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Geschrieben von: Gast, 04.08.2024, 17:49, Forum: TV-L, Antworten (1)

Was verdiene ich bei 20 Std die Woche mit Lohnsteuer 1 bei einem Gehalt von EG 2 TV-L?

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2024, 17:16, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

kann ich aufgrund meines neu erworbenen Abschlusses zum kommunalen Bilanzbuchhalter eine Stundenerhöhung bzw Verkürzung beantragen? 

Bin eingesetzt in der Geschäftsbuchhaltung und Anlagebuchhaltung.

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2024, 16:59, Forum: Beamte, Antworten (1)

Wieviel Beamte bekommen A 16?

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2024, 10:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo, ist der Personalrat zu beteiligen oder hat er gar ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Dienstherr einem Beamten eine Dienstanweisung zur Ausführung von Tätigkeiten erteilt?
Die Dienststelle ist eine Gemeinde in Niedersachsen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2024, 10:00, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ein Arbeitszeitmissbrauch wird nach einem Abschlussbericht des behördlichen Disziplinarverfahrens vom Dienstherrn (OB) als mittelschweres innerdienstliches Dienstvergehen bezeichnet. Der Beamte habe das Vertrauen schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) nachhaltig gestört. Der OB gibt die Entscheidung weiter an die nächste höhere Behörde. Kommunalaufsicht. Frage: Orientiert sich diese Behörde an dieser Entscheidung oder fällt hier die Entscheidung immer schlimmer aus? Z.B. Entfernung aus dem öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2024, 17:00, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

ich komme aus der freien Wirtschaft mit 25 Jahre Berufserfahrung.
Mit welcher Einstufung kann man bei einer Neueinstellung rechnen?

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2024, 10:22, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

In welche Stufe kommt man nach wieviel Jahren?

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Geschrieben von: Gast, 02.08.2024, 17:07, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Zusammen,
bei uns ist es ein wenig komplizierter.
Fall: Es bewarb sich jemand auf eine Stelle in EG6 ausgeschrieben. Forderte mehrfach eine EG7, wofür der PR um Zustimmung gebeten wurde. Wir verweigerten.

Nun möchte die Person doch für eine EG6 kommen mit der Bitte um zeitnahe Höhergruppierung. Die Aufgaben könne man ja erhöhen, heißt es seitens des Bewerbers.
Nun ahnen wir, dass eine erneute Zustimmung erbeten wird.
Wir finden das ganze jedoch recht suspekt und glauben, dass das nicht ganz korrekt ist.

Was ist die Meinung hier? Was könnten wir dagegen tun?
Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 02.08.2024, 15:22, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür, dass ich an Tagen, an denen ich meine Mehrarbeitsstunden nehmen muss, weil die Verwaltung komplett geschlossen hat, trotzdem Rufbereitschaft machen muss?

Sind der Ausgleich von bereits geleisteten Stunden nicht mit Urlaub (nämlich zur Erholung) gleich zu setzen? Ich muss meine Stunden nehmen, obwohl ich in dieser Zeit nicht machen kann was ich möchte?

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Geschrieben von: Gast, 02.08.2024, 13:45, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Welche Aufgaben und Tätigkeiten muss ein/e Bürokaufmann/-frau erfüllen, um in E8 TV-V eingestuft zu werden?

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Geschrieben von: Gast, 02.08.2024, 09:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo möchte gerne intern Abteilung wechseln auf Grund meiner Lebensumstände. Bleibt meine Entgeltgruppe die gleiche oder kann mein Chef/in diese ändern?

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2024, 13:40, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (4)

Die SuE-Zulage soll nach folgenden Kriterien bezahlt werden:
Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a X sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TVöD-B ab dem 1.
Juli 2022 eine sog. SuE-Zulage wie folgt:

Wie definiert sich die Fallgruppe 6 ?

Ist die hier beschriebene SuE-Zulage grundsätzlicher und regelmäßiger Lohnbestandteil der genannten Entgeltgruppen?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2024, 12:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Wenn der Vorsitzende vom Personalrat zurücktreten möchte, aber weiterhin  im Personalrat bleiben möchte, ist das möglich?

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2024, 09:35, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Hallo Forum,
In unserer Einrichtung stellt sich die Frage, ob wir auf Grund der Tätigkeitsbewertung richtig eingruppiert sind.
Bei uns sind alle Arbeitnehmer nach TV L 12.2 Beschäftigte im Justizvollzug eingestellt. Egal ob der Kollege im Stationsdienst oder im Werkdienst tätig ist.
Bei Kollegen im Werkdienst ist die Tätigkeit zu 80% körperlich und handwerklich geprägt. Diese Kollegen haben dementsprechend eine handwerkliche Ausbildung, leiten Insassen an und arbeiten dementsprechend mit.
Bei den Kollegen handelt es sich um Schreiner, Maurer, Verputzer, Elektriker usw. 
Jetzt stellt sich die Frage, welcher Teil im TV L kommt für die Eingruppierung in Betracht.

