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Geschrieben von: Gast, 27.08.2014, 17:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

bin als Angestellter in einer Kommune als Buchhalter tätig. Nun soll ich außerhalb meiner Arbeitszeit auf Gemeinderatssitzungen gehen und Schriftführer sein.

Muss ich das machen? Als Beamte würde ich das verstehen, da diese "immer" im Dienst sind, aber als Angestellter kann ich mich damit nicht so anfreunden.

Danke für Euren Rat.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2014, 10:16, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo...

Ich habe eine Frage, zu der ich bisher keine genaue Antwort finden konnte. Ich würde mich freuen, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte.

Mein Arbeitgeber (Kommune, öffentlicher Dienst) hat mich während meinem Sommerurlaub an einem Tag für ca. 2 Stunden aus dem Urlaub geholt, um ein dringendes Problem zu lösen. Man möchte mir nunmehr aber nur die 2 Stunden, die ich gearbeitet habe, gut schreiben. Habe ich in diesem Fall evtl. Anspruch auf einen kompletten Tag Urlaubserstattung? Ich war mit meiner Familie auf einer Tagestour und musste diese extra abbrechen, um meiner Dienststelle helfen zu können.

Danke vorab für Hilfe.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 11.08.2014, 21:48, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich beende dieses Jahr meine Ausbildung als VFA-K in einer kleinen Kommune in Bayern.

Danach habe ich die Möglichkeit entweder vom Aufgabenbereich in das Bauamt oder in die Kasse zu kommen.

Nun stellt sich für mich die Frage, wo die Vor- und Nachteile liegen bzw. wo es bessere Aufstiegschancen gibt bezüglich eventuell späteren Arbeitgeberwechsel oder Angestelltenlehrgang II oder Eingruppierung???


Was würdet ihr bevorzugen?



Gruß


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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 10:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Meine Stelle wird aktuell nach A8 bewertet. Bei der Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung habe ich nun die Bewertungsmerkmale der Stelle eingesehen; das Bewertungsmerkmal "Grad der Verantwortung/Ausführungsverantwortung" durch in Stufe 4 eingestuft, allerdings wurde eine Wertzahl von 62 vergeben. Laut dem Erläuterungsbogen zur Dienstpostenbewertung entspricht Stufe 4 aber der Wertzahl 78; bei Vergabe der 78 würde die Stelle nach A9 bewertet werden müssen.
Meine Frage: Kann von der Wertzahl "individuell" abgewichen werden, oder sind Stufe und Wertzahl in festen Zusammenhang?

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 10:01, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
ich hätte gerne mal gewusst, wie Ihr so eingruppiert seid?
Reine Elterngeld / Betreuungsgeldsachbearbeitung -alles!
E8 / E9

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 09:07, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit 1er Woche aus der Elternzeit zurück und arbeite vorerst 8,5h täglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit 6h bzw. 7h täglich zu arbeiten, was ich auch gerne in Anspruch nehmen möchte, so ist mehr Zeit für den Kleinen. Mich interessiert es aber, wie das Gehalt dann aussieht (Ost). Wisst ihr, wo ich das rausfinden kann?

Vielen Dank schonmal,

Moni

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2014, 21:54, Forum: Bürgerfragen, Antworten (11)

Hallo
Nach 34-jähriger Ehe ist mein Mann vor ca. 1 Jahr verstorben und ich erhalte eine Witwenrente. Nun wird mir der Versorgungsausgleich für die 1. (damals geschiedene) 1.Ehefrau abgezogen, obwohl diese inzwischen auch vor etwa 1 Jahr gestorben ist. Man zieht mir also den Versorgungsausgleich für eine Tote ab. Kann das richtig sein?

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2014, 21:36, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
Ich bin derzeit in EG 8 eingruppiert.Die Stelle war auch mit 8 bewertet. Seit einigen Wochen übe ich nun eine Tätigkeit aus, die mit EG 9 oder 10 bewertet ist.

Der Chef hat mir die Tätigkeit auch auf Dauer übertragen. Steht mir nun eine Zulage oder eine Höhergruppierung zu? Zur Info: ich habe eine Lehre zur Vfa.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Geschrieben von: m@v, 06.08.2014, 11:40, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage:

Ich werde in in einer Stadtverwaltung innerhalb des Sachgebiets EDV/Kommunikation beginnen. Tätigkeitenschwerpunkte sind Helpdesk (User-Betreuung), Rechnerinstallationen, Instandhaltung und Wartung der Systeme.

