Neue Themen
Hallo zusammen,
bin neu hier und grüße die Forumsgemeinde hiermit.
Als A9 mD m. Z. möchte ich mich auf eine Stellenausschreibung (A11 gD)
im Rahmen des Praxisaufstiegs nach § 34 NLVO bewerben.
Mein Arbeitgeber würde mir liebend gern diese Möglichkeit eröffnen, aber
leider sei dies rechtlich nicht möglich, weil:
der Praxisaufstieg nur im eigenen Aufgabenbereich, sprich eigene Stelle, möglich
sei, z. B. bei einer Neubewertung der Stelle.
2009 wurde ja das nds. Beamtenrecht novelliert, darunter auch der Praxisaufstieg nach
34 NLVO mit angeblich erweiterten Möglichkeiten.
Hat jemand Erfahrung mit der Anwendung dieser Vorschrift oder kennt jemand, der
mehr dazu sagen kann ? Der nds. MI gibt auf Anfrage leider keine detaillierte Auskunft dazu (nur, das die Möglichkeiten des Praxisaufstiegs 2009 erweitert wurden), und Literatur ist auch wenig bis gar nicht zu finden.
Gruß
shadow750
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(NRW)
Hallo an dieses schöne Board!
Wir sind eine kleinere kommunale Musikschule (Zweckverband).
Insgesamt 21 Kollegen (davon 20 wahlberechtigt).
Nun wählen wir zum ersten mal einen PR.
Was kann der neugewählte PR an Freistellung einfordern?
Bei vergleichbaren allgemeinbildenden Schulen (ebenfalls ca. 20 Kollegen) scheint
man eine Wochenunterrichtsstunde zu gewähren...
Wer kann mir mit Argumenten helfen um zumindest diese Zeit
durchzusetzen.
Beste Grüße aus Ostwestfalen,
Mo
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Ein Beamter mit der Besoldungsgruppe A15 besetzt eine Stelle im Amt A auf der er nicht gebraucht wird und auch kaum Aufgaben hat.
Ein Amtsleiter eines Nachbarbezirksamtes Amt B braucht diesen Beamten mit eben dieser Qualifikation dringend und fordert den Beamten an, kann ihn aber nur eine A14 Stelle mit Besoldungsausgleich geben. Der Beamte will das nicht und besteht auf die A15. Leider ist keine freie A15 in eben Amt B
Kann der Amtsleiter ihn trotzdem anfordern oder nicht?
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Hallo, ich habe im Internet schon recherchiert, aber nichts trifft so wirklich zu.
Wer bestimmt über den Zeitpunkt der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wo kann dies nachgeschlagen werden? Der Vorgesetzte hat eine Tätigkeit übertragen und der Dienstherr will den Zeitpunkt drücken. Wer ist im Recht? Der Beschäftigte ist mit dem Zeitpunkt nicht einverstanden.
Herzlichen Dank für eine Antwort!
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Unser Personalrat soll gewählt werden.
Entspr. PersVG LSA müssen bei uns 7 Personalratsmitglieder gewählt werden.
Es haben sich aber nur 2 Personen aufstellen lassen.
Bilden diese 2 Personen dann den Personalrat oder gibt es dann keinen PR
Gruß jener
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Hallo,
folgender Sachverhalt: Ein Büro, ausgestattet mit einem PC (angeschlossen an das Interne Gemeindenetz sowie Internet) wird mir als Arbeitshilfe sowie die Einrichtung eines email Kontos verweigert. Begründung meines Vorgesetzten, man könne nicht noch eine Person (er selbst und sein Stellvertreter) daran lassen da man ***ACHTUNG WAS ZUM LACHEN***, dann nicht mehr nachvollziehen könnte wer eventuell "schmutzige Seiten" aufgerufen hat.
