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Hallo,
folgende Problematik:
Eine Kollegin hat sich ab 13.30 Uhr krank gemeldet.
Sie hat von 7.10 - 12.05.Uhr und ab 12.40 - 13.30 Uhr gearbeitet. (5:45 Std)
Es war ein Donnerstag.
Die Kernarbeitszeit ist am Donnerstag bis 17.00 !
Als tägliche Sollzeit hat sie 7:48 Std.
Unsere Dienstvereinbarung besagt in
§ 4 -Abwesenheit während der Kernarbeitszeiten:
Auf die zu leistende Arbeitszeit werden im Rahmen der tägliche Sollzeit Abwesenheitszeiten in folgenden Fällen angerechnet:
...Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung.
Welche Zeit ist nun anzurechnen?
a) Die Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit, d.h. + 2:03 ?
b) Die Aufrechnung bis 17.00 Uhr ;Ende der Kernarbeitszeit?
Freundliche Grüße
Iris
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Hallo,
ich habe mich für den KVD im Ruhrgebiet beworben und stecke auch noch mitten im Bewerbungsverfahren.
Gehen wir davon aus ich kriege eine Stelle und studiere dann an der FHöV (ich vermute Standort Gelsenkirchen?) ab 01.09. diesen Jahres - finden dann schon Referate o.ä. in dem Zeitraum um die 6. Studienwoche (exkl. Einführungswoche), also Mitte Oktober, statt?
Ich frage deshalb, weil ich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zeitraum angefragt wurde, die ich u.U. auch nicht unterbrechen könnte (um dann für z.B. ein Referat zur FH zu fahren).
Dann nicht zur FH zu gehen würde ich persönlich schon verschmerzen, allerdings wäre es natürlich super ärgerlich, wenn ich dann für ein Referat oder irgendeine andere "Prüfung" da sein müsste.
Deswegen wäre es super, wenn vielleicht bereits an der FHöV Studierende ihre Erfahrungen hier mit mir teilen würden 
Eventuell fragliche Studienmotivation etc lasst dabei ruhig außer Acht - nur weil ich hier nicht darüber schreibe, heißt das nicht, dass ich mir darüber keine Gedanken mache
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Hallo liebe Beamte, heute hat Herr Prof. Dr.Dr. Battis sein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsdiktats der hessischen Landesregierung vorgestellt. Wer noch nicht Widerspruch gegen seine zu niedrige Besoldung als hessischer Landesbeamte schriftl. niedergelegt hat, sollte dies umgehend tun. Wiedermal eine" judikative Ohrfeige" für Bouffier, Al-Wazir, Beuth und Co. Denkt dran auch wir sind Wähler. Unter der DSTG Hessen könnt Ihr ein Musterschreiben herunterladen. Tschüss ein treuer Staatsdiener
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Hallo zusammen,
hätte hier mal eine Frage. Eure Meinung bzw. Erfahrungen würden mich interessieren.
Ich (Angestellter) bin als Vorsitzender des BPR und öPR zu einer anderen Dienststelle abgeordnet. Ich weiß, dass es einen Schutz vor Abordnung und Versetzung für Mitglieder des Personalrats gibt. Aber ich habe mich freiwillig zu dieser Abordnung für 4 Monate gemeldet. Meine Aufgaben werden zurzeit durch meine Stellvertreter wahrgenommen.
Nun meine Frage:
Ruht die Mitgliedschaft im BPR bzw. öPR? Oder wie ist mein momentaner Status im Personalrat. Erloschen ist mein Mandat ja nicht. Wäre gut, wenn mir hier jemand dies Frage beantworten könnte.
Viele Grüße Manni
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Befangenheit Gemeinderat
Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet '*****'
- Neuaufstellung - Bebauungsplanvorentwurf
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
"Neben einem Gewerbegebiet wird auch ein sonstiges Sondergebiet ausgewiesen, welches die Zweckbestimmung „Einzelhandel“ erhält." Einer der Räte hat ein Einzelhandelsgeschäft im Ort. Es ist bekannt, dass ihm dies zu klein ist und er ggf. umsiedeln möchte. Dieser Rat hat mitgestimmt. Ist das rechtens?
