Neue Themen
25 Jahre nach dem Fall der Mauer habe sich eine pauschale Unterscheidung zwischen ost- und westspezifischen Problemlagen überholt, betonte Articus: "Demografischer Wandel, ungünstige Finanzverteilungen zwischen Stadt und Land, Strukturschwäche – alle diese Probleme finden sich in ost- wie in westdeutschen Städten. Städte mit großer finanzieller Not liegen in der Regel in Bundesländern mit erheblichen eigenen finanziellen und strukturellen Problemen, zum Beispiel durch hohe Arbeitslosigkeit. Um die Finanzprobleme der Städte zu bewältigen ist es wichtig, dass der Bund neben den für die Finanzausstattung der Kommunen hauptsächlich verantwortlichen Ländern handelt und die Kommunen bei den Sozialausgaben entlastet. Wenn der Solidarpakt II 2019 ausläuft, muss zudem nahtlos eine Förderung strukturschwacher Städte und ihrer Regionen greifen, in Ost und West."
Die Oberbürgermeister der ostdeutschen Städte sehen die Rolle der Städte in den neuen Ländern in Gefahr. Die ostdeutschen Städte müssen auch in Zukunft ihre Aufgaben im Sinne ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger und der Menschen, die in den umliegenden Regionen wohnen, erfüllen können. Nach Einschätzung des Deutschen Städtetages ist es zumindest fragwürdig, ob mit der Hilfe von Gebietsreformen und der Aufnahme von bisher kreisfreien Städten in Landkreise leistungsfähige, bürgernahe und zugleich effiziente Verwaltungen gesichert werden können.
(Auszug aus Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 14.11.14)
Wie beurteilen Sie die Situation westdeutscher und ostdeutscher Kommunen ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, seit Oktober bin ich wieder allein Erzieher.
Da habe ich auch UVG beantragt.
Wegen meiner kleinen Rente muss ich zum Sozialamt.
Ich habe keinen Bescheid bekommen vom Jugendamt UVG Stelle wie lange ich UVG bekomme.
Heute bekam ich einen neuen Bescheid vom Sozialamt,
dass für meine Tochter 180 Euro weniger gezahlt wird, da ich UVG bekomme. Leider habe ich keinen Bescheid von der UVG Stelle
und auch nichts auf dem Konto sehen können, dass dort 180 Euro sind.
Auch vor 2 Wochen bei meiner Nachfrage an der UVG Stelle meinte die frau, dass eh das Sozialamt das
Geld bekommt. Nun wenn das so ist, warum zieht mir das Sozialamt dann die 180 Euro ab ?
Da bin ich erst mal fertig, da das echt eine Menge Geld ist.
Oder ist da wohl ein Fehler irgendwo?
weiß den keiner rat
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen (das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in NRW) plant eine erneute Kampagne zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten. Auszüge:
"Bereits in den Jahren 2007-2009 hat der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem DGB NRW, der LAG der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände und dem Landesjugendring NRW unter dem Motto „Wo ich lebe, will ich wählen“ eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.
Jetzt scheint es dem Landesintegrationsrat an der Zeit, dieses Thema erneut aufzugreifen.
Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet.
Aussagen der Fraktionen lassen uns hoffen, dass es möglich wird, eine Änderung der Landesverfassung zu erreichen, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten zu erreichen.
Eine Einführung dieses Rechts, bezogen nur auf NRW, ist nach Ansicht von Experten möglich.
Damit würde für die ganze Bundesrepublik eine Sogwirkung entstehen, die sicher auch in den anderen Bundesländern zu Veränderungen führen würde.
Es ist davon auszugehen, dass es wieder zu einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommen würde, doch nach Meinung von Experten stehen die Chancen gut, dass das Gericht seine vor 24 Jahren getroffene Entscheidung revidiert."
