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Geschrieben von: Gast, 15.03.2019, 08:37, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Kann ein stellvertretender Amtsleiter, der Personal beurteilt, in den Personalrat gewählt werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 10:05, Forum: TVöD, Antworten (4)

Wenn ich eine Entgeltgruppe höher komme, fange ich dann wieder bei der Einstiegsstufe an?  Icon_rolleyes Dann stehe ich mich ja einige Jahre lang schlechter  Icon_cry

Und … wenn meine Kollegin für die gleiche Arbeit 2 Gruppen mehr bekommt, habe ich auch einen Anspruch darauf?  Icon_rolleyes 

Für die Beantwortung meiner Fragen vorab gaaanz lieben Dank.  Blush Love

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 09:45, Forum: Kasse, Antworten (1)

Hallo zusammen,

wir müssen im Moment ein Wertesachbuch mit allen Werten des Tresors anlegen.
Nun enthält dieser auch einige Fahrzeugbriefe. Diese sind soweit ich weiß so viel wert wie das Auto.

Jetzt ist es nur so, dass die Autos (Bauhof, Feuerwehr,...) alle abgeschrieben werden. 25 Jahre ein größeres Fahrzeug, wie ein Feuerwehrauto und 15 Jahre bspw. das Auto des Bürgermeisters.

Heißt das, dass wenn ich ein Feuerwehrauto länger als 25 Jahre habe dies einen Wert von 1 EUR hat?
Das kann ja eigentlich nicht sein. Ein Auto welches voll funktionstüchtig ist, ist ja mehr wert. :/

Wie wird der Wert der Fahrzeugbriefe in anderen Kommunen ermittelt und wer ist bei Ihnen dafür zuständig?

Ich bedanke mich schon einmal vorab für alle Antworten!!

Liebe Grüße
Anja

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2019, 07:01, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo ich habe eine Frage zu Witwengeldkürzungen wegen Überschreitung des Erwerbseinkommens:
Eine Beamtenwitwe erhielt im Oktober 2018 nach einer Einkommensüberprüfung die Anhörungsanfrage des LBV, wegen angeblicher Einkommensüberschreitungen vergangener Kalenderjahre bis zum Kalenderjahr 2011 hier zur Rückzahlungsforderung von rund 3.700 €. Nach substantiierter Stellungnahme wurde die Forderung im Bescheid auf rund 600 € gekürzt. Im Dezember 2018 zog das LBV Düsseldorf im Rahmen des Eilverfahrens sämtliche Forderungen, nebst VWG Kostenübernahme zurück. Das Eilverfahren wurde ohne Klärung der Hauptsache vom VWG eingestellt.
Nun erhielt die Witwe Anfang März einen neuen Bescheid des LBV Düsseldorf. Hier wird nun für die gleichen Kalendermonate, wie im abgeschlossenen Eilverfahren, es sind die Kalendermonate 8/2012 und 11/2012 und 11/2017 statt der zuvor 600 € nunmehr 1.100 € als Rückzahlung gefordert...
Im Kern geht es in den drei Kalendermonaten jeweils um den Sachverhalt, dass diese Witwe neben dem Grundgehalt aus Erwerbseinkommen jeweils Urlaubsgeld und ihr 13. Gehalt zusätzlich ausbezahlt bekam. Damit überschritt das Erwerbseinkommen in den 3 benannten Monaten für genau diesem Monat die Höchstgrenze des Hinzuverdienstes, was das LBV als Grund für die Witwengeldkürzung benennt.
Im Paragraph 66 (früher 53) des LBeamtVG ist klar beschrieben, das Monatseinkommen, was NICHT dem Kalendermonat der Auszahlung zuzuordnen ist, im Zweifel auf das komplette Kalenderjahr verteilt werden muss. Wenn das LBV sich an diesen Gesetzestext gebunden fühlen würde, gäbe es niemals eine Überschreitung der monatlichen Höchstgrenze für das Erwerbseinkommen der Beamtenwitwe.
Der Arbeitgeber dokumentiert genau diese Zahlungen in der jeweiligen Gehaltsabrechnung als EINMALBEZUG einer Jahreszahlung. Darüber hinaus weist der Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung sogar die Steuerlast getrennt nach Monatstabelle und für Urlaubs und Weihnachtsgeld aus der Steuer-Jahrestabelle aus.

