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Geschrieben von: KommunalForum, 01.12.2014, 17:05, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

"Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) blicken mit Sorge auf die gegenwärtigen energiepolitischen Herausforderungen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des VKU unter seinen Mitgliedsunternehmen. „Das Geschäftsklima unter den Stadtwerken in Deutschland hat sich 2014 erneut verschlechtert“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Die Stadtwerke wollen sich in puncto Versorgungssicherheit und Klimaschutz stärker engagieren, brauchen hierfür aber die passenden energiepolitischen Rahmenbedingungen.“

Die VKU-Umfrage unter den Geschäftsführern kommunaler Energieversorger macht deutlich, dass aus Sicht der Stadtwerke dringender politischer Handlungsbedarf besteht. Demnach gehen 61 Prozent der befragten Stadtwerke davon aus, dass sich die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens zukünftig verschlechtern wird – gegenüber der Umfrage aus 2013 ein weiterer Anstieg von zehn Prozent. Reck: „Alarmierend ist, dass sich unter den jetzigen Bedingungen moderne und effiziente Kraftwerke, die bei schwankender Einspeisung der erneuerbaren Energien für die umfassende Versorgungssicherheit Deutschlands zukünftig noch dringend gebraucht werden, kaum wirtschaftlich betreiben lassen.“ In der Umfrage geben 62 Prozent der Befragten an, dass sich die Wirtschaftlichkeit ihrer konventionellen Erzeugungslagen gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hat. 

Das schwierige Geschäftsklima zeigt sich vor allem beim Rückgang von Investitionen. Über die Hälfte der Stadtwerke haben ihre Pläne zum Neubau von konventionellen Anlagen gegenüber dem Vorjahr zurückgestellt (37 Prozent) oder sogar ganz aufgegeben (16 Prozent). Mit 91 Prozent sind sich die befragten Stadtwerke einig, dass Preisspitzen alleine nicht ausreichen, um Investitionen in Erzeugungskapazitäten vorzunehmen. „Der Rückgang von Investitionen ist besorgniserregend. Den Strommarkt zukunftsfähig zu machen, heißt, ihn bezahlbar, nachhaltig und sicher zu machen. Und dafür sind flexible und effiziente konventionelle Kraftwerke unumgänglich“, so Reck. 
Die Stadtwerke sind sich daher einig, dass weitere politische Schritte notwendig sind, um den Strommarkt zukunftsfähig zu machen. Mit 58 Prozent fordert die Mehrheit der Befragten von der Bundesregierung, einen Kapazitätsmarkt in Ergänzung zum Energy-Only-Markt (EOM) einzuführen. Nur 17 Prozent halten eine EOM-Anpassung und sieben Prozent eine Verlängerung der Reservekraftwerksverordnung bis 2022 für ausreichend. Die Einführung eines Leistungsmarktes, der das Bereitstellen gesicherter Leistung honoriert, bleibt eine zentrale Forderung des VKU."

(Pressemitteilung des VKU vom 1.12.14)

Wie beurteilen Sie die Lage der Stadtwerke ?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2014, 13:51, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

ich bin Verwaltungsfachangestellte. Mein Vertrag läuft bis zum 27.06.2015.
Ist es richtig, dass bei meinem Urlaubsanspruch für 2015 der Juni nicht berücksichtigt wird, weil ich nicht den kompletten Juni arbeite?

Also dass die Berechnung dann so aussieht:

30/12= 2,5
2,5*5= 12,5; macht dann 13 Urlaubstage in 2015.

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Geschrieben von: KommunalForum, 28.11.2014, 15:24, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Der Deutsche Städtetag richtet in einer Pressemitteilung einen Appell an die Bundesregierung:

"Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen einschränken – transparent verhandeln"

Der Deutsche Städtetag sieht in den geplanten Handelsabkommen (TTIP, TiSA und CETA) Risiken für die kommunale Daseinsvorsorge sowie für die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards. Der kommunale Spitzenverband fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck für den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge und den Erhalt von Sozial- und Umweltstandards einzusetzen.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sagte heute nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss in Düsseldorf: "Die Städte begrüßen grundsätzlich, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten ausgebaut werden soll. Denn dies kann auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands unterstützen.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass durch Handelsabkommen die kommunale Daseinsvorsorge und die Freiheit der Kommunen, darüber selbst zu entscheiden, beeinträchtigt werden. Dazu gehören für die Menschen so wichtige Bereiche wie die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Abfallentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr und viele städtische Angebote im Sozial- und Kulturbereich. All diese nicht-liberalisierten Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge werden von den Kommunen in hoher Qualität und unter Einbeziehung von Bürgerinteressen erbracht. Sie müssen geschützt und deshalb in den Handelsabkommen ausdrücklich ausgenommen werden."

