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Geschrieben von: Gast, 24.07.2018, 14:09, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Vor einigen Jahren wurden in unserer Kommune mehrere Stellen alles A9z ausgeschrieben, da ein prüfungsfreier Aufstieg noch nicht möglich war. Mittlerweile ist das möglich und die Stellen sind als A10 ausgeschrieben. Ein Beamter, der A9z bezieht, hat für A10 nicht die Voraussetzung. Wie ist da die weitere Vorgehensweise? Kann er so weiter laufen oder muss die Stelle neu ausgeschrieben werden? Selbst der PR kann uns keine Auskunft geben. Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen. Danke schön mal.

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2018, 11:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,
wir haben heute von unserem Personalamt eine außerordentliche Kündigung für einen Azubi erhalten. Dieser fehlt unentschuldigt auf der Arbeit, auch in der Berufsschule. Es wurde versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen, aber ohne Erfolg (Telefon, Email, sogar persönlich geklingelt). Mit-Auszubildende haben aber angegeben, dass er seine Nachrichten liest und er auch im Urlaub war (hat er auf sozialen Netzwerken gepostet). Er wurde auch abgemahnt, jedoch meldet er sich auch darauf nicht.
Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich etwas Spezielles bei der Kündigung beachten muss.
Ich weiß, dass wir 3 Tage Zeit haben darauf zu reagieren. Wir haben nach HPVG lediglich ein Anhörungsrecht. Selbst wenn wir uns dagegen aussprechen, kann die Dienststelle die außerordentliche Kündigung durchziehen.
Der Azubi kann dann innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
Meine Frage, muss ich noch etwas beachten? Muss z.B. in der Vorlage an den Personalrat stehen, dass sie ihn verhaltensbedingt kündigen wollen? Es steht nur drin, dass sie das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen wollen.
Aus unserer Sicht könnte eine psychische Erkrankung vorliegen (wir haben da ein paar "unter-der-Hand-Infos", die wir natürlich offiziell nicht nutzen können). Wenn wir davon ausgehen, dass sein Verhalten nicht verhaltensbedingt, d.h. nicht schuldhaft ist, wäre jedoch die Frage, was man ihm anbieten könnte?
Und weiß jemand, was mit der 2-Wochen-Frist gemeint ist? "Arbeitgeber ist nur zu einer Kündigung berechtigt, wenn ihm die Kündigungsgründe nicht länger als 2 Wochen bekannt sind." Was genau bedeutet das? Er muss zwei Wochen nach der Abmahnung gekündigt haben? Der Azubi fehlt nämlich schon länger als zwei Wochen?!
Und eine letzte Frage: auf der Vorlage für den PR stehen keine Sozialdaten (normalerweise war das sonst immer dabei). Ist das ein Muss?
Sorry für den langen Text und danke schonmal für die Hilfe Smile
Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2018, 22:32, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (6)

Hallo zusammen,
 
ich habe eine Frage zu einer Stellenbewertung.
 
Ich habe mich auf eine Stelle als Personalreferent für Rekrutierung und Personalentwicklung in einem katholischen Krankenhaus beworben. Das Krankenhaus hat keinen eigenen Tarifvertrag, aber üblicherweise orientieren sich Krankenhäusee ja am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
 
Zu meinem Werdegang: Ich bin gelernter Industriekaufmann mit Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt. In der Rekrutierung bringe ich sieben Jahre Erfahrung mit. In der Personalentwicklung sind es nur geringe Grundkenntnisse aus der Weiterbildung.
 
Könnt ihr ungefähr abschätzen, in welche Tarifgruppe man eingruppiert wird? Mir ist klar, dass das von einigen Faktoren abhängt. Aber so eine ungefähre Richtung wüsste ich natürlich schon gerne. Gefühlt würde ich mich in der EG 8 bis EG10 wiederfinden. Das ist aber nur eine Vermutung.
 
Beim Durchstöbern der Stellenanzeigen habe ich bei einem öffentlichen Arbeitgeber zwei identische Stellenanzeigen mit den genau gleichen Aufgaben gesehen. Der einzige Unterschied war, dass die eine Stelle für einen Universitätsabsolventen ausgeschrieben wurde und die andere für jemanden mit Berufsausbildung. Kann es sein, dass das identische Aufgabengebiet für jemanden mit „nur“ einer Berufsausbildung drei Entgeltgruppen schlechter bezahlt wird?