Eingruppiert bin ich in der Entgeltgruppe 8.

Aktuell mache ich noch eine berufsbegleitende Weiterbildung IT-Fachwirt / Operative Professionals IHK (zählt wie der Bachelor).

Nun meine Frage. Gibt es hier Möglichkeiten, später in eine andere Entgeltgruppe eingruppiert zu werden? Wenn ja, wie und welche Chancen ?

Ich habe gelesen, dass es nicht nur von der Qualifikation, sondern auch von der Stelle abhängt ?!

Vorab vielen Dank für die Antworten.
Beste Grüße!

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Geschrieben von: Püppi, 01.08.2014, 23:43, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

folgende Situation liegt bei mir vor:

Ich habe im September 2013 meine Ausbildung zur Finanzwirtin in NRW begonnen. Mittlerweile habe ich den Einführungs- und auch den Zwischenlehrgang mitgemacht und befinde mich im praktischem Teil in meiner Dienststelle.

Nachdem meine Noten im Amt bekannt wurden Icon_evil (es war so, dass auch andere Anwärter über meine Noten im Zwischenlehrgang im Bilde waren Icon_sad und leider waren diese nicht so, dass es für mich besonders toll war Icon_sad) fingen meine Ausbilder an, an allem was ich machte etwas auszusetzen zu haben. Leider ist es auch so, dass die Ausbildungsvertreterin meiner Dienststelle mit zwei meiner Ausbilderinnen befreundet ist, so dass ich von ihr auch keine Unterstützung erwarten kann und mich nicht traue, diese Probleme bei ihr anzusprechen. Meine Ausbildungsleiterin ist eigentlich sehr nett, aber lässt sich durch das Gerede meiner Ausbilder sehr beeinflussen. Es befindet sich noch ein anderer Anwärter im gleichen Ausbildungsjahr. Dieser wird jedoch anders behandelt als ich. Wenn wir den gleichen Fehler machen wird bei ihm darüber hinweg gesehen und bei mir hagelt es blöde Kommentare oder Vorwürfe. (Es sind teilweise Sachen die wir beide noch nie gemacht haben und uns bisher auch noch nicht erklärt wurden) Wenn ich bei Fällen die ich noch nicht bearbeitet habe Fragen stelle um Fehler zu vermeiden, ist es aber auch nicht der richtige Weg. Wie ihr seht kann ich nix richtig machen Icon_cry Ich habe auch schon überlegt die Ausbildung gar nicht zu Ende zu machen, aber eigentlich ist es das, was ich gerne machen möchte und ich möchte mich dadurch nicht vergraulen lassen Icon_mrgreen

Nun falle ich wegen Krankheit ca. vier Wochen aus (OP und Heilungszeit - lässt sich leider nicht verschieben da es ansonsten gesundheitliche Beeinträchtigungen für mich gäbe). Ich habe von einer Anwärterin in einer anderen Dienststelle gehört, dass es so ist, dass man nach 20 Arbeitstagen Krankheit während der Anwartschaft durch die OFD automatisch aus der Ausbildung "gezogen" wird und dem nächsten Ausbildungsjahr zugeordnet wird. Weiß einer von Euch ob dies so richtig ist? Icon_eek Hieße das, dass ich dann im September neu mit der Ausbildung beginnen müsste und beide Lehrgänge nochmal besuchen müsste?

Besteht die Möglichkeit sich währen einer laufenden Ausbildung in ein anderes Amt versetzen zu lassen? Falls ja, an wen muss ich mich wenden? Icon_rolleyes

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten und hoffe jemand kann mir weiter helfen...

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Geschrieben von: Martin Reißmüller, 28.07.2014, 09:55, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
wir haben riesige Probleme mit der Bearbeitung von Urlaubsanträgen. Kann mir jemand sagen ob es da konkrete Fristen für die Bearbeitungsdauer gibt und wo die zu finden sind?
Dank und Gruß Martin

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2014, 12:43, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
ich arbeite als Personalsachbearbeiterin seit April 2014. Ich bin die einzige im Personalamt.
Im August absolviere ich den Standesamtslehrgang.
Momentan bin ich in E6 eingruppiert.
Wie sieht es aus, wie sind andere Personalsachbearbeiter eingruppiert?

