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Geschrieben von: Gast, 20.10.2014, 13:55, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Guten Tag!
Erhält man bei einem Dienstherrenwechsel, hier von der Stadt- zur Kreisverwaltung (gleiche Stadt, NRW), eine neue Urkunde oder reicht das Versetzungsschreiben?
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2014, 14:48, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

hallo erstmal an alle.ich bin neu hier und hätte gern mal gewusst ob es eine gestzliche regelung für die anschaffung von arbeitsanzügen (arbeite als stadtarbeiter und mache vom rasen mähen bis zum pflastern eigentlich alles) arbeitsschuhen und wetterkleidung etc. gibt auch was die menge betrifft.vielen dank im voraus

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Geschrieben von: Verwaltungstier, 17.10.2014, 19:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

S10347

Ich bin neu hier und komm gleich mal mit einer Frage ums Eck, die mir hoffentlich jemand beantworten kann ?!

Ich bin im Hauptamt einer Großen Kreisstadt mit ca 28000 Einwohnern beschäftigt. Mir obliegen seit etwa 1 Jahr die folgenden Bereiche:

- Sitzungsdienst
- Versicherungswesen mit Schadensfallbearbeitung

Mein persönliches Profil: 28 Jahre, beschäftigt beim AG seit 6,5 Jahren, Ausbildung zum VFA

Ich bin aktuell in Entgeltgruppe 6 Stufe 3 (im April 2015 würde Stufe 4 anstehen) eingruppiert.

Im Rahmen meines Aufgabenbereiches bin ich zuständig für den gesamten Sitzungsbetrieb einschließlich Ladung, Dokumentenerstellung für die Gemeinderatsmitglieder (30 + Oberbürgermeister), Protokolldienst und Sitzungsgeldabrechnung. Da wir mit einem digitalen Ratsinformationssystem arbeiten, bin ich dafür auch noch Administrator sowie zuständig für die "Betreuung" der Gemeinderäte bei Problemen mit dem Ratsinformationssystem. Weiterhin bearbeite ich die gesamten Versicherungen (mit Ausnahme der Sozialversicherungen der Beschäftigten, dies ist Angelegenheit des Personalamtes), angefangen bei der Kommunalen Haftpflicht, KFZ-Versicherungen für die gesamte Verwaltung etc etc...In Summe haben wir aktuell ca. 350 Versicherungen, die es zu betreuen gilt sowie die Schadensfallbearbeitung, sofern erforderlich. In Einzelfällen arbeite ich der Hauptamtsleitung (A16) direkt zu, sofern notwendig (in der Regel handelt es sich um "einfache" Kommunalrechtsangelegenheiten)

Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung wurde unsere gesamte Verwaltungsstruktur und die Eingruppierungen bewertet. Die Ergebnisse sind in meinen Augen absoluter Schwachsinn, da für meine Arbeiten im Rahmen des Sitzungsdienstes 0,86 VK-Stellen in EGr 8 und (was ich noch witzloser finde) für die kompletten Versicherungsangelegenheiten ca. 0,3 VK-Stellen in EGr 10 errechnet wurden.

Da diese Erkenntnisse wohl auf absehbare Zeit umgesetzt werden sollen, frage ich mich langsam, was aus meiner künftigen Eingruppierung wird, da ich die Arbeiten laut meiner Referatsleitung und auch Abteilungsleitung zu voller Zufriedenheit erledige. Ich weiß, dass EGr 8 im Grunde das Maximum ist, was mit meiner Qualifikation geht. Ich möchte mich aber irgendwie damit nicht zufrieden geben, da die Versicherungssachen nicht mit 0,3 Stellen bearbeitet werden können (Dies ist bekannt, davor waren es immer 1,0 VK-Stellen, z.T. mit Personal in EGr 11 besetzt...Ich bin dazu gekommen wie die Jungfrau zum Kind).

Da der AL II aktuell nicht angedacht ist, würde ich gerne Meinungen bzw. Einschätzungen hören, welche Möglichkeiten ich mit Stand jetzt "nach oben" habe...Theoretisch ist es nach fast 12 Monaten in EGr 6 ein totaler Witz, dass ich mir den Allerwertesten jede Woche aufreisse und permanent mit Überstunden noch und nöcher rumrenn, damit ich meine Arbeit in der gewohnten Qualität abliefern kann und das Arbeitspensum durchkriege.

