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Pressemitteilung des DBB vom 7.1.15:
"ÖFFENTLICHER DIENST: PERSONALMANGEL IST WIE EIN TSUNAMI AM HORIZONT
Mit eindringlichen Worten hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt vor wachsendem Personalmangel im öffentlichen Dienst gewarnt. Wie bei einem Tsunami seien erste Anzeichen bereits spürbar. 'Die Welle ist schon sichtbar am Horizont. Wir liegen aber noch am Strand, blicken in die Ferne und wundern uns, wie lustig die Schiffe hinten auf dem tobenden Meer schaukeln', sagte Dauderstädt der Zeitung 'Die Welt'
(Ausgabe vom 4. Januar 2015).
Nach Berechnungen des dbb fehlen bereits heute mehr als 170.000 Stellen im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen. 'Die geringere Bezahlung ist einer der Hauptfaktoren', erklärte der dbb Chef. Der Ärztemangel in den Gesundheitsämtern sei ein passendes Beispiel, weil dort die Bezahlung deutlich hinter der in der Privatwirtschaft zurückbleibe.
Auch deshalb fehlten bereits 2.000 Fachärzte im öffentlichen Dienst.
'Man könnte den Ärzten außertarifliche Zulagen zahlen. Aber für einen Arzt mal einen Tausender draufzulegen, dagegen wehren sich die Kommunen.'
Dauderstädt erinnerte in diesem Zusammenhang an das Fachkräftegewinnungsgesetz des Bundes, dass es ermöglicht, Zulagen für besonders benötigte Fachkräfte
zu zahlen. Er sei überzeugt, dass 'es wird mehr solcher Lockerungen im System geben müssen'.
Sollte sich an der bisherigen Praxis nicht bald etwas ändern, könnten die Ansprüche der Bürger an einen funktionierenden Staat nicht mehr erfüllt werden, fürchtet der dbb Bundesvorsitzende. 'Wenn wir den nächsten
Lebensmittelskandal haben und feststellen, dass wir zu wenig Lebensmittelkontrolleure im Einsatz haben, spätestens dann werden wir realisieren: Die Tsunami-Welle
ist angekommen.'"
Wie bewerten Sie die Personalsituation im Öffentlichen Dienst? Besteht oder droht auch in Ihrer Kommune ein Personalmangel ?
Zusammenstellung der Vor- und Nachteile des Öffentlichen Dienstes
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Guten Morgen an alle!
Ich bin seit über einem Jahr wegen mehreren OPs krank geschrieben und ein Ende zeichnet sich in wenigen Wochen durch die Wiedereingliederung ab. Außer mehreren zig Überstunden habe ich nur aus den letzten beiden Jahren noch über 40 Urlaubstage. Nun gibt es ja diese Entscheidung vom EuGH zum Urlaub. Aber ist denn die Frage geklärt, wie ich meinen Resturlaub sowie neuen Jahresurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragen sollte? Denn bei Überstundenabgeltung und Resturlaub wäre ich wieder 2 Monate nicht im Dienst, was auf der einen Seite ja irgendwie schön ist aber vielleicht meine Kollegen stören könnte.
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Hallo zusammen,
bin gerade in Vorstellungsgesprächen und kompletter Anfänger im Bereich TVöD.
Wo ist denn genau der Unterschied von 9a zu 9b und was sollte ich bei Gehaltsverhandlungen anstreben?
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Es scheitert jegliches Bemühen, wenn einer bremst wo andere ziehen.
