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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 22:46, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo,
in meiner Behörde herrschen verschiedene Meinungen, wann meine Ausbildung zu Ende geht bzw. wann das neue Gehalt gezahlt werden muss.

Ich Bundesbildungsgesetz (BBiG) heist es in etwa: Die Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss!

Wann ist das nun?

Das Zeugnis wird voraussichtlich Mitte August an die Behörde geschickt.

Weis jemand 100 % wann die Ausbildungszeit endet und die eigentliche Zeit als Angestellter beginnt?
Vll. jemand aus der Personalstelle der diese Fälle häufiger hat.


Vielen Dank
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 14:37, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo,

vielleicht kann ja der Eine oder Andere hier meine Denkblockade lösen!?

Kurz und Gut, ich habe letztes Jahr am Auswahlverfahren für den mittleren Dienst teilgenommen. Ich dachte mir halt:

Probier es halt mal, mehr als schiefgehen, kann es nicht! Was soll ich sagen, es nicht schief gegangen! Ganz im Gegenteil; ich habe den Test bestanden, Platzziffer war 1648 von insgesamt 7819 bayernweit. Nach einer, für mich sehr langen Wartezeit, wurde ich benachrichtigt, dass ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll.Icon_confused

Was ich aber dann doch nicht getan habe! Natürlich, wird sich jetzt jeder fragen: Wie kann man nur so saublöde sein?

Der Grund dafür war, dass ich der Meinung war, mir die Ausbildung nicht leisten zu können!Icon_idea Ursprünglich ging ich davon aus, dass der Ausbildungsbetrieb, also die Stadt oder der Landkreis, der ausbildet, die Kosten trägt. Meine Familie jedoch meinte, dass ich dies missverstanden hätte und die Kosten selber tragen müsste!!!! Mir kam das zwar komisch vor, da ja auf den Seiten der BVS stand, dass die Ausbildung zum Verwaltungswirt für Abgänger von Haupt- und Realschulen gedacht ist. Und woher, soll bitte ein Schulabgänger 20000 Euro hernehmen? Das war nämlich die Summe, die ich mir ausgerechnet hatte. Neben den Kosten für Lehrmittel und Unterbringung wären nämlich die Kosten für eine private KV angefallen.Icon_exclaim

Dann gab es da noch einen weiteren Punkt, den ich angeblich missverstanden hätte. Zu den Voraussetzungen gehört, dass man bei einer Kommune angestellt ist. Ich hatte das so verstanden, dass man angestellt wird/ist wenn, man den Zuschlag für den Ausbildungsplatz erhält bzw. die Ausbildung beginnt? Wozu sollte eine Kommune einen Schulabgänger denn sonst anstellen? Oder ist es tatsächlich so, dass man erst wenn man sich bereits in einem Angestelltenverhältnis befindet, sich um die Ausbildung bewerben kann?

Naja, jetzt ist das eigentlich sowie schon wurscht! Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist längst rum aber wissen würde ich schon gerne, wer jetzt Recht hatte! Ich oder meine Familie? Sollte, dieser Beitrag, bei dem Einen oder Anderen Forumsnutzer Schmunzeln, Gelächter oder Kopfschütteln hervorrufen; gern geschehen!Icon_mrgreenIcon_rolleyes Lachen ist ja bekanntlich gesund.

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 13:15, Forum: TVöD, Antworten (6)

Moin Moin
Ein Schulhausmeister (Entgeltgruppe 5) geht demnächst in Rente. Die Stelle wird wieder ausgeschrieben, aber in der Entgeltgruppe 3. Ist das rechtens? Wer kann mir Infos geben? Schulhausmeisterstelle in Ns (Kommune). Besten Dank im vorraus.

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Geschrieben von: hupe1993, 05.07.2014, 17:31, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo,
unser neu gewählter ehrenamtlicher Bürgermeister ist als Anstellter bei der Bundeswehr angestellt. Nun hat er tatsächlich das Problem, dass er seine Arbeitszeit nicht reduzieren kann. Als Beamter hätte er keine Probleme mit einer Arbeitszeitverkürzung.
Kann mir jemand einen Rat geben?

MfG

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2014, 12:07, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Moin Moin
Wer kann mir sagen, wie ein Schulhausmeister in Ns (Kommune) nach dem TvÖD eingruppiert wird. Bitte um Infos. Besten Dank im voraus.

