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Liebe Community,
ich wurde zum 01. Januar als Bachelor mit E11 Stufe 3 eingestellt, da ich mehr als 4 Jahre Berufserfahrung im erforderlichen Fachgebiet vorweisen kann.
Nun habe ich zwischenzeitlich meinen Master abgeschlossen, bin aus dem öffentlichen Dienst in die Industrie gewechselt und werde nun (mit einer Unterbrechung von 1 Monat) auf der gleichen Stelle wieder eingestellt.
Da ich mich von extern bewerben musste, möchte man mich nun als Master in E13 Stufe 1 einordnen - wodurch ich weniger beziehen würde, als vormals als Bachelor.
Gibt es irgendwelche Beschlüsse o.ä. die mir Argumente liefern, dass meine Wiedereinstellung mit mind. Stufe 2 (auch als Externe) erfolgt? Das Argument lautet "intern wäre die Stufe 2 möglich gewesen, da Sie von Extern kommen, kann man da leider nichts machen".
Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine Berufserfahrung sowie Qualifikationen haben sich ja seitdem gesteigert?!
Freue mich über Eure Unterstützung.
Grüße
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Guten Tag zusammen.
ich habe die Möglichkeit eine Stelle anzunehmen in einer Stadtverwaltung und würde gerne in Erfahrung bringen wie es da mit der Eingruppierung aussieht.
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben.
Ich bin seit Januar mit meiner Ausbildung zum VFA fertig und arbeite bei einem Bundesamt.
Im Vorstellungsgespräch bei der Stadt wurde mir gesagt, dass ich wie ein Azubi der Stadt anzusehen wäre, da ich erst im Januar meine Ausbildung beendet habe und deshalb würde ich nach Einstellung erst einmal die EG5 bekommen.
Dann bei einer "Bewährungszeit" von 6 Monaten die EG6 und nach einem weiteren Jahr die EG8.
Die Frage ist, ob dies so richtig ist?
Denn ich habe gelesen, dass es seit (ich glaube) 2006 keine Bewährungsaufstiege mehr gibt und somit müsste ich doch eigentlich sofort ab dem ersten Arbeitstag bei der Stadt die EG8 bekommen, da die Stelle ja auch mit der EG8 bewertet ist.
Ich würde mich über eine fachkundige fundierte Antwort sehr freuen.
VG und danke im Vorraus
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Hallo Zusammen,
so wirklich blicke ich nicht durch wie die Eingruppierung in die Stufen funktioniert.
Folgendes: Ich habe eine Stelle gefunden, die mit E11 ausgeschrieben ist. Fange ich jetzt automatisch bei Stufe 1 an oder wird mir in irgendeiner Form meine Berufserfahrung (10 Jahre freie Wirtschaft) angerechnet, so dass ich z.b. gleich in Stufe 3 einsteige?
Über Antworten ware ich sehr dankbar
Grüße
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Hallo liebe Mitglieder und Interessierte!
Angesprochen sind alle, die in diesem Jahr ihren Vorbereitungsdienst in der dritten Qualifikationsebene beginnen. Der fachliche Schwerpunkt liegt dabei auf die allgemeine innere Verwaltung mit Studienort in Hof. Aber auch die Anwärter anderer Studienrichtungen sind gerne willkommen. Es wurde bei Facebook eine Gruppe gegründet zum ersten Austausch und/oder Kennenlernen der künftigen Studierenden. Die Gruppe heisst bei Facebook "FHVR Hof ab 2016". Ein Link konnte nicht geteilt werden.
