Neue Themen
Hallo ihr lieben,
ich habe mal eine allgemeine Frage! Mich interessiert es brennend, wie der AL I und AL II in anderen Bundesländern so abläuft und wie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind!
Ich kann derzeit nur von Bayern sprechen.
Danke für eure Hilfe
Sandra
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Hallo an das Kommunalforum,
hab mich vor Kurzem bei euch angemeldet und schon in den ein oder anderen Thread hereingeschnuppert. Feststellen konnte ich, dass es anscheinend die gleichen Probleme in jeder Behörde gibt 
Ich möchte euch mein Problem schildern und hoffe, dass sich jemand dem annehmen kann und Tipps für mich hat.
Also:
Ich bin in einer Stadtverwaltung, in der ich auch zum Vfa ausgebildet wurde, als Sachbearbeiter im Gebäude- u. Liegenschaftsamt tätig. Eingruppiert wurde ich nach Ende der Ausbildungszeit mit einer VG VII (E5) mit der dazu passenden Arbeitsplatzbeschreibung. Leider hatte ich nie eine Kopie davon. Die darin enthaltenen Tätigkeiten wurden aber nie von mir ausgeübt.
Da ich aber wusste, dass meine aktuellen Tätigkeiten, welche ich mittlerweile seit 2007 gut ausübe, weitaus höher einzugruppieren sind als die übergeleitete E5, erarbeitete ich mit meiner Amtsleiterin eine aktuelle, passende APB. Nach einigen Gesprächen mit Leuten, die etwas mehr Ahnung von Eingruppierung haben als ich, beantragte ich die Höhergruppierung in die uns schlüssigen VG. Leider entsprechen die Kenntnisse der Leute keiner, derer die Stellen tatsächlich bewerten.
Mittlerweile hab ich auch mitbekommen, dass hier im Forum sehr viel Kompetenz steckt. Deshalb wollt ich mich nicht scheuen zu fragen, ob sich wer meinereiner annimmt und eventuell mal über die APB schauen kann und seine Meinung dazu kundtut. Das dies alles nur faktisch und ohne Hintergrundwissen stattfindet, ist mir bewusst. Es wäre trotzdem eine große Hilfe und ein Anhaltspunkt für mich.
Melden könnt ihr euch auch gern per Mail oder PM.
Ich danke euch schonmal im Voraus.
MarcelW
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Hallo
ich wurde gestern an der Deutsch-Holländischen Grenze angehalten von der Bundespolizei.
Habe einen geraucht jedoch nichts geschmuggelt, bei der Durchsuchung haben sie meinen Führerschein gesehn.
Nun geht das ganze zum Verkehrsamt. Bin ich nun meinen Lappen los ? Mein Job hängt davon ab !!
Hat jemand vll schon mal ähnliches erlebt ? Oder weiß jemand was nun passiert ?
Bin um jede Antwort dankbar.
MfG Christian
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Die neue Bundesregierung muß bis zum 31.12.2010 die Neuorganisation der Zuständigkeiten im Rahmen des SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vornehmen.
Mich würde interessieren, ob es hierzu auf kommunaler Ebene schon Überlegungen gibt, wie z. b. mit dem Personal umgegangen werden und wie die Aufgabenerledigung bürgerfreundlich sichergestellt werden soll.
Es ist m.E. davon auszugehen, das auf die Kommunen, die eine ARGE haben, in erheblichem Umfang Personal werden zurücknehmen müssen. Nur mit KdU und einmaligen Leistungen können die Rückkehrer nicht beschäftigt werden.
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Hallo,
ich habe mich für die Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin in Hessen beworben und bin nun Anfang November zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen. Ich suche im allgemeinen einfach nach ein paar Erfahrungen. Wie es ausschaut, erfolgt erst eine Gruppenaufgabe und dann ein Einzelgespräch. Wer hat schon einmal an solch einer Gruppenaufgabe teilgenommen und kann sich noch an sein Thema erinnern?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
lg
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Hallo, ich möchte mich zunächst kurz vorstellen, ich bin z.Z. 26 Jahre alt und bis Ende diesen Jahres als Soldat bei der Bundeswehr tätig. Mein letztes Gehalt wird A5 Stufe 3 sein. Mir strebt nächstes Jahr entweder die Ausbildung in der allgemeinen Verwaltung oder in der Steuerverwaltung vor. Beides sind Ausbildungen auf Landesebene und werden auch dementsprechend besoldet.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, während damals die Stufen ja nach dem Alter bemessen wurden, ist dieses ja nun nicht mehr der Fall. Bedeutet das im Umkehrschluss das jeder der eine Ausbildung im nichttechnischen, mittleren Dienst macht mit der Besoldung A6 Stufe 1 anfängt unabhängig des bereits erreichten Alters und evtl. vorheriger Beschäftigungen im öffentlichen Dienst oder wie ist das geregelt?
