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Hi und wieder eine Frage ... im Kreise des PR sind 3 Gewerkschaften vertreten. 2 größere und meine
. Ich habe mich an eine der beiden gehangen. Bin ordentliches Mitglied und nun geht es darum auf Datenbanken zurückzugreifen (wie z.B. von Haufe) , dieses wird aber vom Personalratsvorsitz ausschließlich (in der Anzahl der Lizenzen) nur für die freigestellten angeschafft. Ich tue mich schwer diesen "Wissensvorsprung" ^zu akzeptieren und dachte ich bekäme einen Fuß in die Türe durch die "ordentliche" Zugehörigkeit. Pustekuchen. Auf einem Seminar habe ich aber gelernt das ich ein Anrecht darauf hätte , wie setze ich das durch ?
Vielen lieben Dank für eure möglichen Antworten
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Liebe Angestellte in den Berliner Bezirksämtern,
ich bin gelernte Bürokauffrau und seit vielen Jahren in der freien Wirtschaft als diese beschäftigt.
Gerne würde ich in den ÖD in Berlin wechseln. Am besten in den einfachen Verwaltungsdienst, beim Bürgeramt oder so. Ist es sinnvoll Initiativbewerbungen zu schreiben, oder ist das reine Zeitverschwendung?
Diese Stellen sind kaum ausgeschrieben. Ich habe auch gehört, dass diese Stellen auch alle vorher schon besetzt sind und nur ausgeschrieben werden, weil es das Gesetz fordert.
Kennt Ihr Fälle, die von der freien Wirtschaft in den ÖD gekommen sind? Ich meine in den einfachen ÖD? Oder seid ihr vielleicht selbst so reingekommen?
Danke für Tipps
Britta
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Hi, ich habe ein Problem. Zum einen führe ich ein Jahresarbeitszeitkonto und bin nebenher ordentliches Mitglied des Personalrates. Die anfallenden PR Stunden müsste ich wohl extra führen , lege sie im Moment aber auf dem Jahresarbeitszeitkonto ab. Nun liege ich mit meinem Chef im Clinch , denn die Stunden müssten ja anteilig (ich arbeite als Feuerwehrbeamter im 24h Schichten) mit DuZ verrechnet werden , eine Einstellung die mein Chef nicht teilt. Die Frage ist nun wie man die Kuh sauber vom Eis bekommt, das Splitten der Konten und der Verrechnung der anfallenden Stunden (von mir aus im 24h Block) als ob ich gearbeitet hätte. Ich sehe da den Wald vor lauter Bäumen nicht im Moment.
Mir würde auch helfen wenn ihr mir nur ein Stichwort gibt , denn Google bringt mir auch mehr neue Fragen als Antworten auf ältere ^^
Ich bedanke mich im voraus und freue mich auf eure Kommentare ....
Mein Name ist jetzt einfach mal Peter
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Hallo,
ich arbeite im Dienst einer kreisfreien Stadt in einem Großraumbüro.
Dort habe ich vor einem knappen Jahr als Aushilfe begonnen.
Eingestuft bin ich seit meinem Umschulungsende (VFA-K) (2013) in EG 5 - Begründung keine feste Stelle.
Nun übernehme ich seit Sept. 2014 viele Aufgaben und bekomme auch zu meiner EG 5 eine Zulage.
Seit Nov.. 2014 steigen die neuen Aufgaben stetig, so dass ich mit meinem Aufgabengebiet täglich an meine Grenzen gerate.
Ich fragte meinen Vorgesetzten nach einer Stellenbeschreibung für meine Stelle.
Was ich bekam war eine allgemeine Stellenbeschreibung für das ganze Büro ( 3 Mitarbeiter), auf der meine Tätigkeiten mit Textmarker markiert wurden.
Die Stellenbeschreibung wird in mbZ gerechnet und ich habe die Gesamtzeit, für die mir übertragenen Aufgaben durchgerechnet und komme auf eine tägliche mbZ Stundenanzahl von 17 Std. für die Tätigkeiten die ich bereits übernommen habe.
Dazu kommen weitere Aufgaben, die ich noch übernehmen soll von zusätzlich 3,25 Std pro Arbeitstag, laut der Beschreibung.