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Geschrieben von: DB1, 24.07.2014, 16:40, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
ich bin in einer Verwaltungsgemeinschaft (4 Mitgliedsgemeinden) beschäftigt und werde demnächst das Amt des Bauamtsleiters ausführen. Zugleich bin ich noch der IT Verantwortliche in unserem Hause und in den angehörigen Bauhöfen.
Nun kurz zu meinen beruflichen Werdegang
- 3 Jahre Berufsausbildung zum Zimmermann (Geselle)
- 2 Jahre Vollzeit zum staatlich geprüfter Hochbautechniker
- anschließend noch 1 Jahr zum Tiefbautechniker
- Zusatzausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Zusatzausbildung zur Selbstsicherung in Gleisbereich 
- diverse Seminare an der BFS; AKDB usw.
Ich habe bereits über längere Zeit Stellenausschreibungen mit vergleichbarer Tätigkeit verfolgt und festgestellt dass solche Stellen durchaus mit den Entgeltgruppen 10, 11, 12 entlohnt werden.
Wenn ich aber mit meinem Personalamt über diese Angelegenheit spreche ist laut deren Ihrer Aussage bei Entgeltgruppe 9 Stufe 5 Schluss.
Es wäre für mich Interessant zu erfahren ob ein Aufstieg in die oben genannten Entgeltgruppen möglich wäre bzw. welche Voraussetzungen hierfür vonnöten sind.
Ich wäre über jegliche Hinweise von euch sehr froh.
Unten stehend liste ich grob meinen Tätigkeitsbereich auf.
Sämtliche Arbeitsabläufe werden natürlich zu 100% selbstständig ausgeführt.
Tätigkeitsbereich Bauamtsleiter:
- Planung; Ausschreibung; Koordinierung; Abrechnung; Bauüberwachung sämtlicher Tief,- Hochbaumaßnahmen; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Aufbau eines Kanalkatasters; ausführen von Vermessungsarbeiten; Bestandserfassung; Schadensanalysen; Sanierungskonzepte; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Ansprechpartner für alle Ingenieurbüros und Architekturbüros
- Verantwortlich für das GIS
-Sämtliche Vermessungsarbeiten
- Behandlung von Bauanträgen (in Vertretung)
- Verwaltungsarbeit für die Bauleitplanung (in Vertretung)
- Prüfung von Ing. bzw. Honorarverträgen
- Teilnahme an den Gemeinderatsitzungen bzw. Erstellung von Beschlussvorlagen

Tätigkeitsbereich IT-Administrator
- Beschaffung von Soft.- Hardware
- Einspielen von Updates etc.
- Fehleranalysen
- Verwaltung bzw. Vergabe von Rechten im System
- Datensicherung
- Ansprechpartner  für Fremdfirmen

Ich bedanke mich in voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dani Bauamt

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2014, 15:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

014 Hallo,
im Falle einer geplanten Abmahnung habe ich als Personalrat im betroffenen Sachgebiet die Leiterin nach einer Arbeitsplatzbeschreibung des betroffenen Kollegen gefragt. Daraufhin hat sich der zuständige Fachdienstleiter beschwert, dass ich mich nur an die Dienststelle als Ansprechpartner zu wenden habe. Im Wege der Informationssammlung (kurze Wege) meine ich, dass ich nachfragen durfte. Wie seht Ihr das? (Niedersachsen).
Kollegiale Grüße

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Geschrieben von: MaddyValentine, 15.07.2014, 21:42, Forum: TVöD, Antworten (20)

Es soll eine Arbeitsplatzbeschreibung angefertigt werden, die zu E8 führen soll. Meine Aufgabe ist die Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, d.h. Sachverhalte ermitteln, entscheiden, ob eine Ahndung geboten ist, Anordnungen treffen, Bußgeld- und Kostenbescheide erlassen, Rechtsbehelfe prüfen, Zeugenentschädigungen anordnen, Verfahren an Gericht oder Staatsanwaltschaft abgeben. Zum einen gibt es gesetzliche Vorgaben, zum anderen habe ich einen Ermessensspielraum - Opportunitätsprinzip.
KGST kommt hier nur auf E6???
Auf was muss ich achten?
Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt oder sogar schon solch eine solche Arbeitsplatzbeschreibung erstellt hat?
Was bedeutet vielseitige Fachkenntnisse?
Was erfasst die selbständige Leistung?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 15.07.2014, 16:32, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zu einer Passage im Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW.