Währe nett wenn mir das jemand erklären könnte denn ich selber werde leider aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz so recht nicht schlau.
Vielen Dank.
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Servus,
ich bin momentan im ewo in eg 5 stufe 2. ab nov in eg 5 stufe 3. hab im august 07 ausgelernt, seit dem in dieser gruppe. bin im ewo seit anfang 07. möchte nun in rg 6, meine kollegin ist dort eingruppiert. mein chef meint, er muss 6 jahre warten, bis er mich in eg 6 eingruppieren kann. stimmt doch nicht, es gibt doch im tvöd mit 20% selbstständiger arbeit und der benötigten ausbildung. das alles habe ich ja dank meiner verwaltungsangestelltenausbildung. eine stellenbeschreibung gibt es bei uns nicht. was kann ich dagegen machen? bitte um hilfe
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Ich bin derzeit Beamter auf Lebenszeit im mittleren Dienst bei einer Gemeinde. Ich überlege mir derzeit nebenbei zu studieren (Jura oder BWL).
Muss ich mich entlassen lassen um in den höheren Dienst zu kommen?
Muss ich eine Probezeit absolvieren oder kann ich meine jetzige Tätigkeit anrechnen lassen?
Verliere ich den Status "Beamter auf Lebenszeit?
Leider finde ich diesbezüglich keine rechtlichen Grundlagen.
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hallo,
ich bin Türke, meine Freundin lebt in Russland. Wie kann ich sie nach Deutschland holen? Und wieviel muss ich verdienen? Mein Nettoeinkommen beträgt 722,00 euro. Ich erhalte Mietzuschuss vom Amt.
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Gibt es für neu gewählte Mitglieder und Vorstände von PR eine rechtliche Grundlage zur Einsicht in alte oder letzte Sitzungsniederschriften des alten Personalrates vom Vorjahr oder noch früher? Oder dürfen diese gesperrt sein für den neuen Personalrat?
Hoffe, dass mir Jemand weiterhelfen kann.
Gruesse
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Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert: Ich habe im Rahmen einer Weiterbildung festgestellt, dass mein Besoldungsdienstalter die letzten 11 Jahre immer einen Monat zu spät erhöht wurde und dadurch mir jedes Mal einen Monat zu spät meine Erhöhung ausgezahlt wurde. Auf Nachfrage bei meiner Dienststelle wurde mir erst nicht geglaubt. Hier greift nämlich ein Ausnahmefall der Regelung. Ich habe an einem 1. eines Monats Geburtstag. Daher endet mein Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats. Das BDA erhöht sich immer am ersten des Monats, in dem man sein Lebensjahr vollendet hat. Beispiel: Geburtstag am 1.5. Das Lebensjahr ist hier am 30.4. vollendet. Der erste dieses Monats ist also der 1. April. Also erhöht sich das BDA am 1.4. , obwohl man erst am 1.5. Geburtstag hat.
So, jetzt wurde mir irgendwann endlich geglaubt. Selbst die Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim hatte jahrelang diesen Fehler nicht gemerkt. Und ein weiterer Kollege meiner Behörde ist ebenfalls jahrelang falsch abgerechnet worden.
Mir wurde für die letzen 3 Jahre die jeweilige Erhöhung nebst Verzugszinsen rückläufig gezahlt. Für die Jahre davor habe ich nichts bekommen, da eine Verjährung eingesetzt habe.
Meine Tip an alle, die an einem 1. eines Monats Geburtstag haben: Kontrolliert mal, ob ihr Eure BDA-Erhöhung immer zum richtigen Zeitpunkt bekommen habt. Besonders im Abrechnungsrahmen der Pfälzischen Pensionsanstalt Bad Dürkheim. Würde mich mal interessieren, ob noch weitere Beamte davon betroffen sind.
Meine Frage an Kenner: Gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, obwohl der Arbeitgeber selbstverschuldend eine falsche Berechung getätigt hat ? Finde es nicht in Ordnung, dass man unverschuldet jahrelang zu wenig Besoldung erhalten hat.
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Hallo,
wer kann mir Infos geben zur Stellenbewertung im Bereich Gewerbe- und Ordnungsamt. Ich bin als stellv. Leiterin eingesetzt. Wir wurden aufgefordert, eine Stellenbeschreibung abzugeben, jetzt sind wir alle sehr verunsichert, da die Stellenbewertung in Zusammenarbeit mit einer externen Fa. durchgeführt wird. Wer hat hier Erfahrungen, auf was man bei der Beschreibung seiner Tätigkeiten achten muss.
