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Geschrieben von: Gast, 10.03.2014, 14:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe 2012 meine Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen. Nun wurde mir gesagt, dass dieser Abschluss mit dem AG I gleichzusetzen ist.

Leider kann ich im Internet nichts dazu finden.
Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

Danke Smile

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Geschrieben von: vermesserbaden, 07.03.2014, 09:57, Forum: TVöD, Antworten (4)

Guten Tag und Hallo,

folgendes Problem stellt sich.
Ich bin Vermessungstechniker in BaWü und bei einer Stadt angestellt. Bisher bin ich in der E8.
Seit drei Monaten habe ich ein neues Aufgabenfeld übernommen und mein Chef sagte zu mir, dass ich dann die E9 erhalte. Mein Vorgänger in dem Aufgabenfeld hatte sogar die E10.
Nun sprach ich meinen Chef auf meine Höhergruppierung an.
Folgendes sagte er zu mir.
Es tut mir leid ich kann Sie nicht in die E9 eingruppieren, dieses ist nicht mehr möglich, da es der neue TVöD verhindere.
Stimmt das, kennt sich jemand damit aus, was kann ich jetzt machen?

Danke für eure Meldungen.

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Geschrieben von: Gast, 06.03.2014, 15:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Wer weiß, ob man als Rentner (vorher Verwaltungsfachangestellte) auch noch Beihilfe für Zahnersatz erhält.014

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Geschrieben von: Gärtnerin777, 06.03.2014, 10:59, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hey ihr Lieben,
erstmal ein ,,Hallöle'' in alle Richtungen.
Gleich zu meiner Frage...ich selbst bin keine Beamtin, bin jedoch momentan über meinen Mann sehr günstigt versichert. Angenommen wir ließen uns scheiden: Würde ich dann automatisch in die Gesetzliche zurück müssen??
Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps... ;-)
Danke vorab
Eure Gärtnerin

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Geschrieben von: Gast, 04.03.2014, 20:03, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo,

ich habe vor kurzem die neu geschaffene Stelle einer Abteilungsleitung (Verwaltung) in einem Krankenhaus angetreten. Nun geht es um die korrekte Bewertung dieser Stelle. Von Seiten der Geschäftsführung ist die Rede von A12 oder sogar A13.
Ich soll nun die Stellenbeschreibung erstellen, damit die Stelle dann von der Bewertungskommission bewertet werden kann. Da ich keine Fehler machen will, die dann eventuell zu einer niedrigeren Bewertung führen würden, frage ich an, ob jemand Erfahrung mit Stellenbeschreibungen hat. Ein Stellenbeschreibungsmuster einer Abteilungsleitung wäre sicher hilfreich.
Danke für die Rückmeldungen.

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Geschrieben von: VA_Sylvia, 03.03.2014, 13:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

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Was nehmt ihr für eine Nr. für einen Gehwegparker der aber nur halb auf dem Gehweg parkt?



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Geschrieben von: Gast, 02.03.2014, 23:04, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis u.wurde in Stufe 2 eingeordnet. Kann ich bei Weiterbeschäftigung neu verhandeln u.in Stufe 4 kommen? Müßte doch möglich sein?


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Geschrieben von: Anton963, 01.03.2014, 13:00, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (11)

Hallo ich bin neu hier und habe eine Frage an die Spezialisten aus dem Personalwesen.

Der Vorgang ist leider etwas kompliziert, hat sich aber so zugetragen.

In einer mittelgroßen Kommunalverwaltung in Bayern gab es zwei Ämter im Bauwesen, z.B. Amt 1 techn. Bereich/Hochbau und Amt 2 Rechtsangelegenheiten/Planungsrecht. (Amtsbezeichnung beispielhaft)

Der Amtsleister Amt 1 ging in Ruhestand, daraufhin wurde die Stelle (Amt 1) ausgeschrieben aber niemand hatte erfahren, dass wohl teilweise auch Aufgabenbereiche aus Amt 2 dabei waren, weil der Amtsleiter Amt 2 einen zweijährigen Sonderurlaub beantragt und genehmigt bekommen hatte – eine separate Ausschreibung für die vorübergehende und ggfs. auch dauerhafte Besetzung des Amts 2 fand weder intern noch extern statt.