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2018, 21:19, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren als Landschaftsgärtner in einem kleinen (12 Ma) Bauhof. Ich habe einen Meisterbrief, der aber nicht honoriert wird. Nun haben wir zum 1.4. einen neuen Bauhofleiter bekommen. Bisher hat die Grüngruppe meistens auf Bürgerbeschwerden reagiert.
Der neue Chef will nun für kommendes Jahr einen Pflegeplan von mir, damit wir den Bürgern sagen können, diese Fläche ist in KW xx eingeplant.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit so etwas?

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2018, 19:43, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo zusammen!
Ich muss zur Zeit ca. 100 Bäume gießen. Dazu habe ich auf dem Unimog ein 3000l Fass mit Zapfwellenpumpe. Pro Baum brauche ich ca. 3min. 
Ich hab mir den Schlauch so zurecht gelegt, dass ich aus dem Seitenfenster wässern kann.
Wie seht ihr das? Ich habe mit dem Bürgermeister Stress, da sich Bürger beschwert haben, ich wäre zu faul zum aussteigen. Ich hab es einen Tag probiert und nicht mal 40 Bäume geschafft. Bleibe ich sitzen schaffe ich die Bäume problemlos.

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2018, 11:14, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Folgende Situation: Ich bin 35 und habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert. Bisher war ich in der Industrie in der Rechtsabteilung beschäftigt und habe ziemlich gut verdient.
Da ich mich aber beruflich verändern wollte, habe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle bei der Polizei in NRW beworben und fange nun bald im Kriminalkommissariat an. Ich übernehme dort verschiedene Aufgaben in der Verwaltung in Teilzeit. Mir stellt sich nun die Frage ob ich vielleicht eine Chance auf Verbeamtung habe. Die geringere Bezahlung habe ich in Kauf genommen aber eine Verbeamtung würde mir und meiner Familie schon Vorteile bringen. Kann man aufgrund guter Leistungen und/oder Weiterbildungen eine Verbeamtung als Quereinsteiger erreichen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße! Stefanie

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2018, 10:59, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
was passiert denn, wenn ein PR aus 5 Mitgliedern besteht und ein Mitglied tritt zurück. Es gibt keine Ersatzmitglieder. Wir befinden uns im Land Brandenburg.

Kann der PR auch mit den 4 verbleibenden Mitgliedern bis Amtsende bestehen, oder muss neu gewählt werden?
Gibt es konkret zu dieser Sachlage eine gesetzliche Regelung, Kommentar etc.?

Beschlussfähigkeit wäre theoretisch mit 4 Mitgliedern gegeben, es ist eben nur fraglich ob, aufgrund der Tatsache dass gesetzlich 5 vorgeschrieben wären, nur noch 4 da sind.

Vielen Dank für Antworten Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2018, 14:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Meine Frage bezieht sich auf § 31 PersVG. Dort steht (bei Listenwahl), für die Person, welche ausscheidet tritt die nächste Person der austretenden Person, mit den meisten Stimmen, ein. Was ist in dem Fall, wenn generell sehr wenig Kandidaten zur Wahl standen und es auch Listen gab mit nur einer Person? Wenn ein gewähltes Mitglied in diesem Fall austritt, müssen dann Neuwahlen statt finden oder tritt dann einfach ein nicht gewählter Kandidat einer anderen Liste (mit den nächst höheren Stimmzahl) als Ersatzmitglied ein?
Wer kann mir helfen, liebe Grüße und Danke vorab Icon_wink

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Geschrieben von: Gast, 19.07.2018, 13:43, Forum: TVöD, Antworten (8)

Ich bin in die EG 6 eingruppiert, soll aber demnächst mind. 50% in einem anderen Fachbereich tätig sein. In diesem anderen Fachbereich ist der Sachbearbeiter in der EG 8. Bisher gehe ich davon aus, dass ich die gleichen Tätigkeiten ausführen soll. Wenn das tatsächlich so ist, müsste ich dann nicht auch in die EG 8 eingruppiert werden?

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2018, 17:05, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hey,
ich bin in der Ausbildung zum Kreissekretär im zweiten Einstiegsamt in Rheinland-Pfalz. Nach meiner Ausbildung würde ich gerne in eine Großstadt gehen. Nun habe ich erfahren, dass es nicht so einfach wäre,  die Verwaltung zu wechseln. Kann mir da jemand helfen oder mich aufklären?