Zwar befassen sich die Handelsabkommen nicht direkt mit den Städten und der öffentlichen Verwaltung, ihren Organisationsformen und den kommunalen Aufgaben. Gleichwohl könnten sich Inhalte der Abkommen indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken, wenn etwa in Klauseln ausschließliche Dienstleistungserbringer untersagt werden würden. Einer Stadt wäre damit zwar nicht vorgeschrieben, wie sie eine Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllt. Eine solche Marktzugangsverpflichtung in den Abkommen könnte aber dazu führen, dass auch private Unternehmen Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge wahrnehmen können müssten und bestehende Einschränkungen zum Schutz dieser Bereiche ausgehebelt wären.

Der Deutsche Städtetag verlangt, in den Handelsabkommen alle Dienstleistungen und Aufgabenbereiche explizit zu benennen, die unter die Handelsabkommen fallen sollen, so Maly: "Wir brauchen so genannte Positiv-Listen in den Abkommen. Dadurch würde sichergestellt, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht von den Handelsabkommen betroffen wäre. Das böte einen wirksamen Schutz vor Eingriffen in die wichtige kommunale Aufgabenwahrnehmung. Außerdem sollten Regelungen in den Handelsabkommen nicht hinter dem soeben reformierten europäischen Vergaberecht zurückbleiben."

Mit der in diesem Jahr abgeschlossenen Reform des europäischen Vergaberechtes wurden den Kommunen die interkommunale Zusammenarbeit und die Inhouse-Vergaben von Aufgaben erleichtert und Ausnahmen etwa für die Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft geschaffen. Wichtig sind auch die Bekenntnisse des Bundeswirtschaftsministers und von Teilen des EU-Parlamentes, dass spezielle Investitionsschutzklauseln in einem Handelsabkommen mit den USA nicht erforderlich seien. "Zwischen Staaten mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz halten wir zusätzliche Regeln zum Investitionsschutz nicht für notwendig", so Maly.

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Thema TTIP unter Beteiligung der Kommunen ebenso, wie das Engagement der Bundesregierung, offizielle Vertragstexte durch die EU veröffentlichen zu lassen. Der Deutsche Städtetag befürwortet einen transparenten Verhandlungsprozess, in dem EU-Kommission und Bundesregierung regelmäßig, detailliert und verständlich über den Verhandlungsverlauf informieren.

Der Präsident des Deutschen Städtetages weist aber auch darauf hin, dass Handelsabkommen zwei Anliegen gerecht werden müssen: "Neue Handelsabkommen müssen sicher Wachstum und Arbeitsplätze im Blick haben. Aber sie müssen auch die bestehenden Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz beachten und dürfen diese nicht in Frage stellen."

Wie bewerten Sie das geplante Freihandelsabkommen ?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2014, 09:56, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

es gibt ja immer wieder Überlegungen, Streusalz zu ersetzen.

Früher wurde mal Melasse (Nebenerzeugnis in der Zuckerproduktion) getestet. Dessen Einsatz wurde 2010 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Winterdienst getestet, aber nicht empfohlen - höhere Kosten, Probleme bei der Ausbringung, gleiche Tauleistung.

Ich bin im Internet auf die Meldung gestoßen, im Winterdienst "Dünger" (hier Magnesia-Kainit) anstatt von Streusalz zu benutzen: http://www.nordkurier.de/mecklenburgisch...83511.html

Angeblich bleiben die Straßen damit deutlich länger frei als mit Streusalz und es sei auch günstiger in der Anschaffung. Überdüngung sehe auch als Problem. Allerdings kann ich kaum zustimmen, dass sich Bäume "an Salz gewöhnen" würden.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht bzw. was haltet ihr von diesen Methoden ?