Der neue Leiter Amt 1 wurde eingestellt (Bezeichnung technischer Amtsleiter), ca. ½ Jahr danach begann der Sonderurlaub von Amt 2.
In der Zwischenzeit wurden aber die Tätigkeiten von Amt 2 nicht vom neuen Amtsleiter Amt 1 übernommen, sondern im vollen Umfang und voller Verantwortung von einem weiteren Mitarbeiter aus Amt 2, mit der Bezeichnung 2.1 (Fragesteller, dem – leider nicht nachweislich – signalisiert wurde, dass vielleicht eine Nachfolge möglich wäre). Die „offizielle“ Amtsleitung Amt 2 blieb in dieser Zeit „offen“ , da die Rückkehr der Amtsleitung Amt 2 zu beachten war.

Soweit so gut..

Kurz vor Ende des Sonderurlaubs von Amt 2, hat sich dieser Amtsleiter aber entschieden, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren.

Nun wurde die offene – beurlaubte – und nun unbesetzte Amtsleitung (Amt 2) aber nicht (!) ausgeschrieben, sondern unbemerkt dem Amt 1 zugeführt (der sich auch – nachweislich - noch als fachlich ungeeignet herausgestellt hatte) - offensichtlich aufgrund von "internen" Zusagen.
- Also ohne, dass jemand die Möglichkeit gehabt hätte, sich auf die tatsächlich jetzt erst freigewordene Amtsleiterstelle (Amt 2) zu bewerben.

Und – genauso übergangslos - erhielt der Vertreter – bisher 2.1 - (=Fragesteller) absolut stillschweigend eine neue Amtsziffer – nämlich 1.1. Die stand dann übergangslos auf den zu bearbeitenden Unterlagen.

Es gab zwar weiterhin die Amtsbezeichnung 2, diese Leitung wurde aber ebenfalls völlig übergangslos und genauso stillschweigend mit einem ganz anderen Mitarbeiter und einem völlig anderen Aufgabengebiet besetzt.

Der Fragesteller, der wie ein Amtsleiter die Vertretung in den zwei Jahren vollumfänglich und mit sehr guter Bewertung durchgeführt hat, arbeitet nun exakt im gleichen Umfang wie das frühere Amt 2 als 1.1 als „normaler“ Sachbearbeiter unter einem für diesen Bereich fachlich nicht qualifizierten Amtsleiter Amt 1 und ist aber natürlich den Weisungen von 1 unterstellt und auch von allen Personalentscheidungen und allen sonstigen Vollmachten, die er normalerweise als Amtsleiter erhalten hätte, abgeschnitten, hat aber die volle Verantwortung.

Frage: Hätte diese Amtsleitung (ursprünglich Amt 2) nicht intern, wie extern eigentlich neu ausgeschrieben werden müssen, als der beurlaubte Leiter nicht mehr zurückkahm und wie lange rückwirkend ist dies ggfs. noch nachträglich zu beanstanden, da sich die dienstliche Situation (Arbeitsbehinderung durch Fehlanweisungen /enormer Zeitverlust durch Besprechungen /Verbreitung von Halbwahrheiten zu Sachangelegenheiten/ fehlgeleitete Eigeninitiativen des Amtsleiters 1 für schon längst laufende Angelegenheiten, usw.) in zunehmenden Maß als unhaltbar herausstellt.

Wenn der Fragesteller endlich eine fachlich fundierte Auskunft hätte – die ihm immer wieder verweigert wird („es ist halt so, was will man machen) könnte er vielleicht doch durch Sachargumente dahingehend überzeugen, dass evtl. die nach Ansicht des Fragestellers längst überfällige Rückführung in zwei völlig selbständige Ämter mit je einer eigenen Amtsleitung erreicht wird.