Danke für eure HilfeSmile

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2018, 10:36, Forum: TVöD, Antworten (4)

Habe zur Zeit E 9 Endstufe 6 mit normaler Stufenlaufzeit , werden jetzt zum 01.01.2019 in 9 a, b oder c übergeleitet. Wo werde ich jetzt eingestuft? Eigentlich müsste das ja 9b sein, oder?

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Geschrieben von: Gast, 18.07.2018, 08:20, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Guten Morgen zusammen!

Hat sich jemand schon konkret mit der Umsatzsteuer im öffentlichen Bereich beschäftigt? Hat jemand schon seinen Haushalt dahin gehend überprüft? Habt Ihr dazu ein bestimmtes Schema? Oder gibt es sonst Tipps/Besonderheiten zu beachten?

Fertigt Ihr für den Ausschuss/Rat eine eigene Definition an und somit verständlicher?!

Fragen, Fragen, Fragen!

Vielleicht bestehen bereits in einigen Kommunen Erfahrungen etc.

Herzliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2018, 20:54, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo Leute.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst eines Krankenhauses.
Ich bin bei E 9 Stufe 2 eingeordnet (als MTA).
Nun möchte ich innerhalb dieses Krankenhauses die Stelle wechseln.
Die zu besetzende Stelle ist aber in E6 eingestuft ( als Medizinischer Dokumentar).
Meine Frage an euch ist nun, ob ich dann bei der neuen Stelle in E9 bleibe oder ob ich auf E6 runtergruppiert werde.

Wäre sehr lieb wenn mir jemand helfen könnte.
Danke im Voraus.

Lg
Lena (:

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2018, 11:39, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo.

Ein Bekanter von mir ist in einem Landratsamt im Personalbereich beschäftigt.

Der Landkreis unterhält auch ein Krankenhaus, für dieses ein Sachbearbeiter auch im Personalbereich gesucht wird.

Mein Bekannter möchte nun wissen, ob eine Nebentätigkeit im Personalbereich des Krankenhauses = gleicher Arbeitgeber möglich ist?

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2018, 10:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

[Bild: 014.gif]
Fall: 3jährige Ausbildung Bürokauffrau, 5 Jahre beschäftigt als Verwaltungskraft, Tarifumstellung TVÖD

Aufgaben: Kassenwart, Kassenführung, Rechnungslegung, Bearbeitung Eingangsrechnungen, allg. Verwaltungstätigkeiten[Bild: o030.gif]

Frage: wie kann diese Person im TVöd eingestuft werden, ist bereits in dieser Firma seit 5 Jahren tätig[Bild: icon_rolleyes.gif]

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2018, 07:51, Forum: Bürgerbüro, Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe. Ich habe im Mai einen Antrag auf eine Höhergruppierung, auf die E7 gestellt. Ich arbeite im Ordnungsamt, meine Hauptaufgabe ist das Pass- und Meldeamt. Für diese Stelle bestand eine Arbeitsbeschreibung, diese habe ich aktualisiert und meinem Antrag beigefügt. Des Weiteren habe ich Stellenausschreibungen hinzugelegt, die zeigen, dass EMA-Stellen mit einer E7 eingruppiert werden. Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich aktuell das Anforderungsmerkmal der "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse" erfülle, jedoch keine selbständigen Leistungen.
Eine externe Firma übernimmt diese Aufgaben unserer Personalsachbearbeiterin.
Entweder fehlen in meiner Aufzählen so viele Aufgaben, die andere EMAs ebenfalls erledigen oder da läuft etwas falsch. Könnt ihr dies einschätzen?

Arbeitsbeschreibung:
Verzeichnis der am Arbeitsplatz auszuführenden Aufgaben und Tätigkeiten:

 

