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Geschrieben von: Guenter, 05.05.2014, 11:01, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

014 Kolleginnen und Kollegen,
ich hab einige Fragen zum Widerspruch und sofortige Vollziehung:
Der Fa. x wurde die Genehmigung zum Bau von Windenergieanlagen nach dem BImSchG erteilt.
Gegen diese Genehmigung wurden einige Widersprüche eingelegt, welche m.E. aufschiebende Wirkung haben.
Nunmehr beantragt die Fa. x den Sofortvollzug der Genehmigung.
Ist dies nach der Einlegung der Widersprüche überhaupt noch möglich?

Nächste Fragen wären:
1. Der Ortsvorsteher erhebt im Namen des Stadtteils in dem die Anlagen errichtet werden
sollen, Widerspruch gegen den VA. Kann er als Ortsvorsteher überhaupt gegen den VA Widerspruch erheben?
2. Der Ortsvorsteher ist auch gleichzeitig Geschäftsführer des Verkehrsvereins sowie Vorsitzender des Pfarrgemeinderates. Kann er auch in diesen Fällen Widersprüche erheben?

Ich danke euch schon jetzt für hoffentlich hilfreiche Antworten.





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Geschrieben von: moeperry, 01.05.2014, 13:16, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

mein Vater ist am 25.04.14 verstorben. Er war Zollbeamter und hat seine Beihilfe Anträge beim Service Center Rostock eingereicht, und ist privat krankenversichert bei der Allianz. Ich habe bis jetzt, da ich eine Vollmacht zur Beihilfenatragsstellung habe, Rechnungen und Rezepte meines Vaters zur Erstattung beim Service Center Rostock eingereicht.

Mein Vater wird demnächst noch 2 hohe Krankenhausrechnungen erhalten.

Wie muß ich mich da jetzt verhalten? Muß ich als Sohn nachdem ich die Sterbeurkunde beim Service Center Rostock eingereicht habe, einen gesonderten Antrag auf Beihilfe für den Sohn bei Tod des Vaters stellen? Und falls ja wo kann man den downloaden oder anfordern?

Ich habe dazu folgenden Gesetztext im Internet entdeckt:

Zitat:Aufwendungen im Todesfall

Wenn der Beihilfeberechtigte verstirbt, werden seinen Hinterbliebenen (Ehegatten und Kindern) auf Antrag Beihilfen gewährt. Beim Tod berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatte, Kinder) wird ebenfalls auf Antrag Beihilfe gezahlt. Beihilfefähig sind:
•die beihilfefähigen Aufwendungen, die bis zum Tod des Beihilfeberechtigten entstanden sind, und zwar sowohl für ihn selbst als auch für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten und für die Kinder, die im Familienzuschlag nach dem BBesG berücksichtigungsfähig sind,
•Familien- und Haushaltshilfe bis zu 6,00 Euro stündlich, höchstens 36,00 Euro täglich bis zur Dauer von sechs Monaten, in Ausnahmefällen längstens zwölf Monate nach dem Todesfall des den Haushalt allein führenden Elternteils, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Ehegatten und Eltern des/der Verstorbenen wird keine Vergütung gezahlt.

Mein Vater hat eine private Sterbegeldversicherung abgeschloßen die im Todesfall 4500 Euro leistet. Erhalte ich dann trotzdem ein Sterbegeld für die Beerdigung meines Vaters von der Beihilfe, und falls ja wo gibt es dafür einen Antrag?

Wie ist dass mit der Einreichung der Sterbeurkunde bei der privaten Krankenversicherung der Allianz? Sollte ich mit dem Einreichen der Sterbeurkunde bei der Allianz noch warten, bis ich die Krankenhausrechnungen erhalten habe? Denn wenn die private Krankenversicherung meines Vaters gekündigt ist, kann ich bei der Allianz keine Original Rechnungen zur Erstattung mehr einreichen, oder wie ist dass genau?

mfg moe perry

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2014, 13:12, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Liebes Forum,
hat jemand schon Erfahrung gesammelt bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen? Speziell für psychische Belastungen?

Und weiß jemand wo man Seminare für Mobbingbeauftragte, speziell im ÖD findet?

Danke für Antwoten!

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Geschrieben von: Gast, 25.04.2014, 21:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

014

Ich wurde mit einer Befristung von zwei Jahren eingestellt, mein Problem: ab wann muss der Arbeitgeber die Karten auf den Tisch legen? Sprich es reicht am letzten Tag wo die Befristung ausläuft oder er kann/ muss mir z.B. drei Monate vorher eine klare Auskunft geben?
Wäre schön wenn es dazu einen klaren Gesetzestext gibt!