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Wie ist das denn mit der Amtsbezeichnung, wenn ich von einer Stadt zu einer Gemeinde wechsele? Teilt mir der neue Dienstherr nur mit, dass ich jetzte "Gemeindeamtsrätin" heiße statt "Stadtamtsrätin"? Es bleibt ja die gleiche Besoldungsgruppe. Insofern brauche ich ja keine Urkunde, oder?
Danke
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Hi,
ich habe eine 3-jährige Berufsausbildung zur Informatikkauffrau gemacht, danach bei der IHK weiter zur Personalreferentin und danach auch 8 Jahre als Personalsachbearbeiterin gearbeitet. Vor zwei Jahren habe ich von der freien Wirtschaft in den öfflichen Dienst gewechselt (bei einer Verwaltungsgemeinschaft ins Bürgeramt). Dort bin ich aktuell in EG 6 Stufe 3 eingestellt. Mein Antrag auf EG 8 wurde abgelehnt, fehlende Ausbildung/Weiterbildung zum ALI bzw. noch keine 40 Jahre alt.
Jetzt wurde eine neue Kollegin (auch im Bürgeramt) eingestellt, die auch keine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolviert hat und keine Berufs-Vorerfahrung hat, aber mit EG 8 Stufe 3!!! Ich frage mich wie das möglich ist? Dass es stimmt ist absolut wahr, sie hat mir den Vertrag gezeigt. Ich habe gedacht mich tritt ein Pferd!
Hat der öffentliche Dienst bei der momentanen Arbeitslage und dem Fachkräftemangel doch soviel Spielraum, um solche Zugeständnisse machen zu können?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sambatz
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Die Hans-Böckler-Stiftung zeichnet in einer aktuellen Studie ein schlechtes Bild über die Attraktivität der Kommunalverwaltungen als Arbeitgeber:
04.03.2016
"KOMMUNALVERWALTUNGEN: DURCH SINKENDE ATTRAKTIVITÄT UND RESTRIKTIVE PERSONALPOLITIK DROHT ÜBERALTERUNG
Arbeitsbedingungen und Entlohnung im öffentlichen Dienst von Städten und Gemeinden sind alles andere als rosig. Wenn die Arbeit in Kommunalverwaltungen nicht attraktiver wird und sich an den Rahmenbedingungen der Anstellungspolitik nichts ändert, werden Mitarbeiter jenseits von 55 in wenigen Jahren die mit Abstand größte Altersgruppe unter den Beschäftigten stellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie.
„Die kommunale Verwaltung ist nicht mehr per se ein attraktiver Arbeitgeber“, konstatieren die Ökonomen Katrin Schmid und Dr. Peter Wilke in ihrer von der Hans-Böckler-Stiftung und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geförderten Untersuchung. Fehlende systematische Personalentwicklung, Entgeltrückstände gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen und die Befristung von Stellen „rächen“ sich, so die Wirtschaftsexperten. Sie haben zahlreiche Statistiken ausgewertet sowie Interviews mit Vertretern von Kommunalverwaltungen und Personalräten geführt. Ihre Lagebeschreibung, die auch detaillierte Daten für die einzelnen Bundesländer bietet, zeigt, dass die Sparpolitik an eine Grenze gestoßen ist: Weitere Einsparungen beim Personal seien nur noch „auf Kosten der Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ zu realisieren.
Nach zwei von Stellenabbau und Privatisierung geprägten Jahrzehnten arbeiten heute noch gut vier Millionen Beamte und Angestellte im gesamten öffentlichen Dienst in Deutschland – zweieinhalb Millionen weniger als 1991. In der Kommunalverwaltung im engeren Sinn, das heißt ohne Kitas, Sozialarbeiter, Feuerwehr oder Stadtwerke, ist derzeit rund eine halbe Million Menschen beschäftigt. Recht attraktiv sind deren Arbeitsbedingungen eigentlich nur in einer Hinsicht, zeigt die Studie: Dank sehr flexibler Arbeitszeiten lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren als in anderen Branchen. Diesem Vorzug stehen jedoch diverse Nachteile gegenüber.