Danke
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Kunst am Bau ?
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Sind kommunale Bauherrn verpflichtet - Kunst am Bau zu finanzieren?
Wie hoch ist hierfürder Schlüssel (Prozentsatz aus Ko. 300 und 400)
Kann mir hierzu jemand eine Infoquelle verraten
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Ein "Hallo" an alle Anwesenden,
kürzlich hatte ich erfahren, daß beim Präventionsgespräch jemand vom AA anwesend ist.
Kennt jemand die gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank im Voraus.
Icke
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Hallo zusammen,
ist die finanzielle Situation der Kommunen wirklich so schlimm, wie es der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlautbart?
Zitat: "In vielen Kommunen werden bald die Lichter ausgehen"
Grüße
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Der Stadtstaat Berlin wird öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben, deren Mitarbeiter einen Mindestlohn von 7,50 € erhalten. Das hat der Berliner Senat heute beschlossen.
Da fragt man sich doch, wie gerade die Stadt Berlin sich diese weitere Wohltat leisten kann, wo man doch aufgrund der eigenen desaströsen Finanzlage verhement höhere Zuweisungen vom Bund und Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich gefordert hat...
Mehr: http://www.berlinonline.de/aktuelles/ber...033090.php
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert mehr Macht und Mitsprache für Kommunen auf Bundesebene, z.B. beim Erlass von Bundesgesetzen und Bundesverordnungen. Viele Bundesgesetze müssten von den Kommunen umgesetzt werden (z.B. Sozialgesetzbücher) oder wirkten sich auf diese aus (z.B. Steuergesetze). Durch frühzeitige Beteiligung könnten z.B. Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert werden.
Daher müsse ein neuer Posten geschaffen werden, z.B. ein weiterer Staatsminister im Kanzleramt ("Kommunalminister"). Ferner solle ein kommunalpolitischer Ausschuss im Bundestag gegründet werden ("Kommunalausschuss").
Link: http://www.nibelungen-kurier.de/?t=news&...t&ID=22523
Grundsätzlich stimme ich dem Ansinnen zu. Die Kommunen kommen auf Bundesebene definitiv zu kurz. Ob dazu ein weiterer Staatsminister oder Ausschuss erforderlich ist, erscheint mir eher fragwürdig. Dies verursacht weitere Bürokratie und Kosten. Ferner ist die Situation der Kommunen in den Ländern nicht besser; und die Bundesländer haben m.E. noch größeren Einfluss auf die Kommunen. Besonders realistisch schätze ich die Forderung allerdings nicht ein. Wer gibt schon gerne Macht ab ...
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Guten Abend,
ich hab da mal ne Frage, ich habe jeden Tag (seit 30 Jahren) mit Bürgern zu tun.
Manchmal ist das ganz schön stressig.
Nun dachte ich mir als eine Art Stressabbau einen Blog "Das Amt" zu eröffnen.
Wenn ich die Storys die ich täglich erlebe 100% anonym (kein Ort, keine Ämter) da reinschreibe, verstoße ich doch gegen keine Dienstanweisungen und so weiter? Oder?
Gast
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hallo zusammen,
wie ist ein arbeiter nach ca. 20 jahren beschäftigung bei der stadt einzugruppieren ?
durch die auffindbaren tabellen im netz bin ich nicht schlau geworden ?
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Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren:
Unsere Gemeinde hat beschlossen unsere Splittersiedlung mit einer Druckentwässerung an das Abwassernetz anzuschließen.
Da es ja einen Anschlußzwang gibt, kommt man ja da nicht umher anzuschließen, obwohl eine existierende Kleinkläranlage besteht.
Jetzt jedoch wird ein Pumpenschacht auf Privatgrund gesetzt der aber vom Eigentümer bezahlt werden soll. Die Pumpe hingegen bezahlt die Gemeinde.
Beide Arbeiten werden von der Gemeinde nach Beschluß und Ausschreibung in Auftrag gegeben.
Wir Eigentümer der Grundstücke haben diese Ausschreibung bzw. Kostenaufstellung nie zu Gesicht bekommen und sollen für etwas zahlen, dass wir nicht in Auftrag gegeben haben.
Darf eine Gemeinde auf privaten Grundstücken Druckentwässerungen bauen und diese auch noch bezahlen lassen ?
Kann mir jemand diesen Sachverhalt aufklären
Herzlichen Dank
Floggy
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