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Hallo,
ich habe mal eine ganz bescheidene Frage, die ich so bisher noch nicht klären konnte und bitte Euch um Hilfe:
Es geht um einige (private) Fabrikgebäude, welche vorher von der Textilindustrie genutzt wurden, was mindestens 10 Jahre her ist. Nun haben sich in den letzten drei Jahren verschiedene Vereine in den Gebäuden eingemietet, so Cafe, Galerie, Räume für Workshops etc. und das nachweislich ohne Nutzungsänderung. Die Baugenehmigungsbehörde und auch die Kommune wissen hiervon und bleiben bisher untätig. Was bzw. wer ist denn dann angreifbar, wenn es z.B. zu einem Brand oder ähnlichem kommen sollte? Der Eigentümer ist ein großer Investor in der Kommune und wird deshalb überall herumgezeigt und gelobt. Geld und Planer hätte er ja, die Nutzungsänderungen zu beantragen.
Die Baugenehmigungsbehörde äußerte sich mal so : "Haben viel zu tun!", "Wo kein Kläger, da kein Richter!".
Die Kommune müsste ja eigentlich wegen einer bisher geringen Grundsteuer auch tätig werden, oder?
Vielen Dank!
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Ich schreibe am 26.01.2015 meine Zwischenprüfung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung. Im Internet oder in Foren bin ich zu Zwischenprüfungen vergangener Jahre aus Niedersachsen leider nicht fündig geworden. Ich habe nur welche aus Hessen und Sachsen gefunden, na ja, wenigstens gab's nicht nur Bayern. Da sind die Gesetze ja doch ganz schön anders. Nichts gegen die Bayern hier. Also, vielleicht ist ja jemand gerade in der selben Situation. Weiß jemand hier vielleicht eine Quelle, wo ich Prüfungen vergangener Jahre aus Niedersachsen finden kann? Übungssachverhalte und Übungsfälle mit niedersächsischen Rechtsgrundlagen, die wie in Klausuren aufgebaut sind, würden natürlich auch gehen. Vielen Dank im Voraus, falls mir jemand helfen kann.
MfG
Marc F.
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Hallo in die Runde,
der Personalleiter verweigert unser MBR bei der
Verteilung der Arbeitszeit einzelner Kollegen.
Der PR hatte folgende glasklare Begründung des MBR ihm
nahe gelegt:
Ergänzend zu LPVG Abs.4 Nr. 1:
„Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung
der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, gleitende
Arbeitszeit“
Heißt es in der Randnotiz 100 zum § 72, Abs. 4 ausdrücklich:
„ Mitbestimmung bei der Arbeitszeit bezieht sich auf sämtliche Vorgänge,
die die zeitliche Lage ( … ) sämtlicher oder einzelner Arbeitnehmer regeln.“
(Basiskommentar LPVG NRW 5. Auflage, Welkoborsky + Herget)
Der Personalleiter hatte hingegen so argumentiert:
....Die Verlegung der Arbeitszeit eines einzelnen Beschäftigten sei jedenfalls
dann mitbestimmungsfrei, wenn jeglicher kollektiver Bezug fehle (OVG Munster 1998)
(Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar
für die Praxis von Neubert-Sandfort-Lorenz-Kochs“ 2012).... das wird dann
im weiteren Text diskutiert, es soll aber immer der kollektive Bezug gelten, damit
das MBR greift...
Müssen wir uns jetzt einen Fachanwalt nehmen, um unser MBR durchzusetzen...??
Vielen Dank für eure Meinungen und Tipps....
Beste Weihnachtsgrüße!
Otto Mann
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Hallo zusammen!
Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst seit sieben Jahren mit unbefristeter Stelle. Unser Arbeitsbereich hat diverse Geschäftsstellen, in diversen Städten des Kreises verteilt.
Aus privaten Gründen bin ich vor knapp drei Jahren umgezogen und hatte nach dem Umzug einen immens weiten Arbeitsweg. Da mir das auf Dauer zu stressig war, hatte ich zu Beginn diesen Jahres einen Versetzungsantrag in eine näher liegende Geschäftsstelle gestellt.
Dort ist im Herbst eine Stelle frei geworden, die mir mündlich verbindlich nach Abstimmung unserer Amtsleitung, dem Personalamt und dem Betriebsrat, zugesagt wurde. Sowohl zum damaligen Zeitpunkt als auch jetzt, kürzlich erst.