Bei meiner Einstellung vor einem Jahr hieß es noch sehr optimistisch aus dem Rathaus, das meine Tätigkeit sich von meinem Vorgänger dadurch unterscheiden wird, das ich einen eigenen Rechner an meinem Arbeitsplatz bekäme, da dies ja den modernen Arbeitsabläufen auch entspricht.
Ich muss Angebote vergleichen, mit Firmen verhandeln und in Zukunft ein Kataster pflegen.
Natürlich kann ich auch ins Rathaus fahren und FALLS ein PC frei ist dort recherchieren. Nur doof wenn gerade dann wenn es wichtig ist, keiner frei ist.
Es ist frustrierend und meiner Meinung nach Mobbing. Das Thema wurde schon mehrmals beim Referenten und dem Personalchef angesprochen der sogar jetzt meinte, ich benötige doch keinen eigenen Rechner. Ausgerechnet er hatte damals gemeint das ein Rechner angeschafft wird und er sich darum kümmert. Bis dato also Nichts.
Was meint ihr?
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hallo,
bin neu im öffentlichen Dienst, arbeite zwei Wochen da, und habe jetzt Geld von der VAK-Bezuegekasse erhalten, soll das etwa mein Lohn sein?
passt irgendwie nicht bei E9
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Hallo zusammen.
Ich bin neu hier im Forum und hab auch direkt mal eine Frage:
Ich wurde ursprünglich eingestellt mit EG 5
Im November wurde eine Stelle mit EG8 ausgeschrieben.
Ich habe diese Stelle nach erfolgreicher Bewerbung bekommen und besetze sie seit dem 01.12.2014.
In meiner Umsetzungsverfügung steht folgendes: Nach erfolgreicher Einarbeitung erfolgt eine Eingruppierung in EG 8. Momentan bekomme ich EG 6. Ab Mai (sprich ein halbes Jahr später soll ich nun endlich EG8 kriegen) Ist das alles rechtens? Ich habe selbst mal im Tvöd geblättert und dort nichts gefunden. Unser Personalrat steckt mit dem Hauptamt unter einer Decke. Den kann ich auch nicht fragen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ab wann steht mir die EG 8 zu? Ab dem 01.12.2013 oder wirklich nach erfolgreicher Einarbeitung?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß
T0r5t3n
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Ich bin Kommunalbeamter und seit einigen Jahren abgeordnet zum Jobcenter. Dort arbeite ich ohne Publikum (sonst hätte ich mich auf diese Stelle nicht beworben) im BackOffice Bereich.
Nun soll ich Kollegen an der Information tageweise vertreten, und hätte somit auch Publikumsverkehr. Wie sieht diese Vertretung rechtlich aus? Kann mein Vorgesetzter mich einfach so für diese Vertretung einteilen? Die Stelle an der Info ist gleichwertig besoldet.
Vielen Dank im Voraus.
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Servus miteinander!
Habe heute mal folgende Frage, welche ich hiermit zur Diskussion stellen möchte. Habe leider noch nicht nachgeschaut, ob diese eventuell schon einmal im Forum war.
Ich wurde seinerzeit als junger Beamter im Kommunaldienst in einer Stadtverwaltung mit dem Gedanken des damaligen Bürgermeisters übernommen, bei Ausscheiden der vorhandenen Amtsleiter einen dieser Posten zu übernehmen. Leider ist es bis dato nur bei dem "Gedanken" geblieben. Der Bürgermeister hat gewechselt, keiner wollte sich mehr an die ursprüngliche Aussage errinnern und der "Obrigkeit" hörige und auch leider unkollegiale Angestellte wurden als Amtsleiter eingesetzt.
Ich habe mich in der Zeit immer wieder auf die (intern/extern) ausgeschrieben Amtsleiterposten beworben. Leider immer ohne Erfolg, was ganz offensichtlich nicht an meinem Fachwissen sowie meiner Kollegialität und Teamgeist lag. Denn von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen als auch von Personen außerhalb unserer Verwaltung wurde ich immer wieder für diese Amtsleiterposten favorisiert. Eher sind persönliche Differenzen meines DH mir gegenüber Anlass für eine Nichtberücksichtigung meiner Person gewesen.