Viele Grüße
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Hallo,
ich bin Mitglied des Personalrats einer Kommune in Rheinland-Pfalz. In einer Sitzung habe ich eine brisante Aussage getätigt, die der Dienststellenleiter angeblich über einen Mitarbeiter im Haus gesagt hat. Da ich schon seit längerem vermute, dass gewisse Aussagen die in den Sitzungen gesagt bzw. behandelt werden nach außen dringen, war dieses Aussage frei erfunden. Der Vorsitzende ist nun zu dem betreffenden Kollegen gegangen und hat ihm meine Aussage wieder gegeben. Der betreffende Kollege hat mich daraufhin angesprochen, ob die Aussage vom Dienststellenleiter wahr wäre, was ich selbstverständlich verneint habe. Nun hat mich der Vorsitzende aufgefordert mein Amt niederzulegen, ansonsten wird er ein Ausschlussverfahren einleiten. Eigentlich sehe ich das nicht ein, da er ja seine Schweigepflicht verletzt hat indem er den entsprechenden Kollegen darüber informiert hat. Die beiden anderen Mitglieder des Personalrates stehen jedoch auf der Seite des Vorsitzenden, sie fressen ihm buchstäblich aus der Hand. Habe ich die Möglichkeit gegen das Ausschlussverfahren vor zu gehen, wenn ja wie? Eigentlich ist es unschön, wenn die Sache vom Verwaltungsgericht entschieden werden sollte.
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Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin seit 2013 im Öffentlichen Dienst (VKA) beschäftigt. Momentan bin ich in der E8/4. Nächster Aufstieg ist bei mir 05/2019 in die E8/5. Ich besetze eine Stelle mit der Bezeichnung E8 (Vc/Vbs).
Nun ist bei uns im Haus eine Stelle frei, auf die ich mich bewerben würde. E9 (Vbs)
Jetzt überlege ich die ganze Zeit, ob es sich überhaupt lohnt, da ich ja schon mitbekommen habe, dass es andere Laufzeiten im Stufenaufstieg gibt. Wer kann mir da genau weiterhelfen?
Angenommen ich würde so eine Stelle annehmen, würde ich dann nach 3 Jahren in die E9/4 kommen und danach dann nach 9 Jahren in die E9/5 und dann ist ENDE?
Oder gibt es noch andere Laufzeiten?!
Vielen Dank für Antworten.
Lütten80
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Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe erst mal, dass das hier die richtige Kategorie ist.
Mein Problem ist folgendes:
Ich bin 21 und fange diesen September eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in einer Großstadt an, die drei Jahre dauert. Eine Zusage habe ich schon bekommen. Mich interessieren Gesetze und da dies meine allererste Ausbildung in einem "Betrieb" ist, freue ich mich hautnah dabei zu sein. In der Schule ist man eben nur in der Schule und bei einer schulischen Ausbildung hat man auch noch nirgendwo mitgearbeitet.
Ich möchte allerdings nicht für immer für den Staat arbeiten, sondern interessiere mich auch dafür, Informatik zu studieren und danach in der freien Wirtschaft mitzumischen. Mein Plan ist also nach der Ausbildung noch ein Jahr Berufserfahrung zu sammeln und danach das Studium anzuhängen (eine Fachhochschulreife habe ich schon in der Tasche).
Meint ihr, es ist möglich wieder als Verwaltungsfachangestellte einzusteigen, wenn ich merke, dass das Informatikstudium doch zu schwer ist? Die Ausbildung sehe ich nämlich auch als Absicherung, falls das Studium nicht hinhauen sollte.
Wenn ich jetzt erst mal studieren würde und ich es nicht schaffe, hätte ich nichts in der Tasche.
Danke schonmal.
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Ich erwäge nach 16 Jahre von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde zu wechseln.
Meine Frage, werden die 16 Jahre öffentlicher Dienst hier auch angerechnet?
Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 6 Stufe 6 - kann diese Entgeltstufe so übernommen werden, oder muss ich automatisch zurückfallen auf die Stufe 2 ?
Viele Grüße Karina
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Kann eine Entwidmung rechtsgültig sein, für die :
-es keinen Grund gibt
-es keinen Antrag des Eigentümers gibt
-nur ein unklarer, auslegungsbedürftiger Beschluss des Rates existiert
-keine Veröffentlichung stattgefunden hat
-nirgends vermerkt wurde, welche Flurstücke betroffen sind ?
Betroffen ist ein Parkplatz, der unter Übernahme der öffentlichen Nutzung
an einen Privatmann verkauft wurde.
Jetzt heisst es plötzlich, dass eine Entwidmung stattgefunden hätte.
Der Ratsbeschluss ist bestenfalls eine Absichtserklärung :
"Der Rat wird einer Entwidmung zustimmen,wenn...."
Mehr hat er dann nicht getan, die angekündigte Zustimmung wurde nie erteilt.