  1. Einwohnerwesen, Hoheitliche Dokumente, Wahlen und Fischereischeine, Zeitanteile 72,9 %
 
  • An-/ Ab-/ Ummeldungen/manuelle Nachbearbeitung im ZIR
  • Bearbeitung An- und Abmeldungen JVA/Abmeldungen von Amts wegen nach Ermittlungen, Dokumente, Wahlrechtsentzug
  • Aufforderungen zur Erfüllung der Meldepflicht
  • Elektronische Einarbeitung (Rückmeldungen), X-Meld
  • Korrektur Melderegister, Durchführung von Ermittlungen, Abmeldungen von Amts wegen
  • Führungszeugnis
  • Antragsbearbeitung/Abrechnung
  • Gewerbezentralregister
  • Antragsbearbeitung/Abrechnung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsscheine/Ausstellung Nachuntersuchungsscheine/Bearbeitung und Bestellungen
  • Manueller Datenträgeraustausch, Melderegisterdatenabgleiche mit anderen Behörden
  • Bearbeitung Melderegisteranfragen/Lichtbildanfragen
  • Antragsbearbeitung Auskunftsperren, Anhörungen bei Melderegisteranfragen, Abwägung der Gefahren für Leib und Leben
  • Anhörungsverfahren bei Anfragen Personen mit Sperrvermerken, Abwägung Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen
  • Veröffentlichungen/Antragsbearbeitung Übermittlungssperren
  • Staatsangehörigkeit ändern
  • Ausstellung von melderechtlichen Bescheinigungen
  • Telefonische Beratung zu melde und passrechtlichen Fragen der Bürger, Bearbeitung von E-Mails
  • Datenabgleiche im Hause
  • Erstellung Einwohnerbewegung
  • Klärung/Bearbeitung Steuer-ID/Konfliktfallmanagement
  • Elektronisches und manuelles Einpflegen von Änderungen im PC
  • Eheschließung, Geburten, Scheidungen, Sterbefälle, Namensänderungen
  • Kirchenein und -austritte
  • Erstellung Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung Gebührenbescheid
  • Verwarngeld- und Bußgeldverfahren nach pass- und melderechtlichen Vorschriften, Einspruchsbearbeitung      
  • Statistik
  • Meldungen Jubiläen Landkreis, Amtsanzeiger, OZ
  • Beglaubigungen
  • Beantragung, Aushändigung und Bestellung BPA, RP, vorl. RP, vorl. BPA, KRP, Verlängerung/Aktualisierung KRP
  • Bestellung und Bearbeiten Hard- und Software der Bundesdruckerei
  • X-Safe-Beauftragte und Bestellbeauftragte
  • EAC-Beauftragte der Bundesdruckerei
  • Bearbeiten von Verlustanzeigen/Sperrungen/Fahndungen
  • Vernichtung von Dokumenten, Datenaustausch Behörden
  • Wahlen
  • Erstellung und Pflege Wählerverzeichnis, Ausschluss der Wählbarkeit
  • Bestätigung der Wählbarkeit
  • Briefwahl
  • Abschluss Wählerverzeichnis mit Siegeln
  • Einnahmen von Gebühren
        - Tages- und Sammelabschlüsse der Einnahmen in Kasse/Abrechnung Kartenzahlung, monatliche Einzahlung der Sammelabschlüsse bei Bank
  • Bestellung von Fischereimarken und Fischereischeinen sowie Ausgabe und Abrechnungen
  • Anpassen der Formulare im Fachverfahren
2. Bestellte stellvertretende behördliche Datenschutzbeauftragte, Zeitanteile 20 %
  • Beratung und Ansprechpartner in der Behörde für Fachbereiche, Beschäftigte, Bürger
  • Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben
  • Verfassen von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen
  • Korrespondenz mit Landesdatenschutzbeauftragten und Zweckverband
  • Vorbereitung bei der Freigabe sämtlicher Softwareprogramme
  • Organisation und Anpassung von Verfahrensbeschreibungen
  • Überprüfung und Durchsetzung der Auflagen für ein Datensicherungskonzept
  • Führen der Hard- und Softwarelisten und Geräteverzeichnisse
  • Erstellung und Aktennachweise von Dienstanweisungen
  • Mitwirkung bei datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, Sitzungen, Dienstanweisungen und Rundschreiben
3. Aufwandsentschädigung Feuerwehren, Zeitanteile 0,5 %
  • Monatliche Berechnung
  • Eintragungen und Berechnungen von Änderungen
  • Berechnung Verdienstausfall für Selbstständige
4. Schiedsstelle´, Zeitanteile 3,6 %
  • Interne und externe Korrespondenz
  • Durchführung der Wahl
  • Gebührenrechnungen und Abrechnungsverfahren/Abschluss der Kostenrechnungen
Überwachung der verfügbaren Mittel für Fachliteratur und Fortbildungen