Nun könnte ich ja mal meinen Dienstherrn auf Artikel 33 Abs. 4 GG verweisen, nur ist denn der Amtsleiter (z.B. klassisches Hauptamt oder Bauamt) nun eine Aufgabe mit hoheitlicher Befugnis? Hätte mir als nunmehr einzig verbliebene Person mit Beamtenstatus der Posten eines Amtsleiters übertragen werden müssen?
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Hallo!
Im Mai steht bei uns die Kommunal- und Europawahl sowie im Juni die Stichwahl der Ortsvorsteher an.
Diesbezüglich eine Frage:
Kann der Arbeitgeber, in meinem Fall die Stadtverwaltung (die Kommune ist in Rheinland-Pfalz), mich als Mitarbeiter (Angestellter im ö.D.) verpflichten, als Wahlhelfer bei der Stichwahl der Ortsvorsteher am Pfingstsonntag tätig zu sein? Meiner vorgesehenen Verpflichtung als Wahlhelfer habe ich bereits widersprochen, da ich über die Pfingsttage eine Kurzreise geplant habe. Mein Widerspruch wird übergangen!
Ich wohne nicht in der Gemeinde, in der ich arbeite. Falls ich zwangsweise verpflichtet werden könnte, auf welcher Grundlage bin ich dann tätig? Sind das dann Überstunden? Wer trägt die Fahrtkosten? etc? Da ich außerhalb der Gemeinde wohne, kann sich ja die Verpflichtung nicht auf das Ehrenamt beziehen, da sich das Ehrenamt doch auf Bürger der Gemeinde bezieht!? Wo finden sich da eindeutige Gesetzeslagen und welche Entschädigungen stehen mir zu?
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Ich war Vorgesetzte und Betriebsratsvorsitzende, bei uns im Betrieb gibt es auch einen Personalrat, weil wir nur halb öffentlich sind. Meine Kollegin hat sich beim Personalrat über mich beschwert, (sie ist als Kolerikerin bekannt), doch der Personalrat ging gleich damit zum Verbandsvorsteher, der sollte mich an die Leine nehmen, alle in der Führungsebene lachten nur darüber, doch der Personalrat hat sich nicht richtig verhalten. Hat bei einer anderen Sache auch genug Kollegen gegen mich aufgebracht, so das ich dann zurück getreten bin.
Meine Frage, gibt es ein Gesetz, den Personalrat da die Schranken zu weisen?und macht das nach 4 Jahren überhaupt noch Sinn? (Bin seit 3,5 Jahren Arbeitsunfähig)
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Hallo;
Ich bin Fachlehrerin, Landesbeamtin, 35 Jahre, (A10) und halte es in meinem Beruf nicht mehr lange aus. Die Schüler werden zunehmend anstrengender; man muss permanent Druck ausüben und von Jahr zu Jahr mitansehen, das sie immer schwächer und verhaltensauffälliger werden. Gibt es eine Möglichkeit als Beamtin in eine andere Sparte zu wechseln, z.B. Verwaltung, und wenn ja, wie geht das und muss man dann noch einmal eine Schule besuchen oder Prüfungen machen? Möchte mich erst an meinen Dienstherren wenden, wenn ich mehr darüber weiß.
Dankeschön schon mal!
Sonnenblume
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Hallo,
für den Zeitraum von 10 Jahren soll das Kanalnetz kontinuierlich und umfassend erneuert werden. Für die Disposition und Planung vor allem in finanzieller Hinsicht (Fremdkapitalgeber) ist eine umfangreiche Ausarbeitung der Vorhaben-Beschreibung erforderlich. Hat jemand vielleicht eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet oder wüsste einen kompetenten Ansprechpartner?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Sonja
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Hallo zusammen,
wir haben vor kurzem einen neuen Behördenscanner bekommen. Einen plustek BS 29, der wohl eine garantierte Eignung für Digant Verfahren besizt.
