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Hallo zusammen,
wir haben bei uns im Finanzamt gleitende Arbeitszeit von 6.00 morgens bis maximal 10 Std. täglich.
Ich arbeite zur Zeit jeden Tag ca. 8 Std 58min. netto um Freitags 2 Std. früher Feierabend machen zu können und ein paar Überstunden aufbauen zu können....bei einer 40-Std. Arbeitswoche.
Mein Problem ist, dass ich jeden Tag nur ca. 45 Minuten gutgeschrieben bekomme.
Die Brutto-Arbeitszeit setzt sich wie folgt zusammen:
-Mittagspause: 30 Minuten die ausgestempelt wird bzw. automatisch nach 6 Stunden Arbeitszeit abgezogen werden.
-ca. 18 Minuten Raucherpausen die ausgestempelt werden.
Meine Frage daher: hat jemand eine Idee warum ich jeden Tag nur ca. 45 Minuten gutgeschrieben bekomme, obwohl die Netto-Arbeitszeit 8Std. 58 oder ist.
Gruß und besten Dank im Voraus
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Hallo,
in unserem Bereich haben mehrere Angestellte einen Aufhebungsvertrag von der Behördenleitung angeboten bekommen, weil sie schon mehrere Monate krank sind.
Da ist man krank zu Hause, hat jahrelang gute Dienste in der Behörde geleistet und soll nun abserviert werden.
Was sagt ihr dazu? Wie kann man sich verhalten?
Beste Grüße
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Hallo,
ist es korrekt, dass mind. ein Elternteil bei der Antragsstellung auf einen Perso und Reisepass für einen Minderjährigen dabei sein muss und dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils auch vorliegen muss?
Nehmen wir an, Kind ist 13 Jahre alt und legt der Meldebehörde aktuelle biometrische Passbilder vor, die Einverständiserklärung beider Elternteile und die Geburtsurkunde, um einen Perso und einen Reisepass zu beantragen, kann er das dann alleine ohne mind. einen Elternteil oder muss definitv mind. ein Elternteil dabei sein?
Gibt es generelle Vorschriften, wie alt ein Minderjähriger/ein Kind sein muss, um einen Personalausweis und Reisepass selbst beantragen zu dürfen?
Darf das Kind/der Minderjährige dann auch selbst den Perso und den Reisepass alleine abholen?
Danke.
Gruß
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Guten Tag,
welche Unterlagen benötigt das Personalbüro genau um eine Vorabprüfung durchzuführen?
Inge
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Guten Abend,
meine Frage in welcher Entgeltgruppe würde ich eingestuft werden? Bin Handwerksmeister und soll demnächst in der Abteilung Baugenehmigung & Bauordnung tätig werden.
Gruß Moritz
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Vor meiner Karriere bei einer Gemeinde in Bayern habe ich studiert (BWL) und einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet. Nun bin ich aber im Rathaus gelandet und habe letztes Jahr, auf Wunsch des AG, meinen AL1 abgeschlossen. Bei uns gibt es zwar nicht viele ALII Stellen aber ein paar höhere eingruppierte gehen in den nächsten Jahren in Rente. Jetzt frag ich mich wie es bei mir weiter gehen könnte. In Bayern gibt es ja die "Grenzen" E6 ALI und E9 (b glaub ich )ALII.
Wenn ich jetzt in einer höhergruppierte Stelle (E9 aufwärts) wechseln möchte, müsste ich dann dafür den ALII noch machen?Und wie ist das z.B. mit den EDV-Betreuern? Gelten hierfür die gleichen Regeln entsprechend?
Danke für eure Hilfe!
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Hallo, ihr Lieben,
ist es richtig, wenn ich bei Bund und Kommune angestellt bin, dass ich nach TVöD bezahlt werde (Anstalt ö.R.) und wenn ich nach TV-L bezahlt werde, bin ich beim Land (Fakultät) angestellt? TV-L hat ja jetzt gerade neu verhandelt für 33 Monate. Ich bin neu an einer Universität angestellt. Dann bekommen die Mitarbeiter in der E5 Stufe 3 nach TVöD mehr Gehalt als die Mitarbeiter, die beim TV-L angestellt sind?
Was ist der Unterschied , wenn man bei Bund/Kommune bzw. Land angestellt ist. Was isr sicherer?