Danke
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2024, 08:44, Forum: Beamte, Antworten (1)

Kann ein Bewerber ins Beamtenverhältnis kommen, wenn er die Krankheit "Zystennieren" hat. Gesundheitliche Einschränkungen liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vor.

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2024, 07:59, Forum: TV-V, Antworten (1)

Ich beginne neu beim tvv, bei welcher Stufe werde ich eingestuft, wenn ich in Entgeltgruppe 9 bin. War vorher beim Steuerberater.

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2024, 06:06, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Morgen,
vielleicht kann hier jemand behilflich sein bzw.einen Tipp geben.
Wo finde ich Informationen darüber welche Tätigkeiten eine EG 8 im Bereich Ordnungsamt rechtfertigen?
Genügt es schon Bescheide zu erstellen u.a.auch Widersprüche zu bearbeiten? 
Ich bin noch nicht wirklich auf hilfreiches Material gestoßen. Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 31.07.2024, 16:46, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Steht mir als Müllwerker eine Erschwerniszulage zu ?

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Geschrieben von: Gast, 31.07.2024, 14:55, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo zusammen. 

Merkwürdigerweise findet man viele Diskussionen darüber, die in die Richtung gehen, keine Bereitschaft machen zu müssen bzw. was dort rechtens ist oder nicht, aber nicht ansatzweise was von meinem Anliegen, welches genau in die andere Richtung geht.  Icon_wink

Ein Betrieb in unserer Kommune hat Bereitschaftsdienst. 365 Tage im Jahr, immer nach Beendigung der Regelarbeitszeit des Betriebs, sowie natürlich an Wochenenden und Feiertagen. 
In welcher Form (stunden- bzw. tagemäßig) der Dienst jetzt abgehalten wird, spielt jetzt keine wichtige Rolle. Fakt ist aber: Die Mitarbeiter sind zufrieden mit dem Rhythmus, wie sie die Dienste leisten und stundentechnisch und finanziell ist das auch im TVöD-Konformen Bereich. Hier gibt es null Probleme. 

Eine Rolle spielt jetzt aber folgendes, was ich mal mit fiktiven Zahlen darstelle:

Der betreffende Betrieb hat jetzt 20 Mitarbeiter. Alle mit der gleichen Qualifikation, alle mit den gleichen Aufgaben zur Regelarbeitszeit und dementsprechend mit dem gleichen Vertrauen vom Vorarbeiter, Sachgebietsleiter o.ä. ausgestattet. 

Für den Bereitschaftsdienst "ausgewählt" sind 10 feste Leute. Diese 10 machen Bereitschaft, die anderen nicht. Das scheint auch kein Problem zu sein, denn es ist gut möglich, dass letzte 10 froh sind, diesen Dienst nicht machen zu müssen. Naja, oder doch eher 9 Leute. 

Einer möchte jetzt Bereitschaftsdienste machen, was aber von seiner Leitung abgelehnt wird. Hauptgrund: Man habe feste Mitarbeiter für die Bereitschaft. 

Auf die Nachfrage, wo das Problem sei, elf statt zehn Leute auf den Dienstplan zu schreiben, gab es keine adäquate Antwort. Am Ende der versuchten Argumentation wollte man dem Mitarbeiter sogar die Qualifikation (nicht belegbar) für den Bereitschaftsdienst absprechen. Geht aber schlecht, weil er (belegbar) zu den Regelarbeitszeiten genau die Tätigkeiten, die ihm auch in seiner Bereitschaft erwarten würden, ohne Probleme abliefert und ihm sein Vorgesetzter da auch alles zutraut. 

Meine Fragen dazu:

  • Hier ist doch eindeutig keine Gleichbehandlung der Mitarbeiter gegeben, ohne erkennbaren, triftigen Grund? Hier scheint es ein klares "Nasenprinzip" zu sein. Die Mitarbeiter mit Bereitschaft leisten natürlich mehr Arbeitszeit (stundentechnisch....."produktiv" ist hier ein anderes Thema), bekommen diese aber natürlich auch in Stunden und mit Geld entlohnt. Dadurch hat ein Mitarbeiter, der gerne würde, aber nicht darf, klar einen Nachteil. Sehe ich das falsch?