Im § 14 (Höhe des Ruhegehaltes) steht folgendes:

"...
(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr, um das die Beamtin oder der Beamte
...
2. vor Ablauf des Monats, in dem sie oder er die für sie oder ihn geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht, ...in den Ruhestand versetzt wird.
...
... In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn die Beamtin oder der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten ... zurückgelegt hat."

Meine Frage ist: Diese Vorschrift bezieht sich allein auf das Ruhegehalt und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand und man kann daraus nicht folgern, dass Beamte, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, bereits mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand gehen können, sondern sie sind trotzdem von der Anhebung der Altersgrenzen betroffen und müssen noch einige Monate - je nach Geburtsjahrgang - ausharren?

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2014, 14:34, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, bei der 50 Leute 50 verschiedene Meinungen haben:

In unserem Stadtrat (Rheinland-Pfalz) ist ein Ratsmitglied gleichzeitig der Städteplaner (d. h. er/seine Firma setzen die geänderten Bebauungspläne der Stadt in die Tat um).

Aktuell wird über einen Bebauungsplan diskutiert, bei dem das genannte Ratsmitglied Grundstückseigentümer mehrerer Grundstücke ist, die von der Änderung des Bebauungsplanes betroffen sein werden.

Meine Frage: Darf er bei der Entscheidungsfindung (in den Ausschüssen und im Rat) mitwirken? Zudem stellt sich uns die Frage, ob er überhaupt in seiner Eigenschaft als Städteplaner die Bebauungsplanänderung für dieses Gebiet im Stadtrat vorstellen/präsentieren und umsetzen darf.

Ich danke euch für eure Antworten.

Viele Grüße
Rumpel



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Geschrieben von: Gast, 09.07.2014, 20:29, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (6)

Hallo,
bei uns am Bauhof muß man bei Regenwetter Stunden oder Urlaub nehmen ist das bei euch auch so ?

Danke Henk


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Geschrieben von: AnlageOptimus, 09.07.2014, 16:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich bin 22 und grübele über meine Rente nach. Ich habe meine zu erwartende Rente berechnet und komme auf knapp über 1.000 Euro mit 67. Abgesehen davon, ob man überhaupt noch Rente bekommt, würde mich interessieren, wie ich privat am Besten vorsorge.

Kann mir jemand einen guten Tipp für eine private Altersvorsorge geben. Ist Riester ideal oder gibt es was besseres. Lebensversicherungen sind ja nicht mehr der Hit. Ich weiß, das es von vielen Faktoren abhängt, aber ganz prinzipiell, gibt es doch bestimmt bessere und schlechtere Anlageformen.



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Geschrieben von: Butterfly, 08.07.2014, 16:55, Forum: Bürgerfragen, Antworten (9)

Hallo Ihr,

eine Bekannte von mir hat ein kleines Problem. Leider weiß die Ordnungsbehörde auch nicht wirklich, was man tun kann.

Auf dem Nachbargrundstück leben jede Menge Katzen. Ständig sind da neue kleine Katzen. Im letzten Jahr haben wir das früh genug mitbekommen und konnten die Babys als Fundtiere ins Tierheim bringen. Die waren nicht sehr begeistert davon, weil es der Wurf von einer "Wildkatze" war. Die Babys konnten auch gesund weiter vermittelt werden.
Nun sind die Katzen aber so schlau und suchen sich andere Wurfplätze. In diesem Jahr sind wieder neue hinzu gekommen, die nun zu groß sind, um sie zu fangen, geschweige denn, weiter zu vermitteln.
Nun ist mir am Wochenende aufgefallen, dass diese Kleinen alle um die Augen krank aussehen (vereitert usw.).
In dem Garten laufen auch Kinder herum, um die man sich nun natürlich Sorgen macht.

Vor einiger Zeit (bestimmt schon zwei oder drei Jahre her), war das Veterinäramt vor Ort, hat aber keinerlei Gefährdung gesehen.
Die Nachbarn meiner Bekannten meinen, dass nur zwei Katzen ihnen gehören und der Rest halt Wilde sind und sie diese nicht füttern (weil: wer füttert, ist auch Besitzer).

Genau genommen ist das ja etwas privat-rechtliches, weil es ja Nachbarschaft ist. Andersherum sind das Tiere, von denen eine eventuelle Gefahr ausgeht.

Kann nun die Ordnungsbehörde etwas dagegen tun oder muss meine Bekannte mit den vielen wilden Katzen und deren Nachkommen und deren Nachkommen auskommen?

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für die Antworten!

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