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Geschrieben von: Frieda, 06.02.2015, 18:35, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (4)

Sind die Aufsichtsratsmitglieder einer Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts, die gleichzeitg Ratsmitglieder sind, befangen, wenn im Rat Beschlüsse gefasst werden, die die finanzielle Situation der Anstalt betreffen ? Z.B Übernahme einer Bürgschaft durch die Kommune zugunsten der KAöR. Nach meiner Meinung treffen hier Interessen der KAöR und der Kommune aufeinander, die nicht identisch sind. Die AR-Mitglieder müssen einmal die Interessen der Anstalt vertreten, andererseits haben sie sich verpflichtet, die Interessen der Kommune zu wahren.

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Geschrieben von: Gast, 04.02.2015, 20:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren Mitglied im PR einer großen Kreisstadt. Unsere Vorsitzende nimmt an jeder FBL-Sitzung teil und ist auch an vielen anderen nicht alltäglichen Dingen im Hause beteiligt, wie z.B. Ausflüge und Fortbildung der Führungskräfte. Den restlichen PR Mitgliedern wird oft vermittelt, dass sie als Vorsitzende quasi eine Vorgesetzte der restlichen Gremium Mitglieder ist, zumindest kommt es so an. Ich persönlich hab da eigentlich kein Problem mit, allerdings fallen immer wieder Sätze wie z.B.: "ich habe euch gegenüber ja auch Schweigepflicht"...! Jetzt habe ich da schon für mich ein Problem, prinzipiell ist der Vorsitz eines Gremium ja der Verlängerte Arm des Ganzen. Wie kann ein Gremium aber hinter dem Vorsitz stehen wenn man nur die Hälfte weiß und die Vorsitzende ständig Hand in Hand mit den Führungskräften geht...? Dass ein/e Vorsitzende/r nicht jeden Wortwechsel mit Kollegen mitteilen muss ist mir auch klar, aber diese Zustände sind mir echt ein Dorn im Auge.

Viele Dank für Antworten und Meinungen im Voraus.
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2015, 13:15, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ab wann hat ein Angestellter (Einstellungsjahr 2005) Anspruch auf den Strukturausgleich gemäß §12 TVÜ? Er wurde 2005 aus dem BAT in den TVÖD EG8 Stufe 2 übergeleitet.

Er wurde am 01.04.2005 in die Vergütungsgruppe der Anlage 1a 1b zum BAT eingruppiert.

Zuzüglich einer Zulage gemäß Anlage 3 zu §25 BAT in Höhe des Unterschiedbetrages zwischen den Vergütungsgruppen VII BAT und Vc BAT.

Es gilt VKA Smile

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Geschrieben von: Kulturfuzzi, 01.02.2015, 18:46, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Umwandlung eines Eigenbetriebes in eine GmbH? Suche Ansprechpartner, Organisationsmodelle, etc.

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2015, 15:09, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

014 In der freien Wirtschaft ist das schon normal, warum geht das nicht bei den Kommunen, sich einmal über Skype vorzustellen?

Bisher ist es wie folgt. Man bekommt eine Einladung, fährt da hin, bekommt es nicht einmal bezahlt und dann die Absage. Die Kosten trägt man dann selber oder wenn man Glück hat das Arbeitsamt. Von der Zeit einmal zu schweigen.
Warum geht es nicht per Skype? Schon der Satz: "Die Ihnen anlässlich des Vorstellungsgespräches entstehenden Kosten können leider nicht erstattet werden" sagt meistens aus, dass es eine Pflichtübung der Kommune ist, einen einzuladen, der von weit her kommt.

Da wäre es doch besser zu schreiben: "Wir würden Sie näher kennenlernen und schlagen Ihnen eine Interview mit Skype vor."

Kann mir einer mal erklären, warum die Verwaltung sowas immer noch nicht macht ?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2015, 11:57, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

In meiner Eheurkunde wurde mein Geburtsland Kasachstan eingetragen obwohl ich es nicht wollte. Die Standesbeamtin lässt auch nicht mit sich reden obwohl ich Ihr die Eheurkunde meiner Schwester gezeigt habe wo es nicht drin steht. Ich möchte es nicht da die im Stadbüro auch auf meinen Perso schreiben wollen.