Außerdem gibt es noch eine nicht unerhebliche Anzahl von Aufgaben, die ich aufgetragen bekommen habe, die nicht auf der Stellenbeschreibung vermerkt sind.
Ich fühle mich total überfordert und brauche dringend Hilfe.
Meine Frage: Sind Stellenbeschreibungen im Tvöd Pflicht?
Was können Sie mir raten?
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Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch.
Ich bin seit meiner Ausbildung in der EG 5 und arbeite auch schon einige Jahre auf dieser Stelle mit dieser Bezahlung. In meiner Stellenbeschreibung ist die Stelle mit der EG 6 besetzt.
Ist es nicht so, dass ich nach einem Jahr, nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe, automatisch in die richtige Entgeltgruppe, sprich EG6, eingruppiert und bezahlt werde?
Was kann ich tun, damit ich richtig eingruppiert werde? Meinen Chef habe ich schon angesprochen, aber er hat sich nicht gekümmert.
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Ich bin EU Bürger und mein Verlobter kommt aus Venezuela. Wir wollen demnächst heiraten, aber ich bin Hartz IV- Empfänger. Könnte es ein Problem geben???
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Hallo
Nach § 629 BGB kann man zur Stellensuche freigestellt werden.
In Kommentaren etc wird immer als Voraussetzung die Kündigung genannt.
Gilt dies auch beim Auslaufen von befristeten Verträgen?
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Liebes Forum,
in wieweit ist der Personalrat für Fragen oder auch Vorschläge zum Thema Datenschutz zuständig? Mir geht es dabei um die Leistungs- und Verhaltenskontrollen (beispielsweise die Aufzeichnung des Surfverhaltens, ...) . Gehört das nicht zu den Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften? Oder ist ausschließlich der Datenschutzbeauftragte dafür zuständig?
Danke.
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Hallo,
Ich wohne unter der Woche in Berlin zusammen mit meiner Freundin und bin am Wochenende in Leipzig.
Zurzeit bin ich Student und Arbeite in einer Stadt die deutlich näher an Leipzig ist, als an Berlin. Ich fahre jedoch immer von Berlin zu dieser Arbeitstelle und bekomme auch ab April die Fahrtkosten dafür bezahlt.
Jetzt habe ich aber Angst die Wohnung in Leipzig als Zweitwohnsitz zu melden, da ich falls ich das bei meinem Arbeitgeber anmelden muss (bin mir nicht sicher ob ich dem Arbeitgeber meinen Zweitwohnsitz anmelden muss) auf viel Fahrtkosten verzichten müsste obwohl sie mir wirklich entstehen.
Oder soll ich mich einfach nur in Leipzig melden und auf alles verzichten um den Arbeitgeber nicht zu verärgern.
Wie soll ich mich da verhalten? und was kommt da auf mich zu außer die Zweitwohnsitzsteuer?
Beste Grüße
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Tach Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe auf reichlichen Austausch zum neuen Asylbewerberleistungsgesetz.
Was sich der Bund und die Länder bei den Änderungen des AsylBLG gedacht haben ist mir unergründlich.
1. Regelsatzerhöhung zum 01.01.2015
2. Einstellung der § 25 Abs 5 AufentG / Änderungen für § 2 AsylBLG und § 264 SGB V
3. Regelsatzänderung ab dem 01.03.2015. Die Leistungsempfänger erhalten nun überwiegend weniger als im Dezember 2014.
Mal schauen, ob ich dann meine ersten Widersprüche auf den Tisch habe. ![]()
Die oberen dachten wohl nicht an die kleinen Sachbearbeiter, die alles im laufenden Geschäft umsetzen müssen.
Wir haben zurzeit über 850 Asylbewerber bei 3,5 Sachbearbeitern...und naja keine ordentliche Software bzw Technik.
Monatliche Zuweisungen: ca 60 Personen
Hinzu kommen ca 5-10 Folgeanträge pro Monat.
Ich würde gern wissen, wie ihr eure Arbeit organisiert. Vor allem bei Barauszahlungen, Transfer aus den zentralen Anlaufstellen usw.
Gibt es bei euch schon Durchführungsbestimmungen oder Arbeitshinweise?