Hinzuzufügen ist noch, dass der Arbeitgeber (Bürgermeister) auf Nachfragen – zu dem sonst ein gutes Verhältnis seitens des Fragestellers besteht – zwar dem Fragesteller „alle Vollmachten wie ein Amtsleiter“ mehrfach zugesagt hat, anfangs auch den Eindruck hat bestehen lassen, dass es bei zwei Ämtern bleibt - dies aber w.o.e. nicht gehalten hat - und dann im Laufe der le. 4 – 5 Jahre auf entsprechende Fragen oder Bitten um Abhilfe entweder stark abgewiegelt oder sogar sehr aggressiv reagiert hat.

Kann es sein, dass da etwas nicht korrekt gehandhabt wurde oder unterliegt das alles dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ?

Es geht hier keinesfalls darum einen Rechtsstreit anzuzetteln, sondern vielleicht endlich eine fachlich fundierte Erklärung zu erhalten, entweder so oder so.

Vielen Dank

Anton


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Geschrieben von: VA_Sylvia, 28.02.2014, 11:10, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

014
wie sehen bei euch denn so die Anhörungen aus wenn jemand nicht auf das erste Anschreiben bei einem abgemeldeten Fahrzeug reagiert hat? Es handelt sich hier um einen seit über einem halben Jahr abgestellten PKW im öffentlichen Verkehrsraum. Also anzusehen als Verkehrshinderniss nach § 32 Abs. 1 StVO.

Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß
Sylvi


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Geschrieben von: natura_amator, 21.02.2014, 15:47, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo
Ich bekomme momentan nach tvöd 4 und habe Stufe 3.
Komme ich jedes Jahr eine Stufe höher? Als nächstes Jahr Stufe 4 u.s.w
Wie muss man das sehen. Wie ist das Gedacht?


Auch könnt Ihr mir bitte noch mal sagen, wie ich herausfinde ob ich "Angestellter" bin oder "Arbeiter"..also das Beschäftigungsverhältniss! Ist dumm und peinlich, das ich das nicht weiß, aber wäre mal eine gute Frage.
Mag da auch keinen Kollegen nach fragen....
Steht das im Arbeitsvertrag drin? Oder ist man immer Angestellter wenn man nach TVÖD entlohnt wird?

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2014, 02:26, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Beamtin des Bundes möchte einen Arbeitswechsel in Kommune, Landkreis etc.
Langjährige Erfahrung in finanzbuchhalterischen Tätigkeiten und im Reklamationsmanagement. Abschluss eines Dualen Studiums im Lehramt Deutsch/Kunst und Personalentwicklung im Jahr 2010.
Welche Chancen habe ich überhaupt?
Ich bin dankbar über jeden Tipp. Vielen Dank.


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Geschrieben von: Gast, 17.02.2014, 16:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Kann ein Personalrat der Wiedereingliederung nach Krankheit, z.B. Hamburger Modell widersprechen oder diese verzögern?

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Geschrieben von: Gast, 16.02.2014, 20:54, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Hallo
Ich arbeite in einem Kinderheim und soll die Schlafbereitschaft übernehmen. Man sagte mir, sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht bezahlt. Mein Dienst soll dann mitunter so aussehen.
Mo 14-22
Die 14-22
Mi 14-22
Do 14-22
Fr 14-22 / 22-6
Sa 6-14
So 14-22
Meine Frage ist, ist es erlaubt, dass ich einen 24 h dienst machen darf ( siehe Freitag bis Samstag) ?
Dsweiteren wird mir gesagt dass die Schlafberwitschaften nicht zur Arbeitszeit gehört und auch nicht bezahlt wird. Ist das rechtens ?
Wir sind angelehnt am öffentlichen Dienst.
Vielen Dank für eure Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2014, 10:38, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo,

ich hänge hier irgendwie im m.D. in Hessen fest.
Bei unserer Behörde muss man sich einem "Einstellungsverfahren" über eine Unternehmensberatung unterziehen. Dabei darf man ein zweites Mal antreten wenn man beim ersten Mal nicht genommen wurde.

