Neue Themen


Geschrieben von: wolfgang, 13.12.2009, 22:22, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Die Verpflichtungen aus dem Vergaberecht scheinen von der Öffentlichen Hand nicht sehr ernst genommen zu werden. Diesen Schluss legen zwei Urteile des EuGH gegen öffentliche Auftraggeber nahe, in denen die Bundesrepublik Deutschland peinliche Niederlagen erlitten hat:

So weist der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 15.10.09 (C 275/08) darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen das Vergaberecht verstoßen hat, indem die Datenzentrale Baden-Württemberg die Lieferung einer Software im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Öffentlichen Vergabebekanntmachung vergeben hat.

Nur wenige Wochen später stellt der EuGH in einem weiteren Urteil vom 29.10.09 (C-536/07) fest, dass die Stadt Köln den Auftrag zum Bau von vier neuen Messehallen rechtswidrig ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben hat. Die Stadt Köln hatte den "Oppenheim-Esch-Fonds" ohne förmliches Vergabeverfahren, insbesondere ohne europaweite Ausschreibung, beauftragt.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 12.12.2009, 11:43, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

R035
Nach grossem oeffentlichen Druck hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, die Kommunalwahlen (Oberbuergermeister, Rat, Bezirksvertretungen) vom 30.08.09 zu wiederholen. Hintergrund ist, dass wenige Tage nach der ersten Wahl eine Haushaltssperre verhaengt worden war, waehrend des Wahlkampfes aber durch den Buergermeister und die Mehrheitsfraktion (beide SPD) nicht ueber die schlechte Finanzlage informiert worden war. Nun treten die gleichen Kandidaten und Parteien erneut gegeneinander an. Man darf gespannt sein, wie der Waehler jetzt entscheidet.

Kommentar: Ein Sieg fuer die Demokratie. Das sollte den Poltikern auf allen Ebenen eine Lehre sein.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.12.2009, 21:25, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

wie wird man während des Aufstiegs besoldet und was ist die Rechtsgrundlage dafür (wo steht das) ??

Danke und lg

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: huschkusch, 11.12.2009, 12:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

in unserer Dienststelle besteht eine Dienstanweisung, die die private Internetnutzung verbietet. Dort ist auch eine stichprobenartige Überprüfung der aufgerufenen Seiten geregelt. Nun sind leider sehr viele Seiten erfasst worden, die eine private Nutzung sehr nahe legen, wie z. B. youtube oder ähnliches.
Die Dienststelle wollte ca. 50 Seitenaufrufe weiterverfolgen, also den Nutzer identifizieren und bat um Zustimmung. Der PR hat die gewünschten Seiten weiter eingeschränkt und die Zustimmung dafür erteilt.

Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zw. Dienststelle und PR welche Seiten an welchem Tag ausgewertet werden dürfen.

Da es hier in der Folge um Abmahnungen bzw. Kündigungen gehen kann, möchte der PR jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen. Welche Argumente muss der PR vorbringen, um diese Ausgabe zu rechtfertigen? Schließlich steht im PersVG ja nur, dass der Arbeitgeber die "notwendigen" Kosten übernehmen muss.

Wer kann mir den Ablauf einer solchen Maßnahme erklären, damit kein formaler Fehler gemacht wird?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 11.12.2009, 09:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

aus gesundheitlichen Gründen soll eine Versetzung in den Ruhestand angedacht werden (Kommunalbeamter, Bayern).

Dazu sind noch so viele Fragen offen Icon_frown :
1. Was ändert sich außer der Höhe der Bezüge noch?
2. Wie hoch sind die Bezüge > sind sie wie das Ruhegehalt (halt mir den entsprechenden altersbedingten Abzügen)?
3. z.B. bleibt die Beihilfe wie bisher und auch Krankenkasse?
4. Oder auch z. B. "Beamtenstatus" bei Versicherungen?
5. Gibt es irgendwo Informationen, wo man nachlesen kann?
6. was muss bei einem GdB von 30 % berücksichtigt werden?

