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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 14:34, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo, ich bin als Verwaltungsangestellte versetzt worden in den Sozialdienst. Die übliche Anstellung sind dort dipl. Sozialarbeiter. 
Ein Fernstudium wurde mir bei Versetzung versprochen, wurde aber wegen Unterbesetzung in der Abteilung bisher nicht umgesetzt oder geplant. 
Meine Frage: Welchen Anspruch habe ich auf Höhergruppierung für diese Stelle? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen?
Ich erledige alle Arbeiten und Beratungen selbständig, kompetent und zuverlässig. Das wurde auch mit Mitarbeiterjahresgespräch so festgehalten. Jedoch würde ich gerne in  finanzieller Hinsicht eine faire Entlohnung … was kann ich machen?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 12:33, Forum: TV-L, Antworten (1)

Gibt es eine Dienstvereinbarung o. ä.,  welche das Einsichtsrecht im Land näher regelt ?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 12:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Mir sind ab dem 01.01.2023 insgesamt 68 Mitarbeiter dauerhaft unterstellt. Die Stellenbezeichnung ist Bereichsleiter. 

In welcher Höhe befindet sich die korrekte Eingruppierung ?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 07:59, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

Ich arbeite als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin in einer Kommunalverwaltung in der Eingliederungshilfe. Bisher eingruppiert in S11b. Durch die Verhandlungen haben sich die Tätigkeitsmerkmale hinsichtlich einer schwierigen Tätigkeit (S12) verändert. Schwierige Tätigkeiten seien auch Tätigkeiten in der Unterstützung / Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob meine Tätigkeit (Koordinierung der Hilfen, Beratung etc.) ebenfalls darunter fällt?

Hier im Forum wird meine Tätigkeit als Beispiel für S12 aufgeführt:

  • Hilfeplaner für den Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung
Aber es gibt keine Begründung?

Ich möchte bei meinem Arbeitgeber die Höhergruppierung beantragen, möchte mir vorher aber sicher sein…

Gibt es hier Erfahrungen?

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2022, 01:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo, 

würde mich sehr über kompetente Antworten mit ggfs. Rechtsgrundlagen freuen. Vorab schon mal Danke!

Bereich LPersVG Bbg
PR 7 Mitglieder, davon 1 Hauptberuflich (Vorsitzender)

Ich bin Ersatzmitglied und werde in der immer sehr knapp vor Sitzungsbeginn geladen, erhalte zudem erst nach längerer Zeit die jeweiligen Niederschriften.

Ich muss meinen Arbeitsplatz planen, vereinbare Termine, etc. 

Kann ich bei zu späten Einladungen (teilweise am Abend vor der Sitzung, auf dem Heimweg, in die Hand gedrückt) die Teilnahme verweigern, wenn ich erkenne, dass das verhinderte Mitglied im schon länger bekannten Urlaub ist?

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 22:07, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe eine Zusage für die Stelle einer Bürosachbearbeiterin beim BVA, für
die Zahlbarmachung und Festsetzung von Bezügen für Beamte sowie Nachversicherung von ausscheidenden Beamtinnen/Beamten sowie Anwärterinnen/Anwärtern
 Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge
 Umsetzung der materiell rechtlichen Entscheidungen in das Personalwirtschaftssystem PVS. 

Ich kann mir da noch nicht soviel darunter vorstellen, da ich bisher in der Privatwirtschaft gearbeitet habe.
Kann mir da jemand was drüber sagen, hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen? Ich wäre mega dankbar !!!

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 19:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo liebe Kommunalgemeinde,

folgender Sachverhalt:

Ich habe zum 30.09.2022 bei meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt. In der Dienstvereinbarung zum leistungsentgelt gem. 18 Abs. 6 TVöD ist in Paragraf 5 (Anspruchsvoraussetzungen/ Leistungsbewertung) beschrieben, dass sich der Bewertungszeitraum auf den 01.09. des Vorjahres bis 31.08. des laufenden Jahres erstreckt. 

In Paragraf 7 (Grundsätze der Aufteilung) ist beschrieben: für eine Auszahlung muss das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.12. des Kalenderjahres der leistungsbewertung bestehen. Am Stichtag 31.12. muss ein Anspruch auf Bezüge gegeben sein, wobei als Bezug auch die Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld oder anderer entsprechender Sozialleistungen gelten.

Auch in Paragraf 5 wird auf eine Anlage verwiesen, wo Besonderheiten geregelt werden sollen. In der Anlage steht: eine Bewertung zum Stichtag 31.08. erfolgt nicht, wenn die/ der beschäftige im Bewertungszeitraum weniger als 6 Monate aktiv im Dienst tätig war. (Z.B. bei Neueinstellungen und Rückkehr aus Langzeitbeurlaubungen oder bei langfristigen Erkrankungen)

Für mich stellt sich nun die Frage, ob entgegen des Paragrafen 7 ein Anspruch besteht, weil der Ausschluss entweder auch bei 5 (Anspruchsvoraussetzungen/ Leistungsbewertung) geregelt werden müsste oder dieser Ausschluss sogar rechtswidrig ist, weil ich ja in dem gesamten Bewertungszeitraum tätig war. Auch das Zitat aus der Anlage steht m.M.n. Dem Paragrafen 7 entgegen. Sollte ich hier trotz gesamter Laufzeit keinen Anspruch haben, würde ich mich ein wenig unfair behandelt fühlen. 

Wie sehr ihr das? 