Mir ist in den letzten zwei Wochen aufgefallen, dass vor allem Menschen aus dem Balkan zum Optiker flitzen und von uns das Geld für eine Brille haben möchten.
Wie handhabt ihr eure "Anträge" auf Sehhilfen? Gibt es dazu Rechtsnormen oder Hinweise?
Für uns ist es mit den Sehhilfen ein neues Gebiet. Um mir Zeit zu verschaffen, habe ich erstmal Kostenvoranschläge verlangt.
Allgemein die häufigen Arztbesuche bereiten mir einen kleinen Würgereiz. Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Notfällen usw habe ich keinerlei Probleme damit.
Aber viele rennen wegen jedem querliegenden Pups zum Doktor.
Wie reagiert ihr auf die eventuell steigenden Arztbesuche und die damit verbundenen Kosten.
Für Ratschläge, Hinweise und Erfahrungsaustausch bin ich sehr dankbar.
Ich denke mal, unsere Verwaltung ist nicht die einzige, die mittlerweile im Bereich Asyl etwas überfordert ist. ![]()
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
vielleicht hat irgendjemand hier eine Idee, wo man ein solches Muster für den Kommunalen Vollzugsdienst (Hipo; Ordnungsamtstätigkeiten) finden kann. Vor ca. 1-2 Jahren gab es einmal einen Prozess, bei dem als Ergebnis heraus kam, dass tariflich beschäftigte Kolleginnen/Kollegen, die einen solchen Job machen, in EG 8 einzugruppieren sind. In unserem Falle wird ein Kollege schon seit ewigen Zeiten mit EG 5 abgespeist. Es kommt da niemals Bewegung rein, wenn man nicht selbst aktiv wird. wir sind dankbar für alle Tipps. MfG: Haegar
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Unsere Firma wendet den TVöD an; es gibt eine Betriebsvereinbarung gemäß § 18 TVöD.
Eine Mitarbeiterin erhält jedoch noch zusätzlich eine monatliche "Leistungszulage", weil ihr 3 Mitarbeiterinnen unterstellt wurden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind es nur noch 2 MA; die Zulage ist jedoch in ihrer Höhe erhalten geblieben.
Kann der Geschäftsführer ohne Zustimmung des BR eine solche Zulage gewähren? Und ist bei einer bestehenden Einstufung in die Entgeltgruppe 11 Stufe 6 die Führung von 3 Mitarbeitern extra zu "belohnen?
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Hallo an alle hier im Forum, 
ich habe mich gearde hier angemeldet und habe folgende Frage:
Endet in dem Monat in dem das Kindergeld / Kinderzuschlag wegfällt auch die Beihilfeberechtigung für das Kind oder erst am Jahresende?
Mein Kind studiert und wird im Mai 25 Jahre. Bundesland: Berlin
In Baden-Württemberg ist es scheinbar so, dass die Kinder bis zum Ablauf des Kalenderjahres berücksichtigungsfähig sind, in dem die Berücksichtigungsfähigkeit endet.
IAuW
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Der DBB widmet sich in einer Pressemitteilung vom 13.2.15 der EINKOMMENSRUNDE 2015 und fordert eine deckungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte:
"Die zeit-und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten im Zuge der am 16. Februar 2015 startenden Einkommensrunde ist für den dbb unverzichtbar. Zwei Bundesländer - Bayern und Hamburg - hätten dies bereits zugesagt, 'das setzt die anderen erfreulicherweise unter Zugzwang', sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt der 'Wirtschaftswoche' (Online-Ausgabe vom 13. Februar 2015). 'Taktische Spielchen bei der Beamtenbesoldung sollte sich gerade Nordrhein-Westfalen verkneifen. Den letzten Versuch der dortigen Landesregierung, bestimmte Besoldungsgruppen von einer Erhöhung auszunehmen, hat 2014 bekanntlich das Landesverfassungsgericht kassiert', warnte der dbb Chef.