Dankeschön schon mal im Voraus!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Sebastian, 10.12.2009, 13:22, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 1949 geb.und seit dem 01.04.1964 im öffentlichen Dienst(Gemeinde)unkündbar als Angestellter beschäftigt und habe einen GDB von 60 % unbefristet.
Nun meine Frage.
Müsste ich falls ich nicht mehr arbeiten möchte,da es mir gesundheitlich nicht sehr gut geht,auch eine "Kündigungsfrist" einhalten und wie wäre die in meinem Fall,oder ist es besser einen Auflösungsvertrag zu machen,so das ich mit 63 J.ohne Abschlag meine Rente bekommen kann.
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.135
Gruß
Sebastian

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: wolfgang, 10.12.2009, 00:02, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ich habe hier mal einige Infos zu den demnächst anstehenden Tarifverhandlungen 2010 für Arbeitnehmer von Bund und Kommunen zusammengestellt:

Gewerkschaft Verdi: "Realistisch, aber nicht bescheiden!“
Im Zentrum steht die Forderung einer "spürbaren" linearen Entgelterhöhung für alle (Arbeitnehmer und Beamte), genannt werden fünf bis sieben Prozent. Bsirske beschrieb 2,8 % als Ausgleich für Produktivitätszuwachs und Preissteigerungen, dazu ein Ausgleich für die höheren Krankenkassenbeiträge (insbes. Zusatzbeiträge). Weitere Aspekte sind Altersteilzeit (Finden einer Anschlussregelung nach Auslaufen der Förderung Ende 2009) und Bewährungsaufstiege (Problematik für Einstellungen ab Oktober 2005). Die Leistungsorientierte Bezahlung - LOB - darf nicht zulasten der linearen Entgelterhöhung gehen.

Kommentar der Arbeitgeber (noch recht dünn):
Eine Nullrunde wird bereits ausgeschlossen. Die Einkommen im öffentlichen Dienst sollen künftig stärker von der individuellen Leistung der Beschäftigten abhängen, d.h. die LOB sollen ausgebaut werden.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: AlleinZuHaus, 09.12.2009, 11:58, Forum: Beamte, Antworten (4)

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Beamtendarlehen. Ich meine damit nicht den Kredit vom Arbeitgeber, sondern die Form der Lebensversicherung, wird z.B. von 'Herrn Kaiser' angeboten ;-) Kann mir jemand mehr dazu sagen, evt. ein anderes (seriöses) Institut empfehlen? Es wird doch nicht so häufig angeboten, wie ich angenommen habe. Außerdem befinde ich mich im Vorruhestand, könnte diese Tatsache dieses Darlehen verhindern..?

Danke!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.12.2009, 18:03, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Der DStGB regt auf seiner Website eine regionale Pauschalierung der Mieten bei Hartz 4 an. Damit koenne man so viel Buerokratie sparen, dass man hoehere Mieten uebernehmen koenne.

Das ist doch wohl keine gute Idee! Das wuerde doch zwangslaufig dazu fuehren, dass sich in unattraktiven Gegenden vermehrt Hartz 4 - Empfaenger ansiedeln, da diese hier mehr Geld zum Leben haben. Die Empfaenger ziehen also gerade NICHT dorthin, wo es freie Arbeitsstellen gibt. Ausserdem foerdert man so eine Ghettobildung.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 08.12.2009, 13:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen zu der Beurteilung eines Dienstwagens für Beamte:

Ist es richtig, dass auch Beamte / Wahlbeamte einer Stadtverwaltung die Nutzung eines Dienstwagens als Geldwerten Vorteil versteuern müssen, oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen. Ich konnte bislang nur etwas für Arbeitnehmer finden aber keine speziellen Regelungen für Beamte.

Ist folgende Berechnung (Beispiel) richtig?

Listenneupreis: 20.000 €; Entfernung zur Arbeitsstätte 5 km
==> mtl. geldwerter Vorteil: 230 €

Muss ich sonst noch etwas beachten?
Wie genau funktioniert die Pauschalisierung der Lohnsteuer?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
W.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: hampc, 06.12.2009, 19:35, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (10)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich nun in der Endphase zum staatlich geprüften Betriebswirt, mit der Fachrichtung Personalmanagement. Ich strebe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten an. Inwiefern kann meine Weiterbildung zum Betriebswirt auf die möglichen Aufstiegschancen Einfluss nehmen?