Arbeitsbelastung: Viele Städte und Gemeinden haben in der jüngeren Vergangenheit zusätzliche Aufgaben von Bund oder Ländern übernommen. Sei es beim Umweltschutz, Straßenbau oder der Forstverwaltung. Möglichst viele Vorgänge sollten kostengünstig und bürgernah auf die unterste Verwaltungsebene verlagert werden. Das Problem: Häufig bekamen die Kommunen zwar neue Aufgaben, der Personalbestand nahm aber nicht im selben Umfang zu wie das Aufgabenvolumen. Entsprechend berichten Personalräte, dass die Themen Stress, Zeitdruck und Überlastung immer größere Bedeutung gewinnen. Selbst wenn die Behördenspitze trotz aller Sparverordnungen und Haushaltssperren die Einstellung einer neuen Kollegin oder eines neuen Kollegen zugesichert hat, dauert es oft Monate, bis die Stelle dann tatsächlich besetzt ist. Und in dieser Zeit machen die anderen die Arbeit mit. Zudem ist das Arbeitstempo gestiegen, nicht zuletzt durch den Einsatz von Computertechnik. Gleichzeitig erhöhten flache Hierarchien den „Verantwortungsdruck“ auf den unteren Ebenen, konstatieren die Experten.
Überalterung: Ein Viertel der Beschäftigten in der Kommunalverwaltung ist 55 Jahre oder älter; im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegt der Anteil dieser „rentennahen“ Jahrgänge lediglich bei 17 Prozent. Dahinter verberge sich jedoch kein demografisches Problem, schreiben Schmid und Wilke, sondern ein hausgemachtes. Es gebe nicht zu viele Ältere, sondern zu wenige Junge. „Es hat eine Ausdünnung der Altersklassen unter 45 Jahren stattgefunden durch eine restriktive Personalpolitik mit jahrelangen und anhaltenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperren, einem deutlich reduzierten Ausbildungsangebot und der Anwendung von befristeten Arbeitsverträgen.“ In den Kommunalverwaltungen habe die Zahl befristeter Jobs, mit denen sich vor allem junge Beschäftigte begnügen müssen, von 2003 bis 2013 um 17 Prozent zugenommen, konstatieren die Experten. Wenn sich an der Einstellungspolitik der Städte und Gemeinden nichts ändere, werden im Jahr 2023 die 55- bis 65-Jährigen die mit Abstand größte Altersgruppe unter den Beschäftigten in Ämtern und Rathäusern bilden (siehe auch Abbildung 14 auf Seite 50 der Studie; Link unten).
Hoher Krankenstand: Sorgen machen Personalverantwortlichen wie Personalräten auch die hohen Krankenstände von bis zu zehn Prozent. Zwar gelinge es häufig, etwa durch betriebliches Eingliederungsmanagement, verträgliche Lösungen für den Einzelfall zu finden. Für ein umfassendes Gesundheitsmanagement und die Beseitigung der Überlastungsursachen fehlten jedoch meist die Mittel. Angesichts der Altersstruktur seien viele Ausfälle nicht überraschend. Irgendwann schlage sich der Dauerstress in psychischen Erkrankungen nieder. Wo körperliche Belastungen eine Rolle spielen, wie in Tiefbau- und Grünflächenämtern oder auf Bauhöfen, macht sich das Fehlen der Jüngeren bemerkbar.
Nachwuchssorgen: Die Zeiten, in denen Gemeindeverwaltungen „über Bedarf“ ausgebildet haben, sind laut der Studie lange vorbei. Hinzu komme, dass die öffentliche Verwaltung zumindest in ländlichen Regionen inzwischen Schwierigkeiten hat, geeignete junge Leute zu finden, konstatieren die Forscher. Insbesondere Fachkräfte fehlen, zum Beispiel Lebensmittelkontrolleure, Gesundheits- oder Computerspezialisten. Finanziell seien Jobs in der Gemeindeverwaltung für gut Ausgebildete nicht interessant genug. Zumal neu eingestellte Beschäftigte häufig in niedrigere Entgeltgruppen eingestuft würden als ihre Vorgänger.,
Das Fazit der Experten: Notwendig sei „eine ausreichende Ausfinanzierung der Kommunen für einen qualitativ hochwertigen Aufgabenvollzug, zu guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten“. Mögliche Rationalisierungsgewinne durch weiteren Technikeinsatz dürften dazu kaum ausreichen. Denn auch wenn die Termine online vergeben werden, werde der Kundenverkehr nicht weniger, und Onlineformulare müssten im Zweifel rascher bearbeitet werden.