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2014, 17:11, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Mannheim wird in den nächsten Wochen eine Onlinestudie durchführen. Dabei sollen die subjektiv wahrgenommenen Umweltbedingungen und das Wohlbefinden von ArbeitnehmerInnen in ihren Betrieben untersucht werden.
Um möglichst viele Arbeitnehmer zu erreichen, wird hier auch auf soziale Medien zurückgegriffen.
Informationen für Teilnehmende:
• Umfrage läuft anonym ab
• Kurze Dauer von nur 5-10 Minuten
• Verlosung von sechs Amazon-Gutscheinen im Wert von je 20 €
• Unterstützung aktueller psychologischer Forschung zu Wohlbefinden und Arbeitsbedingungen innerhalb eines Betriebs in Deutschland durch Ihre Teilnahme

Informationen zu den Zielen:
• Untersuchungsziel: Unser Forschungsteam untersucht wie die Bedingungen am Arbeitsplatz mit dem beruflichen Wohlbefinden zusammenhängen.
• Langfristiges Ziel: Unser Ziel ist es Wege zu finden die Arbeitsbedingungen in Unternehmen, im Sinne eines gesteigerten Wohlbefindens in der Belegschaft, zu verbessern.


Link zur Studie:
https://ww3.unipark.de/uc/berufszufriedenheit/

Sie würden uns mit Ihrer Teilnahme sehr helfen, eine möglichst umfassende Stichprobe zu gewinnen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter arbeitsbedingung@uni-mannheim.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sabrina Straube

Projektleiter Dipl.-Psych. Stefan Janke
Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie
Universität Mannheim
68131 Mannheim


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Geschrieben von: Gast, 02.07.2014, 14:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

darf man ein Leben lang Teilzeit arbeiten im ÖD?

Weil ich im Internet auch mal gelesen habe, dass man aus familiären Gründen z.B. nur maximal 12 oder 15 Jahre Teilzeit arbeiten darf. Oder ist das freigestellt und kann auch bis zur Rente gemacht werden?

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Geschrieben von: sleepingmemories, 30.06.2014, 19:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Guten Abend,
leider konnte ich über die Suche keine passende Antwort finden...
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst brachten ja eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2014. Mein alter Arbeitgeber, bei dem ich bis Ende Mai gearbeitet habe hat bis zum Zeitpunkt meines Austritts diese Erhöhung noch nicht an die Beschäftigten ausgezahlt gehabt. Habe ich dann jetzt trotzdem noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung für die Monate März bis Mai? Und muss ich das ganze schriftlich beantragen oder muss mein alter Arbeitgeber das von sich aus auszahlen?

Ich wünsche allen einen schönen Abend.
MfG

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2014, 21:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo Liebe Forums-Mitglieder und Gäste,

wie auch schon im Vorjahr haben wir eine Leistungsbewertung erhalten. Ich wurde schon das letzte mal sehr negativ bewertet nun aber in Punkten die definitv nicht auf meine Person zutreffen. Am meisten Trifft mich das ich beim Sozialverhalten am Arbeitsplatz mit "wenig ausgeprägt" beurteilt wurde. Ich grüße jeden Morgen meine Kollegen und die Chefs, erkundige mich nach Krankheit eines Kollegen ob es ihm besser geht. Selbst bei einer Kollegin deren Haustier verstarb habe ich zugehört und Tempos gereicht (was für einige die keine Tierfreunde sind, in unserem Büro mit Kopfschütteln abgetan wurde). Bei Kundschaft verhalte ich mich sehr einfühlsam, kürzlich war ein Kunde sehr aufgebracht wegen einer Sache die ich nicht erledigt habe, ich habe jedoch bis zum Ende zugehört, die Person soweit beruhigt bis ein normales Gespräch möglich war und erst dann an den zuständigen Kollegen weitergeleitet, der dann einen enstpannten Kunden zugeschanzt bekam. Für meine Kundschaft lege ich ich immer zu 100 Prozent ins Zeug, recherschiere auch mal und stelle Kontakt zu anderen Behörden her auch wenn es nicht in meinen Aufgabenbereich fällt.

Die Bewerterin ist meine Kollegin die mir bei Dienstanstritt vor drei Jahren als meine ebenbürtige/gleichgestellte Kollgin vorgestellt wurde und Sie dieses ebenfalls immer wieder gesagt hat. Laut Leistungsbewertung ist Sie nun aber "Leitung Bürgerbüro"???? Ich bin immer gesprungen wenn es um Urlaubsvertretung ging, nun hatte ich mich aber einmal diesbezüglich mit ihr in den Haaren, (naja Sie wurde laut und ich habe geweint) da es eben einmal nicht nach Ihrem Kopf ging (zumal sie keinen Urlaub gebucht sondern nur Stunden abbauen wollte). Ich konnte in der Zeit keine Betreuung für meine Tochter finden (was ich aber zumindest versucht habe). Ich habe nun die Vermutung das Sie mir dafür eins reinwürgen will. Icon_sad

Nun meine Fragen:

Darf Sie mich überhaupt bewerten (im Vorjahr war es unser Bürgermeister)?
Was kann ich gegen diesen Bewertungspunkt unternehmen?