Vielen Dank schonmal vorab!


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Geschrieben von: Gast, 17.10.2014, 09:37, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo, habe gestern einen Eignungstest für den Beruf Verwaltungswirtin gemacht u. frage mich wie diese bewertet werden? Wieviel Prozent muss man von diesem Test wohl erreichen?

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2014, 11:50, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo in die Runde,

ich bin seit 5 Jahren als Beamtin von einer Kommune zum Land abgeordnet. Ich möchte wenige Tage Sonderurlaub (Tätigkeit im Interesse der BRD) beantragen. Ist die abordnende Behörde oder die Behörde, in der ich beschäftigt bin, zuständig für die Gewährung?

Mir wurde mitgeteilt, die abordnende Behörde wäre zuständig und das ich für den Zeitraum des Sonderurlaubs meine eingekaufte Leistung beim Land nicht zur Verfügung stellen kann, weshalb somit das Land auch nicht bezahlen müsste. Damit wäre dann die abordnende Behörde dran, die mir den Sonderurlaub 'bezahlen' müsste.
Ist diese Argumentation rechtlich gedeckt? Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit der beiden Dienstherrn?

Vielen Dank für Kommentare.

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2014, 11:02, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo,
ich habe ein großes Problem mit der Durchführung unserer Dienstberatungen. Diese werden fast nur noch dazu benutzt, dass sich unsere Amtsleiterin in sehr negativer Weise über uns ausläßt und uns Mitarbeiter überwiegend als unfähig hinstellt. Es werden Aufgaben übertragen, die in der Zeit und auch vom Umfang her nicht zu schaffen sind. Bei den Aufgaben handelt es sich meist um solche, die vom Einzelnen ohne umfangreiche Kenntnisaneignung überhaupt nicht zu bewerkstelligen sind (z.B. Bibliothekarin soll Gebäudebewirtschaftung ausführen). Leider wagt es sich bisher noch keiner (leider), sich ihr entgegenzustellen, aus Furcht vor Konsequenzen (z.B. Entlassung).
Man muss dazu mit sagen, dass die Amtsleiterin selbst vor kurzem vom Bürgermeister zum "Aufräumen" eingestellt worden ist. Dieser hat sie vorab über uns Mitarbeiter auf äußerst unkollegiale Weise "informiert", sinngemäß wären wir alle "zu faul und inkompetent". Es wurden von ihm Dinge uns unterstellt, die zum größten Teil seine Angelegenheiten waren und noch immer sind. Wir arbeiten alle am totalen Maximum, haben zusätzliche Aufgaben (damit der"Laden" läuft) übernommen, einige sind des Öfteren deswegen krank!
Dem Personalrat sind aus unseren Reihen diese Vorgänge bekannt. So hat er außer dem Bürgermeister auch die Räte informiert und sich für Mitarbeiter in Bezug auf ordentliche Stellenbeschreibungen eingesetzt. Leider ohne Erfolg!
Nun meine Frage: Wenn in den Dienstberatungen sich wieder einmal die Amtsleitung negativ und unkollegial zu Mitarbeitern äußert, eine Richtigstellung nicht oder nur schwer möglich ist, besteht da die Möglichkeit, diese Sitzungen zu verlassen? Denn es scheint mir nur so möglich, dass die Leitung vielleicht mal so auf ihr Fehlverhalten aufmerksam wird. Was wären gegebenenfalls die Konsequenzen?

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Geschrieben von: Gast, 14.10.2014, 14:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
erhalten Tarifbeschäftigte (Land) von der Beihilfestelle einen Zuschuss, wenn das Kind (ist über den Vater versichert, der im öD beschäftigt ist) eine Brille bekommt. An welcher Stelle kann man dies nachlesen?
Danke




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Geschrieben von: Gast, 13.10.2014, 14:34, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo,
ich habe eine Frage. Sollte man die Erinnerungswerte von Anlagegütern mit in die kalkulatorische Zinsberechnung einfließen lassen?