Nun soll ich zum nächsten Jahr die Geschäftsstelle wechseln, allerdings haben die Teamleiter dort untereinander, ohne Absprachen mit den übergeordneten Ämtern, diese Stelle einfach aufgeteilt.
Ich bekam dann zu hören, dass ich dann eben was anderes machen werde und gut.
Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen anderen Aufgabenbereich als den, den ich seit sieben Jahren mache, zu übernehmen, allerdings finde ich es für meinen Teil ein absolutes Unding, wenn so agiert wird.
Mir ist natürlich klar, dass mein Arbeitgeber ein Direktionsrecht hat, nur hat er dieses ja auch ausgesprochen für die frei gewordene Stelle, die wiederum ohne Kenntnis der anordnenden Personen sozusagen liquidiert wurde.
Kann ich mich auf die ausgesprochene Direktion berufen und somit einen Anspruch auf die ja eigentlich offiziell noch vorhandene Stelle erheben? Wie gesagt, offiziell gibt es diese Stelle immer noch, es hatte übergeordnet auch niemand Kenntnis, was da unter der Hand gekungelt wurde.
Bin doch ein wenig angefressen, und das so kurz vor Weihnachten... ![]()
In der Hoffnung, dass jemand Rat weiß...vielen Dank im Voraus dafür.
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Wenn der Wahlvorstand es versäumt hat, das Wählerverzeichnis an allen Betriebsstätten mit auszulegen, müsste das doch ein Anfechtungsgrund sein (RLP) oder nicht? Ferner wurde der eigentliche Wahltermin frisiert. Zuerst gab man ein konkretes Datum an, bemerkt dann, man kann die Fristen nicht einhalten und verschob den Wahltermin eine weitere Woche nach vorne auf 2 Tage. Was haltet Ihr davon? K.K. Downing
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Hallo,
ich werde bald Beamtenanwärter sein und habe hierzu eine Frage, was die PKV angeht.
Und zwar ist meine Frau seit ihrer Geburt schwerhörig. Besteht dennoch die Möglichkeit für sie, mit mir in die PKV zu kommen oder ist das unmöglich, bzw. wird Unterstützung für Hörgeräte und Behandlungen dann ausgeschlossen?
Gruß
Anton
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Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 10 Tagen eine mündliche Zusage für eine Stelle erhalten.
Die Dame sagte mir, dass sie mir die schriftliche Zusage erst in 2 Wochen schicken kann, da die Bewerber, welche eine Absage erhalten haben, 2 Wochen Widerrufsfrist haben (ist das so?).
Nun frage ich mich, ob die Stelle sicher ist, da ich ja bald kündigen muss.
Wie lange dauert das dann ungefähr bis der Vertrag kommt?
Weiß jemand von euch, ob man im öffentlichen Dienst wg. dem Gehalt verhandeln kann?
Und ich würde gerne wissen, wie einfach man intern wechseln kann und wie schnell man dann an eine Vollzeitstelle kommen kann (habe erst einmal eine 80% Stelle).
Vielen Dank für eure Antwort!
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Der DBB hat die Forderungen für die Tarifrunde 2015 veröffentlicht :
"ÖFFENTLICHER DIENST DER LÄNDER: IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN. 5,5 PROZENT PLUS FÜR ARBEITNEHMER UND BEAMTE!
5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr, lautet die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion für die Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die am 16. Februar 2015 startet.
Auszubildende sollen eine Entgelterhöhung von 100 Euro monatlich erhalten und dauerhaft übernommen werden. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die 2,2 Millionen Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen übertragen werden. Das beschlossen Bundestarifkommission und Bundesvorstand des dbb am 18. Dezember 2014 in Berlin.
Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:
- Erhöhung der Tabellenentgelte (TV-L und TVÜ-Länder) um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro
- Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 100 Euro monatlich
- Laufzeit 12 Monate
- Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich
- Dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich
- Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte
'Die Infrastruktur in Deutschland wird von Bürgern und Wirtschaft geschätzt und genutzt. Allerdings ist ihre Qualität zunehmend bedroht, weil eine wesentliche Säule dieser Infrastruktur, der öffentliche Dienst der Länder, kaputtgespart wird', sagte dbb-Vize und Vorstand Tarifpolitik Willi Russ in Berlin. Wenn Arbeitgebern wie Dienstherren nicht endlich klar wird, dass sie in ihr Personal investieren müssen, werde es Deutschland in Zukunft schwer haben, Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Zuwanderung und Digitalisierung zu schultern, warnte Russ, der die Tarifverhandlungen für den dbb führen wird.
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt betonte die Bedeutung der anstehenden Tarifrunde für den Beamtenbereich: 'Die entwürdigende Deckelungs-, Streckungs- und Kürzungspraxis aus dem Jahr 2013, die mit Ausnahme von Bayern und Hamburg in allen Bundesländern an den Tag gelegt wurde, als es um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten ging, darf sich nicht wiederholen.'
Sonderseite zur Einkommensrunde 2015: http://www.dbb.de/themen/einkommensrunde-2015/ "
Wie bewerten Sie die Forderungen?
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Hallo, bin neu hier und habe mit Interesse eure Diskussionen gelesen.
Ich bin seit 25 Jahren im ÖD in Berlin ( TB GD ) und habe mittlerweile das Gefühl der inneren Kündigung. Berlin ist durch den Senat von Berlin so kaputt gespart worden das es nur noch eine Belastung ist seine Tätigkeit nachzugehen. Gewerkschaften kämpfen hier gegeneinander statt an einem Strang zu ziehen zum Vorteil des Arbeitgebers. Der ÖD in Berlin in das Schlusslicht von allen Bundesländern in Sachen gerechte Entlohnung. 7 Jahre 10% Lohnkürzung, um so längere Laufzeit bei die wieder Anpassung an alle anderen Bundesländer. Dienststellenschließungen einhergehend keine Einstellung von Personal in unserem Bereich seit 12 Jahren !!!! Altersdurchschnitt liegt bei über 52 Jahren !!! Und das im Bereich der Polizeiangestellten im Gefangenenbewachungsbereich wo das kriminelle Gegenüber immer jünger wird. Leere Worthüllsen der Politik, Gewerkschaften und Personalräte. Ich bin mit fast 44 Jahren der 3. Jüngste !!!
Steigende Kriminalität bei Reduzierung des Personals. Belohnung des Arbeitgebers in Berlin; Lohndumping, VBl Einfrierung bis hin zur Abschaffung ( in Vorbereitung ), Keine Schutzwesten, Arbeitsverdichtung auf den Rest der Kollegen bis hin zur totalen Erschöpfung, u.s.w. Was wird verhandelt für die neuen Tarifverhandlungen.... bestimmt nicht Behebung der gravierenden Missstände, sonder der vergebliche Versuch etwas zu erhalten...was nur ..... wo sind die Gewerkschaften die mal nach vorne schauen und Verbesserungen erkämpfen.... die mal sagen nun ist Schluss mit Verteidigen nun fordern wir ..... das werden wir wohl nicht mehr erleben. Es muss endlich mal Schluss mit Duckmäuserei sein !!!
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Hallo,
als Personalrat versuchen wir seit über 2 Jahren, das "Leben" unserer Mitarbeiter im Bauhof bei der Durchführung des Winterdienstes erträglicher zu gestalten.