Bei uns funktioniert das jedoch nicht wirklich. Wenn wir einen Antrag (Lichtbild, Unterschrift) einscannen wollen meldet Digant jedesmal, dass die Kalibrierungswinkel nicht gefunden werden können.
Nun unsere Frage: Wie legt man das Kontrollblatt richtig an? Wir haben schon mehrere Möglichkeiten ausprobiert, jedoch noch keine richtige Lösung gefunden.
Kann uns da jemand helfen?
Vielen Dank schon mal.
LG
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Guten Morgen,
bei uns im Amt wird im April der Dienststellenpersonalrat neu gewählt. Für die Wahl haben wir im Angestelltenbereich eine Liste mit KandidatInnen. Die Liste ist offen, dh. es kandidieren Verdianer und nicht Verdianer auf dieser Liste.
Ich habe anlässlich der Wahl für mich selbst einen Wahlflyer entwickelt, in dem ich versucht habe, durch "Ich-Botschaften" mich selbst, meine Positionen und meine Ziele für die künftige Amtsperiode unter das Wählervolk zu bringen (ich gehöre derzeit bereits dem Gremium an. Bin mit vielen Sachen, die bei uns laufen unzufrieden und möchte das gern anders machen. Natürlich bin ich auch dazu bereit, ggf. an maßgeblicher Stelle Verantwortung im Gremium zu übernehmen).
Den Wahlflyer habe ich als Test-Versuch mal an eine Handvoll Kolleginnen und Kollegen verteilt. Es kam, wie es kommen musste: irgendwer hat den Flyer unserer derzeitigen PR-Vorsitzenden und deren Stellvertreterin zugespielt. Ich hatte ein Gespräch mit den beiden Kolleginnnen zusammen beim Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates. Mir wurde verdeutlicht, dass ich mich unkollegial verhalten hätte, die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit im Gremium sei ge-/zerstört usw. usf. Unsere Vorsitzende möchte in der nächsten PR-Sitzung das Gremium über meinen Flyer informieren.
Mal abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, hier hat jemand Angst davor, seinen Posten/sein Amt zu verlieren ... hat jemand von Euch mit Wahlkampfmaßnahmen einzelner KandidatInnen in der Vergangenheit Erfahrungen gesammelt? Rechtlich scheint das soweit ich bisher recherchiert habe, möglich zu sein - oder?
Vielleicht könnt Ihr mir in den nächsten Tagen mal auf diesen Post anworten - dann hätte ich unter Umständen noch ein paar Informationen für die Sitzung in der nächsten Woche. Vielen Dank und einen Gruß ins Forum.
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Hallo.
Kann mir jemand sagen was IVb FG2 bedeutet.
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Hallo, ich bin momentan Rechtspflegeranwärter und möchte nun wegen mehrer Gründe das Bundesland wechseln. Ist dies auch während der Ausbildung möglich?
Vielen Dank
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Es wird im Forum immer wieder von einer Zulage gesprochen. Nur über die Höhe nicht. Ich sitze seit mehr als 4 Jahren auf einer A15-Stelle und erhalte neben der A14-Besoldung eine Zulage, die aber die Differenz zwischen A14 und A15 nur zu etwa 40% ausgleicht. Ist das schon die (übrigens ausdrücklich als nicht ruhegehaltsfähig eingestufte) Zulage, von der hier die Rede ist oder muss die Zulage die Differenz zwischen den beiden Besoldungsgruppen komplett abdecken (und eventuell auch noch ruhegehaltsfähig sein)
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Moin Moin!
Ich habe die Zwischenprüfung ganz gut verkackt..
Nun steht in zwei Wochen wieder BBS an
Hat jmd n Tipp wie man effektiver lernen bzw. sich besser vorbereiten kann?
Bin über jeden Tipp dankbar!
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