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Geschrieben von: kimbaromy, 07.10.2014, 09:36, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo zusammen

Gibt es rechtliche Vorgaben über die Errichtung eines Bauzaun?
Vorgang ist folgender.
Ein abgerissenes Haus sollte durch ein neues ersetzt werden.
Da sich der Neubau aber zu nah an einer Strassenecke befinden würde wurde dieser Bauantrag abgelehnt.
Nun steht seit über 3 Jahren die Baugrube im Ortskern offen,lediglich gesichert durch einen Bauzaun.
Wie lange darf ein solcher dort stehn und welche rechtlichen Möglichkeiten hat man für eine Entfernung des Bauzaun und die Herstellung einer endgültigen Absicherung.

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Geschrieben von: Gast, 07.10.2014, 08:20, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,
ich bin als Erzieherin seit einigen Jahren in einem kommunalen Kindergarten tätig und werde in der entsprechenden Stufe in der E6 (S6) bezahlt. Der Arbeitsvertrag wurde mit mir in Anlehnung an den TVöD abgeschlossen, dabei jedoch keine genaue Bezeichnung der "Anlehnung" benannt. Nun schließe ich in Kürze eine einjährige heilpädagogische Zusatzqualifikation ab, zu der mich die Kindergartenleitung geschickt hat. Zukünftig soll ich mich nur noch um die Integration von Kindergartenkindern mit Behinderungen kümmern, da die bisherige Integrationsmitarbeiterin die Einrichtung verlassen hat.
Nun meine Frage: Steht mir eine Höhergruppierung von der E6 (S6) in die E8 (S8) nach dem TVöD zu? Die hierzu geschriebenen Protokollerklärungen treffen, was Punkt 2 b-c zu S8 anbetrifft, zu. Wie könnte ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen? Habt ihr da eine Idee?
Vieln Dank für eure Antworten.


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Geschrieben von: Gast, 02.10.2014, 17:12, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

lt. Landesgebührenordnung können für die "Gewährung von Akteneinsicht" (Bau- bzw. Hausakte) Gebühren nach Zeitaufwand erhoben werden.

Doch was fällt unter den Begriff "Gewährung"???

Wenn ein Berechtigter bei der Aktenkammer Einsicht nimmt. *unproblematisch*
Jedoch wenn bestimmte Schriftstücke aus der Bauakte (per Antrag) angefordert werden, müssen diese erst durch Fachpersonal rausgesucht werden. Fällt diese Tätigkeit unter den Begriff der Amtshandlung? (meiner Meinung nach ja)
Vorausgesetzt es ist eine Amtshandlung, kann diese dann nach Zeitaufwand unter dem Gebührentatbestand der "Gewährung" abgerechnet werden? HIer weiß ich nicht weiter.

Habe im Internet geforscht, in Urteilen gelesen. Nichts gefunden.

Wer einen schlauen Hinweis für mich (und meinen Vermerk) hat - immer her damit.

Grüße
Tobias

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2014, 13:40, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Tag,

ich würde grundsätzlich einmal wissen in welcher Entgeltgruppe ein Bezügeberechner in einer kommunalen Einrichtung mit ca. 400 Abrechnungsfällen eingruppiert werden kann? Maximal die EG 8 oder auch die EG 9?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps!

Gruß
Nik

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2014, 23:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Bei uns in der Firma wir zum Urlaubsplan eine Ausfallberechnung hinzugezogen. Wer weiß ob so was per Personalrat Mitbestimmungspflichtig ist?

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2014, 12:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (8)

Hallo Forum!
Als neu gewählte Personalratsvorsitzende wurde mir von unserem Personalchef quasi ein Maulkorb verpasst. Ansprechpartner, so heißt es in einem persönlichen Schreiben an mich, sind nur der Bürgermeister als Dienststellenleiter und eben der Personalchef.
"Das Ansprechen von Mitarbeitern innerhalb des Hauses in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Personalrats zu Personalbelangen bitten wir mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.", so heißt es in diesem Schreiben.
So geht das doch aber nicht. Wem geht es ähnlich? Wie reagiere ich angemessen?
Danke für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2014, 18:11, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo allerseits !