Bitte gibt mir viele Infos bzw. einen Link wenn ihr eine Idee habt.

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Geschrieben von: FEE67, 29.01.2015, 16:27, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Ich hab da mal einen "netten" Fall zur Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch:

Die Eigentümer verkauften Flächen an einen Bauträger. Dieser ist insolvent. Die Verträge wurden soweit vollzogen, dass nur noch die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (auf den insolventen Bauträger) hätte durchgeführt werden müssen. Das heißt, der Kaufpreis wurde bereits bezahlt. Der beurkundende Notar hat jedoch die Eigentumsumschreibung nicht veranlasst, weil er nicht bezahlt wurde. Diese Kosten will Keiner tragen, nicht der Insolvenzverwalter, nicht die Gläubiger, die Eigentümer lt. Grundbuch auch nicht.

Können die Eigentümer lt. Grundbuch, die ja bereits den Kaufpreis erhalten haben die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen, weil die die 10-Jahres-Frist für die Auflassung (Eigentumsübertragung) bereits seit über 5 Jahren abgelaufen ist? Wenn ja, reicht ein Antrag der Eigentümer oder ist die Hilfe eines Notars erforderlich? Wenn Notar erforderlich, muss es dann der Notar sein, welcher den Kaufvertrag beurkundet hat?

Eine Rückabwicklung der Kaufverträge ist nicht möglich, weil der Insolvenzverwalter dies nicht will. Inwieweit der Einbehalt des Kaufpreises bei einer möglichen Löschung der Auflassungsvormerkung legal ist, steht erst einmal außen vor.

Vielen dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2015, 12:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

weiß von Euch jemand, ob sich bei der privaten Krankenversicherung während einer zweijährigen Beurlaubung was ändert ?
Muss ich mich während diesen zwei Jahren gesetzlich versichern??

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Geschrieben von: KommunalForum, 29.01.2015, 00:10, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (7)

Die Techniker Krankenkasse (TK) stellte am 28. Januar 2015 die Ergebnisse ihrer Studie über Depressionen vor:

Besonders stark betroffen sind die Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung, die durchschnittlich 1,4 Fehltage pro Kopf aufgrund von Depressionen krank geschrieben waren, der Durchschnitt aller Beschäftigten beträgt 1,1 Tage - siehe die angehängte Grafik.

   

Die Pressemitteilung:

"14,8 Tage waren Erwerbspersonen - dazu zählen Beschäftigte und ALG-I-Empfänger - in Deutschland 2014 durchschnittlich krankgeschrieben. Dies entspricht einem Krankenstand von 4,05 Prozent, der damit 0,9 Prozent höher liegt als im Jahr zuvor. Dies gab die Techniker Krankenkasse (TK) heute auf ihrer Pressekonferenz zum Depressionsatlas Deutschland bekannt.

Der Anstieg resultiert laut TK ausschließlich aus der längeren Dauer der Krankschreibungen. 13,3 Tage fehlten Erwerbspersonen in Deutschland im Krankheitsfall, die durchschnittliche Dauer stieg damit um 4,5 Prozent (12,9 Tage in 2013).

Gudrun Ahlers, bei der TK zuständig für die Gesundheitsberichterstattung: "Deutlich gestiegen sind jedoch die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen. Nachdem die Fehlzeiten 2013 im Vergleich zu allen Vorjahren erstmals nicht weiter zugenommen hatten, verzeichnen wir für 2014 wieder einen Anstieg von 0,2 Tagen pro Kopf." Von den 14,8 Fehltagen entfielen also 2,8 Tage auf psychische Störungen. Damit geht ein Fünftel der gesamten Fehlzeiten auf seelische Erkrankungen wie Depressionen, Angst- und Belastungsstörungen zurück.