Frage-1: Ist Urlaubsgeld und 13. Gehalt / Weihnachtsgeld eine Zahlung, die für den Zeitraum der Beschäftigung im KalenderJahr des Erwerbstätigen gezahlt wird?

Frage-2: Liegt das LBV in seiner Rechtsauffassung richtig, denn in der Begründung im Bescheid addiert die Behörde genau diese Zahlungen des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes als genau zum Auszahlungsmonat als Erwerbseinkommen hinzuzurechnendes Monatseinkommens, ohne auf das Kalenderjahr zu verteilen.

Dass das LBV sich an keinerlei Verjährungsfristen hält, soll zunächst nicht weiter bewertet werden...

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus???

Danke für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 18:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (863)

Hey Leute,

ich mache die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (Oldenburg) und befinde mich derzeit im 3. Lehrjahr. Die Abschlussprüfung schreibe ich im NSI (Niedersächsisches Studieninstitut) Ende Mai.

Hat jemand schon eine Idee, was dieses Jahr in den Abschlussprüfungen dran kommen könnte oder hat irgendjemand was gehört?

Was kam letztes Jahr dran und wie warscheinlich ist es, dass es erneut dran kommt? ZB Staatsrecht kam die letzten Jahre dran und alle spekulieren darum, dass es mit Sicherheit dieses Mal Privatrecht wird.


Danke im Voraus!  Icon_confused

LG

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 18:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und möchte mich auf eine Stellenausschreibung in der Zulassungsstelle Kfz-Vollzug im Außendienst bewerben. Diese wird als E6 angeboten. Nach meiner Ansicht wäre jedoch nach dem Tätigkeitsfeld die E8 anzusetzen. Habt ihr da Erfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 09:47, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

Hallo,

meine Kollegin (neu in der Meldebehörde), hat aufgrund eines vorgelegten Dokuments eines Anmeldenden eine Auskunftssperre für 2 Jahre eingetragen.

Anhand dieses Dokuments hätte aber gar keine Auskunftssperre eingetragen werden dürfen.

Kann, und vor allem darf, man diese Auskunftssperre von Amts wegen wieder löschen oder hat man jetzt pP gehabt?

Besten Dank.

MfG

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2019, 03:13, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

die Sonderzahlung ist ja ein Prozensatz des durchschnittlichen Gehalts. Bis jetzt wurde der Prozentatz ermittelt durch die Formel (100+x) / 100, wobei x der Prozentsatz der Emtgeltsteigerung von 2018 ist.

Warum steht in den Tabellen zur Sonderzahlung aber beispielsweise, dass die Sonderzahlung für Mitarbeiter von E1-E8 82,05% beträgt? Welcher Prozentsatz ist der richtige für die Jahressonderzahlung, der mit der Formel errechnete oder der aus der Tabelle übernommene?

Ab dem 01.04.19 gibt es eine weitere Gehaltssteigerung. Falls der Prozentsatz der Jahressonderzahlung mit der Formel berechnet wird, verändert sich dann das x zum Prozentsatz der Gehaltssteigerung zum 01.04.19 oder bleibt das x so wie bei der bisherigen Berechnung?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2019, 20:56, Forum: TVöD, Antworten (3)

Ich arbeite seit jetzt fast 20 Jahren als Erzieherin bei einem großen Träger in Berlin, welcher sein Gehalt an den öffentlichen Dienst angeglichen hat (Einstufung Gruppe 8 Stufe 5). Jetzt wechsel ich in den öffentlichen Dienst nach Brandenburg und die Personalabteilung möchte zur Eingruppierung meinen Gehaltsstreifen sehen. Ist dies rechtens? Was ist für die Einstufung relevant? Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und allen Qualifikationen liegen vor. Ich muss dazu sagen, dass das Berliner Gehalt in der Stufe deutlich weniger ist als in Brandenburg.
Vielen Dank schon einmal im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2019, 11:29, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

was kostet es mich, wenn ich bei der Stadt eine Lebensbescheinigung für eine (in- oder ausländische) PRIVATE (Betriebs-)Rentenversicherung benötige?