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred

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Geschrieben von: KommunalForum, 27.11.2014, 15:34, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Seit über 10 Jahren veröffentlicht das "Institut der deutschen Wirtschaft" Köln ein Ranking der deutschen Großstädte. Dies erfolgt differenziert nach Dynamik und Niveau. Die Top 10 des Rankings:

a) Dynamik
1 Wolfsburg
2 Ingolstadt
3 Würzburg
4 Leipzig
5 Berlin
6 Braunschweig
7 Regensburg
8 Ludwigshafen am Rhein
9 Erfurt
10 Freiburg im Breisgau

b) Niveau
1 München
2 Erlangen
3 Ingolstadt
4 Wolfsburg
5 Stuttgart
6 Regensburg
7 Frankfurt am Main
8 Freiburg im Breisgau
9 Karlsruhe
10 Ulm


Die Pressemitteilung des Instituts:

"Problemzonen liegen im Westen

Wolfsburg ist Deutschlands dynamischste Großstadt. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Ingolstadt und Würzburg.

Beim wirtschaftlichen Niveau liegt München vorn – vor Erlangen und Ingolstadt.

Das sind die Spitzenreiter des „Städterankings 2014“. Das Ranking zeigt außerdem: Viele Städte in Westdeutschland sind kaum noch wettbewerbsfähig, während forschungsstarke Standorte immer besser abschneiden.
Neben den Top-Platzierten haben sich demnach Berlin, Ludwigshafen, Stuttgart und Dresden im Ranking besonders gut entwickelt. Der Grund dafür ist vor allem ihre Forschungsstärke. IW-Direktor Michael Hüther: „Die Wirtschaft wird immer globaler, wissensintensiver und digitaler. Dafür sind Standorte mit einem Netz an forschungsintensiven Unternehmen und Instituten besonders gut gerüstet – genau das spiegelt das Ranking wider.“

Von solchen Standortvorteilen können viele westdeutsche Städte nur träumen. Aktuell trägt Remscheid die rote Laterne, wenn es um die wirtschaftliche Dynamik geht. Gelsenkirchen ist das Schlusslicht beim wirtschaftlichen Niveau. Auch Herne, Oberhausen, Duisburg und Hamm droht beim Standortvergleich die Bedeutungslosigkeit.
Außerdem, warnen die Experten der IW Consult, verlieren die betroffenen Städte in Nordrhein-Westfalen den Anschluss an die ökonomische Entwicklung. Die Schere zwischen erfolgreichen und schwachen Regionen öffnet sich dadurch immer weiter.

Für das Städteranking bewertete die IW Consult im Auftrag von ImmobilienScout24 und in Kooperation mit der Wirtschaftswoche 69 deutsche Großstädte anhand von
93 Indikatoren in den Kategorien Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstruktur, Immobilienmarkt und Lebensqualität. Für das Dynamik-Ranking stand die Entwicklung der Indikatoren von 2008 bis 2013 im Fokus, für die Niveau-Bewertung waren einzig die neuesten Daten relevant. Die detaillierten Ergebnisse des Rankings wurden unter www.iwkoeln.de/staedteranking2014 unter anderem mit einer interaktiven Deutschlandkarte aufbereitet."

(Pressemitteilung vom 27.11.14).

Wie bewerten Sie das Ranking ? Halten Sie die Ergebnisse für plausibel ? Wie können die Großstädte in NRW den Anschluss gewinnen ?

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2014, 09:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
in unserem PR sind 2 Kolleginnen, welche sich ganz offenbar nicht ausstehen können und deren Streitereien und gegenseitige Mißgunst mittlerweile im PR fortgeführt wird. Die PR-Arbeit leidet sehr darunter, da mehrmals schon Diskussionen zur eigentlichen Arbeit eben im Streit endeten und vom Vorsitzenden abgebrochen werden mussten.
Um in Zukunft wieder vernünftig im PR arbeiten zu können, werden nun langsam Stimmen laut, welche den Ausschluss der beiden Streithennen nahe legen. Geht dies denn so ohne weiteres?

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Geschrieben von: Gast, 26.11.2014, 20:47, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Guten Abend,
ich möchte bitte wissen, wie Sitzungen nach einer Konsolidierung nummerisch aufgeführt werden, wenn im selben Jahr schon eine Sitzung des selben Ausschusses war.