Vom Jahr 2000 bis 2013 sind Fehlzeiten aufgrund von Depressionen um fast 70 Prozent gestiegen. Der Anteil der Erwerbspersonen (dazu gehören sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ALG I-Empfänger), die Antidepressiva verschrieben bekamen, hat im gleichen Zeitraum um ein Drittel auf sechs Prozent zugenommen. Das geht aus dem Depressionsatlas Deutschland hervor, den die Techniker Krankenkasse (TK) heute in Berlin vorgestellt hat.

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Statistisch gesehen war jeder einen Tag aufgrund von Depressionen krankgeschrieben. Anders als bei anderen Diagnosen wie Erkältungskrankheiten oder Rückenschmerzen sind bei den Depressionen zwar deutlich weniger Menschen betroffen - nur 1,6 Prozent bekamen eine solche Krankschreibung. Die, die es trifft, fallen aber sehr lange aus, im Durchschnitt 64 Tage. Das heißt, es ist eine sehr langwierige Erkrankung für den Patienten, verbunden mit hohen Ausfallzeiten für die Betriebe. Betrachtet man zudem den großen medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten, sind Depressionen also auch ein wirtschaftlicher Faktor."

Für ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitern bedeutet dies, dass durchschnittlich vier ihrer Beschäftigten gut zwei Monate im Jahr fehlen. Berücksichtigt man noch den Urlaubsanspruch, bleibt also mindestens ein Arbeitsplatz allein aufgrund von Depressionen unbesetzt.

Große Unterschiede zwischen den Berufen

Betroffen sind laut TK vor allem Berufe mit einem hohen Stresslevel und einer großen psychischen Belastung (...).

Dr. Thomas Grobe vom AQUA (Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen), der die Daten für die TK ausgewertet hat: "Die Fehlzeiten unterscheiden sich zudem zwischen den Geschlechtern. Frauen sind mit durchschnittlich 1,3 Tagen deutlich mehr aufgrund von Depressionen krankgeschrieben als Männer mit durchschnittlich 0,8 Tagen. Zudem nehmen die Fehlzeiten mit dem Alter deutlich zu. Erst ab dem 60. Lebensjahr sind die Werte wieder rückläufig.

Erstmals lokale Daten zu Depressionen

Erstmals hat die TK Krankschreibungen aufgrund von Depressionen auch auf lokaler Ebene ausgewertet. Die höchsten Fehlzeiten gibt es in Merzig-Wadern im Saarland mit durchschnittlich 1,7 Fehltagen pro Kopf sowie in Lübeck, Neumünster, Bad Segeberg, Duisburg, Gelsenkirchen, Herne, Bielefeld und Oberhavel (jeweils 1,6). Bei guter seelischer Gesundheit ist man dagegen offenbar in Greiz im Vogtland mit nur 0,2 depressionsbedingten Fehltagen und im oberfränkischen Kulmbach (0,3 Tage).

Arzneimittel - die andere Seite der Medaille

Laut TK zeigen die Fehlzeiten jedoch nur zum Teil, wie belastet die Republik ist. "Nicht jeder der eine Depression hat, wird krankgeschrieben", erklärt York Scheller, Psychologe bei der TK. "Deshalb haben wir zusätzlich die Antidepressiva-Verordnungen untersucht."

Dabei zeigt sich, dass auch einige Regionen mit unterdurchschnittlichen depressionsbedingten Fehlzeiten relativ hohe Verordnungsraten aufweisen. Die bereits erwähnten Kulmbacher sind zwar 70 Prozent weniger krankgeschrieben als der Bundesdurchschnitt, aber auch hier bekommen 5,5 Prozent der Erwerbspersonen Antidepressiva verschrieben - damit liegen sie nur knapp unter dem Mittelwert (5,97 Prozent). Auch Birkenfeld in Rheinland-Pfalz liegt trotz unterdurchschnittlicher Fehlzeiten (minus 48 Prozent) bei den Antidepressiva 20 Prozent über dem Bund. Fast 7,2 Prozent erhielten hier 2013 Medikamente zur Behandlung von Depressionen.

