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Guten Morgen,
ich bin Stadtinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf) in NRW, Einstellungsjahr 2012.
Meine Kollegen und ich sind uns nicht einig, wie viele Urlaubstage uns Anwärtern zustehen, ob es 27 Urlaubstage oder sogar 29 oder 30 Tage sind.
Klar ist uns: für das Jahr 2012 gab es nur anteiligen Urlaub (für 4 Monate)
Wir stellen uns die Frage, weil unser Personalamt uns unterschiedliche Resturlaubstage nennt, die mit den privat geführten Urlaubstabellen nicht übereinstimmen. Das trifft auf 8 von 11 Leuten zu.
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
MfG
Hannes
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Ich sag erst mal herzlich Grüß Gott.
Nun meine Frage: die Amtszulage zu A9 ist ja prinzipiell ruhegehaltsfähig. Sie ist ja statusrechlich keine Beförderung. Ist es deshalb notwendig diese Zulage zwei Jahre vor der Pensionierung bekommen zu haben ?
Nachdem ich nirgens etwas dazu finde, wäre ich für eine kompetente Antwort danbar.
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Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Meine Stelle soll nun extern überprüft und bewertet werden.
Ich bitte euch um Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen, gerne auch
unter Angabe des Zeitanteils.
Zu meinen Aufgaben...
Ich bin SB im Ordnungs- und Gewerberecht. Im Gewerberecht mache ich quasi
alles was geht (GewO rauf und runter). Von der Anmeldung bis zur Untersagung, sowie fast alle Erlaubnisse.
Weiter geht es mit der Ladenöffnung und der Bäderregelung.
Dazu bearbeite ich die Sondernutzungen, Lagerfeuer, das Fischereiwesen und zu guter Letzt...
die ordnungsbehördlichen Bestattungen.
In diesen Bereichen schreibe ich auch die Satzungen (Wochenmarkt, Sondernutzung).
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört auch dazu.
Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe, da es jetzt zackig von Statten gehen soll.
LG und vielen Dank!
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wenn man als Reinigungskraft im öffentlichen dienst drei stunden täglich arbeitet, muss man dann eine Urlaubsvertretung übernehmen, wo ich dann bis in die nacht 8 stunden arbeiten müsste ?
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Guten Morgen zusammen,
habe einige Fragen zur o.g. Ausbildung.
Ich (40) beginne gerade, aus gesundheitlichen Gründen, eine Umschulung in einer Gemeinde in BW. Finanziert wird das ganze über die Rentenkasse.
Nun meine Fragen:
Da die ja bereits meine 2.Ausbildung ist, kann ich mich ja eigentlich von den Fächern
Deutsch und Gemeinschaftskunde befreien lassen.
Allerdings sagt mir jeder was anderes und auch im Internet finde ich die verschiedensten Informationen darüber.
- Wenn ich mich vom Unterricht befreien lasse, muss ich dann trotzdem zur Prüfung in den genannten Fächern?
- brauche ich evetl. den Lerninhalt dieser Fächer für andere Prüfungsfächer? Soll heißen, sind die Fächer Themenübergreifend?
Ich habe Angst, dass wenn ich mich nun befreien lasse, dass ich mir eventuell nichts gutes damit tue, wenn mir nachher der Unterrichtsstoff fehlt.
Andererseits wäre ich natürlich froh, wenn ich 2 Fächer weniger habe zum Lernen, ich habe ja auch noch einen Haushalt und 3 Kinder zu versorgen und bin für jede Erleichterung dankbar.
Hat da jemand von Euch Erfahrung?
Vielen Dank, Monika
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Hallo Miteinander,
ich arbeite als Angestellte in einer nachgeordneten Behörde in Bayern. Meine Verbeamtung ist nun geplant. Eingestuft bin ich derzeit in E14. Ich bin seit 1999 ununterbrochen für den Freistaat festangestellt. Hochschulabschluss und Dienstzeiten sind gegeben. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine "Sprungverbeamtung" nach A14 in Frage?
Schöne Grüße
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Hallo,
ich habe meine Ausbildung im gehobenen Dienst dieses Jahr beendet. Bin jetzt von meinem Arbeitgeber als Beschäftigte übernommen worden. Erhalte jetzt E9 Stufe 1. Ich sitze auf keiner richtigen Stelle, daher gibt es auch keine Beschreibung der Tätigkeiten. Ich mache hier aber auf jeden Fall die Arbeit, die alle Sachbearbeiter machen und die haben hier alle A10 oder E10. Gibt es schon so kurz nach der Ausbildung die Möglichkeit einen Höhergruppierungsantrag zu stellen? Oder geht das womöglich gar nicht wegen der fehlenden Stellenbeschreibung oder anderer Sperren für die ersten Jahre nach der Ausbildung. Habe ich vielleicht auch ein Recht drauf, dass die richtige Eingruppierung mal festgestellt wird und mir eine Stellenbeschreibung gemacht wird?
Wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt und mir hier einen Rat geben kann.
Grüße
Jasmin
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Guten Tag,
kann mir jemand sagen, was die kommunale Verkehrsüberwachung für eine Gemeinde an beispielsweise einem Verwarngeld von 15,- Euro verdient? Was bleibt von einem Knöllchen für die Gemeindekasse übrig?
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Hallo,
dem Antrag einer Kollegin auf Verringerung ihrer Teilzeitbeschäftigung von 30 Std auf 19 Std kann aus organisatorischen Gründen (wesentliche Beeinträchtigung im Dienstbetrieb) nicht entsprochen werden.
Ist die Entscheidung darüber seitens des Personalrates mitbestimmungspflichtig???
Es grüßt
VC2
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Hallo!

Ich grübel momentan darüber nach, welche Steuererklärungen ich für BgA erstellen muss.
Konkret es geht um BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Kommune. In unserem Fall geht es um das BgA Parkplätze und das BgA BHKW/Hallenbad.
Umsatzsteuer ist mir klar.
Dann würde ich noch eine Körperschaftsteuererklärung jeweils abgeben. Und auch je eine Gewerbesteuer, da ich annehme, dass es sich auch um Gewerbebetriebe handelt. Richtig? Bekommen die BgA jeweils eine eigene Steuernummer? Umsatzsteuerlich werden sie ja zusammengefasst. Eine Steuernummer hierfür habe ich.
Wie sieht es mit Kapitalertragsteuer aus? Ein Gewinn (zumindest von den Parkplätzen) wird automatisch an die Kommune ausgeschüttet und ist somit mit 15% Kapitalertragsteuer zu belasten, oder? Welche Erklärung? Kann ich die Kapitalertragsteuer vermeiden? Zum Beispiel per Rücklagenbildung?
Danke!
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Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage!
Ist es dem Personalrat gestattet an nicht öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses teilzunehmen, wenn es um Personal geht?
Wäre nett wenn einer was dazu schreiben kann.
Muss der Personalrat dazu eingeladen werden?
Danke
Schöne Grüße aus Kiel
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Hallo zusammen,
ich bin in EG 6 eingruppiert.
Die Stelle selbst könnte als EG 8 eingestuft werden, bzw. die Kollegin ist es auch.
Jetzt ist allerdings das Problem, dass ich keine Ausbildung im öD gemacht habe, sondern beim Anwalt.
Nun heißt es, aus persönlichen Grüßen (mir fehlt halt der A1), kann ich nicht nach EG 8 eingruppiert werden.
Stimmt das so?
Wo steht das?
Grüße
destiny
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Hallo,
welche Möglichkeit gibt es für einen Beamten in NRW, sich vom Dienst freistellen / bzw. beurlauben zu lassen, um sich (über mehrere Monate) auf ein Examen vorzubereiten?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo,
ich arbeite im Ordnungsamt einer mittelgroßen Stadt. Nun kommt es immer häufiger vor, dass ich bei Facebook Freundschaftsanfragen bekomme von Leuten, die ich nur aus meinem beruflichen Umfeld kenne. Zum Beispiel Gastwirte, Feuerwehrleute, Ratsmitglieder, Kollegen.
Wie geht Ihr mit diesen Anfragen um ? Ich möchte eigentlich, dass mein Facebook-Account privater Natur bleibt. Könnte mir aber vorstellen, dass die Anfragenden dann beleidigt sind.
Viele Grüße
Marc
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Sehr geehrte Damen und Herren,
können Geburtsurkunden gebührenfrei ausgestellt werden ?
Greift hier ein Gebührenbefreiungs-Tatbestanden ?
Wenn ja, wo / welcher ?
Bspw.: wenn die Geburtsurkunde für Zwecke der Festsetzung und Zahlung von Sterbegeld benötigt wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Marianne
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Hallo liebes Forum,
ich muss hier mal meinen Kummer loswerden, da mich Recherchen über gesetzliche Grundlagen zum Thema "Pflichten des Personalrates" nicht weiterbringen...
Konkret zum Fall:
Unsere Personalratsvorsitzende beteiligt sich regelmäßig am Mobbing gegenüber einer anderen Kollegin. Mir ist dieser Umstand schon länger bewusst und stört mich und ich möchte meiner Kollegin nun helfen! Heute habe ich die Personalratsvorsitzende erwischt, wie sie mich nachgeäfft hat und es reicht jetzt wirklich. Schließlich geht ihr Verhalten nicht nur gegen eine sondern augenscheinlich auch gegen mehrere Kollegen, von denen sie immerhin gewählt wurde.