Weitere Informationen:
Katrin Schmid, Peter Wilke: Branchenanalyse kommunale Verwaltung. Zwischen Finanzrestriktionen und veränderten Arbeitsanforderungen – welche Trends bestimmen die Beschäftigungsentwicklung in der kommunalen Verwaltung?,
http://www.boeckler.de/ "
Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Studie?
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Hallo, ich arbeite seit 1992 im ÖD einer großen Kreisstadt unbefristet. Im Jahr 2014 erkrankte ich und konnte meinen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Resturlaub 10 Tage. Nun bin ich wieder seit Mai 2015 nach einem Herzinfarkt und anschließender 4-fach Bypass-OP noch nicht arbeitsfähig. Meine Frage: Kann ich diese Resturlaubstage in finanzieller Hinsicht geltend machen? Eine Arbeitsaufnahme steht noch nicht in gesicherter Aussicht.
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Coaching für Verwaltungen
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Arbeit in den öffentlichen Verwaltungen vollkommen verändert. Hochspezialisierte Software-Anwendungen haben Einzug gehalten und es ist jetzt schon abzusehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Innerhalb kürzester Zeit wird es zu einer vollständigen Digitalisierung aller Daten und Akten kommen.
Die gesamte Organisation der Verwaltungen wird davon berührt. Dies erfordert von allen Beteiligten – Mitarbeitern wie Führungskräften – ein ständiges Lernen und Umdenken. Gerade dabei zeigen sich jedoch die Unterschiede zwischen den Generationen. Unterschiedliche Lernstrategien und Lerngeschwindigkeiten können innerhalb eines Teams zu Konflikten führen.
Mein Anliegen ist es, Sie als Einzelperson oder Team bei der Meisterung dieser Herausforderungen zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen Wege zur Lösung entstandener Konflikte zu erarbeiten.
Ich habe die Prüfung zur Heilpraktikerin (Psychotherapie) abgelegt.
www.dolores-holzer.de
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Guten Tag, ich würde mich gerne als Schulsekretärin bei einer Kommune bewerben. Was sind die wichtigsten Punkte auf die ich achten muss? Hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen mit einer erfolgreichen Bewerbung bei einer Kommune? Gibt es einen gewissen Leitfaden?
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Hallo alle zusammen,
ich hab bald ein Vorstellungsgespräch beim Bezirksamt. Ich hab mich für eine Beamtenstelle im gehobenen Dienst, als Stadtinspektorin auf Probe beworben.
Mir wurde gesagt, ich soll meinen Lebenslauf und meine Motivation präsentieren. Vorher soll ich eine Aufgabe lösen. Die Frauenbeauftragte, ein Vertreter vom Personalrat und 2 Beschäftigte vom Bezirksamt sollen dabei sein.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was für eine Aufgabe könnte dies sein? Etwas fachbezogenes, was ich auch später während der Tätigkeit anwenden muss oder wollen sie eher meine Schlüsselqualifikationen prüfen?
Was muss ich im Motivationsteil präsentieren?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Duman
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Hallo,
mir liegt was auf dem Herzen und ich weiß nicht, welche Möglichkeiten ich habe, um zu helfen:
Einem Mitarbeiter wurde eine Stundenkürzung angedroht, ohne dass im betreffenden Bereich Tätigkeiten weggefallen sind, vielmehr soll es die Folge sein, wenn sich geweigert wird, eine neue Aufgabe (artfremd) nicht zu übernehmen. Müssen wir im PR da nicht angehört werden?
Was ist mit Umstrukturierungen im Amt - welche Mitbestimmungsrechte (-möglichkeiten) hat der PR? Wir werden stets vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann, damit ich weis, wo ich ansetzen kann.
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Hallo zusammen,
habt ihr auch gestern das Interview im Ersten von Anne Will mit Merkel zur Flüchtlingspolitik verfolgt!?
Ich finde es lobenswert, dass Merkel trotz der vielen Kritik der letzten Wochen an ihrer Politik festhält und immer noch überzeugt ist die richtige Politik zu verfolgen. Ein seriöser Aufritt :-)
Auch wenn es die letzten Wochen für den Einen oder Anderen nicht so gewirkt hat, setzt sie sich meiner Meinung nach ausgezeichnet für unser Volk und die Flüchtlinge ein.