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Hallo und
,
habe gerade mein Abi bestanden und habe mich bei meiner Stadt für eine Ausbildungsstelle beworben. Ich bin mir aber jetzt nicht mehr so sicher, ob das so eine gute Idee war. Was ich hier lese, sieht ja weniger toll an. Sind die Gehälter, die in der Stadtverwaltung gezahlt werden, wirklich so schlecht? Im dritten Lehrjahr würde ich so um die 900 Euro bekommen. Aber was hätte ich dann nach meiner Ausbildung? Mobbing, Depressionen und Gewalt. Ist das wirklich so? Das hört sich ja furchtbar an. Ok, sollte ich die Ausbildung dort machen, worauf sollte ich dann unbedingt achten und was sollte in meinem Vertrag stehen?
Danke für die Antworten
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Hallo,
wie ist das mit den maximal 3 Monaten rückwirkend bei der Anmeldung zu verstehen? Und wo ist dies geregelt, ich konnte selbst in den VwVs nichts dazu finden?
Wenn Person A schon seit dem 01.01.2015 fest in der Gemeinde X wohnhaft ist, sich aber erst zum 01.04.2016 bei der Gemeinde X anmeldet, kann sie maximal zum 01.01.2016 rückwirkend angemeldet werden?
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Hallo, ich habe da mal wieder eine Frage !
Ich habe einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter mit Außendiensttätigkeit. Nun möchte man, dass ich eine Vertragsänderung mit der Bezeichnung Grundstücksaufseher unterschreibe. Hat dieses rechtlich für mich Auswirkungen negativer Form (entgeldlich od. arbeitsrechtlich im besonderen)? Derzeit bin ich E5 Stufe 6.
Tätigkeit ist, dass ich städt. Grundstücke und Gebäude begehe und eine schriftliche sowie photgrafische Dokumentierung vornehme, ob sich Betreiberverantwortliche Maßnahmen ergeben haben oder nicht. Außerdem bin ich zert.FLL Baumkontrolleur - gleiche Tätigkeit nur am Baum. Dies leite ich dann an den zuständigen Sachbearbeiter im Innendienst weiter, der alles weitere veranlasst.
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Hallo :-),
ich bin gerade auf Eure Beiträge hier gestoßen. Auch ich habe mich für den Bachelor of Laws bei der Stadt Bochum beworben. Den Onlinetest habe ich bereits absolviert und bin nun zum Re-Test am 29.März eingeladen. Ich hab schon mit den Büchern von Hesse/Schrader gelernt und hoffe, dass mir das für den Re-Test hilft.
Habt Ihr vielleicht noch Tipps oder Infos für mich bzgl. des Re-Testes? Ist das inhaltlich "nur" eine Wiederholung des bereits gemachten Onlinetests, oder sind es andere Aufgaben?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
viele liebe Grüße
Lisa
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Bekomme ich als Gewerkschaftsmitglied der Verdi vollen Lohnausgleich bei einer Krankheit, die länger als 6 Wochen dauert ? Sprich stockt Verdi das Krankengeld bis zur Höhe des Lohns auf?
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Hallo erst Mal 
die folgenden Fragen gehen an alle, die in Essen oder Köln in der Verwaltung arbeiten:
ich habe Zusagen für diese beiden Städte für ein duales Studium (Bachelor of laws)- mir fällt es allerdings wirklich schwer mich zu entscheiden, daher hoffe ich dass mir hier vielleicht jemand seine Erfahrung schildern kann.
Wie ist das Arbeitsklima? Kollegen, Kunden/Bürgerkontakt etc?
Ich tendiere etwas zu Essen, weil ich die Stadt besser kenne, allerdings gibt es dort keine Verbeamtung mehr.... in Köln bin ich bereits während der Ausbildung Beamter auf Widerruf und nehme an, dass nach der Probezeit auch ein Beamtenstatus auf Lebenszeit drin ist.
Ich bedanke mich schon im voraus für jede Antwort
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Guten Tag,
nach meinem Rechtsverständnis sind die Personalräte in Hessen für 450 €-Kräfte (geringfügige Beschäftige im Sinne des § 8 SGB IV) gar nicht zuständig, da diese vom Geltungsbereich des Gesetzes nicht erfasst werden (§ 3 (3) Nr. 6 HPVG).