TK-Chef Baas nannte zudem bereits erste Vorabergebnisse aus dem im Frühsommer erscheinenden Gesundheitsreport 2015: "Die ersten Daten zeigen, dass sich der Trend steigender psychisch bedingter Fehlzeiten fortsetzt. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns mit guten Angeboten im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, in der Individualprävention, mit E-Coaching-Angeboten und in der medizinischen Versorgung gegen die Zunahme psychischer Störungen stemmen. Gesetzliche Anti-Stress-Verordnungen reichen hier nicht aus. Hier sind Unternehmen, Beschäftigte und Krankenkassen gleichermaßen gefordert."

(Pressemitteilungen der TK vom 28.01.15)

Wie bewerten Sie die Auswertung ? Warum sind Bedienstete in der Öffentlichen Verwaltung so stark von Depressionen betroffen ?

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Geschrieben von: KommunalForum, 27.01.2015, 21:29, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Der DBB präsentiert in einem Newsletter vom 26.01.15 seine Ziele für 2015:

"Die dbb-Spitze wird sich für eine Rückkehr zur bundesweiten Einheitlichkeit
von Beamtenbesoldung und -versorgung einsetzen. Auch die seit Jahren
getrennten Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen
einerseits und der Länder andererseits sollten wieder zusammengeführt
werden. Das sagten der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, Willi
Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik und Hans-Ulrich
Benra, stellvertretender Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik,
im Interview mit dem dbb magazin (Ausgabe 1/2-2015).

In Deutschland sei seit der Föderalismusreform 2006 „ein beamtenrechtlicher
Flickenteppich entstanden. 16 Bundesländer und der Bund kochen jeweils
ihr eigenes Süppchen. Mit der Folge, dass besonders die Besoldung immer
weiter auseinander driftet“, kritisierte dbb Chef Dauderstädt. Das
führe zu viel Frust bei den Beschäftigten. „Was beispielsweise die
Landesregierungen von NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in
der letzten Einkommensrunde veranstaltet haben – zeitlich verzögerte
Übertragung, nach Gehaltsstufen gestaffelte Übertragung, über Jahre
gedeckelte Besoldungserhöhungen oder gleich Nullrunden –, ist eine
unverschämte Zumutung“, ergänzte dbb Beamten-Vorstand Hans-Ulrich Benra.
Mit Blick auf die Chancen einer Rückkehr zum bundeseinheitlichen Beamtenrecht
sagte dbb Chef Dauderstädt: „Das ist ein sehr dickes Brett, das da
zu bohren ist. Immerhin ist dafür eine Verfassungsänderung notwendig,
Teile der Föderalismusreformen müssten rückgängig gemacht werden. Aber
im Bildungsbereich hatte die Politik ein Einsehen und hat das Kooperationsverbot
zwischen Bund und Ländern – auch ein Teil der Föderalismusreform –
wieder aufgehoben. Wir werden nicht müde, das auch im Beamtenrecht
als Option auf den Tisch zu legen.“