Danke für die Infos
Jule
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Hallo, weiß jemand ob es bei Überdruckarbeiten eine Zulage gibt? Überdruckkammer HBO 1.5 - 5 bar
Da sich mein Aufgabenbereich und die Belastung erweitert hat, meine Bezahlung natürlich nicht, stellt sich mir die Frage warum es keine Zulage oder Vergütung dafür gibt.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr (2018) die Ausbildung zum VFA sehr erfolgreich abgeschlossen und bin seitdem auch als VFA (EG 5) tätig. Z.Z. absolviere ich aber nebenbei auch noch eine Abendschule mit dem Ziel der Fachhochschulreife, ab August 2019 möchte ich dann für ein Jahr wieder in Vollzeit zur Schule gehen, um das volle Abitur nachzuholen.
Meine Frage:
Danach, also ab Sommer 2020, möchte ich (aktueller Stand jetzt) nicht studieren, sondern wieder eine Arbeit aufnehmen, allerdings auch in einer anderen Behörde! ... Bisher hatte ich mir gar keine Gedanken darüber gemacht, aber jetzt frage ich mich so langsam, ob das nicht vielleicht "gefährlich" wäre. ... Kommt das nicht irgendwie komisch rüber, wenn ich ein ganzes Jahr "pausiere", obwohl ich sowieso nicht studieren möchte? Aktuell gibt es in meiner Umgebung sehr viele freie Stellen, die alle ab Sommer 2019 zu besetzen sind. Die Chancen auf eine gute Stelle wären also sehr gut. ...
Was meint ihr? Verbaue ich mir durch dieses Jahr evtl. Chancen auf eine Stelle ab 2020?
Wie würdet ihr als Personaler entscheiden bzw. welchen Eindrück hättet ihr von einem solchen Bewerber?
Liebe Grüße
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Hallo, bei uns hat in der Kommunalverwaltung am 1.11.18 ein Mitarbeiter aus dem Jobcenter angefangen. Vor der Einstellung haben einige Kollegen Bedenken gegen die Einstellung erhoben, da er früher schon einmal bei uns gearbeitet hat und keinen positiven Eindruck hinterlassen hat.
Nun hat sich dieser neue Mitarbeiter zur Wahl als Personalrat aufstellen lassen, obwohl er noch in der Probezeit ist. Der jetzige Personalrat hat ihn mit auf die Liste genommen.
Es kann doch nicht sein, dass durch die Kandidatur zum Personalrat die Probezeit ausgehebelt wird?!?!
Denn vor Ablauf der Probezeit sollte nochmal ein Gespräch mit den Mitarbeitern statt finden, die Bedenken gegen die Einstellung hatten. Das hat sich dann ja wohl erledigt...
Wer kann mir Auskunft geben?
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Liebes Forum,
ich habe mich Mitte September 2018 auf eine hausintern ausgeschriebene Stelle beworben und nach einem für mich erfolgreichen Auswahlverfahren die Zustimmung des Kreisausschusses zur Besetzung der Stelle mit meiner Person erhalten. Das war am 11.12.2018.
Die neue Stelle ist mit der EG 10 bewertet. Meine derzeitige Stelle ist eine 9c (jeweils TVÖD VKA)
Bis heute habe ich keine schriftliche Bestätigung darüber erhalten, dass ich mich im Auswahlverfahren durchgesetzt habe - meine Mitbewerber haben gleichzeitig auch keine schriftliche Absage erhalten - geschweige denn eine Mitteilung darüber, wann man gedenkt mich umzusetzen. Ich habe per Mail nachgefragt und wurde angerufen (Fachbereichsleitung und Personalabteilung) und habe weiterhin keine Antwort erhalten. Man könne mir nichts Genaues dazu sagen.
In meinem derzeitigen Aufgabenbereich gibt es keine Rückstände aufzuarbeiten. Ich könnte praktisch von einem auf den anderen Tag wechseln. In der neuen Abteilung hat sich der Bedarf gesteigert, es fehlen seit 12/18 zwei Mitarbeiter.
Ende Januar hat die Personalabteilung meinem Fachbereich mitgeteilt, dass eine Ausschreibung meiner derzeitigen Stelle nicht erforderlich sei. Man könne in meinem Fachbereich eine interne Interessenabfrage machen.
3 Personen haben Interesse bekundet. Da gleichzeitig eine andere Kollegin dringend meine derzeitige Abteilung verlassen möchte (Versetzungsantrag ist gestellt worden) sind 2 Stellen verfügbar. Von den 3 Interessenten bzgl. meiner derzeitigen Stelle sind nur 2 Interessenbekundungen erst gemeint. Die dritte Bekundung dient dazu eine andere rechtliche Frage zu klären. Das ist allgemein bekannt (Personalabteilung, Fachbereich, die Person selbst sagt, dass sie meine derzeitige Stelle unter keinen Umständen ausüben möchte).