Ich stehe kurz vor einem Vorstellungsgespräch. Wie kann so ein Gespräch ablaufen? Mein letztes Vorstellungsgespräch liegt ca. 16 Jahre zurück. Damalige Ausbildung zum Speditionskaufmann. Ich bin derzeit noch Soldat auf Zeit.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Marcus

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Dietmar, 02.12.2009, 21:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!
Ich bin Personalrat in Bayern! Momentan gibt es einen Streitpunkt bei der Dienstplanung. Der Dienstplaner will die Planung von bisher 6 Wochen auf jetzt 4 Wochen kürzen. Einige Kollegen haben insofern Probleme, dass die Ehepartner auch im Schichtdienst tätig sind und deren Dientspläne für 6 Wochen geplant werden. Nun meine Frage. Weiss jemand, ob es hier etwas gibt, womit man gegen diese Maßnahme vorgehen könnte? Bisher habe ich nur ein BGH-Urteil gefunden, dass eine Frist von 2 Wochen vorgibt. Momentan sehe ich kein Druckmittel, womit ich die Dienstplanung von ihrem Vorhaben abbringen kann.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: hinzel, 02.12.2009, 16:48, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo zusammen,

nach meinem Studium der BWL und 2 Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft habe ich die Möglichkeit als Verwaltungsleiter an einer Berufsbildenden Schule zu arbeiten.
Die Stelle ist mit E11 nach TV-L ausgeschrieben.

Meine Frage ist nun inwieweit so eine Stelle finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Mir wurde gesagt, E11 wäre da schon das Höchste. Stimmt das? Oder geht ein Wechsel nach E12 oder gar keine Verbeamtung?
Und viel wichtiger wäre mir, zu erfahren, inwieweit man sich von dieser Stelle später weiterentwickeln kann. Wohin kann man gehen, kann man dort verbeamtet werden (wie würde man da eingruppiert werden) und wie sind die generellen Chancen von der Position eines Verwaltungsleiter an der Schule sich in andere Bereiche zu entwickeln? Was würde man da dann verdienen?
Ich möchte einfach ein Überblick über meine zukünftigen Perspektiven in fachlicher Hinsicht bekommen.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: torsten1978, 02.12.2009, 16:37, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
vielleicht kann mir ja hier einer helfen.
Folgender Fall.

Ich möchte gerne einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Im Stellenplan ist eine A9 stelle frei.

Ich bin 31 Jahre alt und werde zurzeit als Angestellter nach TVÖD E 8 Stufe 3 bezahlt.

Ich habe den Angestelltenlehrgang 2 im Jahr 2006 mit "befriedigend" abgeschlossen.

Weiter habe ich den Bilanzbuchhalter "Neues Kommunales Rechnungswesen" erfolgreich mit der Note gut abgeschlossen.

Ist es möglich und unter welchen Voraussetzungen verbeamtet zu werden?

Gibt es eine Probezeit? Muss ich eventuell noch eine Fremdausbildung machen?

Wäre schön, wenn mir hier jemand etwas helfen könnte.

Vielen Dank schon mal

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Fara, 30.11.2009, 20:21, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Ich bin 60 Jahre alt und seit August in Altersteilzeit. Da ich nun weniger verdiene, mache ich mir Sorgen wegen der Bezahlbarkeit meiner Krankenversicherung. Nun hat meine Krankenkasse zum ersten Mal den Standarttarif als Angebot unterbreitet. Ich möchte gern wechseln und suche Menschen, die mir über ihre Erfahrungen berichten können. Wie kommen die Ärzte damit klar, wenn man nicht mehr Privatpatient ist ?Entsprechen die Leistungen den Leistungen der gesetzlichen Kassen?Seit einiger Zeit bin ich wohl ein Risikopatient (Herzprobleme). Kann das beim Wechsel Schwierigkeiten geben ? Wer kann mir helfen? FaraIcon_razz

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: saby2004, 27.11.2009, 16:50, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich, Beamtin mittlerer Dienst, angestellt bei der Regierung von Oberbayern, bin seit Oktober 2002 auf meiner jetztigen Stelle in einem Landratsamt, Wegfall z.A. war im Dezember 2004, seither Besoldung nach A6, mittlerweile Stufe 3.
In meinem Sachgebiet wird zum Jahreswechsel eine Stelle in leitender Funktion nach Entgeltgruppe 8 bzw. A8 frei, die wir sachgebietsintern nachbesetzen sollen. Mein Vorgesetzter hat bereits eine gleichaltrige Kollegin und mich auf diese Stelle angesprochen.

Meine Frage wäre nun:

Meine Kollegin - E 6 - KEIN Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten - würde diese Stelle ebenso gerne haben wie ich. Sie würde direkt nach E 8 eingegliedert werden und ohne Wartezeit die höhere Bezahlung erhalten,

ich (sämtliche Abschlüsse und Ernennungen) jedoch würde EVENTUELL wenn die Wartezeiten erfüllt wären nach A7 gruppiert und würde DANN nach angemessener Wartezeit nach A8 höhergruppiert.