Es eilt leider sehr da ich die Bewertung erst diese Woche bekommen habe und schon morgen wieder abgeben soll.

Danke für Eure Hilfe!!!!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2014, 22:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Können Sie mir bitte weiterhelfen?

Gibt es im Öffentlichen Dienst für Angestellte etwas Vergleichbares wie ein Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot in der Wirtschaft für Arbeitnehmer?
Darf ein kommunaler Angestellter in seiner Freizeit unentgeltlich für/in kommunale Einrichtungen anderer Städte tätig sein? Die jeweils einmaligen Einsätze sind mit relativ starker öffentlicher Wahrnehmung durch Presseartikel etc. verbunden. Es besteht Bezug zum eigenen Arbeitsfeld, da es sich um die gleichen Einrichtungen handelt.

Für Ihre Meinungen wäre ich Ihnen dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2014, 16:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen, vielleicht weiß hier jemand Rat.

Ausgangssituation in Körperschaft öffentlichen Rechts in NRW:

Ein MA reduziert Stunden, anderer MA möchte Stunden aufstocken. Beide arbeiten in gleicher Abteilung. Reduzierung wird von Geschäftsführung zugestimmt. Anstatt die Stunden Abteilungs- oder Hausintern auszuschreiben oder zu verteilen, wird für diese Stunden (50 im Monat) ein freier MA eingestellt. Arbeitsplatz wird aber hausintern sein.

Personalrat wurde ins ganze Verfahren nicht einbezogen mit der Begründung, bei freier MA hab er keine Mitbestimmung. Weder für Reduzierung der Stunden, noch Ausschreibung der freien Mitarbeiter Stelle, noch Vorstellungsgespräche und Auswahl. MA, der Stunden aufstocken wollte, wurde ebenfalls weder gefragt noch informiert und hat sich auch nicht auf Ausschreibung der freien Mitarbeit beworben - wie denn, ist ja fest angestellt.

Wie würdet ihr das einschätzen?

Gruß, Gast (MA, der Stunden erhöhen möchte)

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Geschrieben von: Gast, 21.06.2014, 20:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo.

Ich / wir befinden uns zurzeit in einer schwierigen Situation :
Mein Lebensgefährte muss für ca . 5 Jahre auf Auslandsmontage und würde wohl nur alle 4 Monate für etwa 3 Tage nach hause kommen können.
Da es eine schwere Zeit ist, habe ich mich gefragt , ob ich mich für eine bestimmte Zeit frei stellen lassen kann (verdienen würde er genug nur würde ich ungern kündigen und auch nicht die volle Zeit fehlen ) oder ob es vielleicht möglich ist die eigenen Urlaubstage und unbezahlten Sonderurlaub zu nutzen um sich vielleicht mindestens 1 mal im Monat zu sehen.
Ich glaub nicht das ich irgendwie Teilzeit beantragen könnte und nur bestimmte Tage kommen muss oder?

Es ist einfach eine bescheidene Situation aber wir wollen uns auch nicht trennen, den Jon aufgeben kann er auch nicht , da er ein Haus am abzuzahlen ist.

Wenn ihr eigene Erfahrungen oder so habt , wäre ich dankbar wenn ihr sie mit mir teilt.

Ich danke euch und wünsche noch ein schönes Wochenende !

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2014, 22:45, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (7)

Hallo und guten Tag,

ich habe dieses Forum auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage gefunden. Sicherlich kann mir hier jemand helfen?

Muss jede Stelle in einer Gemeinde, die neu besetzt wird, ausgeschrieben werden? Oder gibt es Ausnahmen, bei denen der Bürgermeister selbst einstellen kann?
Und in welchem Gesetz steht dazu etwas? (In der Kommunalverfassung habe ich dazu nichts finden können).

vielen Dank

Theo

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2014, 20:04, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

hallo,
ich überlege mich für einen ausbildungsplatz als verwaltungsfachangestellte bewerben. Nun habe ich aber gehört, dass man nach der ausbildung so gut wie keine arbeitsstelle als verwaltungsfachangestellte findet und ja zum schluss langfristig oder für immer arbeitslos bleibt.
Was sagt ihr dazu? Stimmt das wirklich, dass man als vfa keine arbeit findet, weil sie nicht gesucht und über bedarf ausgebildet werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.06.2014, 08:20, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich mich auf eine A 15 Stelle bewerben kann.
Ich bin seit einiger Seit in A 13 eingruppiert und interessiere mich für eine A 15 Stelle. Könnt ihr mir sagen, dass eine Bewerbung grundsätzlich möglich ist oder ist es zwingend erforderlich, zunächst mit A 14 besoldet zu werden?
Ich danke für eure Auskunft.