Nun hat man festgestellt, dass die Stelle doch offiziell hausintern für alle ausgeschrieben.
Durch Flurfunk habe ich mitbekommen, dass meine Umsetzung so lange nicht erfolgen wird, bis meine Nachfolge geregelt wird, was noch dauern kann.
Heute teilte mir die Personalabteilung mit - auf meine telefonische Nachfrage - dass man mich nicht vergessen habe. Man werde vielleicht in den nächsten 1-2 Wochen eine schriftliche Mitteilung an mich rausschicken, die mir den Ausgang des Auswahlverfahrens bestätigt. Ferner werde man mir gleichzeitig mitteilen, wann ich umgesetzt werde. Allerding nur vielleicht und der Zeitraum von 1-2 Wochen sei nicht verbindlich.
Ich komme leider mit meiner rechtlichen Recherche nicht weiter. Mir ist klar, dass die Personalabteilung den Bewerbern schriftlich mitteilen muss, wie das Auswahlverfahren ausgegangen ist. Auch das verweigert man mir.
Ferner habe ich seit nur 2,5 Monaten einen finanziellen Nachteil, denn bei einer Vergütung nach EG 10 würde ich bis 31.03.2019 etwas mehr als 100,00 € monatlich netto erhalten. Ab 01.04.2019 ist es auf Grund der tariflichen Erhöhung noch mehr Geld.
Ich würde gerne erfahren, ob es bei internen Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst Fristen gibt, die der AG bzgl. Umsetzung auf die neue Stelle beachten muss? Gibt es gesetzliche Regelungen diesbezüglich? Ich habe leider nichts Konkretes gefunden.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, die meine Umsetzung auf die neue Stelle (die Abteilung ist chronisch unterbesetzt) von meiner Nachfolge abhängig macht? Da habe ich auch nichts Genaues gefunden, man hat mich jedoch drauf hingewiesen, dass ich einfach warten müsse (weil es so ist) und dass ja der Fachbereich funktionstüchtig bleiben muss – hier verbleibt jedoch anzumerken, dass ich derzeit weder unersetzbar bin noch würde es gravierende Auswirkunken auf den Verwaltungsablauf haben, wenn meine Stelle einige Monate unbesetzt bleibt. Das ist sicher, denn in der aktuellen Abteilung in den letzten Jahren über Monate das Team mit einer oder zwei Personen besetzt war, statt mit 3 Personen.
Hermine
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Hallo Kollegen,
unser Verwaltungsvorstand hat in seinem weisen Ratschluß beschlossen, dass dieses Jahr am 27.12 und 31.12 das Rathaus geschlossen bleibt. Sämtliche Mitarbeiter haben also entweder Urlaub zu nehmen oder die Stunden mit Freizeitausgleich zu kompensieren. Alle Mitarbeiter? Nein, ein kleiner Kreis von in den Arsch gekniffenen soll Rufbereitschaft für etwaige Notfälle übernehmen. Der Verwaltungsvorstand hat eingesehen, dass sich Urlaub und Rufbereitschaft nicht vertragen und beharrt auf dem Standpunkt, dass dann "Freizeitausgleich" zu nehmen sei, als Entschädigung würden dann 12,5% zusätzlich vergütet werden. So weit so gut. Helft mir bitte auf die Sprünge, wenn ich das falsch sehe. Ein Kollege muss also je für den 27. und 31. seine 7,48h "vorarbeiten", damit er dann an diesen Tagen diese "abbummeln" kann. Als "Lohn" dafür, dass er weder in den Urlaub fahren kann, noch seine Zeit sonstig frei einteilen kann bekommt er die vollen Stunden von seinem Zeitkontoabgezogen und 12,5% vergütet. Was meiner Meinung nach so nicht sein kann.
Gesetzt den Fall, der "Glückliche" hat gar keine Überstunden, die er einsetzen kann. Er würde Minusstunden aufbauen, die er ausgleichen müsste. Mal weiter angenommen, aus irgendwelchen gründen endet sein Arbeitsverhältnis bevor er dies schafft. Was würde geschehen? Die "Fehlstunden" würden zu 100% auf der letzten Abrechnung fehlen, bzw. er hat ja die 12,5% bekommen, also 87,5% würden unterm Strich fehlen.
Wenn mir irgendjemand meine Sichtweise zurechtrücken könnte evtl mit Urteilen wäre ich dankbar.