Wie soll man sich in diesem Fall verhalten? Ist sie als Personalratsvorsitzende nicht verpflichtet, aktiv gegen Mobbing zu wirken? Ich finde es absolut nicht vertretbar, wie sie sich verhält - gerade in Anbetracht der Tatsache, dass sie Vorsitzende des Personalrates ist!!
Über einige Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich schon im voraus.
Grüße,
Sabravo
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Hallo zusammen,
bin Kommunalbeamter (QE2) seit mehreren Jahren in A9 und umgeben mit Tariflern in E10.
Welche Möglichkeiten gibt es eine Amtszulage nach A9+Z zu gelangen, bzw. was setzt dies voraus.
Ist dies heutzutage wirklich so kompliziert und beinahe unmöglich eine Amtszulage zu gewähren.
Oder muss hier eine eine komplett neue Stelle geschaffen werden.
Hat hier jemand Erfahrungen, bzw. selbst die Amtszulage erhalten und wenn ja wie?
Vielen Dank!
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Hallo!
Ich arbeite in recht kleinem Krankenhaus in BW mit 7 Personalratsmitgliedern.
Im Mai haben bei uns Neuwahlen stattgefunden.
Der Vorsitzende wurde vom Gremium (4:3 Stimmen) leider der gleiche gewählt.
Und wie die Jahre zuvor, geht es weiter so dass er eigenmächtig handelt bzw. mit noch zwei anderen Mitgliedern die die gleiche Schiene fahren „um jeden Preis der KK Leitung schaden“
Was können wir dagegen tut.
Sie haben z.B. vor kurzen ein Schreiben an PDL ausgegeben ohne mit den anderen Kollegen zu besprechen und ohne deren Anwesenheit.
werde mich über schnelle und konstruktive Antwort freuen
Gruß bercik
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Hallo,
wollte nur mal nachfragen wie es sich mit Genehmigungsfreistellungen (Art. 58 BayBO) verhält wenn im Bebauungsplan Ausnahmeregelungen bereits mit festgesetzt wurden?
Geht um folgenden Sachverhalt:
Im Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet wurden u.a. Baugrenzen festgesetzt. Eine Überschreitung dieser Baugrenze durch Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von bis zu 3,20 Meter ist ausnahmsweise zulässig.
Kann ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung mit 3,10 m Tiefe und Überschreitung der Baugrenze nun im Genehmigungsfreistellungsverfahren (gem. Art. 58 BayBO) behandelt und durch die kreisangehörige Gemeinde "genehmigt" werden? Oder ist trotzdem das Genehmigungsverfahren gem. Art. 59 BayBO durch die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) durchzuführen?
Abwandlung:
Die Terrassenüberdachung hat nun eine Tiefe unter 3,00 Meter und weniger wie 30 m² Fläche und wäre nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Wäre dann trotz der Baugrenzenüberschreitung überhaupt ein Bauantrag/Baugenehmigung nötig?
Sind ja durchaus große Kostenunterschiede zwischen Freistellungsverfahren und "normalem" Genehmigungsverfahren die da auf den Bauherren zukommen könnten.
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Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich Euch allen!
Folgernder Sachverhalt:
Die Stelle eines Beamten wurde im Stellenplan von A 11 nach A 12 angehoben. Der Vollzug des Stellenplanes steht im Oktober an. Der Stelleninhaber nimmt aber seit einem halben Jahr die Aufgaben, die mit dieser Stelle verbunden sind, nicht mehr wahr. Er wurde von diesen Aufgaben entbunden und mit der kommissarischen Wahrnehmung von Aufgaben eines anderen Dienstpostens (A 13) beauftragt.
Es sieht derzeit danach aus, dass diese Stelle A 13-Stelle, entgegen der Absicht des Bürgermeisters, sehr wahrscheinlich aufgrund eines Konkurrentenstreites mit einem anderen Bewerber dauerhaft besetzt werden wird. Auf jeden Fall nicht mit dem vom Bürgermeister vorgesehen Bewerber.
Der Bürgermeister möchte nun "seinen" Beamten, den er mit der kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben der A 13-Stelle beauftragt hat, zum 01.10.2014 gerne zum Amtsrat (A 12) befördern.
Frage 1:
Ist die Beförderung nach A 12 möglich, mit der Begründung, dass seine "ursprüngliche" Stelle angehoben worden ist, er ja noch im Stellenplan auf dieser Stelle ausgewiesen wird, obwohl er diese Tätigkeiten nicht mehr wahrnimmt?
Frage 2:
Kann er aufgrund der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben aus der A 13-Stelle heraus befördert werden?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich in dieser Sache nicht mehr weiterkomme.
LG und einen schönen Tag noch.
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