5. Jagdwesen, Zeitanteile 3 %
  • Durchführung Verfahren der Jagd- und Wildschäden (Regulierung)
    - Fertigung von Aktenvermerken, Ladung aller Beteiligte- Feststellung und Ermittlung von Jagd- und Wildschäden, Vermittlung bei Ortsterminen, Herbeiführen einer gütlichen Einigung, Niederschrift der Ermittlungen- Erstellung Kostenblatt, Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid, Widerspruchsverfahren-Korrespondenz zu allen Beteiligten

  • Sachbearbeitung Bürgermeister als Notvorstand der Jagdgenossenschaft
    - Einberufung von Neuwahlen/Veröffentlichungen dieser
    - Korrespondenz zur unteren Aufsichtsbehörde[/color]

[*]


Fachkenntnisse, die nicht durch Prüfung abgedeckt sind:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende besondere Gesetzes-, Fach-, Spezialkenntnisse erforderlich:
 
  • Bundesmeldegesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
  • Erste und zweite Bundesdatenübermittlungsverordnung
  • Pass-, Personalausweisgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
  • Gebührenverordnungen, Kostenverordnungen
  • OWIG-Gesetze
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung
  • Landesfischereigesetz M-V, Fischereischeinverordnung M-V
  • Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung
  • Landesdatenschutzgesetz M-V
  • Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V
  • Feuerwehrentschädigungsverordnung
  • Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
  • Verwaltungsvorschrift zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz M-V
  • Wild- und Jagdschadensverordnung M-V
  • Wildschadensausgleichskassenverordnung M-V
Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung M-V


Es lies sich leider nicht alles genau so einstellen, wie im Original


Danke

Gruß Steffi
 


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Geschrieben von: Gast, 16.07.2018, 21:31, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

In unserer Gemeinde sind alle Angestellten im TVÖD, nur wir Erzieherinen nicht. Wir sind im TVL. Wir möchten das ändern. Gibt es da eine Möglichkeit.

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Geschrieben von: Gast, 16.07.2018, 16:49, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo zusammen,

kurze Info über mich: 
Ich bin 41 Jahre und arbeite im Öffentlichen Dienst in einer WfBM. Ich habe 14 Geistig Behinderte Menschen.
Details:
Nun habe Ich vor mich Beruflich weiterzubilden. Und zwar möchte Ich meinen Tischlermeister machen. Zur Zeit bin Ich TVÖD S7 Gruppe 5 die ändert sich ab dem 1.10.2020 auf Stufe 6. 
 
Meine Frage ist:
Es war bis in den letzten Jahren so das wenn man seinen Meister hatte automatisch in S8b gestuft wurde. Nun hatte Ich ein Gespräch mit meiner Werkstattleiterin die mir aber mitgeteilt hat. Das wenn meine Tätigkeit als Meisterstelle ausgeschrieben wäre dann könnte Sie mich auch nach Bestandener Prüfung sofort in S8b eingruppieren. Da meine Tätigkeit in einer Montage u. Verpackungsgruppe ist bestände da leider keine Möglichkeit. Sollte Ich z.B in der Tischlerei kommen die auf eine Meisterstelle ausgeschrieben ist wäre dieses kein Problem. Aber dort wird die nächsten Jahre definitiv leider nichts frei. Und somit wäre es schade das man den Titel hat aber leider nicht dafür belohnt wird. Mir ist natürlich klar das es irgendwann wohl mal klappen kann.
Aber ist dieses so richtig was Sie mir da gesagt hat oder ist doch weiterhin so Meister im Tischler Handwerk machen und man wird in S8b Höhergruppiert???

Was wisst Ihr so dazu?

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Geschrieben von: Gast, 14.07.2018, 13:14, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Bin seit 30 Jahren als Redakteur bei der Tageszeitung angestellt und verdiene 5.200 EUR.  Will mich als Pressesprecher bei einer Kommune mit 15.000 Einwohnern bewerben.
Wie kann ich, aufgrund der langen Berufserfahrung, eingestuft werden?  11/6 wäre als Minimum angemessen, oder?

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Geschrieben von: Gast, 13.07.2018, 17:34, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo an die Community,
ich möchte mich auf eine Stelle bewerben, die ausgeschrieben ist mit S 12 TdöV SuE. Nun bin Beamtin auf Lebenszeit und habe die A 10 . Bin seit 1989 bei der Stadt. Ist die ausgeschriebene Stelle mit meiner derzeitigen Besoldung vergleichbar, oder bewerbe ich mich unter Umständen auf "zu weit oben"?
Ansonsten passt nämlich alles!
Liebe Grüße, Köln-Maus

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