Vielen Dank
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Hallo Ihr Lieben,
ich brauche hier mal eurer Schwarmwissen.
Momentan bin ich beim Land angestellt in der EG 9 und habe mich auf eine Stelle vor Ort beworben EG 6.
So nun habe ich die mündliche Zusage erhalten, allerdings wollen die mich nur in der Stufe 1 eingruppieren, obwohl einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist. Zwar nicht genau diesselbe Stelle aber dafür hab ich ja höherwertige Sachen gemacht. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
Würde hier auf jedenfall verhandeln.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
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Hallo zusammen,
ich wollte mir mal eine Meinung holen wie Ihr zur Eingruppierung in die EG 7 mit folgenden Tätigkeiten/ Verantwortungen steht:
- Abgeschlossener technischer Ausbildungsberuf (IHK) beim öffentlichen AG
- 10 Jahre Berufserfahrung beim selbigen öffentlichen AG
- Bestellter Ausbilder mit abgeschlossender Eignungsprüfung und dauerhafter Verantwortung für 2 Auszubildende
- Abteilungsleiter eines kleinen Laborbereichs
- Projektleiter und/ oder Ansprechpartner für kleinere Forschungsvorhaben
- Zusatzqualifikationen und Verantwortungen im Bereich Laser- und Strahlenschutz
Mein Frage: Berechtigen die ausgeführten Tätigkeiten zu einer Höhergruppiereung und wenn ja in welche Gruppe?
Freue mich auf Eure Antworten/ Meinungen.
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Hallo, kann mir jemand sagen, ob ein komplett freigestellter PR-Vorsitzender nach dem Ende der Amtszeit Anspruch auf genau seinen alten Arbeitsplatz hat?
Wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank
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Eine Frage. Wie viele Mülleimer muss ein Müllwerker am Tag leeren?
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Guten Morgen,
kann mir jemand mal die genaue Vorgehensweise erläutern, wie es zu einer Abmahnung kommt? Muss es vorher eine Anhörung geben, genügt eine Ermahnung auch? Muss der AG ein Gespräch suchen?
Der Fall spielt in Bayern und eine Kollegin hat in einem Gespräch tatsächlich mehrere Abmahnungen unterschiedlichster Art schriftlich erhalten. So etwas habe ich noch nie gesehen und gehört. In den Abmahnungen sind arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.
Was kann man dagegen tun?
Gruß
Gast
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Urlaubsanspruch vor Renteneintritt. Bei Renteneintritt bis Ende Juni eines Jahres anteilig für die Monate und bei Eintritt ab Juli, August oder September auch anteilig oder steht dann der volle Urlaub zu?
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Hallo,
welche EG ist i. d. R. bei o. g. begründet?
Lt. Stellenausschreibung:
"Ihre Aufgaben:
- Mitarbeit bei der Aufstellung von Haushaltsplänen, deren Abwicklung und laufende Überwachung
- Durchführung der Jahresabschlüsse sowie die Erstellung der Bilanzen und weiterer Auswertungen
- Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des kommunalen Haushaltswesens (Doppik)
- Kassen- und Rechnungswesen
- Anlagenbuchhaltung
Unsere Anforderungen:
- Verhandlungsgeschick und Kooperationsfähigkeit
- hohe Kommunikations- und Sozialkompetenz
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Verwaltungsfachwirt/in oder vergleichbare Ausbildung als Fachwirt/in
- Bereitschaft zum projektorientierten und selbstständigen Arbeiten
- ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
- Berufserfahrung im Bereich Finanz- und Haushaltswesen oder in vergleichbaren Bereichen eines Unternehmens des privaten Rechts sowie Kenntnisse in newsystem 7 (nsk/N7) und KostenLeistungsrechnung wären wünschenswert"
Danke euch.
LG
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Seid gegrüßt,
wie ich erfahren habe, ist vor der Ausbildung zum Verwaltungswirt (Dortmund) der Gang zum Amtsarzt -ebenso wie die Prüfung der Bildschirmtauglichkeit- Pflicht.
Würde gerne wissen, ob man hier die Termine selbst vereinbaren muss oder ob das hier ebenso wie beim Vorstellungsgespräch feste, maximal in Krankheitsfällen vaiable Termine sind.
Im erstgenannten Fall würde mich interessieren, wie schnell der Termin bei euch stattfinden konnte, da ich natürlich möglichst schnell alles geregelt haben möchte. Erst dann wäre schließlich alles unter Dach und Fach.
Liebe Grüße
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