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort und freundliche Grüße
Steffi

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Geschrieben von: Gast, 26.11.2014, 11:51, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (304)

Hallo zusammen,

ich hatte mich bei den Städten Dortmund, Bochum, Hattingen und Herne für einen Bachelor of Laws Ausbildungsplatz zum Stadtinspektor beworben. Dafür habe ich einen Online und Präsenztest absolviert. Weiss jemand, ab wann man Bescheid bekommt, ob man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird?

Viele Grüße,
Micha

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Geschrieben von: Gast, 25.11.2014, 15:55, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Dem Haushaltsplan einer Kommune liegt meist ein Stellenplan bei. Dieser wird öffentlich gemacht. Jedoch bildet die Grundlage dessen der Gliederungsplan, aus dem ersichtlich ist, welche Stelle wie bewertet wurde.

Darf man diesen Plan, wenn er durch den Personalrat beschlossen wurde an eine Mitarbeiterin aushändigen, die sich im Rechtsstreit um ihre Eingruppierung mit der Kommune befindet? Bitte um Antwort ist wichtig. Danke.

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Geschrieben von: KommunalForum, 24.11.2014, 20:12, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)


Die "Initiative clevere Städte, Agentur für clevere Städte, UG (haftungsbeschränkt)"aus Berlin hat eine Petition mit dem Ziel eröffnet, dass die Verwarn- und Bußgelder
für Parkverstöße drastisch erhöht werden. Die UG betreibt auch von die App "Wegeheld", mit der Bürger Parkverstöße anzeigen können.

"Der Bußgeld-Katalog soll rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr fördern. Wie Schwarzfahren sollen zukünftig auch sogenannte „Kavaliersdelikte“ wie das Zuparken anderer deutlich teurer werden. Das Bußgeld für Falschparken soll auf das EU-Niveau von 80 – 130 Euro steigen.

Das sind die Ziele der heute gestarteten Petitionskampagne von Unterstützern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden. Auto- und Radfahrende, Eltern, Feuerwehrleute und Straßenbahnfahrer ärgern sich gleichermaßen über zugeparkte Rad- und Gehwege, Einfahrten oder Straßenbahngleise. Denn Falschparker gefährden und blockieren sie. Der Grund: Falschparken ist meistens günstiger, als sich ein Parkticket zu ziehen und sich korrekt zu verhalten.

Deutschland liegt um 75% unter den durchschnittlichen Bußgeldern in anderen EU-Ländern, so der Vergleich. „Der Bußgeld-Katalog ist eine Einladung, sich einfach rücksichtslos in den Weg zu stellen. Die Bußgelder für Falschparken sind zu billig – das tut niemandem weh“, so Heinrich Strößenreuther, Initiator der Petitionskampagne der Initiative clevere Städte. „Wenn der Bundesrat am Freitag beschließt, Schwarzfahren von 40 auf 60 Euro zu verteuern, dann soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die seit August über dem Bußgeld-Katalog brütet, die Bußgelder für Zuparken auf das EU-Niveau anpassen“.

Tatsächlich wird ein Falschparker nur 1,5 mal im Jahr „erwischt“. Das sind umgerechnet 15 Cent pro Arbeitstag – und das steht in keinem Verhältnis zu einem Parkschein für 1,20 € pro Stunde, dem Einzelticket für Bus und Bahn für 2,40 € oder den bald fälligen 60 € fürs Schwarzfahren.

„Rücksichtsvolles Verhalten, umweltfreundliche Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr müssen durch den Bußgeld-Katalog getragen werden“, so Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung. „Es ist eben kein Kavaliersdelikt, Behindertenparkplätze oder anderen den Weg zuzuparken“ sagt Peter Reichert, Pressesprecher vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter. Auch weitere namhafte Personen, Verbände und Unternehmen, wie Frau Prof. Dr. Angelika Zahrnt, Ehrenvorsitzende des BUND, Prof. Dr. Andreas Knie, Geschäftsführer des InnoZ, Stefan Lieb, Geschäftsführer des Fachverband Fußverkehr FUSS und diverse Verkehrsunternehmen und Startups aus der New-Mobility-Szene sind Erstunterzeichner dieser Petition.