Wie lang muss man in NRW A9 sein, um eine Amtszulage zu erhalten ?

Gibt es eine Frist ? Wenn ja - wo kann man dies nachlesen ?

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2014, 08:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo allerseits, ich habe seit einigen Jahren eine unbefristete Stelle in unserer Verwaltung, bin momentan aber nicht 100% mit meiner Arbeit zufrieden..
Innerhalb unserers Intranets wurde kürzliche eine neune/freie Stelle ausgeschrieben.
Da sich diese sehr Interessant angehört hat, habe ich mich darauf beworben. Die Arbeitsumgebung/Kollegen dieser Stelle habe ich mir leider erst nach meiner Bewerbung angeschaut.

Die Bewerbung hat sich für mich jetzt schon gelohnt, da meine Chefs das Gespräch mit mir gesucht haben um Gründe für meine Bewerbung zu erfahren und mit mir Verbesserungen gesucht haben.

Nach reiflicher Überlegung habe ich für mich entschlossen, dass die ausgeschriebene Stelle doch nichts für mich ist. Wie gehe ich da jetzt am besten vor. Muss ich meine Bewerbung jetzt zurückziehen, kann man das überhaupt so einfach? Oder einfach abwarten? Kann ja auch sein das ich die Stelle sowieso nicht bekomme..?!

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Geschrieben von: moosberger, 29.09.2014, 22:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo
Seit Mai 1997 bin ich nach BMTG (jetzt, seit 2005, Überleitung TvöD) im öffentlichen Dienst als Arbeiter beschäftigt, warte aber immer noch auf die letze Zeitstufenerhöhung (von 4 auf 5) .
Wer ist auch ca. 15 bis 17 Jahre im öffentl. Dienst beschäftigt und hat welche Stufe ?
Was kann ich tun ?


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Geschrieben von: Gast, 27.09.2014, 10:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

ich wollte Fragen in welche EG der Leiter der Personal- oder IT-Abteilung eingruppiert werden kann?

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Geschrieben von: Der Unbeugsame, 27.09.2014, 08:07, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

auf folgende Stelle hat sich ein schwerbehinderter Bewerber beworben, der seit Jahren nicht mehr im ÖD gearbeitet hat, aber dennoch insgesamt über mehrere Jahre Berufserfahrung im ÖD verfügt, allerdings nicht in dem zu besetzenden Bereich.

"Assistenzkraft im Bereich Personalsachbearbeitung Lehrkräfte unbefristet zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 %. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 des TV-H.

Anforderungsprofil
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Bearbeitung von Teilzeit- und Beurlaubungsanträgen
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Mutterschutz
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elternzeit
- Bearbeitung von Dienstjubiläen
- Erfassung der monatlichen Abrechnungen für VSS – Sicherung Verlässlicher Schulzeiten -
- Unterstützung der Personalsachbearbeiterinnen und der
schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen/-beamten

Geforderte Ausbildung:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Qualifikation

Persönliche Anforderungen
- Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit und Organisationsgeschick
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung

Die geforderte Ausbildung und die persönlichen Anforderungen erfüllt der Bewerber.

Der Bewerber erhält eine Einladung zum Vorstellgungsgespräch: ""Ich lade Sie gem. § 82 SBG IX zu einem VG ein.".

Worauf sollte, muss sich der Bewerber jetzt genau vorbereiten?

Welche Fragen könnten kommen oder kommen definitiv?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2014, 12:06, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Was genau ist unter den o.g. Begriffen aus § 86 LBG NRW zu verstehen? Handelt es sich hier um die Beamten, über die sich bspw. ein Bürger beschwert? Oder kann dies auch der Fall sein, dass ein Vorgesetzter etwas zulasten eines Beamten behauptet, was sich nachträglich als falsch herausstellt? Oder kann es sich auch um einen Anfangsverdacht für ein Dienstpflichtvergehen handeln woraufhin der Vorgesetzte sich beschwert?
Ich finde leider überhaupt nichts dazu, keine Urteile, keine Beispiele, nichts in den VV, zu Kommentierungen habe ich leider keinen Zugang.

Es wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt.

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