Bei cirka behördeninternen 10-15 Bewerbungen jedes Jahr werden/wurden hier immer nur 1 bis maximal 2 Leute für die Weiterbildung im gehobenen Dienst genommen.

Ich habe diesen Einstellungstest(Idiotentest) zwar 2x bestanden aber 2x war halt jemand anderes besser etc.

Jetzt hänge ich quasi im mittleren Deinst fest. Gibt es denn keine andere Möglichkeit noch irgendwie in den gehobenen Dienst zu kommen bzw. eine Ausbildung zzu machen?
Oder eine vergleichbare Ausbildung?

Klar kann ich mich als externer Bewerber wieder bewerben, aber da fange ich, wenn ich genommen werde mit dem Ausbildungssalär an. Bin mittlerweile 33 und Familienvater. Relativ doof!

Über jede Hilfe und Tipps bin ich dankbar!

Gruß
Paul


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Geschrieben von: Gast, 13.02.2014, 15:31, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Angestellte im öffentlichen Dienst werden gerne als Wahlhelfer "zwangsrekrutiert". Hierbei beruft sich der Arbeitgeber gerne auf das sogenannte "Wahlehrenamt", welches man nicht ablehnen darf. Stimmt es, dass die Stadt oder Gemeinde nur Mitarbeiter oder auch Bürger mit diesem Ehrenamt belegen darf, die auch in der Stadt wohnen, oder dürfen auch Einwohner anderer Städte verpflichtet werden?
Darf man sich bei den Kommunalwahlen auf den §11 des Bundeswahlgesetzes beziehen, oder findet dieser nur bei Bundestagswahlen Anwendung?

LG

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2014, 09:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,
wenn sich aufgrund einer Änderung der Aufgaben in der Dienststelle die Notwendigkeit ergibt, eine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung anzupassen, unterliegt diese dann der Zustimmung durch den Personalrat? Handelt es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung des ARbeitsvertrages, da die TdB (wesentlicher) Teil des Arbeitsvertrages ist? Die Wertigkeit bleibt übrigens gleich, d. h. an der Eingruppierung ändert sich nichts.
Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Hanelore, 10.02.2014, 08:46, Forum: Bürgerfragen, Antworten (7)

Warum muss heute, wenn ein Paar heiraten will, eine neue Geburtsurkunde beantragt werden..der st dann auch nur 2 Wochen gültig...Welchen Zweck verfolgen hier die Beamten

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Geschrieben von: frage61, 09.02.2014, 12:28, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Land NRW

Eine Beamtin ist zurzeit bis 2015 in Elternzeit. Sie möchte aber befristet in der Elternzeit eine unterhälftige Beschäftigung bei dem gleichen Dienstherrn ausüben (14 Stunden/Woche).
Jetzt ist sie erneut schwanger.
Wenn Sie die jetzige Elternzeit (in der sie noch unterhälftig arbeiten möchte) vor der neuen Mutterschutzfrist beendet, bekäme sie in der neuen Mutterschutfrist wieder Gehalt. Ist die Höhe des Gehalts nach ihrer ursprünglichen Vollbeschäftigung zu berechnen oder nach der Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit?
Ist das Besoldungsdienstalter in irgendeiner Form anzupassen?

Vielen Dank für die Antworten !

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Geschrieben von: Gast, 06.02.2014, 22:07, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

wie führt ihr die Lastschriftenstapel zu den Steuerterminen aus. Grundsätzlich per Basislastschrift oder per COR1-Lastschrift?

Freue mich über viele Antworten,

gruß Bine

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Geschrieben von: Gast, 06.02.2014, 15:54, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,
wir haben in 2010 zwei zugelassene Fahrzeuge abgeschleppt. Der Besitzer ist bekannt aber offensichtlich nicht bereit diese gegen Zahlung der Aufwandsentschädigung des Abschleppunternehmens dort abzuholen. Reicht es aus wenn wir ihm eine Frist setzen und bei Nichteinhaltung diese verwerten lassen können oder muss das Abschleppunternehmen dies mit dem Eigentümer klären?

Für eine kurzfristige Antowrt wäre ich dankbar.


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