten Vergleich müssen die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente herausgenommen werden.
- Es bleibt unberücksichtigt, dass Pensionäre keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten haben, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich ist.
- Der höhere Aus- und Vorbildungsstand eines „durchschnittlichen“ Pensionärs muss berücksichtigt werden.
- Auf Beamtenpensionen müssen noch bis 2040 deutlich höhere Steuern gezahlt werden als auf Renten.
- Pensionäre müssen die gerade im Alter steigenden Beiträge für ihre private Krankenversicherung aus ihrer Pension bestreiten.
Seltsam, dass solche "Berechnungen" immer gerade in Tarifverhandlungen hereinplatzen. Reine Stimmungsmache.
hallo,
ich bräuchte dringend mal eine auskunft zu einer eingruppierung eines klärwärter.
1. abgeschlossene berufsausbildung zum ver-und entsorger fachrichtung abwasser
2. selbstständiges führen einer kläranlage mit 8000 einwohner (laborarbeiten,wartung und maschinenreparatur,datenerfassung und auswertung)
3. komplette wartung und kontrolle des ca. 70 km langen kanalnetzes (bauabnahmen,unterhalt)
Ich bin der meinung, dass unser klärwärter in der EG 5 falsch eingruppiert ist. man muss sich auch die frage stellen, inwieweit dieser arbeitsplatz als "betriebsleiter" bewertet werden kann?
für eine antwort vielen dank,wasserwart.
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Ich habe ein Knöllchen über 10 € bekommen, da ich mir für 10 Minuten Parken kein Ticket am Parscheinautomaten gezogen hatte. Schön und gut, dann fahre ich halt nächstes Mal wieder zum *****-Center auf die Grüne Wiese.
Was mich aber aufregt: Zu den 10 € für das Knöllchen werden im Bußgeldbescheid noch 23,50 € Gebühren und Porto ("Kosten des Verfahrens") verlangt, insgesamt also 33,50 €. Das ist doch unverschämt. Dieser mit Serienbrief verschickte Brief hat bei der Stadt Kosten von 23,50 € verursacht ? Muss ich diese Gebühren hinnehmen oder kann man gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg Einspruch einlegen ?
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Hallo,
unser Nachbarhaus in der Innenstadt steht seit einigen Jahren leer. Die Eigentümer haben das Haus geerbt. Sie wollen nichts investieren, da sich dies nicht rentiert (was nach objektiven Kriterien bei den Leerständen in der Innenstadt bei Geschäftsräumen und Mietwohnungen leider auch zutrifft). Das Haus verfällt nun aber zusehens, worunter wir leiden. Unsere Wohnqualität sinkt und unser Mieter der Geschäftsräume will den Mietvertrag kündigen. In dem Nachbarhaus sind die Fenster und Türen zerschlagen, es regnet in das Haus und aus der Regenrinne auf den Bürgersteig, man kann von Außen große Schimmelflecken und diverse Ungeziefer in dem Haus erkennen. Unser Bauamt sagt dazu, dass die Stadt dagegen nichts unternehmen könne, solange keine Fußgänger gefährdet würden. Ist das wirklich zutreffend ? Gibt es keine Möglichkeiten, die Eigentümer zur Sanierung oder zum Abriss des Hauses zu zwingen ???
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Ich arbeite nun schon fast 31 Jahre bei einer einer größeren Stadt in NRW als Müllwerker, davon 28 Jahre an den Mülltonnen.
Nun habe ich eine Frage und bin gespannt, ob mir jemand helfen kann.
Seit 3 Jahren arbeite ich nun als Müllwerker an den 1100 l Großcontainern (Behälter) und wir haben alleine 2009 über 80 Behälter dazu bekommen.
Gibt es eine festgelegte Stückzahl pro Tag, die zwei Arbeiter leeren müssen?
Es wäre super, wenn ich einen Tipp bekommen würde. Vielen Dank!!
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wer die Erschwerniszulage für einen Forstwirt festlegt? Ich erhalte eine solche Zulage, weiß aber nicht ob das eine "freiwillige" Leistung der Stadt ist oder aber eine tarifliche Leistung ist.
Danke im voraus.
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Steuerabzug in meinen Fall:
Ich bin Beamtin und bin seit Dezember 2009 Witwe.
Nun weiss ich von meiner Kollegin, die jedoch Angestellte ist, dass sie das erste Jahre Steuerklasse 3 behielt, nachdem ihr Mann verstarb.
Wird es bei der Beamtenbesoldung nach Lohnsteuer B ähnlich gehand habt oder bin ich sofort "Steuerklasse 1" - Single.
Ich danke für eure Antworten
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Hallo an alle,
ich bin leicht verzweifelt und brauche dringend Hilfe .....
Ich bin seit ca. 2 Monaten arbeitslos und habe nun Aussicht auf eine Stelle als Servicekraft in einer kirchlichen Einrichtung. So, und nun das Problem: Auf die Frage wieviel ich verdienen werde konnte mir keiner eine genaue Antwort geben, mir wurde nur gesagt dass sich mein Gehalt nach dem bat-Tarif berechnen wird .... Toll.... seit 2 Tagen such ich nun ununterbrochen im Internet wie ich in diesem Tarif eingestuft werde und wieviel ich verdienen würde. Finde aber nichts .... Ein paar Angaben von mir, ich bin 22 Jahre alt, weiblich, ledig, keine Kinder, wohne in Stuttgart und habe keine Vorkenntnisse in diesem Beruf und keine abgeschlossene Ausbildung .... Ich hoffe nun irgendjemand kann mir weiterhelfen oder mir Tipps geben wie ich an diese Informationen ran komme .... Wäre euch sehr dankbar. Danke schonmal ....
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