(Auszug von www.laga-nrw.de, 13.11.14)
Wie bewerten Sie das Wahlrecht für Migranten bei den Kommunalwahlen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt Köln. Meine derzeitige stelle ist bewertet nach A 9 g.D./E9. Ich interessiere mich für eine freie Stelle, die nach A10 g.D./E9 bewertet ist. Da ich mich auf der Rotationsliste befinde, könnte ich bei einem gleichwertigen Wechsel umgehend die stelle antreten ohne dass sie ausgeschrieben werden muss. Nun sagte man mir, dass es sich NICHT um einen gleichwertigen Wechsel handeln würde. Dies kann ich jedoch nicht nachvollziehen, da ich Angestellte bin und beide stellen mit E9 bewertet sind. was ist richtig?
viele grüße
i.s.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Internet-Shitstorm wegen folgender Stellenausschreibung für eine/n Ausstellungsleiter/in ...
https://twitter.com/moritz_hoffmann/stat...9030953984
Jetzt beantworten / kommentieren!
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat heute in Berlin die fünf Sieger-Projekte des Wettbewerbs „Energieeffizienz in öffentlichen Einrichtungen – Gute Beispiele 2014“ vorgestellt. Preise gab es für die Informationskampagne „mission E“ der Stadt Dortmund, die Vorschulkinder-Aktion „ERNEUER:BÄR“ der Barnimer Energiegesellschaft und das Energieeffizienz-Contracting in der Aller-Weser-Klinik im niedersächsischen Achim. Außerdem erhielten der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Landkreis Schaumburg je eine Prämierung für vorbildliches Energiemanagement.
Die Auszeichnung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und ist insgesamt mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro dotiert. Sie wird jährlich von der dena im Rahmen ihres Energieeffizienzkongresses in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund verliehen.
„Die Preisträger zeigen, wie facettenreich das regionale Engagement für Energieeffizienz heute schon ist“, sagte dena-Geschäftsführer Ulrich Benterbusch bei der Preisverleihung. „Kommunale Akteure können ihre Vorbildfunktion auf ganz unterschiedliche Weise wahrnehmen und die Öffentlichkeit an den Erfolgen Teil haben lassen – die Gewinnerprojekte finden deshalb hoffentlich auch in diesem Jahr wieder reichlich Nachahmer in ganz Deutschland.“
Die fünf Preisträger
Preisträger Stadt Dortmund: Um rund 5.300 Megawattstunden pro Jahr konnte die Dortmunder Stadtverwaltung ihren Energieverbrauch senken, weil sie ihre Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert, motiviert und geschult hat. Die dafür entwickelte Kampagne „mission E“ beinhaltete unter anderem eine Plakatserie, Aktionswochen mit Bürorundgängen, Schulungen und einen Gebäudewettbewerb zwischen verschiedenen öffentlichen Einrichtungen.
Preisträger Barnimer Energiegesellschaft: Um Vorschulkinder spielerisch an die Themen Energieeffizienz sowie Klima- und Umweltschutz heranzuführen, hat die Barnimer Energiegesellschaft verschiedene pädagogische Hilfsmittel entwickelt. Die Spiel- und Arbeitsmaterialien rund um das Maskottchen ERNEUER:BÄR werden kostenlos an Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Barnim verteilt. So konnten bislang rund 14.000 Kinder erreicht werden.
Preisträger Aller-Weser-Klinik, Achim: Durch Energiespar-Contracting konnte die Aller-Weser-Klinik ihren Energieverbrauch um 54 Prozent senken. Im Fokus der Umbaumaßnahmen standen die energetische Optimierung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Einführung eines Automatisierungskonzepts.
Preisträger Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): Der Kommunalverband LWL konnte mithilfe eines Energiemanagementsystems die Energieeffizienz bei rund 800 öffentlichen Gebäuden steigern. Heute ermöglichen rund zwei Millionen Messwerte pro Tag ein umfassendes Controlling und die Erschließung von weiteren Energieeffizienzpotenzialen.
Preisträger Landkreis Schaumburg: Die jährlichen Energiekosten im Landkreis Schaumburg sind heute rund eine Million Euro niedriger als 1994. Bereits vor 20 Jahren haben die Verantwortlichen hier ein Energiemanagement für die kreiseigenen Heizanlagen eingeführt und stetig ausgebaut. Heute erfasst das System auch den Strom- und Wasserverbrauch der angebundenen Immobilien und ermöglicht so ganzheitliche energetische Gebäudebewertungen.
Sichtbarer Erfolg: das Good-Practice-Label
Alle Preisträger erhalten zusätzlich das Label „Good Practice Energieeffizienz“, mit dem die dena erfolgreiche Energieeffizienzprojekte von Kommunen, Institutionen und Unternehmen auszeichnet. Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Preisträgern und dem Good-Practice-Label finden sich unter www.energieeffizienz-online.info.