Dankeschön.

LG

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2019, 21:17, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Moin, ich bin in einer Stadt mit 6 Friedhöfen angestellt. Unsere Kolonne ist für die Grabherstellung auf allen Friedhöfen verantwortlich und besteht aus 2 Personen, Maschinenführer ( EG 4 ) und meiner Wenigkeit ( EG 3 ). Der Maschinenführer wurde im letzen Jahr höhergruppiert, wobei unser Bauhofleiter sich da schon quergestellt hat. Meine Frage, wo kann ich eine Stellenbeschreibung unserer Tätigkeit einsehen, bzw was ist alles in unserem Aufgabenbereich verankert? Muss es solch eine Stellenbeschreibung/bewertung geben oder ist das nicht nötig?

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2019, 19:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

die Jahressonderzahlung, das sog. Weihnachtsgeld wurde ja netterweise auf Stand von 2015 eingefroren. Leider verstehe ich die Regelung nicht so ganz. Vielleicht kann mir jemand helfen? 

Kann mir jemand sagen, wie hoch das effektive Weihnachtsgeld in 2019 ausfällt, wenn zum 30.11. dieses Jahres zum Beispiel die E10, St.5 zugrunde gelegt wird? 

Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar!!! Icon_biggrin Icon_biggrin Icon_biggrin Icon_biggrin Icon_biggrin Icon_biggrin Icon_biggrin Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2019, 17:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo an alle,
folgender Sachverhalt:
Es wurde bei uns eine externe Ausschreibung einer Stelle mit EG 8 durchgeführt. Ein Bewerber soll genommen werden, aber dieser hat nach seiner Aussage EG 8 mit Strukturzulage bei seinem alten Arbeitgeber. Nun möchte man ihm EG9 geben, da er sonst Einbußen hätte. Auch soll die Stufe 6 beibehalten werden. 

In der Ausschreibung war aber nur bis EG8 die Rede.

Was können wir als Personalrat tun? Meiner Meinung nach müsste die Stelle doch neu ausgeschrieben werden, da nun entgegen der EG 8 ja EG9 bezahlt wird. Bei einem Wechsel von einem öffentlichen AG zu einen anderen ist eine Stufenmitnahme zudem nur bis Stufe 4 möglich, oder.

Was denkt ihr ?

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2019, 09:59, Forum: TVöD, Antworten (1)

Da ich mir durch zufall die stufentabelle angesehen habe,musste ich feststellen das ich schon seit jahren in der falschen stufe bin.laut Tabelle steht mir nach 16 arbeitsjahren die stufe 6 zu.36 jahre bin ich nun im amt beschäftig und war in der stufe 5. Also hätte ich schon 20 jahre in der stufe 6 sein müssen.dies teilte ich meinen arbeitgeber mit und habe nun seit vorigen monat die stufe 6.bekam dann eine nachzahlung von 03 / 2018 an in Stufe 6 ausgetahlt .muss der arbeitgeber mir für die anderen jahre wo mir die stufe 6 auch schon zugestanden hatte den Ausgleich dafür zahlen ? Oder tatsächlich nur von märz 2018 ?

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Geschrieben von: Gast, 10.03.2019, 21:22, Forum: TVöD, Antworten (5)

Servus Zusammen, 

mich beschäftigt seit längerem ab und an eine tarifrechtliche Frage...

Ich selbst bin bei einer Kommune beschäftigt und bei uns sind Stellen, die z.B. bei Beamten nach BesO A11 bewertet sind, für Tarifbeschäftigte der E10 TvöD VkA zugeordnet.

Bei Bekannten von mir, welche bei Landesbehörden beschäftigt sind (TV-L, Bundesland NRW) sind selbige A11er Stellen der E11 TV-L zugeordnet. 