Wir sind eine Gemeinde mit 9 Ortsteilen in Sachsen. Bisher erfolgte der Winterdienst in Eigenverantwortung der Mitarbeiter (5) des Bauhofes. Diese kommen aus verschiedenen Ortsteilen. Jeder Einzelne beobachtet das Wetter. Der Ablauf:
Ist mit Schnee oder Glätte zu rechnen, stehen die Mitarbeiter bereits gegen 3 Uhr (morgens) auf um nach den Straßenverhältnissen zu sehen. Selbst wenn kein Bedarf ist - der Schlaf ist hin.
Dies findet jedoch keine Anerkennung in unserer "Chefetage".
Als Anweisung zum Winterdienst existiert nur die mündliche Anweisung, rechtzeitig und ordentlich zu räumen / streuen. Klappt dies nicht, wird gerügt.
Unsere Kommunaltechnik ist jedoch nicht für große Schneemassen geeignet. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter rechtzeitig mit der Räumung beginnen müssen und die Strecken öfter befahren.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird angerechnet. Die Bereitschaftszeiten fallen hinten runter, wie man so schön sagt. Aber gerade darum drehen wir uns im Kreis.
Mitarbeiter und Personalrat wollen die Bereitschaftszeiten anerkannt haben - die Chefetage hat keine Bereitschaft angeordnet. Den Winterdienst erst zur regulären Arbeitszeit zu beginnen klappt auch nicht, weil die Mitarbeiter dann das Nachsehen haben (1. erhöhter Arbeitsaufwand, 2. Ärger mit der Chefetage). Dazu kommt: Die Mitarbeiter wollen keinen Ärger.
Mittlerweile sind wir nach den zwei Jahren schon so weit vorangekommen, dass sich die Chefetage eventuell zum Abschluss einer Dienstvereinbarung bereiterklärt. Aber vorlegen sollte diese doch bitte der Personalrat. Diese Gelegenheit müssen wir natürlich nutzen.
Da wir das Rad nicht neu erfinden wollen, unsere Bitte:
Kann uns Jemand ein Muster für eine derartige Dienstvereinbarung zur Verfügung stellen? Damit wären unsere Weihnachtsfeiertage gerettet. ![]()
Danke schon mal im Voraus.
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Hallo Mitstreiter,
hat ein Mitarbeiter (PersVG Brandenburg) ein grundsätzliches Recht auf Begleitung einer Vertrauensperson ihrer/seiner Wahl zu Personalgesprächen?
Wir können leider, was uns betrifft, keine generelle Regelung dazu finden, nur sehr individuelle Urteile und davon auch nicht wirklich viele.
Derzeit sieht es bei uns wie folgt aus: die AG Seite ist der Ansicht, dass sie festlegt, wer an einem Personalgespräch teilnimmt, der Mitarbeiter hat KEIN Recht auf Beteiligung einer Vertrauensperson ihrer/seiner Wahl.
Tatsächlich ist es aber so, dass ich als Vorsitzende oder mein Vertreter vom AG zu fast jedem Personalgespräch eingeladen werden und dann natürlich auch teilnehmen.
Nach unseren Recherchen stehen wir damit sogar schon recht gut da…?
Wenn nun aber der Mitarbeiter sagt, er möchte nicht mich (aus welchen Gründen auch immer) sondern eine Person seiner Wahl mitnehmen, darf er das?
Die AG Seite ist aber dagegen, weil sie ja schließlich einen der freigestellten PR Mitglieder als Interessenvertretung des Mitarbeiters hinzuziehen, ist das richtig?
Gibt es hinsichtlich des PersVG Bbg oder andere Vorschriften eine generelle Regelung, dass Mitarbeiter das Recht haben zu JEDEM Personalgespräch eine Vertrauensperson IHRER WAHL (nicht zwingend PR) mitzunehmen?
Mit kollegialen Grüßen und bestem Dank für Eure Antworten…
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Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vom 12.12.14:
"Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs in Gefahr -
ver.di fordert mit Betriebs- und Personalräten
Sonderinfrastrukturprogramm
Vor dem Hintergrund der immer noch ungeklärten Verkehrsfinanzierung
haben Betriebs- und Personalräte aus rund 130 deutschen Betrieben des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am 12. Dezember in Düsseldorf
bei einer Konferenz der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) ihre Forderungen verabschiedet.