'Wir verkennen nicht die finanziellen Verhältnisse', betonte Dauderstädt mit Blick auf die ablehnenden Reaktionen der Arbeitgeber, die - mit Ausnahme Hessens - als 'Tarifgemeinschaft deutscher Länder' mit dbb und ver.di verhandeln und die Gewerkschaftsforderungen (5,5 Prozent plus, mindestens aber 175 Euro mehr) bereits als zu hoch zurückgewiesen haben. 'Ein Prozent Gehaltszuwachs hat bei den Ländern eine völlig andere Dimension als beim Bund, soviel ist klar. Fakt ist aber auch, dass die Steuerquellen derzeit kräftig sprudeln. Wir wissen, dass wir den Haushalt belasten. Wir sind es aber wert. Die Politik muss Prioritäten setzen: Wie wichtig ist ihr motiviertes Personal? Und wie kann sie angesichts des immer dramatischeren Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst mehr Interessenten anlocken? Und da sagen wir: Bestimmt nicht mit mickrigen Lohnabschlüssen', machte der dbb Bundesvorsitzende deutlich.
In der ersten Verhandlungsrunde erwarte der dbb noch 'nichts Konkretes.
Wenn nach der dritten Runde Mitte März kein diskutables Angebot auf den Tisch kommt', drohten aber Urabstimmung und ein Arbeitskampf vor Ostern. 'Es existiert ja leider kein Schlichtungsabkommen mehr. Das haben die Arbeitgeber gekündigt', so Dauderstädt."
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Liebe Mitleser,
in einer Dienstvereinbarung meines Arbeitgebers steht, dass auch chronische Erkrankungen bei den LOB-Gesprächen zu berücksichtigen sind.
Ich habe eine chronische Erkrankung, die man mir äußerlich aber nicht ansieht (Multiple Sklerose), die Einschränkungen sind im kognitiven Bereich, bei der Konzentration und Fatigue. Seit der Diagnose, ich bin da sehr offen mit umgegangen, sind die Beurteilungen schlagartig in den Keller gegangen.
Beim vorletzten Mal habe ich meinen Vorgesetzten darauf angesprochen. Darauf die Gegenfrage, wie man das denn berücksichtigen soll.
Hab dazu nichts gesagt, sondern wollte das nächste Gespräch abwarten. Das war letztes Jahr. Hab wieder keine konkrete Antwort bekommen, nur, dass er das dem zuständigen Abteilungsleiter sagen wolle, damit dieser sich darum kümmern kann.
Jetzt ist es bald ja wieder soweit und ich werde es wohl wieder ansprechen. Die Frage nach dem "wie" kann ich aber noch immer nicht beantworten. Das ist ja auch nicht meine Aufgabe, weil ich mir weder die LOB noch die Dienstvereinbarung ausgedacht habe, oder?
Ich habe mittlerweile mit dem Personalratsvorsitzenden, der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenvertreter, der Gewerkschaft etc. gesprochen. Konkrete Antworten habe ich eigentlich von keinem bekommen. Der Vertreter von Verdi meinte nur, ich solle beim LOB einen Vermerk auf dem Zettel machen, dann würde ich zu einem Gespräch eingeladen werden... Und dann?
Ich mein, viel ist netto dabei noch nie rausgekommen, aber zum einen geht es ums Prinzip, zum anderen muss man bei Teilerwerbsminderungsrente ja auch jeden Cent zweimal umdrehen.
Kann jemand was dazu sagen, Tipps geben o.ä.?
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Guten Morgen,
wir haben hier ein Problem, das eigentlich schon seit vielen Jahren besteht und mehr oder weniger murrend zur Kenntnis genommen wird.
Praktisch seit Bau des Gebäudes (also seit mehr als 50 Jahre) haben die Beschäftigten das gleiche Problem: Es gibt kein warmes Wasser und Kaffeetassen etc. müssen am Waschbecken in der Toilette - keine 20 cm neben der WC-Schüssel! - mit kaltem Wasser gewaschen werden.
Außerdem soll die Toilette nicht abgeschlossen werden, da es Besuchern der Vorgesetzten peinlich sein könnte, nach dem Schlüssel zu fragen. Darüberhinaus "verirren" sich auch Außenstehende immer wieder auf diese Toilette, die eigentlich nicht öffentlich sind, und entsprechend sehen die dann auch aus.
Die Dezernenten, Vorgesetzten verfügen nicht nur über eine Küche, sondern auch über eine separate Toilette, nur zu deren eigenem Gebrauch.