Der Hintergrund ist der dass man sich beim Arbeitsamt 3 Monate vorher melden muss um bei Inanspruchnahme keine Abzüge vom Arbeitslosengeld zu haben.
Ein Kollege hat das "Problem" und wird von A.- Amt zu Bewerbungsgesprächen geschickt! Und er muss an diesen Tagen Urlaub nehmen und kann nicht mal zusagen weil er erst vom AG in 3 Monaten eine verbindliche Aussage erhält! P033 Ich selber habe schon beim Großen Chef und im Personalbüro nachgefragt ohne Erfolg!! Icon_sad

Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt, dann kann ich wieder etwas ruhiger schlafen D020

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Geschrieben von: Gast, 24.04.2014, 10:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 2005 auf meiner Stelle beschäftigt. Sie war damals mit einer Vb ausgeschrieben. Seit Oktober 2007 befinde ich mich in der E9 Stufe 4. Man erklärte mir, dass ich aufgrund meiner Vergütungsgruppe Vb eine "schlechte" E9 habe und daher erst nach 9 Jahren in die Stufe 5 rutsche (wäre also Oktober 2016). Im Juni letzten Jahres habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Stelle gestellt. Nun habe ich erfahren, dass meine Stelle mit einer IVb FG 1a bewertet wurde und damit eine "gute" E9 habe und regulär nach 4 Jahren in die Stufe 5 komme. Mir wurde nun mitgeteilt, dass die Frist zum nächsten Stufensprung jetzt erst beginnt zu laufen, heißt also ich komme frühestens 2018 in die Stufe 5?. Das ist doch voll unfähr, oder?

Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.



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Geschrieben von: Gast, 23.04.2014, 21:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich arbeite im Raum München und werde nach erfolgreicher Abschlussprüfung dieses Jahr übernommen.

Meine Stelle und ihre Aufgaben werden neu geschaffen, es liegt also noch keine Stellenbewertung für diese Stelle vor.
Es sollen im allgemeinen steuerliche Aufgaben erledigt werden z.B. Hundesteuer, Gewerbesteuer usw.

Kann ich nun einfach in eine Entgeltgruppe eingruppiert werden?
Was ist wenn in der Stellenbewertung rauskommt, dass die Stelle laut Tätigkeitsmerkmalen eigentlich viel höher bewertet sein müsste?
Welche Entgeltgruppe hat so eine "Steuerstelle" normalerweise (eher 5 oder eher 7)?


Danke



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Geschrieben von: Gast, 23.04.2014, 10:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo, ich bin Personalrätin in einer öffentlichen Verwaltung. Nun habe ich eine Frage: Leiharbeitnehmer, zählen die als Betriebsangehörige, wenn sie einen Jahresvertrag haben? Die Situation ist folgende: Wir haben eine junge Frau , die über Randstadt (Zeitarbeitsfirma) bei uns einen Vertrag bis zum 31.05.2014 erfüllt. Nun läuft der Vertrag bald aus und wir haben in der letzten Zeit einige interne Stellenausschreibungen gehabt, worauf sich diese Frau auch beworben hat. Bei einem der letzten Bewerbungsgespräche hat sie sehr gut abgeschnitten und war die überzeugendste für die Stelle. Nun hat die Personalabteilung uns mitgeteilt, dass diese Frau nicht berücksichtigt werden kann als Bewerberin, weil die Stellenausschreibung eine „interne“ war und diese Bewerberin ja eine Mitarbeiterin von „aussen“ ist, sprich als Mitarbeiterin einer Leiharbeitsfirma nicht als interne Bewerberin gewertet werden kann.
Meine Frage…ist das rechtens? Ich frage mich, was hätte die Kollegin denn machen sollen…sie erfährt doch als aktuelle Mitarbeiterin von den Stellenausschreibungen und weiß von internen Vorgängen? Mein Rechtsempfinden kommt da nicht so ganz mit…..Danke für die Hilfe.