Mehr als 100.000 Unterstützer werden wir über diese Webseite gewinnen: http://www.openpetition.de/petition/onli...rsminister

Prof. Dr. Knie: „Damit bestärken wir die Bund-Länder-Gruppe, den BußgeldKatalog an die Realität anzupassen. Der öffentlichen Raum ist besonders in Städten ein knappes Gut, für das entsprechend bezahlt werden muss.“

(Pressemitteilung vom 24.11.14)

Wie beurteilen Sie die Petition ? Sind höhere Bußgelder im ruhenden Verkehr gerechtfertigt ? "

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2014, 09:49, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
wollte mal nachfragen, wie die Lohn- und Gehaltsrechner im öffentlichen Dienst (TVöD-West) eingruppiert sind.

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Geschrieben von: KommunalForum, 21.11.2014, 15:51, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Seit vielen Jahren ist die Besetzung und die Vergütung der Manager in kommunalen Unternehmen (Stadtwerke, Bäderbetriebe, Verkehrsbetriebe, Straßenreinigung, Entsorgung, Wohnungsbau, u.a. ) in der Kritik.

"Besetzung mit nicht qualifizierten Parteifunktionären", "zu hohe Vergütung" oder "mangelnde Transparenz" sind häufig genannte Kritikpunkte.

Erst wenige Bundesländer haben die Kommunen verpflichtet, die Gehälter der Vorstandschefs und Geschäftsführer offenzulegen.

Das ARD-Magazin Monitor will nun für Transparenz sorgen, indem es die Gehälter der Geschäftsführer auf einer interaktiven Deutschlandkarte einträgt und veröffentlicht. So lässt sich leichter vergleichen und beurteilen, ob das gezahlte Gehalt angemessen ist.

Jeder Bürger kann sich beteiligen und die Gehälter der Manager aus seinem Ort mitteilen - sofern er diese Daten denn von seiner Kommune erhält.

Kontakt Monitor: Schreiben Sie mit dem Betreff "Kommunale Manager" per Mail an monitor@wdr.de oder über das Kontaktformular auf der Monitor-Sendungsseite.

Link zur Karte: http://www1.wdr.de/themen/monitor/betriebe100.html

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2014, 21:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich bin dabei, mich in Nebentätigkeit selbständig zu machen.
Ich bin seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Seit 2012 habe ich eine Nebentätigkeit angezeigt und sie ist auch bewilligt worden.
Nun geht es darum, ein Ladengeschäft zu eröffnen. Ab Januar 2015 wäre ich halbtags beschäftigt und hatte mir überlegt, dass ich es mit einer 450 € Kraft zusammen schaffen könnte, die Ladenöffnungszeiten auszufüllen.
Seitdem bekannt ist, dass es sich jetzt um einen Laden handelt, merke ich, dass es schwierig wird.
Gibt es in meinem Fall vielleicht die Möglichkeit, mich für ein Jahr, natürlich unbezahlt, beurlauben zu lassen?

Vielen Dank für eventuelle Antworten


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Geschrieben von: KommunalForum, 20.11.2014, 13:20, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Wieder einmal stehen die Manager kommunaler Unternehmen im Focus der Öffentlichkeit. Nachdem bereits früher über die Vergabe von Spitzenposten an wenig geeignete Parteifunktionäre berichtet wurde, wird nun der Verdienst untersucht. Der Bericht des ARD-Magazins Monitor weist sehr hohe Gehälter aus, die dazu noch bundesweit unerklärlich abweichen. Ferner verweigern zahlreiche kommunale Unternehmen die Offenlegung der Daten.

Dazu baut Monitor nun auch einen Gehaltsvergleich für alle kommunalen Unternehmen auf - jeder Bürger kann sich daran beteiligen und die Gehälter aus seiner Kommune mitteilen: http://www1.wdr.de/themen/monitor/betriebe100.html

Die Pressemitteilung zur Sendung:
"Bei der Vergütung der Manager von kommunalen Unternehmen gibt es in Deutschland gravierende Unterschiede von bis zu 300 Prozent – bei ähnlicher Unternehmensgröße. Das geht aus bundesweiten Recherchen des ARD-Magazins MONITOR hervor, bei denen Vergütungsdaten aus Deutschlands größten Städten systematisch verglichen wurden. Bei den Daten handelt es sich zum Teil um veröffentlichte Daten aus den Geschäftsberichten. Zum Teil handelt es sich um bisher unveröffentlichtes Datenmaterial.