(Pressemitteilung der dena vom 11.11.14)
Wie beurteilen Sie die Siegerprojekte und den Wettbewerb ?
Wie energieeffizient ist Ihre Kommune ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
"DStGB begrüßt Urteil des EUGH zur Verhinderung von 'Sozialtourismus'
Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf Deutschland Zuwanderern aus der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Sozialleistungen verweigern und damit Sozialmissbrauch verhindern. Der DStGB begrüßt diese Entscheidung als wichtiges Signal. Deutschland ist aufgrund seiner hohen Sozialleistungen ein attraktives Zuwanderungsland. Es muss sichergestellt werden, dass nur wirklich Berechtigte Leistungen erhalten.
Das Gericht hat klargestellt, dass ein Mitgliedstaat das Recht haben muss, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe zu kommen, diese Sozialleistungen zu versagen. Eine Rumänin aus Leipzig hatte auf Hartz-IV Leistungen geklagt. Das Jobcenter Leipzig hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Nach Angaben der Behörden bemühte sie sich nicht darum, eine Beschäftigung zu finden."
(Auszug aus Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 11.11.14)
Auch der Landkreistag und der Städtetag sind zufrieden:
"Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager: „Das ist eine richtige und konsequente Entscheidung, die geltendes deutsches Recht bestätigt. Die Landkreise erhoffen sich von diesem Urteil eine endgültige Klärung der Frage."
(Auszug aus Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages vom 11.11.14)
Wie bewerten Sie das Urteil ?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich gehe mit 65 Jahren am 1.Februar 2015 in Rente. Ist es richtig, dass ich dann Anspruch auf den halben Jahresurlaub habe. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. In einer Broschüre "Selbst-
hilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst" ist dies so vermerkt. Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank.
U.Z.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo beisammen,
ich habe ein Verständnis-Problem mit meiner Entgeltgruppe und den dazugehörenden Stufen.
Ich wurde eingestellt am 01.06.2002 mit der Entgeltgruppe 2.1.
In dieser Gruppe blieb ich 2 Jahre und wurde 2004 in die Gruppe 3.2 eingruppiert.
Am 01.010.2005 dann in 3.3. und am 01.06.2008 in 3.4.
Am 01.12.2010 kam ich in 4.3. und dann am 10.03.2012 in die Gruppe 4.4., in welcher ich nun noch bin.
Ich bin mittlerweile also 12,5 Jahre im Betrieb und bin mir nicht sicher, ob das so stimmen kann. Ich denke nicht!
Da ich gelesen habe, dass ich eigentlich ab dem 16. Jahr in der Stufe 6. sein müsste, geht ja so die Rechnung laut der vorgegeben Einkommensentwicklung nicht auf. Ich bin der Meinung, dass ich schon seit zweieinhalb Jahren in der Stufe 5. sein müsste. Kann mir vielleicht jemand bei der richtigen Sichtweise weiterhelfen und mir den doch komischen Verlauf der Stufenänderungen, welche ich oben beschrieben habe, erklären?
Liebe Grüße
Daniel
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich habe einen GdB von 30 % anerkannt bekommen. Die Agentur für Arbeit lehnt eine Gleichstellung ab, da mich mein AG an einen geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt habe und ich den dortigen Anforderungen trotz der behinderungsbedingten Einschränkung erfülle. Ich sei nicht auf die Gleichstellung angewiesen um meinen Arbeitsplatz erhalten zu können. Außerdem stehe meine langjährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ohnehin entgegen ( bin 19 Jahre im ÖD unterbrochen durch Erziehungsurlaub und noch keine 40 Jahre alt).
Wie verhalte ich mich? Macht es Sinn weiter zu gehen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Gelten Erziehungsurlaube (3 Jahre pro Kind/ insgesamt 2 Kinder direkt hintereinander) als Sonderurlaub?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich habe vom Finanzamt nacheinander, für alle Jahre die ich in einen Riestervertrag einzahle, meine kompletten Förderungen (plus 9 % Zinsen) gestrichen und zurückgefordert bekommen (ca 6000,-€), weil ich keine Offenlegung bei meiner Besoldungstelle beantragt habe.