Meine Frage ist jetzt, ob das heutzutage überhaupt noch zulässig ist. Die Diskussion brannte wieder auf, als von Frau Nahles die Idee mit den Spinden kam.
Eine anständige Geschirr-Waschgelegenheit ist sicher wichtiger als ein Spind!
Ich habe ehrlich gesagt Zweifel, ob die Situation wie beschrieben überhaupt heute noch zulässig ist und wollte mal hier nach Meinungen fragen.
Danke und schönen Tag
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Ich bin neu im Gemeinderat in einer kleinen Gemeinde in Bayern. Wir müssen jetzt den Haushalt verabschieden.
Davon abgesehen, dass ich es etwas spät finde Mitte Februar anzufangen über den Haushalt zu diskutieren, tun sich einige Fragen auf.
a) Den Gemeinderäten wurde der Vermögenshaushalt, der Verwaltungshaushalt und der Finanzplan vorgelegt. Ist der Vorbericht (den wir noch nicht haben) nicht genauso wichtig, um den Haushalt beurteilen (bzw. verstehen) zu können?
b) Im detaillierten Verwaltungshaushalt sind das Ergebnis 2013, der Ansatz 2014 und der Ansatz 2015 aufgeführt. Brauchen wir denn nicht eher ein Zwischenergebnis 2014 im Vergleich zu dem Ansatz 2014?
c) Der Vermögenshaushalt liegt uns überhaupt nicht im Detail vor. Außerdem fehlt ein Vergleich von Ansatz 2014 mit dem Ergebnis 2014? Reicht das um guten Gewissens einen Haushalt aufzustellen?
Anhand der vorhandenen Daten fällt es mir schwer, ein fundiertes Urteil zu bilden. Was fehlt mir dafür bzw. was sollte ich vielleicht noch an Information einfordern?
Mit freundlichem Gruß,
Drechsler.
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Liebe Kolleginnen/Kollegen,
wie sicherlich allen bekannt, ist Mobbing derzeit ein großes Thema. Wir befürchten in dem Zusammenhang ein Horrorszenario. Ich habe es zwar noch nie erlebt, dass es einmal zu Rückgruppierungen kam, jedoch, so vermuten wir, feilt man daran herum. Allerdings nur im Tarifbereich! Meine Frage nun, geht das rechtlich überhaupt? Wenn jemand z. B. bereits über 10 Jahre in EG9 eingruppiert ist und noch vom alten BAT entsprechend übergeleitet wurde, kann es doch unmöglich sein, solchen Kolleginnen/Kollegen einfach EG 5 od. 6 überzubraten, oder? Gruß: Shakes-Bier
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Hallo, ich habe eine Frage,
haben wir in diesem Forum einen/eine Mobbingexperten/in??
Ich würde mich sehr gerne mit "Dir" austauschen. Bei uns wird gemobbt. Bin selber betroffen, fast 2 Jahre mit Unterbrechung.
Wie spreche ich die Kollegen/Kolleginnen am besten auf das Thema an als Personalrätin??
Ich möchte dieses Thema bei uns auf den Tisch bringen und Aufklärungsarbeit leisten. Wie fange ich das aber am besten an?? Wie komme ich an die Kollegen, die Probleme haben dran?
DANKE für Eure Hilfe.
Gruß Meister
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Hallo, ich bin neu, seit Mai 2014 PR-Mitgliedsneuling und bin gespannt auf Eure Antworten.
Wenn wir als PR keine Themen für den Schwerbehindertenbeauftragten auf unserer Tagesordnung haben, muss er dann die Sitzung verlassen? Wenn nicht, wie sieht es mit der Schweigepflicht aus beim Schwerbehindertenbeauftragten?? Gibt es eine Möglichkeit ihn höflich zu bitten die Sitzung zu verlassen?
Muss die Tagesordnung immer an die Einladung? Wenn ja, warum?
Was meint ihr dazu?
Dann möchte ich fragen, ob es möglich ist eine Personalversammlung ohne Geschäftsleitung durchzuführen? Die Beschäftigten trauen sich nichts zu sagen, wenn die Leitung anwesend ist.
Danke für Eure Antworten
Meister
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