In weiten Teilen Deutschlands bleibt die Veröffentlichung der kommunalen Managergehälter den Kommunen selbst überlassen.

So verdient z.B. der Geschäftsführer der Kölnbäder GmbH rund 230.000 Euro jährlich während der Jahresverdienst der Chefin der ähnlich großen Bäderbetriebe in Stuttgart mit ca. 85.000 Euro nur ein Drittel beträgt. Die Geschäftsführer der Stadtwerke im strukturschwachen Duisburg bezogen 2013 mit insgesamt über 500.000 Euro ein Drittel mehr als die Geschäftsführer der doppelt so großen Stadtwerke in München (ca. 385.000). Und ein Vorstandsmitglied der mittelgroßen Sparkasse Leverkusen bezog 2013 mit durchschnittlich 380.000 Euro ein Drittel mehr Vergütung als sein Pendant bei der doppelt so großen Sparkasse Saarbrücken.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Heinz Wirz, reagierte mit deutlicher Kritik auf die Ergebnisse der MONITOR-Untersuchung:  "So eklatante Unterschiede erscheinen unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt und lassen sich rational nicht erklären, wenn die Betriebe und die Aufgabenstellung vergleichbar sind."

Die Ergebnisse der Untersuchung spiegeln sich auch in einer Gehaltsstudie der Unternehmensberatung Kienbaum zu kommunalen Unternehmen wider. Die Unternehmensberatung hat dafür die Daten aus über 1000 kommunalen Gesellschaften ausgewertet und kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie die Monitor-Untersuchung.

MONITOR hatte Beteiligungsberichte aus 50 deutschen Städten ausgewertet und die Kommunen aufgefordert, die Gehälter ihrer Spitzenmanager zu nennen. In rund der Hälfte der angefragten Kommunen werden die entsprechenden Angaben allerdings verweigert, andere stellen die Angaben nur als Summe für den Gesamtvorstand zur Verfügung. Der Grund: Nur in vier Bundesländern gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung, die entsprechenden Angaben öffentlich zu machen. In weiten Teilen Deutschlands bleibt die Veröffentlichung der kommunalen Managergehälter den Kommunen dagegen selbst überlassen. Zahlreiche Organisationen wie der Bund der Steuerzahler oder Transparency International fordern seit Jahren eine Pflicht zur Veröffentlichung solcher Angaben."

(Pressemitteilung ARD-Monitor, 20.11.14, Link: http://www1.wdr.de/daserste/monitor/extr...er100.html)

Der Beitrag im Video: http://www1.wdr.de/daserste/monitor/send...ch100.html

Wie bewerten Sie die Vergütung in kommunalen Unternehmen ? Ist die absolute Höhe und sind die Unterschiede gerechtfertigt ?
Fehlt es an Transparenz und Öffentlichkeit ? Werden die kommunalen Unternehmen vom Rat ausreichend beaufsichtigt und gesteuert ? Wie beurteilen Sie die Rolle der Aufsichtsbehörden ?




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Geschrieben von: Gast, 19.11.2014, 19:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich arbeite seit ca. 2 Jahren in einer kommunalen Verwaltung. Ich bin gelernte Bankkauffrau mit Weiterbildung zur Sparkassenfachwirtin. Neue Stellen werden in meiner Kommune mit dem Vermerk " Voraussetzung Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten" ausgeschrieben. Inwieweit kann meine Ausbildung dem gleichgesetzt werden und gibt es dazu sogar irgendwelche rechtlichen Grundlagen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar Icon_wink



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Geschrieben von: KommunalForum, 18.11.2014, 22:35, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)


Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen "Marshallplan Flüchtlingshilfe", der zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbart werden sollte.