"Wir brauchen dringend ein bedarfsgerechtes
Sonderinfrastrukturprogramm für den Erhalt und den Ausbau eines
zukunftsfähigen ÖPNV", betont Christine Behle,
ver.di-Bundesvorstandsmitglied. "Wir erwarten, dass die Verhandlungen
zur Finanzierung des Verkehrs in den Ländern nicht in die
Bund-Länder-Finanzverhandlungen verschoben, sondern dem Stellenwert
angemessen gesondert stattfinden und ein nachhaltiges Erhaltungs- und
Finanzierungskonzept für den ÖPNV über 2019 hinaus verabschiedet
wird."
236.000 Beschäftigte seien täglich im Einsatz, um Mobilität für die
Bürgerinnen und Bürger sowie eine Entlastung des Verkehrsgeschehens
auf den Straßen in hoher Qualität zu bieten. Diese Versorgung sei
jetzt jedoch in Gefahr, so Behle weiter. Jahrelange
Investitionszurückhaltungen hätten dazu geführt, dass allein für die
Infrastruktur des schienengebundenen Nahverkehrs der großen
Stadtbahn- und U-Bahnsysteme ein dringender Erneuerungsbedarf von
mehr als 2,5 Milliarden Euro aufgelaufen sei, der jährlich um weitere
330 Millionen anwachse. Um diesen Sanierungsstau abzubauen, seien
laut Bericht der Daehre-Kommission jährlich 600 Millionen Euro
zusätzliche Mittel notwendig. Der laufende Mittelbedarf im kommunalen
Nahverkehr belaufe sich zudem auf 740 Millionen Euro pro Jahr, dazu
kämen die Kosten der zukünftig umzusetzenden Barrierefreiheit.
Behle weist darauf hin, dass der Betrieb des kommunalen ÖPNV nur zur
Hälfte aus Fahrgeldeinnahmen gedeckt werde, die Unternehmen erreichen
derzeit insgesamt einen durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 77
Prozent. Für Rücklagen sei kein Spielraum vorhanden. "Die Kommunen
können die Kosten zur Rettung der Infrastruktur nicht allein
stemmen", betont die Gewerkschafterin. "Wenn der ÖPNV seine
wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich bedeutende Aufgabe
weiterhin erfüllen soll, wird zur Herstellung der Planungssicherheit
schnell ein bedarfsgerechtes und nachhaltiges Finanzierungskonzept
mit investiver Zweckbindung der Mittel auch für den kommunalen ÖPNV
benötigt."
Daneben sei ein Sonderinfrastrukturprogramm zur Erhaltung und zum
Ausbau der Infrastruktur unverzichtbar. Die Beteiligung privater
Finanzierungspartner lehne ver.di ab, da eine von dieser Seite
erwartete Rendite die Aufgabenträger nur zusätzlich belasten würde.
ver.di fordert mit den Betriebs- und Personalräten der deutschen
ÖPNV-Unternehmen:
- Die Verkehrsfinanzierung darf nicht in die
Bund-Länder-Finanzverhandlungen verschoben werden;
- die Sicherung einer auskömmlichen, dauerhaften und rechtssicheren
Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb, Nachholbedarf sowie Neu-
und Ausbau des gesamten ÖPNV unter anderem durch mehr Haushaltsmittel
aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (beispielsweise
Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, LKW-Maut);
- die Erhöhung und Dynamisierung der Mittel für den
Schienenpersonennahverkehr mit langfristiger Laufzeit und
bedarfsgerechter Verteilung bei der anstehenden Revision der
Regionalisierungsmittel;
- zur Finanzierung des Gemeindeverkehrs (ÖPNV und Straße) muss es
nach 2019 eine langfristige und zweckgebundene Anschlussregelung an
die GVFG-Mittel in Höhe von jährlich mindestens 1,96 Milliarden Euro
geben;
- zum Abbau des aufgelaufenen Sanierungsstaus muss ein
bedarfsorientierter Infrastrukturfonds eingerichtet werden."