Auch im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes seien es die Arbeitgeber,
die aktuell nach einer Zwangstarifeinheit riefen, die selbst für eine
Zerstückelung von Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen sorgten,
betonten die dbb-Spitzenvertreter. „Was wir ‚Einkommensverhandlung
für die Länder‘ nennen, gilt ja auch nicht für alle Länder. Hessen
ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft. Berlin war es ebenfalls lange
nicht, ist aber nun dabei, in den Schoß der Familie zurückzukommen.
Das sind weitere Beispiele für eine vom Arbeitgeber verursachte Zerstückelung
der Tariflandschaft. Und wir dürfen die Scherben aufkehren. In dieser
‚Länder-Runde‘ geht es unter anderem darum, dass die Einkommensunterschiede
im öffentlichen Dienst nicht weiter wachsen. Und die Länder haben gegenüber
Bund und Kommunen bereits einen Rückstand aufgebaut. Das kann so nicht
weitergehen“, machte dbb Tarifvorstand Willi Russ deutlich. Für die
anstehende Länder-Einkommensrunde unterstrich er noch einmal die Maßgabe:
„Die Haushalte können nicht allein auf dem Rücken der Beschäftigten
saniert werden. Die haben einen Anspruch auf Teilhabe an der guten
wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Denn ohne einen funktionierenden
öffentlichen Dienst wäre diese wirtschaftliche Entwicklung gar nicht
möglich.“ Zudem müssten die Einkommen im öffentlichen Dienst konkurrenzfähig
sein, damit die Zahl und Qualität der Bewerber nicht abnehme. „Abertausende
fehlende oder unbesetzte Stellen. Und das angesichts der Tatsache,
dass 25 Prozent der Beschäftigten schon heute älter als 55 Jahre sind
und bald ausscheiden. Woher sollen die Leute denn kommen? Qualität
und Umfang der staatlichen Leistungen werden schrumpfen, wenn wir nicht
gegensteuern“, so Russ.
In Sachen Übertragung der so genannten „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich
kündigte dbb Beamten-Vorstand Hans-Ulrich Benra an, dass der dbb die
bessere Würdigung der Leistungen von Eltern bei der Erziehung weiterhin
einfordern werde. „Wenn wir die Beamtenversorgung als eigenes System
stärken wollen, brauchen wir nicht die altbewährte systemkonforme wirkungsgleiche
Übertragung der Verbesserungen in der Rente auf die Beamtenversorgung.
Sondern wir müssen in diesem Punkt ganz weg von der dynamischen Verweisung
aus dem Rentenrecht und hin zu einer eigenständigen beamtenrechtlichen
Lösung. Und weil Beamte ebenso gute Leistungen bei der Kindererziehung
erbringen, sollten diese auch ebenso gut bei ihrer Versorgungen berücksichtigt
werden. Die Ankündigung des Bundesinnenministers, das zu prüfen, begrüße
ich ausdrücklich.“

Auch über das Staatsverständnis an sich will der dbb in Zukunft mehr
sprechen: Der öffentliche Dienst müsse so ausgestaltet sein, dass er
von den Bürgern als Partner und nicht wie heute oft als Gegner wahrgenommen
werde. „Dafür brauchen wir endlich eine Verständigung darüber, welchen
öffentlichen Dienst unsere Gesellschaft will. Welche Leistungen brauchen
wir? Und sind wir bereit, das auch zu bezahlen?“, sagte dbb Chef Dauderstädt.
„Wir haben in der Vergangenheit so manche bittere Pille geschluckt,
weil wir davon überzeugt waren, dass der öffentliche Dienst nicht außen
vor bleiben kann, wenn die Gesellschaft insgesamt Opfer bringen muss.
Aber zuletzt ist bei uns das Gefühl entstanden, dass etwas aus dem
Lot geraten ist. Da muss es wieder mehr Verständigung geben, da muss
die Politik sich noch mehr und noch besser erklären.“'

Wie bewerten Sie die Agenda ?

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2015, 20:42, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich betreue ca.50 Asylbewerber in 2 Unterkünften, hat jemand Erfahrung in Sachen Eingruppierung Asylantenhausmeister???? Bin zur Zeit in TVöD 5 einegstuft worden, alle Versuche in die Gruppe 6 zu kommen sind bis jetzt gescheitert.

Grüße S10347

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2015, 15:56, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo Zusammen!
Meine Kollegin ist seit 2 Monaten bis auf weiteres krankgeschrieben. Nun habe ich 2 Arbeitsplätze mit den selben Entgeltgruppen zu bearbeiten. Da dies auf Dauer nicht machbar ist, wollte ich fragen, ob es hierfür (Ausübung höherwertiger Tätigkeiten) eine Zulage oder Ähnliches im TVÖD gibt.

Eingestuft sind wir in EG 9.

Hoffe mir kann jemand helfen, da ich im Netz nichts gefunden habe.

Gruß

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Geschrieben von: VFA-K, 25.01.2015, 16:50, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

ich wollte Fragen was man als Leiter einer Personalabteilung so verdient (mit Al II). In einer ca. 15.000 Einwohner Gemeinde mit ca. 150 Beschäftigten

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2015, 19:43, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo,
ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und möchte mich nun schnellstmöglich weiterbilden - ggf. durch den Angestelltenlehrgang 2.