Ich habe jedes Jahr gutgläubig meinen Zulagenantrag ausgefüllt und beim Steuerberater und der Versicherung abgegeben, das mit der Offenlegung durch die Besoldungsstelle ist mir überhaupt nicht klar oder bekannt gewesen. Bei Nachfrage in der Besoldungstelle wurde mir lapidar mitgeteilt - da gab es mal ein memo...
So wie ich mitbekam, geht das seit diesem Jahr schon einigen Beamten so. Eine Beamtin hat schon dagegen geklagt und verloren. So werde ich wahrscheinlich auch meine komplette Riesterrente in die Tonne treten können.
Hat jemand von Ihnen auch dieses Problem ?
mit freundlichen Grüßen
Sinchen
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen
,
in § 34 Abs. 1 MG NW und § 44 Abs. 1 BMG ist von "Anschriften " die Rede. Werden bei Ihnen nur die örtlichen Anschriften (Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb) raus gegeben oder auch die Anschriften bei anderen Gemeinden (Haupt. oder Nebenwohnung außerhalb).
Bei uns werden nur die Anschriften vor Ort bekanntgegeben. Begründung hier für soll sein, dass sich der Zuständigkeitsbereich nur auf die Wohnungen innerhalb bezieht. Ich deute Gesetz und Kommentar so, dass beide Anschriften bekannt gegeben werden müssen. Natürlich ohne Zusatz ob es sich um Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
LG
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo!
Ich bin Beamtin auf Probe bei der Kommune A (NRW) und habe bald ein Einstellungsgespräch bei der Kommune B in Bayern.
Gibt es Probleme bei der Versetzung aufgrund meines Stati?
Gibt es Probleme aufgrund des Wechsel des Landes?
Wie verhält es sich mit der Abschlagszahlung die mein abgebender Dienstherr zahlen muss?
Kann sich der abgebende Dienstherr quer stellen?
Liebe Grüße und Danke!!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Moin Moin, allen Mitglieder hier in diesem Forum!
Ich habe eine Frage zu der Eingruppierung als Angestellte bei der Kommune.
Im Vergleich zu den Beamten mit der Besoldungsgruppe A 10 wurden die Angestellten zu BAT-Zeiten in IV b eingestuft. Nach der Einführung des TVÖD fand die Einstufung zunächst in EG 9 Stufe 4, ab 2007 dann Stufe 5 und ab 2012 Stufe 6 statt.
Gibt es jetzt eine Neuregelung, dass die Stufe 6 nicht mit A 10 vergleichbar ist. Hier geht es um eine neue Stellenbesetzung (Ausschreibung mit A10) bisherige Vergütung V b BAT, dann Einstufung EG Stufe 5 als Endstufe. Die Organisationsabteilung möchte jetzt von einer Einstufung in Stufe 6 absehen. Ist das korrekt?
Danke für die Mühe.
Die Friesin
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich bin Kommunalbeamter (Fachlehrer A 11) und würde gerne in den Justizvollzug wechseln, ist das möglich?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie bei anderen Kommunen Rechnungsabgrenzungsposten im Personalbereich gebucht werden.
Jedes Jahr haben wir hier die Positionen Beamtenbesoldung Januar und die 1. Rate an die NVK (Beihilfeumlage, Beamtenversorgung), die bereist im Dezember fürs kommende Jahr fällig werden.
Die oben genannten Positionen werden bei uns grds. je Mitarbeiter auf Konten/Kostenstellen/Produkte umgebucht.
Fraglich ist für uns hier aber, ob die Zahlung im Vorjahr im Finanzhaushalt auch auf Kontenart/Kostenstelle/Produkt umgelegt werden muss, oder ob es reicht, wenn die Beträge auf eine extra Kontenart Rechnungsabgrenzung in einer Summe gebucht werden.
Wie verfahren andere Kommunen hiermit?
Gruß
Stefan
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ist es rechtswidrig im Resturlaub der alten Stelle eine Weiterbildung zu besuchen, die für die neue Tätigkeit sinnvoll ist?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich habe mich zum 01.10.2014 nach einer 1 jährigen Abordnung als Bundesbeamter zur Stadt versetzen lassen, und wurde dort in A7 (analog Bundesbeamter)eingruppiert. Die Stelle ist nach A8 bewertet, mein Vorgänger war Angestellter mit gleicher Eingruppierung, im Haushalt wurde die Bewertung nach A8 als Beamter im April eingestellt. Die Versetzung zur Kommune habe ich angestrebt, da mir bei meinem bisherigen Dienstherrn (trotz guter Beurteilungen) keine weitere Beförderungsmöglichkeit gegeben wird (den A7 habe ich schon seit 10-12 Jahren), und mir bei der Einstellung bei der Kommune "zugesagt" wurde, dass mit der Versetzung auch eine Beförderung auf A8 einhergeht.