007  Info: Es scheint bei der Einführung der Bereitschaftszeiten vor vielen Jahren, so wie sie jetzt abgeleistet werden, keine Dienstvereinbarung, kein Interessenbekundungsverfahren oder ähnliches für die Mitarbeiter gegeben zu haben. Zumindest ist bis jetzt nichts auffindbar. Also alles momentan völlig schwammig, warum wer jetzt Bereitschaften macht und wer nicht und warum damals wie entschieden worden ist. Selbst die Mitarbeiter, die Bereitschaft machen, wissen nicht mehr so wirklich, wie sie dazu gekommen sind: "Wir haben dann irgendwann den Bereitschaftsdienst gemacht."  A050 

Scheinbar hat die Dienststelle bzw. mind. ein Abteilungsleiter, nach Stand jetzt, hier irgendwie eigenmächtig was auf die Beine gestellt, was bis dato auch keine Probleme gemacht hat. Es war wohl bisher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter KEIN Bereitschaftsdienst mehr machen wollte. Da war dann, nach Auskunft der Mitarbeiter, einfach ein anderer auf der Liste. Das soll bis jetzt in den letzten 10 Jahren aber nur sehr selten vorgekommen sein! Wohl aber auch wieder nach Nasenprinzip. Es störte bisher nur einfach niemanden. 
  • Müsste man jetzt nicht die ganze Vorgehensweise stoppen, und mindestens eine DV auf den Weg bringen, welche natürlich u.a. die Personalratsbeteiligung mit sich bringt und wo klar geregelt werden muss, nach welchen Prinzipien die Mitarbeiter für den Bereitschaftsdienst ausgesucht werden? Stichwort "Gleichbehandlung"? Oder hat man da als anweisende Stelle echt freie Handhabung? Lt. LPVG ganz klar nicht. 
  • Müsste man den ganzen Bereitschaftsdienst dann komplett neu einrichten, ggf. mit Interessenbekundungs- bzw. Auswahlverfahren, wenn die Anzahl der Leute scheinbar mehr ist, als gebraucht wird? 
    Wobei ist es für Bereitschaftsdienste nicht eher von Vorteil, gerade für den Arbeitgeber, wenn mir dafür eher mehr als zu wenig Leute zur Verfügung stehen? Bereitschaftszeit ist ja zusätzliche Arbeitszeit. 

Durchaus denkbar, dass die bestehenden Bereitschaftsmitarbeiter "Verstärkung" gar nicht so gerne sehen werden, weil dadurch ja für sie die Bereitschaftsanteile weniger werden. Aber am Ende wäre dies ja gerechter unter allen Mitarbeitern. 

Es scheint so zu sein, dass in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter steht, dass Rufbereitschaftszeit angeordnet werden kann

Hier ist es aus meiner Sicht aber eine Dauerbereitschaft (24/7) und kein besonderes Ereignis wie z.B. Wetterlagen, Großveranstaltungen o.ä., was ich eher als "angeordnete Rufbereitschaft" sehen würde. 

Ich sehe hier eine ungleichmäßige Behandlung der Mitarbeiter, wo der gegenüberliegende Teil derer, welche diesen Dienst ausüben, einen monetären Vorteil haben, worauf die anderen Mitarbeiter ohne Zufall erst gar keine Chance haben.
 
So sieht es dann auch der Mitarbeiter, der gerne die Möglichkeit haben, sein Gehalt aufzubessern. 

Über moralische Dinge, Gerechtigkeit etc. brauchen wir jetzt auch gar nicht reden. Auch nicht darüber, was hätte damals bei bzw. vor der Einführung passieren müssen Icon_wink Ich denke, da werden die meisten hier gleich denken. 
Ich bin auf der Suche, ob es irgendwo (TVöD, ArbG, o.ä.) irgendwas verwertbares mit einem § gibt oder irgendwelche Urteile dazu, die in die Richtung gehen, wie man bei der Einteilung der Mitarbeiter vorzugehen hat. Trotz Stichwortsuchen in div. bekannten Gesetzen und über Google finde ich nichts, was meine Recherche weiterbringen würde, ob es hätte alles so laufen dürfen bzw. wie jetzt eigentlich die richtige Vorgehensweise wäre. 

Vielen Dank für Eure Anmerkungen, Anregungen und Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 31.07.2024, 11:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Guten Tag,

bei mir steht eine Knie OP an. Eventueller Ausfall ca. 3/4 Jahr, wenn es gut läuft. Ich habe im Netz gelesen, dass man den Anspruch auf Krankengeldzuschuss (Übergangsgeld) hat.
Muss ich das vorab beim Arbeitgeber beantragen? Muss ich das Geld wieder zurückzahlen?
Ich bin alleinstehend und auf mein Geld angewiesen um meine wiederkehrenden Rechnungen zu bezahlen.
Könnt ihr mir hier ein paar Tipps geben? Ich bin euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Über positive Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

GLG   Shy  Rolleyes

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