Zu diesem Programm zählt der DStGB:
# Schaffung zusätzlicher Aufnahmeeinrichtungen
# Umwidmung ehemaliger Kasernen zu Flüchtlingsunterkünften
# Einrichtung eines Gesundheitsfonds aufgrund der teils hohen Krankenhilfe-Kosten
# Schaffung eines Lage- und Kommunikationszentrums Bund, Länder, Kommunen
# Beschleunigung der Asylverfahren, zügige Abschiebung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern (insbes. Wirtschaftsflüchtlinge)
# Gestattung der Arbeitsaufnahme nach Abschluss des Asylverfahrens

(Auszüge aus: Pressemitteilung Nr. 46-2014)

Wie bewerten Sie die Situation der Flüchtlinge in den deutschen Kommunen ? Sind die Forderungen des Gemeindebundes zweckmäßig ?


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Geschrieben von: Gast, 18.11.2014, 17:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

darf man eine/n Kollegen/in über das Ergebnis einer Personalratssitzung informieren, wenn es ihn selbst betrifft?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 18.11.2014, 11:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Ich bin Personalrat einer Klinik. Bei uns gilt der TV-L. Ebenso besteht eine Dienstvereinbarung
in der festgelegt wurde, dass für die Beschäftigten ( in Wechselschicht ) die 5 - Tage Woche gilt.
Die Pflegedienstleitung möchte uns als PR nun zu einer neuen Dienstvereinbarung drängen in der kein Bezug mehr zur 5 Tage Woche mehr genommen wird und ein Rahmendienstplan vereinbart weren soll der letztlich zu einer 5,2 Tage Woche führt.

Uns wird gedroht, dass wenn wir nicht zustimmen die alte Dienstvereinbarung gekündigt und dann nach frei nach TV-L eine 5,5 Tage Woche eingeführt werden soll.
Die Pflegedirektion ist sich sicher, dass sie das auch bei einer Einigungsstelle / Gericht durchsetzen kann. Um uns unter Druck zu setzten wird unter den Mitarbeiter schon mal verbreitet, dass wenn wir uns nicht einigen, Diensttausche untereinander verboten werden.

Hat jemand einen Rat oder Meinung


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Geschrieben von: Gast, 18.11.2014, 01:35, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Ich wurde 2 Jahre von einer Kollegin und unserem Chef gemobbt. Nun habe ich mich endlich gewehrt und alles ist noch viel schlimmer. Meine Kollegin trägt sich in die Zeitkarte Überstunden ein, die sie nicht macht. Sie besitzt einen Anwohnerparkausweis auf einen falschen Namen, damit sie vor dem Bürogebäude parken kann. Ich habe das lange für mich behalten, zumal ich nicht die einzige war, die darüber Bescheid weiß. Als das Mobbing immer schlimmer wurde, habe ich mich einem Amtsleiter anvertraut, weil ich nicht einsah, dass jemand der zwei Betrüge begeht, mich so schlecht behandelt (besagter Chef wusst auch über all das Bescheid). Der Amtsleiter hat die Sache weitergegeben und dafür gesorgt, dass sie den Parkausweis abgeben muss. Die Spitze der Stadtverwaltung erfuhr von all dem und zitierte mich zum Gespräch. Die waren zu zweit, ich war alleine. Ich wurde übelst niedergemacht, weil ich mich in Dinge eingemischt hätte, die mich nichts angingen. Ich bin seit Mai d.J. mit Depressionen zu Hause. Ich kann nicht mehr. Dass das Vergehen meiner Kollegin einfach so toleriert wird und ich die Böse bin, damit werde ich einfach nicht fertig. Nun hat mich das Personalamt angerufen und mir gesagt, wenn ich noch viel länger krank wäre, könnten sie mir auch kündigen, denn ich sei ja doch nicht da. Am liebsten würde ich die Stadt verklagen, aber die halten ja alle zusammen. Ich bin 58 Jahre- wer soll mich noch einstellen. Für die Rente bin ich zu jung. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie sind Sie damit umgegangen? Ich habe Angst zum Sozialfall zu werden.

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Geschrieben von: Gast, 14.11.2014, 14:45, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Habe eine Zusage für die Ausbildung zum Verwaltungswirt(Landratsamt) im mittleren nichtechnischen Dienst in BW. Letzte Woche habe ich meinen Personalbogen abgegeben und der Personalrat meinte, dass ich keinen Arbeitsvertrag bekomme. Meine Frage ist, ob die Zusage wie ein Vertrag anzusehen ist ? Kann das Amt jederzeit sagen kann, dass ich doch nicht genommen werde? lg martin

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