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Ich habe eine speziellere Frage. Habe das Forum schon durchsucht und bin nicht wirklich schlauer geworden. Deshalb dieser Post.
Es gibt eine Interessengemeinschaft. Diese IG stellt einen Antrag an den Rat der Stadt (NRW). Das Thema wird im Rat behandelt. Leider gehören einige der Ratsmitglieder der Interessengemeinschaft federführend an. ![]()
Zum gleichen Thema hat es eine Stellungnahme einer anderen Behörde gegeben. Der Verfasser dieser Stellungnahme gehört aber ebenfalls dem Rat an. ![]()
Werden nähere Informationen benötigt werde ich den Fall auch ausführlicher beschreiben.
Gruß
Michael
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Schönen guten Tag.
Mein folgendes Anliegen richtet sich vorzugsweise an Fachleute für Personalwesen. Aber jedes Mitglied mit Tipps/Vorschlägen ist sehr gern gesehen.
Zum Einstieg:
Ich bin seit 01.08.2014 Angestellter bei einer Kreisverwaltung. Mein Arbeitsverhältnis ist auf ein Jahr befristet. Ich bin im Sozialamt Bereich Asylbewerberleistungen tätig. Zuvor habe bei dieser Verwaltung die Ausbildung zum VFA absolviert.
Auch wenn mein Arbeitsverhältnis noch ein gutes halbes Jahr läuft, möchte ich meiner Verwaltung zeigen, dass ich weiterhin in dieser Verwaltung arbeiten möchte. Natürlich unbefristet und im Sozialamt. Trotz des stetig steigenden Arbeitsaufwandes und der recht schwierigen Kundschaft macht mir die Arbeit spaß. Auch das Arbeitsumfeld ist super.
Jedoch ist keine Stelle zur Zeit ausgeschrieben. Die Personalplanung läuft wohl noch.
Nun zu meiner Frage:
Wie schreibe ich eine Initiativbewerbung? Worauf kommt es an? Was kann ich dort einbringen? Welche Unterlagen sollte ich beifügen?
Vorab schon mal vielen Dank.
Viele Grüße
der Löffel
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Hallo,
ich arbeite seit neuesten in der Friedhofsverwaltung unserer Stadt. Ich soll u.a. Leistungsbescheide an zahlungsunwillige Auftraggeber einer Bestattung erstellen. Auch einige Widersprüche stehen aus, die ich ebenfalls bearbeiten und verbescheiden soll.
Gibt es hierzu Vorlagen die ich einsetzen könnte? Oder könnte mir jemand solche zusenden?
Vorerst danke.
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Liebe Leute,
ich bin seit 01.12.2014 wegen Dienstunfähigkeit für einstweilen 5 Jahre in den Ruhestand versetzt worden.
Bisher habe ich - wie wohl die meisten hier - 50% PKV und 50% Beihilfe bekommen.
Als Ruheständler stehen mir wohl 70% Beihilfe zu.
Muss ich jetzt meiner PKV melden, dass ich Ruheständler bin, damit mein Vertrag auf 30% umgestellt wird? (Ist das dann eine bloße Vertragsänderung oder ein Neuvertrag?)
Und was ist, wenn ich nach einer Zeit wieder dienstfähig bin: Muss ich dann für das Upgrade von 30% PKV zu 50% PKV eine Gesundheitsprüfung absolvieren? Das wäre bei meinem gesundheitlichen Hintergrund absolut fatal ...
Wäre schön, wenn sich jemand dazu äußern kann.
Herzliche Grüße an alle Leser
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