Ich habe etwas im Hinterkopf, dass man unter bestimmten Voraussetzungen ( Zustimmung des Landespersonalausschusses oder so etwas) in ein Beamtenverhältnis "wechseln" kann.

Wie funktioniert dass genau?
Welche Voraussetzungen muss man dafür vorweisen?


Danke!!!

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2015, 19:37, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hi,
ich bin Verwaltungsfachangestellter und möchte nun natürlich so schnell wie möglich den Angestelltenlehrgang 2 machen.
Ich frage mich allerdings was danach kommt? Was muss ich tun um mit einen Beamten im höheren Dienst gleichgestellt zu werden?

Was habt Ihr nach dem AL II gemacht?

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Geschrieben von: Gast, 22.01.2015, 17:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
ich hätte folgende Frage zur Anordnung einer Urlaubssperre...

Ein Labor mit 2X Vollzeitkraft, 1x 0,5% Kraft, 1X 0,77% Kraft mit Vollzeitlaborleitung haben im Jahr 22 Wochen sogenannte Ringversuche zu bearbeiten. An der erfolgreichen Teilnahme mind. alle zwei Jahre hängt die Anerkennung als Untersuchungsstelle.
Die Situation ist jedes Jahr ähnlich (17- 20 Wochen).

Müssen die Laboranten diese Sperre (die im übrigen nicht mit dem PR abgesprochen ist) hinnehmen? Kann man evtl. begründen, dass es zu wenige Laboranten sind?

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 22.01.2015, 11:56, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hey Smile
Ich beginne ab Sommer eine Ausbildung als Vfa. Kann mir jemand sagen wie das so abläuft, auch wegen Verwaltungsschule. Ich hab nämlich ein wenig Angst weil ich dann weg von zuhause muss und wie lange wird das mit der Schule dauern usw? Wäre euch sehr dankbar Smile

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 23:15, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Guten Abend meine Damen und Herren!

Ich arbeite seit gut einem Jahr in einer Gewürzfabrik in Österreich. Die Staubbelastung ist enorm. Sie ist so stark das wir die meiste Zeit Masken aufsetzen müssen und mind. einmal im Monat (bei extrem staubigen Produkten) der Feueralarm ausgelöst wird. Leider helfen die Masken nur bedingt.
Laut Firmenleitung " staubt es in unserer Firma nicht" daher auch keine rede von Zulagen.

Nun meine Frage an euch: Ab wann hat man das recht auf eine Staub oder Schmutzzulage? An wen kann man sich wenden bzw. wer ist dafür verantwortlich?

LG
roland

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 20:01, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (5)

Ich mache immer häufiger negative Erfahrungen in Telefonaten mit Bürgern.

Bürger rufen an, haben ein Anliegen (z.B. eine Beschwerde oder fachliche Frage). Ich beantworte dies am Telefon, frage am Ende auch meist nach, ob alles verstanden wurde.

Der Haken: Nicht selten beziehen sich Bürger später auf die Telefonate und behaupten einfach, dass ich irgendetwas gesagt, zugesagt oder verboten hätte (je nach persönlichem Interesse), auch wenn es tatsächlich genau das Gegenteil war. Kurzum: sie lügen für den eigenen Vorteil, gehen da über Leichen (meine).

Leider glauben meine Vorgesetzten prinzipiell immer erst dem Bürger (man ist ja bürgerfreundich) und ich muss mich noch erklären und rechtfertigen für Dinge, die ich nicht gesagt habe. Beweisen kann ich die Lügen ja eh nicht.

Ich bins langsam echt leid und würde mir am liebsten alles schriftlich geben lassen oder die Bürger zu mir ins Büro zitieren zur persönlichen Erklärung. Das geht aber auch nicht.

Habt Ihr Tipps, wie man diese Tricks und Lügen verhindern kann ? Heimliches Mitschneiden ist ja verboten...

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2015, 11:28, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Nach § 33 (4) der Urlaubs- und Freistellungsverordnung wird der Beamte für eine Kur freigestellt. Kann mir jemand den Satz 4 erklären? Welche Fälle betrifft das?

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