1. Ist es korrekt, dass ein Personalrat somit nach § 77 (1) Nr. 2a HPVG auch keine Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen oder Kündigungen ausüben kann?
2. 450€-Kräfte dürfen aber den Personalrat wählen. Ist dies korrekt?
3. Welche Berührungspunkte hat der Personalrat weiterhin mit 450€-Kräften?
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Hat schon irgendwer gehört was dran kommt ?
Bzw was kam die letzten Jahre so dran ?
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Wir haben dieses Jahr Wahlen PR. Der gesamte PR tritt nicht mehr an - warum. Dazu gäbe genug zu erzählen.
Meine Frage - der Wahlausschuss schreibt dauernd von Arbeitnehmern und Beamten. Ich dachte es gibt keine Arbeitnehmer mehr - nur noch Beschäftigte und Beamte. Ist der Wortlaut so korrekt?
Grüße WUlf
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Die PICTURE GmbH ist ein Beratungs- und Softwareunternehmen mit Sitz in Münster. Wir haben uns auf die Dokumentation und Verbesserung von Geschäftsprozessen spezialisiert mit dem Ziel, das Arbeitsleben von Führungskräften und Mitarbeitern einfacher und erfolgreicher zu machen.
Unsere Methodik, unser Beratungskonzept und unser Softwareprodukt sind bekannt und bewährt im öffentlichen Sektor und informationsverarbeitenden Branchen wie dem Finanz-, Energie- und Gesundheitssektor. Zu unseren Kunden zählen insbesondere Behörden und Ministerien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, Hochschulen, Kirchenverwaltungen sowie Kammern und Verbände. Bekannt geworden ist die PICTURE GmbH durch die PICTURE-Methode und die PICTURE-Prozessplattform, welche es in Kombination ermöglichen, einfach und kosteneffizient Geschäftsprozesse einheitlich zu beschreiben, zu analysieren und zu optimieren - mit unserer Hilfe steigern unsere Kunden ihren Erfolg durch schnellere, qualitativ bessere bzw. kostengünstigere Prozesse.
Wir bieten unseren Kunden deutschlandweit Beratungsleistungen rund um unser Softwareprodukt sowie ein umfangreiches Portfolio an Referenzprozessen – wir bringen die Menschen rund um den Geschäftsprozess zusammen und schaffen so deutliche Mehrwerte für eine erfolgreiche Organisationsverbesserung.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.picture-gmbh.de/
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ob Ihr es glaubt oder nicht, es gibt weitere Schwierigkeiten, mit denen die sog. Tarifautomatik unterwandert wird seitens der Dienststellenleitung. Wir sind der Auffassung, dass das im Prinzip rechtswidrig ist, weil es quasi die Konsequenz "Der Angestellte ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt" komplett aushebelt. Folgende Situation, Ihr kennt sicherlich alle das Urteil, welches im Rahmen eines Musterprozesses seitens der KOMBA für einen Kollegen, welcher im kommunalen Vollzugsdienst tätig war, erstritten wurde. Ergebnis: Kolleginnen/Kollegen, die diesen Job machen, sind in die EG 8 einzugruppieren. So Leute, jetzt kommt die Krux: Es gibt irgend so einen zusätzlichen Tarifvertrag oder eine Art Vereinbarung zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, in welcher solch ein Käse über die "Prüfungspflicht der Verwaltungsfachangestellten" zementiert wurde. Darauf reiten sie dann letztlich rum, wenn sie eine Höhergruppierung verhindern wollen. Angenommen, die Stellenbewertung führt zu dem Ergebnis: Es muss höhergruppiert werden in die EG 8, argumentieren die: "Das geht leider in dem konkreten Fall nicht. Der Kollege ist zwar langjähriger Beschäftigter, hat aber die Angestelltenprüfung I nicht. Er muss leider in EG 5 bleiben und darf die höherwertigen Arbeiten trotzdem machen." Wie sieht Ihr das? Zieht dieses Argument? Kann doch eigentlich nicht sein, oder? Immer wieder das Gleiche: Die tariflichen Beschäftigten werden doch über den Tisch gezogen, wo es nur geht
Mit kollegialem Gruß: Haegar
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