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 16:23, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo,
kann mir bitte jemand helfen bei der Frage, wie ich als Fachkraft mit Stellvertretung des WBL und Praxisanleiterin Stelle eingruppiert werden sollte?
Ich kann es nicht verstehen, wie es eingruppiert wird.
Danke
Liana

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 15:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Guten Tag,

Ich soll nach Krankheit versetzt werden. Meine bisherige Stelle im Öffentlichen Dienst hatte ich 10 Jahre. Ich habe klar gesagt, dass ich nicht versetzt werden möchte. Auch aus dem Grund weil meine Fachbereichsleiterin neue Tätigkeiten für mich beantragt hatte, um so eine höhere Entgeltgruppe zu erlangen. Dies würde man mir nehmen, was ungerecht wäre und eine Gleichbehandlung sieht anders aus. Versetzung ablehnen wäre Arbeitsverweigerung. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll. Unsere Personalvertretung scheut irgendwie die Konfrontation. Was könntet Ihr mir raten?

Liebe Grüße

Tina

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 11:35, Forum: TVöD, Antworten (1)

Was versteht man unter eingehender fachlicher Einarbeitung?

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 10:21, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (14)

Liebe Leute,

ich habe mich gestern mal etwas mit den Gehältern im öffentlichen Dienst auseinander gesetzt. Dazu habe ich das Grundgehalt von Gemeindearbeitern (Facharbeiter) und Erziehern mit Stand heute verglichen. 

Arbeiter beim Bauhof:
Gemeindearbeiter mit abgeschlossener Ausbildung (z.B. Gärtner, Straßenwärter, Elektriker) werden beim Bauhof eingruppiert in Entgeltgruppe 5 oder 6 (bei hochwertigen Arbeiten).

  • Entgeltgruppe 5, Stufe 6: 3.184 €
  • Entgeltgruppe 6, Stufe 6: 3.315 €

Erzieher in Kindergärten:
Jetzt zum Vergleich Erzieher in Kindergärten. Sie bekommen entweder Entgeltgruppe S8a oder S8b (bei schwierigen Tätigkeiten).  

  • Entgeltgruppe S8a, Stufe 6: 3.980 € plus pauschale SuE-Zulage 130 € = 4.110 €
  • Entgeltgruppe S8b, Stufe 6: 4.447 € plus pauschale SuE-Zulage 130 € = 4.577 €

Erzieher verdienen also rund 900 € (Vergleich E5 / S8a) bzw. 1.300 € (Vergleich E6 / S8b) mehr pro Monat!

Quelle der Daten: Entgelttabellen öffentlicher Dienst

Zusätzlich erhalten Erzieher 2 freie Tage (Regenerationstage) pro Jahr.


Falls ich da einen Fehler drin habe, bitte schreiben.


Versteht mich bitte nicht falsch. Ich gönne Erzieher/innen das Gehalt. Aber passt da noch der Quervergleich zum Gehalt auf dem Bauhof? Wie seht Ihr das? 

Viele Grüße 
Tom

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Geschrieben von: bjoern-lola@web.de, 04.10.2022, 09:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
als Schulsekretärin einer kleineren Grundschule, stellt sich für mich die Frage, ob ich auch außerhalb der Schulferien ein paar Tage Urlaub bekommen kann.
Leider kann ich hierzu im Netz keine Grundlagen etc. finden.
Beschäftigt bin ich in Schleswig Holstein

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 08:17, Forum: TV-L, Antworten (1)

Wenn ich als ANÜ mit 9a, Stufe 3, starte und dann in ein festes Angestelltenverhältnis übernommen werde, wo ich aufgrund einer anderen Aufgabe in Entgeltgruppe 11 komme, kann ich dann dort direkt in Stufe 3 starten?

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 08:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

In welche Entgeltgruppe wird der Brandschutzbeauftragte eingestuft?
Ist der Brandschutzprüfer (EG 12) gleich Brandschutzbeauftragter?

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Geschrieben von: Gast, 04.10.2022, 03:48, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Ab welchem Alter ist man vom Nachtdienst befreit?

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Geschrieben von: Gast, 03.10.2022, 23:00, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,
Ich bin als Erzieherin bei einer Gemeinde beschäftigt und werde nach Tvöd bezahlt.
Die Redaktionsverhandlungen sind ja bereits abgeschlossen. Bis jetzt habe ich noch keine Erhöhung meines Gehaltes erfahren, sowie rückwirkend kein Nachzahlung erhalten.
Was ist da los?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 03.10.2022, 18:24, Forum: TVöD, Antworten (1)

Wie soll ein neuer Wasserwart eingestuft werden, der  Automechaniker war und noch keine Berufserfahrung hat?

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Geschrieben von: Gast, 03.10.2022, 11:19, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Ich bin seit 9 Jahren und 2 Monaten als Examinierte PFK beim DRK. Seit 2015 bin ich Praxisanleiter, mit Zertifikat und seit September 2018 stellv. PDL und WBL. Nach der Endgeldtabelle wurde ich in P7/4 eingestuft, ist das so richtig?

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2022, 22:55, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

Ich möchte kündigen und bin das zweite Mal beim gleichen Arbeitgeber unbefristet angestellt. Dazwischen war ich ca 2 Jahre mein Abi nachholen. Gilt das hier wie bei Sonderurlaub oder befristeten Arbeitsvertägen zusammen bei der Kündigungsfrist? TVöD K übrigens.

Danke Chris

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2022, 11:53, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Bin seit 35 Jahren in der Krankenpflege und habe nur Stufe 6. Das ist doch nicht richtig, oder? Ich müsste doch mehr bekommen als 3655 €.

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