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Geschrieben von: Heschen, 22.04.2014, 22:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

ich bin im PR im Vorstand in einer Behörde in Berlin. Mein Vorsitzender hat eine Freistellung. Meine Tätigkeit in dieser Behörde mache ich ganz normal weiter. Nach dem der Vorsitzende einige Zeit erkrankt war und ich einige Aufgaben von ihm übernehmen musste und auch vermehrt mehre Sitzungen anberaumt wurden, bin ich etwas in Rückstand mit meiner Arbeit gekommen. Daraufhin bat ich meine Abteilungsleiterin mich für 1-2 TAge aus der Vertretung zu nehmen, damit ich mit meiner Arbeit etwas aufholen kann. Sie sagte mir, dass das nicht ginge, da ich keine Freistellung habe. Diese Pille schluckte ich erstmal, machte mich aber etwas schlauer und sagte ihr dann, dass das gesetzlich aber so geregelt wäre, dass ich - wenn ich bei Personalratssitzungen dabei bin, für diese Zeit mir geholfen werden müsste. Sie wollte das überprüfen und mit meinem Geschäftsleiter besprechen. Das hat sie wohl getan und mir gesagt, ich solle ein Freistellungsantrag stellen. Das geht aber nicht, da ja der Vorsitzende diesen schon hat. Wie wird das bei euch in anderen Behörden gehandhabt? Wird Euch Arbeit abgenommen? Würde mir schon interessieren und wie ich damit umgehen soll.

LG Heschen

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Geschrieben von: Gast, 22.04.2014, 13:16, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hey Leute,

bald steht die Abschlussprüfung 2014 in Bayern zum Verwaltungsfachangestellten an und ich weiß garnicht, wo ich mit lernen anfangen soll. (ob mit Übungsklausuren oder Abschlussprüfungen direkt?) D020D020

Hat vielleicht jemand ein paar Tipps, wie ihr lernt oder an die ganze Sache ran gegangen seid? Ich bin gerade echt überfordert und hoffe ihr könnt mir vielleicht ein wenig die Aufregung nehmen oder eure eigenen Erfahrungen mir mit auf den Weg geben. :-)

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten!






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Geschrieben von: Gast, 17.04.2014, 21:50, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (17)

Hallo,
ich werde nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung zum 01.09.2014 in E5 eingestellt.
Ab 01.01.2015 erhalte ich dann Entgelt nach E6.
So steht es sinngemäß im Gemeinderatsbeschluss.

Nun meine Frage:
Wenn ich in E6 "höhergruppiert" werde erhalte ich automatisch Stufe 2, so wie es der TVöD bei Höhergruppierung vorsieht, oder erhalte ich trotzdem nur E6 Stufe 1?


Ich hoffe Ihr habt sowas schonmal erlebt und wisst wie es abläuft


Gruß



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Geschrieben von: Gast, 17.04.2014, 21:41, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Guten Abend,

ich möchte kurz fogenden Sachverhalt schildern und freue mich über Antworten:

Ich bin seit Januar 2013 für zwei Jahre in Elternzeit. Nun erwarte ich im Juli 2014 mein zweites Kind und werde meine Elternzeit für den Mutterschutz unterbrechen. Mein Urlaubsanspruch vor Geburt des ersten Kindes betrug 8 Tage. Diesen kann bzw. darf ich leider vor dem zweiten Mutterschutz nicht nehmen.

Mein Arbeitgeber sagt nun, dass ich meinen Urlaub aus dem Zeitraum vor der ersten Elternzeit bis Ende 2015 genommen haben muss. Ich bin aber der Meinung, dass ich den Urlaub bis mind. auf das Ende der zweiten Elternzeit übertragen kann.

Ich habe im Internet auch schon mehrere entsprechende Textpassagen gefunden:
Was passiert mit Resturlaub bei Elternzeit?

Geht eine Mitarbeiterin in Elternzeit, verfällt nicht genommener Urlaub nicht mit dem Jahresende. Urlaubstage, die Ihre Mitarbeiterin vor der Elternzeit nicht nehmen konnte, müssen Sie Ihr nach der Elternzeit im laufenden oder darauf folgenden Urlaubsjahr zugestehen. Das ist gesetzlich ausdrücklich so festgelegt. Selbst wenn sich wegen einer weiteren Geburt nahtlos eine zweite Elternzeit anschließt, verfällt der alte Urlaub nicht. Er wird in jedem Fall weiter übertragen.

Hat jemand von euch damit Erfahrung? Mein AG will dies leider so nicht anerkennen.

Vielen Dank Icon_eek135



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Geschrieben von: Gast, 16.04.2014, 15:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

unser Dienstherr hat einen Gleichstellungsbeauftragten in der Geschäftsführungsebene benannt. Welche Rechte hat der Personalrat ebenfalls eine Gleichstellungs(beauftragte) zu stellen.

Danke für die Mithilfe
viele Grüße ... bleibe lieber anonym

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Geschrieben von: Gast, 15.04.2014, 22:51, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallo,
in ca. 6 Wochen gehen die Abschlussprüfungen für die Verwaltungfachangestellen in der Kommunalverwaltung in Bayern los.