Kann vielleicht hier jemand Licht in den dunklen Tarifjungle bringen?  Icon_razz  Lieben Dank für mögliche Infos
 
Besten Gruß Oliver

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Geschrieben von: Gast, 09.03.2019, 14:41, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (7)

Ich werde schon seit Jahren gemobbt (verleumdet, gedemütigt...kein Respekt oder Wertschätzung). Alle neuen Mitarbeiter, sogar Auszubildende werden gegen meine Person "geimpft". Nachdem mir endlich klar wurde, das hier systematisch vorgegangen wird um mich zu vertreiben und ich keine Hilfe erwarten darf (Alle machen die Augen zu), habe ich für mich entschieden, alle Mitarbeiter bis auf das dienstlich Notwendige zu meiden. Grund für das Mobbing: ich wurde dem "Chef" vor die Nase gesetzt. Wie geht Ihr mit Mobbing um?

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Geschrieben von: Gast, 08.03.2019, 22:51, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hey,

ich komme nach den Semesterferien ins 2. Semester des Jurastudiums und bin mir mittlerweile sehr sicher, dass ich es nach dem Sommersemester beenden möchte.

Allerdings brauche ich Alternativen und habe dementsprechend auch schon mehrere Bewerbungen verschickt und auch Vorstellungsgespräche anstehen. Ich möchte ein duales Studium im öffentlichen Dienst machen, also vorzugsweise in der allgemeinen Verwaltung, Arbeitsagentur, Sozialversicherung oÄ.

Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich zusätzlich eine Ortspräferenz habe, bei der ich auch keine Kompromisse eingehen will. Ich möchte am liebsten in den Raum Köln/Düsseldorf oder ins Ruhrgebiet ziehen. Ich habe kein Problem für die Zeit der Ausbildung (also drei Jahre) irgendwo anders zu wohnen, nur möchte ich danach gerne wechseln, und genau hier liegt teilweise das Problem.

Angenommen ich würde verbeamtet werden, dann wäre ich ja sozusagen erstmal "festgenagelt", solange ich keinen Tauschpartner finde.

1.) Hat jemand genauere Kenntnisse darüber, wie man als Beamter möglichst schnell das Bundesland wechseln kann?
2.) Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit anstelle eines Beamtenverhältnisses in eine Beschäftigung zu gehen?

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Geschrieben von: Gast, 08.03.2019, 19:00, Forum: TV-L, Antworten (7)

Ich bin seit 01.03. befristet bis Feb.2020 (Mutterschutz/Elternzeit) angestellt und habe einen Vertrag, in dem ich nach TV-L bezahlt werde.
In dem Vertrag ist leider KEINE Jahressonderzahlung festgehalten, obwohl es mündlich besprochen wurde.
Hab ich jetzt so oder so Recht darauf?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 08.03.2019, 09:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Moinsen

wir habe eine Neueinstellung auf einem Beamtendienstposten (neu geschaffener Dienstposten) auf dem ein Arbeitnehmer eingestellt werden soll (Kann aufgrund des Lebensalters nicht mehr verbeamtet werden).

Wer ist im Personalrat dafür zuständig?

Beamte, weil Beamtendienstposten?
Arbeitnehmer, weil Einstellung als Arbeitnehmer?
Oder halt das Plenum, weil es beide Gruppen betrifft?

Bin da gerade etwas "verwirrt".

Danke im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 07.03.2019, 20:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Aufgrund eines privaten Wohnortwechsels von BW nach NDS habe ich mit meinem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag in EG 6 Stufe 6 abgeschlossen.

Wechsel TVÖD VKA nach TVÖD-V

1. Frage: Hätte der Arbeitgeber mich weiter in EG  8 Stufe 6 beschäftigen müssen?  (Gleiche Tätigkeit) oder konnte er mich                           auf EG 6 Stufe 6 herunter setzen. (Sonst hätte er mir den Vertrag nicht gegeben / habe ich erst mal in Kauf                           genommen)

2. Frage: Hatte das Glück dass ich auf 9a Stufe 3 höher gestuft wurde von früher EG 8 Stufe 6 hätte ich aber Anspruch auf EG               9a Stufe 4/5

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