J. 1987

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Geschrieben von: Nane, 11.06.2014, 17:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

also ich habe meine Ausbildung absolviert im Beamtenverhältnis auf Widerruf und bin ab August dann Angestellte, in Niedersachsen. Ich habe mit 4 bestanden. Kann man dann irgendwann in das Beamtenverhältnis auf Probe? Und wenn ja, wie? Ich weiß, das hängt auch von der Kommune ab.

Liebe Grüße

Nane

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2014, 10:29, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo Gemeinde,

ich habe mich mal wieder über die unverschämten Preise der letzten Multicarausschreibung geärgert und das knappe Budget was für die Fahrzeuge zur Verfügung steht.

Kann mir jemand von Euch sagen wie Eure Erfahrungen mit anderen Herstellern von Fahrzeugen dieser Klasse sind?

Ich denke da so an Multicar, Lindner, Holder, Hansa usw.

Wie liegen dort so die Preise?

Ich möchte nicht unnötig die Außendienstler der FIrmen zu mir bestellen, da man diese auch manchmal nicht wieder los wird, wenn man merkt, das die Produkte nicht passen.

Unser Furhpark hat dringend mehrere Erneuerungen nötig. Die Frage ist nur in welche Richtung.

Danke für Eure Antworten im Voraus!

Gruß Christian

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2014, 06:23, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (5)

Hallo,

mit erschrecken muss ich leider immer wieder feststellen, das man heute für immer mehr Stellen ein Studium benötigt.

Ich habe mal VFA gelernt und bin auch damit noch beschäftigt. Bei meinem Arbeitgeber bekommen diese und Beamte mD aber vermehrt nur noch Stellen, die ich eher dem einfachen Dienst zurechnen würde wie wie Registratur. Interessantere Sachbearbeiterstellen gehen im größeren Umfang nur noch an Personen mit einem Studium.

Ist das auch bei den Kommunen so? Für mich heißt das, dass ich in dem Beruf nur wenige Stunden arbeiten kann vor lauter Langeweile, ich bin für alle interessanten Stellen zu schlecht ausgebildet.

Die Stellenfluktuation scheint in dem Berufsfeld auch zu gering zu sein, um Wechseln zu können. Damit meine Ich, dass jeder halt die wenigen eigenen Azubis unterbringt, aber dadurch auch wenig Ausschreibungen für diesen Beruf existieren, auch fehlen Stellen, die mal mehr als E6 bezahlt sind.

Habt ihr diese Erfahrung auch schon gemacht?

Kann man eine Umschulung bezahlt bekommen, auch wenn man nicht arbeitslos ist? Ich würde gerne noch mal etwas lernen, wo man mehr Stellenauswahl hat und es interessante Aufgaben gibt. Büroberufe sind auch total überlaufen.

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Geschrieben von: Gast, 27.05.2014, 12:47, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,

ich hätte da einmal eine Frage zur Kommunalwahl. Also, angenommen, eine WG fährt sich ne große Wahlniederlage ein und verfügt nur noch über beispielsweise 5 Sitze. Dagegen stehen zwei andere WG mit satten 11 Sitzen insgesamt. Insofern ist klar, dass die kleine, geschrumpfte WG eigentlich mit keinem einzigen Antrag etc. mehr durchkommt. In dieser Situation macht doch die Annahme des Mandats gar keinen Sinn mehr. Was würde passieren, wenn die betreffende WG eigentlich komplett zurück treten würde bzw. kein einziges Mitglied das Mandat annähme? Würden die 5 Sitze dann den anderen Gruppen zugeschlagen oder würde dies zu einer Neuwahl führen? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Euch dankbar.
MfG: Haegar

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Geschrieben von: Finanzer, 27.05.2014, 09:58, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Aus dem § 1 Abs. 2 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung EGovG geht ja die Pflicht hervor, als Behörde die Bundesrecht ausführt, ein DE-Mail Postfach einzurichten.

Heißt das, die Gemeinde die den nPA und RP ausgibt, muss ein DE-Mail Postfach zur Verfügung stellen? Gibt es in kreisangehörigen Kommunen ggf. andere Bundesaufgaben die diese Pflicht begründen würden?

Wie wird das in euren Städten und Gemeinden gehabt?

Grüße!

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