Habt ihr besondere Tipps zur Vorbereitung?
Wie bereitet ihr euch genau vor?
Wie viel Zeit muss man in dafür einsetzen?



Danke

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Geschrieben von: Gast, 10.04.2014, 15:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit in der Kommunalverwaltung auf einer mit E9 bewerteten Stelle.
Da ich nur die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter habe, bekomme ich E8 mit Zulage ("Größe E9") gezahlt. Diese Situation besteht nun schon seit über 8 Jahren!!! Bis zu meinem 40. Geburtstag, sind es noch 6 Jahre....
Nun möchte man mir diese Zulage aberkennen. Daher meine Frage, gibt es Rechtsgrundlagen aus denen hervorgeht, dass man mir die Zulage nicht so einfach streichen kann. Bzw. gibt es so etwas wie "Gewohnheitsrecht" ? D.h., das ich ohne die Ablegung der 2. Angestelltenprüfung trotzdem meine Stelle weiter ausüben kann und mit Zulage vergütet werde ( und ggf. einer Umsetzung entgehe).
Vielen Dank für die Mithilfe!

Grüsse
Christian

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Geschrieben von: Gast, 10.04.2014, 14:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hi,

ist das korrekt, dass man nur in Entgeltstufe 6 mit bestandenem Angestelltenlehrgang I kommt?
Arbeitgeber ist Stadtverwaltung einer 50000 Einwohner großen Stadt in Rheinland-Pfalz. Arbeitnehmer hat abgeschlossene Ausbildung Bürokauffrau und ist im Vorzimmer eines Fachbereichsleiters.

Gruss

Gast

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Geschrieben von: stepadu, 09.04.2014, 16:29, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

es geht um § 29 Abs. 5 der StVG, hier eine Kommune im Ruhrpott in NRW. Soweit ich weiss, ist das StVG eh Bundesrecht.

Wie kann es sein, dass die Bundesländer die "Fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung" unterschiedlich behandeln?

In einigen Bundesländern erhalten die Menschen (!) bei gleichen Verstößen (hier: über 1,6 Promille) ohne MPU den Führerschein nach Ablauf der 10 jährigen Tilgungsfrist auf Antrag ohne weiteres wieder und andere hier in NRW nicht.

Sind hier Kolleginnen oder Kollegen von Fahrerlaubnisbehörden, die mir weiterhelfen können? Gerne auch per PN.
Gruß,
Steffi *

PS. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ansonsten, bitte nachhaken.

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Geschrieben von: Gast, 08.04.2014, 09:33, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo Forum,

ich habe eine Frage:
Ich habe eine Finanzanlage bilanziert (die mit ihren AHK bewertet wurde). Es erfolgte im Jahr 2012 eine Kapitalauskehr der Gesellschaft an unser Unternehmen. Diese Summe wurde fü eine eine bestimmte Baumaßnahme verwendet.
Liegt hier nun eine dauernde Wertminderung vor ? Muss ich meine Finanzanlage um den Betrag der Kaptalauskehr verringern ?

Freue mich über Antwort.

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 06.04.2014, 19:14, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe einen Zettel erhalten auf dem Zulagen darauf stehen
4D41 EZ 12% S
4D51 EZ 14% S
etc.

Kann man erfahren was hinter den Kürzel steht? Also welche Tätigkeiten...

Danke Smile

Beste Grüße,
Norma

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Geschrieben von: Gast, 06.04.2014, 16:15, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (20)

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem Berufseinstieg im öffentlichen Dienst:

Wenn Ihr die Möglichkeit habt

a) Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Kommunalverwaltung
b) Beamter mittlerer Dienst

wie würdet Ihr euch entscheiden und vor allem WARUM???

Bezüglich Fortbildungen/ Aufstieg...
Bezüglich Gehalt/ Versorgung ...


PS:
Habe im Forum nichts passendes gefunden


Danke im vorraus
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 05.04.2014, 10:28, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (19)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

im Rahmen einer Bachelorarbeit (Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) wird die Mitarbeiterzufriedenheit im öffentlichen Dienst bzw. in der öffentlichen Verwaltung mit dem Schwerpunkt Über- und Unterforderung untersucht. Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Personen, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, einige Minuten Zeit nehmen. Die Umfrage ist 100%ig anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben und die Ergebnisse werden lediglich für wissenschaftliche Arbeit genutzt.

Hier der Link zur Umfrage:

https://app.lamapoll.de/Umrage%20zur%20M...iedenheit/



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