Jetzt werde ich mit der Aussage abgespeisst, als Beamter hat man kein Recht auf Beförderung, und ich müsse mich erst auf der Stelle bewähren (Hallooo?? Ich mache die Stelle seit einem Jahr, und in meiner Beurteilung zwecks Versetzung für Landespersonalausschuss hatte ich 11 Punkte).
Meine Bitte ist nun, wer kann mir einschlägige §§/Handlungsvorgaben/Fristenregelungen/eigene Erfahrungen/Tipps geben/nennen, damit ich fundiert, die Argumentation "nachvollziehen kann".
Danke für etwas "Licht im Dunkel"
Jetzt beantworten / kommentieren!
Seid gegrüßt liebe Leute,
nach einem Anruf eines PR-Mitgliedes bin ich noch zu keinem Ergebnis gekommen.
Hier der Sachverhalt:
Zum 31.07.2014 habe ich meine Ausbildung zum VFA abgeschlossen und wurde ab dem 01.08.2014 dann befristet für ein Jahr ins Sozialamt gesteckt.
Haltet mich nicht für verrückt, aber die Arbeit macht mir trotz aller Anstrengungen Spaß und würde auch gern dort weiter arbeiten. ![]()
Im Sozialamt bin ich nun "SB" für Asylbewerberleistungen. Seit Ende Mai bin ich dort und konnte mich dementsprechend schon einarbeiten, d.h. in die Gesetze, Fälle, Verfahrensweisen usw.
Das ist noch viel zu lernen ist, ist klar.
Mit dem Beginn meines Arbeitsverhältnisses habe ich bestehende Fälle übernommen, aufbereitet und ausgemistet. Zudem erhalte ich fast wöchentlich neue Fälle dazu. Ist ja aufgrund der Zuwanderung kein Wunder.
Ich habe zwar noch nicht so viele Fälle wie meine Kolleginnen, aber ich nähere mich den Zahlen. Eine Kollegin war mit dieser Stelle überfordert und wurde versetzt.
Wie es anscheinend normal ist nach der Ausbildung, bin ich in die EG 5 eingruppiert. Verstehe ich einerseits. Ich bin noch unerfahren und "unwissend". (Das mit den Erfahrungen aus der Ausbildung, die ja angeblich keine Erfahrunugen sind begreife ich einfach nicht...egal).
Wie zu Beginn erwähnt, rufte mich einestages ein Mitglied des Personalrates an und riet mir, ein Antrag auf Zulage zu stellen. Nach leiser PR-Meinung müsste mir eine höhere EG zustehen, angelehnt an denen meiner Kolleginnen.
Nach monatiger Arbeit in diesem Bereich bin auch für mich zu diesem Entschluss gekommen, dass die EG 5 zu niedrig ist. ![]()
Ich habe kein Problem bzw Angst einen solchen Antrag zu stellen. Jedoch habe ich nach Recherchen (Tätigkeitsmerkmalen usw.) keine Anhaltspunkte gefunden, wie man einen solchen Antrag stellt.
- Wie sieht so ein Antrag aus? (Inhalt, Begründung)
- Was brauche ich für Nachweise/Quellen? (Stellenbeschreibung/Stellenbewertung angeblich noch nicht existent)
Nur mal aus reiner Neugier: Welche EG für reine SB AsylbLG (incl. wenig SGB XII und SGB V, Bildung und Teilhabe)
Ich hoffe, ihr habt euch in meinen diffusen Ausführungen zurechtgefunden.
Vorab vielen Dank für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungswerte. ![]()
LG
der Löffel
P.S. Fragt mich bitte nich nach Hilfe durch den PR. Man scheint dort selbst etwas Ahnungslos zu sein. (Ist auch etwas verständlich bei dem Umfang an Themen)
Jetzt beantworten / kommentieren!
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Frage stellen!