Was meint ihr?
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Sehr geehrte Kollegen,
für unseren Baubetriebshof mit 26 Mitarbeitern und derzeit als Regiebetrieb organisiert möchten wir von einem externen Unternehmen eine Organisations- und Strukturuntersuchung durchführen lassen. Der gesamte Betrieb und die Betriebsabläufe sollen unter die Lupe genommen werden und auch Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen sollen erarbeitet werden. Das prüfende Unternehmen können wir selber aussuchen.
Hat jemand Erfahrung damit, oder noch besser, kann jemand ein seriöses und kompetentes Unternehmen nennen ?
Für umfangreiche Antworten wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Lanix
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Hallo,
mich würde interessieren, welche Führungsspannen in Euren Verwaltungen üblich sind.
Aus meiner persönlichen Erfahrung würde ich empfehlen, dass diese mindestens 10 Mitarbeiter, besser 15 Mitarbeiter, betragen sollte. Ansonsten wird zuviel in die Details der Sachbearbeitung hineinregiert, was kontraproduktiv ist. Das erlebe ich zur Zeit mit meinem Chef, dem nur 5 Mitarbeiter unterstellt sind. Was meint Ihr?
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Hallo,
in unserer Verwaltung arbeiten mehrere Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte.
Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, inwieweit man diese Mitarbeiter organisatorisch trennen sollte, diese also in verschiedenen Abteilungen einsetzen sollte oder muss.
Sei es z.B. zur Korruptionsvorbeugung, um Bevorzugungen zu vermeiden, zum Schutz anderer Bediensteter vor Mobbing o.ä., zur organisatorischen Absicherung bei Urlaub, um eine zu große Machtfülle zu verhindern, usw.
Gibt es in Euren Verwaltungen dazu Regeln, Richtlinien oder Vorgaben (seien es geschriebene oder ungeschriebene)?
Beste Grüße
Susanne
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Hallo zusammen,
ich bin seit 16 Jahren in einer Verwaltungsgemeinschaft mit zwei Gemeinden (ca. 4.500 Einwohner zusammen) und einem Verband für Abwasserbeseitigung mit 6 Mitgliedsgemeinden (gemeinsame Kläranlage) beschäftigt.
Ich fülle die Stelle der Sekretärin für die beiden Bürgermeister und den Geschäftsstellenleiter aus.
Meine weiteren Aufgabe sind:
- Öffentlichkeitsarbeit (Texte, Bilder, Daten), z.B. für Sonderausgaben und Berichte der örtlichen Presse über die Gemeinden.
- Sitzungsdienst (von Ladung bis Beschlusskontrolle) - durch mein Drängen wurde das Sitzungsprogramm Session und ein Ratsinfoportal (Web) eingeführt. Dies wurde unter meiner Leitung den Bedürfnissen der VG angepasst und das System wird von mir betreut.
- Mitteilungsblatt- Erstellung m. Verlagsprogramm - Verwaltung der Austräger und Bezieher,
Das Layout wurde mit meinen Bildern in Zusammenarbeit mit der Druckerei gestaltet.
- Internetaustritt - Die Erstellung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der VG-Seite wurde komplett von mir in Eigenregie erstellt. Die Ausschreibung für ein CMS-System bis hin zur Vergabe sind in selbständiger Leistung erfolgt.
Weitere Auftritte und Portale werden ebenfalls von mir ständig aktualisiert.
- Ehrungen, Gemeindeveranstaltungen, usw. - Gesamte Organisation
Vertretungstätigkeiten halbtags: Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Soziale Angelegenheiten, Beglaubigungen, Telefonzentrale, ....
Ich bin derzeit in der EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Im Netz ist eine Stellenbewertung für meine Tätigkeiten leider nicht zu finden.
Deshalb meine Frage: Habe ich eine Chance in die EG 8 höhergruppiert zu werden?
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Moin,
da eine Zahnbehandlung ansteht, habe ich mich gefragt, ob es für Angestellte eigentlich noch Beihilfe gibt
(gesetzlich krankenversichert) ?
Liebe Grüße
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