Habe ich das richtig verstanden?! Der Beschäftigte bekommt für mehr Leistung sofort eine um 2 (!!) Entgeltgruppen bessere Bezahlung, der Beamte vielleicht eine und die auch nur wenn er schon lange genug gewartet hat?

Ist es dann überhaupt sinnvoll, sich um eine höher eingestufte Stelle zu bewerben wenn es nur wesentlich mehr Verantwortung und keinerlei Vorteile mit sich bringt??


Meine letzte Beurteilung hatte ich im Winter 2006, seither nichts mehr gehört ausser kommt schon noch, geht doch bei ihnen eh alles automatisch. Der Personalchef ebenso wie der Personalrat sind untätig, da die Regierung ja für mich zuständig ist.

Unser Sachgebietsleiter hat bereits geäussert dass er meine Kollegin bevorzugen würde, da diese bereits seit 2000 im Sachgebiet ist und daher mehr Erfahrung hat (obwohl diese bereits geäussert hat dass mit einer Schwangerschaft zu rechnen ist). Wenn diese dann in Mutterschutz gehen würde, würde automatisch ich dann nachrücken... auch wenn das dann bereits in 3 Monaten der Fall sein könnte...


Etwas frustriert hoffe ich auf Rat...

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Schiff83, 27.11.2009, 08:31, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

014
Frage, ich wechsel zum 01.02.10 von einer Kommunalbehörde zu einer Hochschule um Land NRW!
Wie sind beim Land die Beförderungs / bzw. Aufstiegsmöglichkeiten?

Wahrscheinlich besser als bei einer sich im Nothaushalt befindenen Kommunalbehörde oder?


Thx

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 26.11.2009, 21:48, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen, Reetdachhäusern und Fachwerkhäusern wird es ab Sylvester 2009 nicht mehr geben. Dieses Verbot, mit dem besonders historische Altstädte geschützt werden sollen, sieht die neue Fassung der bundesweit gültigen 1. Sprengstoffverordnung zum Sprengstoffgesetz in § 23 Absatz 1 vor, die seit dem 01.10.2009 in Kraft ist.

Mir scheint, dass der Gesetzgeber hier übers Ziel hinaus geschossen ist. Natürlich ist der Brandschutz wichtig, aber mit dieser Regelung trifft man sehr viele Gastwirte in den Innenstädten, denen nun zu Silvester viele Kunden wegbleiben. Ich glaube kaum, dass es nötig ist, die Altstädte vor Feuern durch Sylvester-Raketen zu schützen, zumal die Raketen und Böller mittlerweile sehr sicher geworden sind.

Links: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/pa...etzen.html
http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/...492062.cfm

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Christoph, 26.11.2009, 19:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob ich mich über meine Frau mit bei der Beihilfe versichern kann. Ich bin angestellter Lehrer , meine Frau ist Beamtin. Ich bin zur Zeit 100% privat versichert, meine Frau hat 50 % Versicherung, 50% Beihilfe.
Danke!
Christoph

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: bootsbauer, 26.11.2009, 18:13, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Moin Moin,

unser PR versucht gerade ein Notebook in den Haushalt für 2010 zu bekommen.

Grund: unsere Daten sind von den Sykos und aufgrund von einigen notwendigen EDV-Brücken derzeit über Umwege auch von weiteren Kollegen einsehbar. Das Wissen darüber habe ich, da ich selbst in der IT-Abteilung arbeite. Weiterhin ist geplant einen Contentfilter für Internet und Mail einzurichten und ein Dokumentenmanagementsystem einzuführen, welches alle E-Mails automatisch in einem Archiv speichert. Von der nicht vorhanden Beteiligung spreche ich diesbezügl. gar nicht erst.

Kann ich aus dem MBG für Schleswig-Holstein bzw. durch evt. Urteile einen Anspruch des PR´s auf Beschaffung eines eigenen Notebooks ableiten ? Wir wollen verhinden, dass unsere Daten in die "falschen" Hände geraten. Es stehtin den Protokollen ja doch der eine oder andere Vermerk, den nicht jeder lesen sollte und schon gar nicht die Dienststelle.

Wenn es eine Möglichkeit gibt für den PR diesbezügl. HH-Mittel zu bekommen, gibt es dann eine bestimmte Höhe ?

Vielen Dank für eure Infos

PS. super Forum!

 Jetzt beantworten / kommentieren!



Aktuelle Stellenangebote

Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:


Zu den Foren Öffentlicher Dienst ...


   Frage stellen! 
Anzeige
Flowers